Restwertbörse - Auffahrunfall und da verlies mich mein erster Elch

Volvo S60 1 (R)

Hallo Zusammen,

vorgestern craste ein Corsa mit knapp 100 auf mich auf, ich stand und wollte auf einen Parkplatz einbiegen. Die Corsafahrerin hatte riesengllück, unangeschnallt, beide airbags gingen auf, nur die kniee blau. ich hatte "nur" eine leichte hws-fehlstellung, mehr oder weniger ein harter muskelkater. Nervend waren die 4 Stunden im Krankenhaus.

Mein Auto, Bj 2002, Premium, Leder, Navi, SHD, Telefon, SH, eigentlich alles außer Xenon hat lt. Gutachten einen Wiederbeschaffungswert von 18.000,-. Der Schaden ist geschätzte 9000,- Euro.

Jetzt ist der Wagen wohl in einer Restwertbörse. Muss ich eigentlich das Auto dann über die Restwertbörse verkaufen oder kann ich damit machen, was ich will?

Kann ich selbst in die Restwertbörse einsehen, was für meinen Wagen geboten wird?

Hauptsache, kein Personenschaden. Aber trotzdem verstehe ich das mit der Restwertbörse nicht, sprich, was bringt die eigenltich? Klar, sie soll Schindluder verhindern, aber in Wirklichkeit bringt sie nicht wirklich was, oder?

Grüße Michael

55 Antworten

Den Wertverlust bekommst Du IMO zu Recht von der Vollkasko nicht ersetzt. Denn die Vollkasko soll Deinem Elch nur auf die Füsse helfen, nicht aber Dich schadlos stellen. (Sonst düfte Dein Beitrag auch nicht wachsen)

@XC70D5: Es gibt AFAIK einige Urteile, die feststellen, daß es dem Geschädigten nicht auch noch zuzumuten ist, günstigste und beste Angebote einzuholen. Das ist IMO auch nicht Sinn der Sache.

Es wäre ja auch reichlich lächerlich, wenn Du dem fachkundigen Rat des Gutachters nicht mehr trauen dürftest. Gerade der wird ja von den Automobilclubs als Gegengewicht zur "bösen" Versicherung gesehen und dessen Fachkunde immer entsprechend herausgestellt.

Geht's bei Dir um Vollkasko oder Haftpflichtschaden?

TobiV70 - der sich fragt, ob die Differenz zwischen dem Gutachten und dem besseren Preis der Versicherung nicht auch noch ersatzpflichtig wäre, und sei es bloß drum, um manchem etwas überreagierenden Versicherungscontroller den Spaß zu versauen...

Zitat:

Original geschrieben von TobiV70


Geht's bei Dir um Vollkasko oder Haftpflichtschaden?

Haftpflicht, aber unsere Anwältin sah das ähnlich wie Du/ich/wir.

Gruß

Martin

Re: Re: Restwertbörse - Auffahrunfall und da verlies mich mein erster Elch

Zitat:

Original geschrieben von XC70D5


Was ich nun damit sagen will: VORSICHT!!! 😉

Gruß

Martin

Das ist

DER

Satz des Freds!

Ich schließe mich ausdrücklich an 😉

Gruß
Frank

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Re: Re: Re: Restwertbörse - Auffahrunfall und da verlies mich mein erster Elch

Zitat:

Original geschrieben von frank9-5


Das ist DER Satz des Freds!

Danke, dass das endlich jemand sieht 😁 😉

Gruß

Martin

Mutter Vorsicht aus Elefants Porzellanladen

Als Geschädigter hast Du auch Anpsruch auf einen Leihwagen "aus Deiner Fahrzeugklasse".

Da die Versicheruhng den Mietwagen bezahlen muss, kannst Du bei der Autovermietung eine Provision für den Leiwagen verlangen.

Oderr Du lässt Dir den Nutzungsausfall entschädigen.
Hier kommt es darauf an, was wichtiger ist - Mobilität oder Cash.

Gruß
Marc

Zitat:

Original geschrieben von V70Soest


Als Geschädigter hast Du auch Anpsruch auf einen Leihwagen "aus Deiner Fahrzeugklasse".

