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Reserverad tieferlegen...
...sollte das Thema bereits gesondert vorliegen, steinigt und teert mich, in welcher Reihenfolge auch immer.
Ich möchte an meinem G das Reserverad hinten durch Rotation des Halters, nach unten versetzen (das geht offenbar recht einfach). Bevor ich mir nun die Hände schmutzig mache (also, es sind nicht meine Hände und mein Freundlicher trägt auch nur Handschuhe) wollte ich nach euren Erfahrungen fragen.
Die Vorteile liegen auf der Hand: frei(ere) Sicht nach hinten und ev. cooles Aussehen. Und beim zweiten bin ich mir unsicher. Wie sieht das aus? Wieviel tiefer kommt das Rad (bei nem G 63)? Die Anhängerkupplung, die ich beim 63er nie brauchte, beim vorherigen 55er nur zweckentfremdet (siehe Anhang), könnte da stören. Eventuell muss die Kupplung auch weg. Was meint ihr? Tiefer und Kupplung weg? Tiefer und Kupplung sein lassen. Alles sein lassen?
Beste Antwort im Thema
...sollte das Thema bereits gesondert vorliegen, steinigt und teert mich, in welcher Reihenfolge auch immer.
Ich möchte an meinem G das Reserverad hinten durch Rotation des Halters, nach unten versetzen (das geht offenbar recht einfach). Bevor ich mir nun die Hände schmutzig mache (also, es sind nicht meine Hände und mein Freundlicher trägt auch nur Handschuhe) wollte ich nach euren Erfahrungen fragen.
Die Vorteile liegen auf der Hand: frei(ere) Sicht nach hinten und ev. cooles Aussehen. Und beim zweiten bin ich mir unsicher. Wie sieht das aus? Wieviel tiefer kommt das Rad (bei nem G 63)? Die Anhängerkupplung, die ich beim 63er nie brauchte, beim vorherigen 55er nur zweckentfremdet (siehe Anhang), könnte da stören. Eventuell muss die Kupplung auch weg. Was meint ihr? Tiefer und Kupplung weg? Tiefer und Kupplung sein lassen. Alles sein lassen?
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55 Antworten
VORSICHT !!! Das sind niemals 1000NM. Ich schätze eher auf 40NM und Loctite
Zitat:
@sst-72 schrieb am 16. September 2016 um 09:35:19 Uhr:
Ist die AHK ab Werk. Ich hab kein Pferd mehr, daher brauche ich die Kupplung nicht. Also vier Schrauben. Muss nochmals nachsehen. Sind vermutlich mit einem Drehmoment von 1000NM und Loctite geschraubt. Damn!
Hier meiner mit hohem, der meines Bruders mit tiefem Reserverad.
Optisch wirkt das hohe besser, viel praktischer ist das tiefergelegte Rad.
So sehe ich das auch. Habe meins wieder hoch gehängt, nebenbei ist es so auch wieder gesetzeskonform.
Warum macht ihr das Reserverad nicht einfach ab?
Weil es zu einem G (G)ehört wie der Käse zur Schweiz. Ich hab meines auch tiefer montieren lassen und meine es sieht so deutlich besser aus. Ich sehe auch nicht, dass man so gegen Strassenverkehrsrecht verstossen sollte. Die Fahrzeuglänge als auch die Höhe werden so nicht beeinflusst.
Zitat:
@sst-72 schrieb am 9. August 2017 um 11:44:03 Uhr:
Ich sehe auch nicht, dass man so gegen Strassenverkehrsrecht verstossen sollte. Die Fahrzeuglänge als auch die Höhe werden so nicht beeinflusst.
Besteht das "Verkehrsrecht" in der Schweiz nur aus Fzg.-länge und -höhe ?
Bei uns gibt es da noch so Dinge wie Sichtbarkeitswinkel von Leuchten, Reflektoren und Nummerschildern, die zum Teil auch bei geöffneter Heckklappe/-tür eingehalten werden müssen. Bsp. Audi Q7, der die Rückleuchten nochmal in der Stossstange verbaut hat, weil die Hauptleuchten in der Heckklappe sitzen.
Alles kein Problem, solange nichts passiert.
Zitat:
@i-f-s schrieb am 9. August 2017 um 13:15:32 Uhr:
Zitat:
@sst-72 schrieb am 9. August 2017 um 11:44:03 Uhr:
Ich sehe auch nicht, dass man so gegen Strassenverkehrsrecht verstossen sollte. Die Fahrzeuglänge als auch die Höhe werden so nicht beeinflusst.
Besteht das "Verkehrsrecht" in der Schweiz nur aus Fzg.-länge und -höhe ?
