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Reparatur/ Unfall - Leasing, was tun?

Audi A3 8VA Sportback
Themenstarteram 6. Mai 2020 um 20:39

Leute, ich brauche mal euren Rat!

 

Ich hatte letzte Woche einen unverschuldeten Unfall (mir nahm jemand die Vorfahrt, heißt gegn. Vers. kommt für den Schaden auf) und mir liegt nun das Gutachten von Audi vor.

 

Entgegen erster Einschätzungen von Audi und auch einigen Anderen (die denke ich, etwas Ahnung haben) ist das Fahrzeug wohl doch reparabel. B-Säule wurde beim Unfall getroffen und Türen, sowohl vorn und hinten ließen sich nicht mehr schließen.

 

Laut Gutachten werden 18k Reparaturkosten veranschlagt, der Wiederbeschaffungswert liegt bei 28k (der A3 hatte am Unfalltag exakt sein 2. Geburtstag) und mir liegt ein Restwert-Kaufangebot von 14k vor.

 

Nun aber mein Problem, das Fahrzeug ist geleast und ich habe spekuliert das Leasing auszulösen. Der Werkstattmeister meint jedoch, ich müsse mit der Bank sprechen und den verbrieften Wert abfragen. Er meinte, Restwertgebot und Zahlung der gegn. Vers werden zum Auslösen bei der Bank nicht reichen (um ehrlich zu sein verstehe ich das Procedere nicht so ganz).

 

Grundsätzlich bin ich glücklich mit dem Auto und würde mich auch freuen ihn wieder zu bekommen, aber meine Sorge bezüglich der Reparatur ist doch recht hoch. Bekommen die den Rahmen glatt, bekommen die die Farbe hin ohne Farbunterschied (Arablau Kristalleff.). Werkstattmeister meinte hierzu nur, mach dir keine Sorgen, da die komplette Fahrerseite + Kotflügel Vorne u Hinten getauscht werden gibt es keine Unterschiede. Er meinte auch, da Audi das Auto am Leasingende ja wieder in den Verkaufsraum stellt und für einen ordentlich Preis loswerden will kann er versprechen das es ordentlich wird.

 

Kann ich dem Fahrzeug, bzw. der Sicherheit nach so einem Schaden noch vertrauen? Will ich mit nem Unfaller rumfahren? Fragen über Fragen.

 

Sorry für den Roman, aber beschäftigt mich echt sehr. Vielleicht hatte ja jemand was ähnliches und kann berichten. Oder hier gibt es KFZ-Meister die mir sagen können, Rep ist kein Problem.

 

Ich füg mal noch paar Bilder bei vom Schaden.

 

Danke euch im Voraus.

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+2
Beste Antwort im Thema

Du hast das Glück und kannst durch das Leasing den Wagen nach den 3 Jahren zurück geben ... und das würde ich auch machen. Es kann Dir niemand zu 100% Garantieren, dass danach alles wieder zu 100% super ist.

Reparieren kann man heutzutage ALLES, die Frage ist halt nur wie gut ;)

Gib den Schrotthaufen nach dem Leasing ab und hole Dir was anderes. Dafür ist der Schaden einfach zu groß. Klar wird Dir der Verkäufer alles rosig reden, er will sich den Buntmetallschrott später nicht auf den Hof stellen müssen, weil er weiß, dass bei bei diesem Schaden der Preis deutlich nach unten korrigiert werden muss ;)

Also Finger weg ... das ich meine Meinung.

22 weitere Antworten
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22 Antworten
am 7. Mai 2020 um 7:18

Ich kann dir zwar leider nicht bei deinen Fragen helfen und das Wichtigste ist, dass dir nichts passiert ist, aber es tut echt so verdammt weh so ein traumhaftes Auto so zu sehen :( :( :(

Ich wünsche dir echt das sich alles zu deiner Zufriedenheit lösen lässt!

Du hast das Glück und kannst durch das Leasing den Wagen nach den 3 Jahren zurück geben ... und das würde ich auch machen. Es kann Dir niemand zu 100% Garantieren, dass danach alles wieder zu 100% super ist.

Reparieren kann man heutzutage ALLES, die Frage ist halt nur wie gut ;)

Gib den Schrotthaufen nach dem Leasing ab und hole Dir was anderes. Dafür ist der Schaden einfach zu groß. Klar wird Dir der Verkäufer alles rosig reden, er will sich den Buntmetallschrott später nicht auf den Hof stellen müssen, weil er weiß, dass bei bei diesem Schaden der Preis deutlich nach unten korrigiert werden muss ;)

Also Finger weg ... das ich meine Meinung.

am 7. Mai 2020 um 7:36

Ist echt schlimm mit anzusehen diese erheblichen Beschädigungen und ich kann deine Bedenken absolut verstehen.