Da die Versicheruhng den Mietwagen bezahlen muss, kannst Du bei der Autovermietung eine Provision für den Leiwagen verlangen.

Und schon wieder VORSICHT:

man sollte lieber einen aus der Klasse darunter nehmen!

Auch sollte man den Verleihern nichts von Unfall oder dergleichen erzählen, da sie sofort andere Tarife berechnen, die Versicherungen aber meist nur noch bereit sind den Standardtarif zu begleichen.

Länger als 2 Wochen sollte man den Wagen auch nicht nehmen, es sei denn, man kann glaubhaft nachweisen, dass man so lange für eine Neubeschaffung gebraucht hat, bzw. der Wagen so lange in der Werkstatt war (was grundsätzlich einfacher ist).

Vorsichtige Grüße

Martin

GANZ WICHTIG !

Auf keinen Fall einen Unfall-Ersatztarif wählen. Der ist teurerund den zahlt die gegnerische Versicherung nicht. (Der kann nur gewählt werden, wenn du den Unfall in der Pampa hast und dringenst ein Auto brauchst).

Hier habe ich üble Erfahrungen sammeln können - es ging damals bis zu einem Gerichtsurteil!

Also heute kam das Gutachten. Bei der Restwertbörse wurde 12.500 für den Unfallwagen geboten. Wie schon gesagt, die Versicherung würde jetzt 3.500 Euro sparen, wenn ich den Unfallwagen unrepariert verkaufen würde. Wahrscheinlich lasse ich das Auto reparieren, aber dann verkaufen, da wir eh vorhatten einen V50 zu kaufen.

Das "schlechte Bauchgefühl" beim Fahren eines Unfallwagens möchte ich nicht haben, auch wenn er wieder tiptop gemacht wurde.

Habe auch einen Anwalt hinzugezogen, weil man einfach zu wenig Erfahrung mit sowas hat...

Zitat:

Original geschrieben von micengels@yahoo


Wahrscheinlich lasse ich das Auto reparieren, aber dann verkaufen, da wir eh vorhatten einen V50 zu kaufen.

 

Wenn Du eh vorhast, Dein Auto einzutauschen, dann stell es doch einfach dem Händler -so wie es ist- auf den Hof & such Dir ein neues aus!

Wozu dann noch reparieren lassen?

Gruß
weflydus

wenn ich eure Diskussion verfolge, so erscheint mir wichtig darauf hinzuweisen: hier handelt es sich um einen Haftpflichtschaden, für den die Gegenerin bzw. deren Versicherung geradezustehen hat! Auch für den Wertverlust, deine Behandlungskosten, Schmwerzensgeld,...
Wenn du auch einen entsprechenden Kaskovertrag hast, aus dem du zusätzliche Ansprüche wie Miet/Ersatzwagen oder Ausfallersatz etc. hast, freue dich. Ansonsten müßtest du einen etwa beruflich erlittenen Schaden durch den KFZ-Ausfall nicht nur entsprechend belegen, sondern auf dem Zivilweg einklagen - was bekanntlich ewig und einen Tag dauert.
Weiters ist aufgrund der Schadensschätzung doch eig. alles klar: Es ist kein Totalschaden, sodaß du in jedem Fall via eine Restwertbörse - oder was auch immer - nur verlieren kannst, und zwar ein kleines Vermögen neben einem u.U. absolut zuverlässigen Wagen, den du außerdem gut kennst, inkl. aller Macken,.... Bedenke nicht zuletzt: von allen damit verbundenen "Gaunereien" leben unzählige Leute bestens, inkl. der Versicherungen, Gutachter, Verwerter, Werkstätten, etc... - und du bist der einzige, der da verliert!
Blöd wird's da nur, wenn du einen top gepflegten Wagen hast, der von der Versicherung deutlich unter dem Reparaturkosten geschätzt wird - dann hilft wenn überhaupt nur noch ein Privatgutachten, Anwalt,...was teuer und langwierig wird! Angeschmiert bist du dann auch sowieso, auch wenn du am Unfall absolut schuldlos bist!