Bei uns gibt es da noch so Dinge wie Sichtbarkeitswinkel von Leuchten, Reflektoren und Nummerschildern, die zum Teil auch bei geöffneter Heckklappe/-tür eingehalten werden müssen. Bsp. Audi Q7, der die Rückleuchten nochmal in der Stossstange verbaut hat, weil die Hauptleuchten in der Heckklappe sitzen.
Alles kein Problem, solange nichts passiert.
Hallo i-f-s,
könntest Du es bitte konkretisieren, woraus sich bei einem "tiefergelegten" Reserverad (durch Drehen des Halters) eine Situation ergibt, welche zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis führen soll (oder was verstehst Du unter "Gesetzeskonformität"

?
Dankeschön!
Hallo HDZ822,
in der STVZO findest Du entsprechende Angaben bzgl. Positionierung und Sichbarkeitswinkel von z.B. Leuchten und Nummerschildernm (Schlußleuchten, Umrißleuchten, Reflektoren etc.). Darunter z.B. auch der Sichbarkeitswinkel gegen die Horizontale nach oben.
Wenn Du die Hecktüre vollständig öffnest und Dir die linke Schlußleuchte/Reflektor/(Warn-)Blinker anschaust, wirst Du feststellen, daß, wenn das Rad tiefer montiert ist, weniger davon zu sehen ist. Somit kann das Fahrzeug u.U. von anderen Verkehrsteilnehmer nicht mehr als zweispuriges bzw. die Ausdehnung in der Breite erkannt werden (daher gibt es extra einen Maximalabstand bestimmter Leuchten vom äußersten Punkt der Karosserie).
Außerdem gibt es die EU-Richtlinie ECE 48, die aber sehr ähnlich ist.
Weiterhin könnte es sein, dass aufgrund der alten Homoligation des Gs noch alte Bestimmungen (ausnahmsweise?) gelten können.
Grüße,
i-f-s
War da nicht einmal etwas:
Ab Werk:
Höhergelegtes Reserverad MIT Anhängerkupplung
Tiefergelegtes Resrverad OHNE Anhängerkupplung
???
Ich meine, wir hatten dazu mal einen Threat/-Beitrag in ca 2012.
Aus optischen und für mich praktischen Gründen würde ich immer mit höhergelegtem Rad oder ohne fahren.
Grüße vom Maulwurf
Mein Lieber Mann,
ihr habt ja Probleme. Ein liefergelegtes Rad sieht an dem G doch auch scheisse aus (entschuldige die Wortwahl).........
Jetzt beendet doch mal eure sinnlose Diskussion.....
Liebe Grüße E.E.
Zitat:
@.Maulwurf schrieb am 9. August 2017 um 16:53:04 Uhr:
War da nicht einmal etwas:
Ab Werk:
Höhergelegtes Reserverad MIT Anhängerkupplung
Tiefergelegtes Resrverad OHNE Anhängerkupplung
???
Ich meine, wir hatten dazu mal einen Threat/-Beitrag in ca 2012.Aus optischen und für mich praktischen Gründen würde ich immer mit höhergelegtem Rad oder ohne fahren.
Grüße vom Maulwurf
Das erscheint logisch.
Beide Gs wurden am Reserverad nicht verändert.
Zitat ece 48:
"5.21 Die sichtbare leuchtende Fläche in Richtung der Bezugsachse von Begrenzungsleuchten,
Schlussleuchten, Rückstrahlern, vorderen und hinteren Fahrtrichtungsanzeigern darf in jeder
beliebigen, von der normalen Gebrauchslage abweichenden Lage, nicht mehr als 50 % durch
ein bewegliches Bauteil verdeckt werden, gleich, ob auf ihm eine Lichtsignaleinrichtung an-
gebaut ist oder nicht."
Aber wie gesagt, das ist Stand heute.
Hallo i-f-s, schau mal hier (auf die schnelle gegoogelt): https://imgr2.auto-motor-und-sport.de/...serEntry-e7c750c8-1068949.jpg
Das ist nur eines von vielen Werksbildern, auf denen das Reserverad beim G tief sitzt...
Sicherlich hast Du mit Deinen Ausführungen recht- aber bedenke, daß auch Sidepipes eigentlich nicht erlaubt sind, und der G trotzdem welche hat. Scheint eine eigene Welt zu sein...
Grüße
Kurze Frage: hat den keiner das Problem das er seine Anhängerkupplung nicht sieht wegen dem Reserverad? Ich fahre oft mit Hänger (Wohnwagen und Kipper) und kann mir das so gar nicht vorstellen.... Ich werde das Reserverad definitiv demontieren sobald ich den G habe!
Es ist zwar schön, wenn man die Hängerkupplung sieht, aber früher ging es ja auch ohne Kamera. Ich schaue einfach in die Rückspiegel und nehme den Hänger in die Mitte, dann passt das schon. Ein Reserverad baut man so lange ab, bis man es zum ersten Mal braucht ...
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