 

Bzgl. „Differenz reicht nicht“:

Das Problem ist hier dass sich die Beträge, wie der Meister schon meint, zwischen realem Restwert (bzw. Zahlung der gegn. Versicherung) und dem Rest bei der Bank nicht decken.

Der verbriefte Wert bei der Bank vermindert sich linear pro Zahlung vom Kaufpreis nach unten.

Der reale Restwertverlust ist jedoch direkt ab Kauf zuerst recht stark, wird dann mit längerer Nutzung des Fahrzeugs aber weniger. Daher also eine Kurve nach unten und die entstehende Lücke.

 

Da dies bei dir jetzt angeblich kein Totalschaden ist, und du somit das Fahrzeug nicht 1:1 bei der Bank auslösen kannst, bleibt nur die Möglichkeit der Reparatur, oder annehmen des Kauf-Angebots mit Verlust für dich.

 

Gerade wegen der B-Säule kann ich mir persönlich echt nicht vorstellen, dass das kein Totalschaden sein soll, aber dazu hab ich auch zu wenig Ahnung.

Vielleicht einen unabhängigen Gutachter mal konsultieren?

 

Frag aber den Restwert bei der Bank auf jeden Fall mal an, erst dann kann man genaueres beurteilen.

Zitat:

@Robsen1987 schrieb am 06. Mai 2020 um 22:39:33 Uhr:

Entgegen erster Einschätzungen von Audi und auch einigen Anderen (die denke ich, etwas Ahnung haben) ist das Fahrzeug wohl doch reparabel. B-Säule wurde beim Unfall getroffen und Türen, sowohl vorn und hinten ließen sich nicht mehr schließen.

 

Laut Gutachten werden 18k Reparaturkosten veranschlagt, der Wiederbeschaffungswert liegt bei 28k (der A3 hatte am Unfalltag exakt sein 2. Geburtstag) und mir liegt ein Restwert-Kaufangebot von 14k vor.

Dir ist aber schon bewusst, dass das Auto nicht dir gehört sondern der Leasinggesellschaft. Die Leasinggesellschaft entscheidet was mit diesem Auto schlussendlich passieren soll...du oder dein Autohaus haben da keine Entscheidungs Befugnis...wenn die Leasinggesellschaft sagt reparieren, dann wird repariert, wenn sie sagt Totalschaden, kommt er in die Presse...

 

Mit dem Restwert Kaufangebot hast du auch Null zu tun, da du nicht Eigentümer bist. Den Betrag kann sich nur die Leasinggesellschaft abholen wenn sie will...denn offenen Differenz Betrag den du mit der Leasinggesellschaft noch hast zahlt in der Regel die gegnerische Versicherung...du kommst dann Null auf Null aus der Sache raus.

 

Aber wie gesagt, die Leasinggesellschaft entscheidet wie es mit dem Wagen weitergeht.

 

Ich würde auf alle Fälle die Leasinggesellschaft anrufen und mich mit denen besprechen.

 

Hier auch mal eine hilfreiche Seite

 

https://www.leasingmarkt.de/ratgeber/unfall-mit-leasingauto

Themenstarteram 7. Mai 2020 um 8:16

Danke für eure Antworten.

 

Mit der Leasingbank hab ich inzwischen gesprochen. Denen ist es egal ob repariert wird oder er zurück geht. Den verbrieften Wert schicken sie mir die nächsten Tage per Post. Die gegnerische Vers zahlt max die RepKosten und die Wertminderung von 1.900€ sollte eine Differenz zum verbrieften Wert bleiben trage ich die allein.

 

Ich werd ihn wohl zurück nehmen und nächstes Jahr im April ist Leasingende, dann stell ich ihn dort aufn Hof.

Zitat:

@Robsen1987 schrieb am 07. Mai 2020 um 10:16:14 Uhr:

und die Wertminderung von 1.900€ sollte eine Differenz zum verbrieften Wert bleiben trage ich die allein.

Vielleicht greift für den Differenz Betrag die GAP Deckung deiner Kfz-Versicherung?

Würde die auch mal dazu befragen.

am 7. Mai 2020 um 8:26

Erstmal abwarten, was bei der Berechnung konkret bei rauskommt. Vielleicht ist es gar nicht so wild. Aus der Distanz ist das aber schwer zu beantworten.

Ist das Auto bei der Leasing versichert oder läuft die Versicherung über dich?