Meiner Meinung steigst du - gerade weil du keine Teilschuld hast, was ganz wichtig ist! - am besten aus, wenn du den Wagen reparieren läßt, und ihn ev. anschließend verkaufst, sofern du eh an einen Neukauf denkst.
Gerade in diesem Zusammenhang hast du unendliche Verhandlungsmöglichkeiten. z.B. wenn dein 🙂 den Wagen im Eintausch zurücknimmt u.U. den Schaden nicht in vollem Ausmaß repariert ....(Sachen repariert und nicht ersetzt,...)
Je nach Schadensgutachten kann es u.U. sogar günstig für dich sein, dir den Schaden (exkl. Märchensteuer natürlich) ablösen zu lassen: dann nämlich, wenn du ev. eine "günstige" Reparaturmöglichkeit hast (nahe der poln. Grenze etwa daheim bist.. 😉 ), etc..., aber sowas will gut überlegt sein.
Was der Händler/die Werkstatt nach Schadensbegleichung mit dem zurückgekauften Wagen anstellt, kann dir ja dann egal sein - kaufen möchte ich sowas allerdings nicht!
Bei solchen Regelungen spielen die Versicherer i.a. auch gerne mit, weil sie sich viel Arbeit, Ärger und Kosten sparen, vorallem weil die Sache so RASCH vom Tisch ist.
Einen Rechtsbeistand zu Rate zu ziehen, RSV oder ev. via Autofahrerrclub, Rechtsberatung an den Bezirksgerichten,... macht Sinn, um nicht irgendwas zu übersehen; bei Teilschuld - worauf die Versicherungen klarerweise immer hinaus wollen - ist ein guter Anwalt von Anfang an Pflicht, sonst ist man nur angeschmiert! Teuer wird's dann sowieso, vorallem ohne Kasko und RSV.

Meine Meinung: Herrichten lassen von der gegnerischen Versicherung bis er wieder "wie neu" ist. Dann kannst Du ihn immer noch verkaufen. Zu einem besseren Preis.

Klar ist doch jetzt, daß Du das Auto nicht verkaufen willst, sondern weiterfahren. Dann kann sich die Versicherung mit der Restwertbörse auf den Kopf stellen und mit den Füssen wackeln. Denn da der Restwert noch deutlich höher als laut Gutachten ist, lohnt sich die Werkstatt erst recht. Verkaufen mußt Du ja nicht...

Ganz genau, so hab ich ja auch geschrieben!

Selbst wenn die Reparaturkosten den angeblichen Zeitwert übersteigen, gäbe es die Möglichkeit, einer "eingeschränkten Zeitwert-Schadensbehebung", und du bist in keinester Weise dazu verpflichtet, die zur Restwertbörsenlöung zwingen zu lassen! Dabei kannst du nur verlieren, wie bereits ausgeführt! Das wird dem Dümmsten sofort klar, wenn man überlegt, wieviele daran verdienen... 😉
Wenn das Gutachten grenzwertig ist, zahlt sich ein Privatgutachten (ev. Autofahrerclub) auch fast immer aus, zumal auch für die Versicherung Zeit Geld ist 😉!
Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!

wollte ich eigentlich auch machen, bei meinem freundlichen. da stand er ja auch, leider konnte er mir kein entsprechendes angebot abgeben

Da die Versicherung zickt bin ich jetzt beim Anwalt. Fehler Nummer 1 (und der gröbste): Ein Gutachten von Dekra. Dekra ist wohl aus Versicherungsunternehmen heraus entstanden. Und Ärger mit dem Ersatzfahrzeug.

Das nervt schon alles. Gottseidank kann ich am Samstag den V50 abholen.

Ich lasse ihn jetzt wirklich reparieren und verkaufe ihn dann.

So, dann kommt jetzt mal eine kleine Fotostory (wegen den Kommentaren hier im MT) von dem demolierten V70 :-)

1. Bild, Seitenansicht von rechts hinten, das Bidl zeigt m.E. deutlich, wo die Kräfte des Aufpralls abgebaut wurden, bzw. wo diese so heftig waren, dass Spuren in der Karosserie sichtbar wurden.

...

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