Hier ist das mit dem GAP ganz gut erklärt:

https://www.allianz.de/auto/kfz-versicherung/gap-deckung/

Vielleicht existiert eine solche Versicherung ja in deinem Fall.

Ich würde den Wagen auf jeden Fall zurückgeben. Entweder jetzt oder halt bei Leasingende. Da muss schon echt viel repariert werden und eben auch Eingriffe mit Trennen und Schweißen in die Karosse. Dazu kommt die Lackierung einer kompletten Fahrzeugseite. Ich wollte den so dann nicht mehr übernehmen.

Themenstarteram 7. Mai 2020 um 8:31

Auto ist über mich selber versichert. GAP-Deckung ist enthalten. Meine Vers. hält sich aber raus, da von jemand anderem verschuldet. Versteh ich auch.

 

Ich werds wohl reparieren lassen und schau erstmal wie es aussieht, wenn er nicht ordentlich wieder da steht dürfen sie nachbessern.

am 7. Mai 2020 um 8:55

Eine GAP Deckung greift aber erst bei Totalschaden oder Diebstahl.

Also im Prinzip bei einem Komplettverlust.

Das ist ja hier nicht gegeben.

Zitat:

@Robsen1987 schrieb am 7. Mai 2020 um 10:16:14 Uhr:

Danke für eure Antworten.

Mit der Leasingbank hab ich inzwischen gesprochen. Denen ist es egal ob repariert wird oder er zurück geht. Den verbrieften Wert schicken sie mir die nächsten Tage per Post. Die gegnerische Vers zahlt max die RepKosten und die Wertminderung von 1.900€ sollte eine Differenz zum verbrieften Wert bleiben trage ich die allein.

Ich werd ihn wohl zurück nehmen und nächstes Jahr im April ist Leasingende, dann stell ich ihn dort aufn Hof.

Komisch das die Leasingfirma (VW?) Dir den Ablösepreis des Fahrzeugs zukommen lassen kann.

Ich wollte mein Leasing 3 Monate früher beenden, keine Chance den Ablösepreis seitens des Leasinggebers dafür zu erhalten.

Wurde wie ein Geheimnis gehütet und ich wurde ausschließlich an den Händler verwiesen.

Übrigens ist die Wertminderung von 1900,- EUR bestimmt nicht richtig und bei dem Schaden zu wenig. Hatte vor Jahren einen fremdverschuldeten Schaden am A4 (auch Leasing). Da war nur das Seitenteil hinten links und die Heckschürze betroffen - Wertminderung damals schon 800,- EUR.

Themenstarteram 8. Mai 2020 um 20:27

Ja VW. Ich musste eine offizielle Anfrage über den Händler stellen, sonst hätten sie den auch nicht rausgerückt. Ich bin um ehrlich zu sein mehr verwundert drüber das denen egal ist, ob Reparatur oder Ablöse, aber nun gut.

 

Ich vermute auch das die Wertminderung nicht passt, bei meinem letzten gab es eine Minibeule welche vom Beulendoc für n Hunni entfernt wurde. Wertminderung war 350€. Aber naja, muss eh die gegn Vers übernehmen, von daher juckt mich die Wertminderung nicht.

Zitat:

@Robsen1987 schrieb am 06. Mai 2020 um 22:39:33 Uhr:

Vielleicht hatte ja jemand was ähnliches und kann berichten. Oder hier gibt es KFZ-Meister die mir sagen können, Rep ist kein Problem.

Ja gerne, hatte selbst schon solch einen ähnlichen Fall.

 

Das kannst du mal hier nachlesen:

 

https://www.motor-talk.de/.../...abholung-verunfallt-t5844475.html?...

 

Das Thema ist schon etwas älter, beantwortet dir aber womöglich viele Fragen, wir hatten den Wagen damals verkauft.

Würde ich jeder Zeit wieder tun, bei so hohen Schäden.

In deinem Fall, würde ich zum Ende der Laufzeit den Wagen wieder abgeben.

Themenstarteram 6. Juli 2021 um 11:40

Vielleicht für jemanden interessant, daher nur eine kurze Info. Fahrzeug habe ich dann doch reparieren lassen und am Leasingende zurück gegeben.

 

Kann jetzt als Gebrauchtwagen+ für 25.500€ erworben werden :D

 

Wie sieht es rechtlich eigentlich aus, ist Audi nicht verpflichtet im Inserat *Unfallfahrzeug* zu vermerken?

IMG_20210706_133207.jpg

Bei mobile ist er auch drin, und da ist zumindest nicht unfallfrei angegeben :D

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