Renault Clio verkaufen

Renault Clio 2

Hallo zusammen,

Ich möchte meinen Renault Clio privat verkaufen. Jetzt stellt sich mir nur die Frage, wie ich das bewerkstelligen. Denn meine Mutter hat damals das Auto gekauft. Sie steht also im Kaufvertrag, im Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (alle Papiere liegen aber bei mir).

Wenn jetzt ein Interessent da ist und das Auto kaufen möchte, darf ich dann den Kaufvertrag unterschreiben? Oder muss meine Mutter den unterschreiben?

Vielen Dank im voraus.

Viele Grüße
Christina

Beste Antwort im Thema

Wenn nur die Personen Autos verkaufen dürfen, die im Brief stehen, gäbe es keine Autohändler. Der Eigentümer darf das Auto verkaufen und der muss nicht im Brief stehen. Auf Nachfrage kannst du es ja problemlos erklären.

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Bei mir war das damals auch so der Fall... Ich bin da mit meiner Mutter hin habe aber selber den Vertrag unterschrieben als Verkäufer.

Im allg. Renault-Bereich ist eher wenig los (d.h. schon deswegen wäre der Clio-Bereich besser gewesen). Deine Frage hat aber an sich nix mit Renault bzw. Clio zutun. Deswegen verschiebe ich dich mal als Forenpate.

notting

Zitat:

@TinaRy schrieb am 24. Juni 2019 um 22:12:44 Uhr:


... meine Mutter hat damals das Auto gekauft. Sie steht also im Kaufvertrag, im Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (alle Papiere liegen aber bei mir).

Wenn jetzt ein Interessent da ist und das Auto kaufen möchte, darf ich dann den Kaufvertrag unterschreiben? ...

kommt drauf an

wenn Deine Mutter Dich hierzu bevollmächtigt hat: ja

ansonsten = falls Deine Mutter dem Verkauf nicht zugestimmt haben sollte, würde ein Verkauf den Straftatbestand der Unterschlagung erfüllen 😉

Wenn nur die Personen Autos verkaufen dürfen, die im Brief stehen, gäbe es keine Autohändler. Der Eigentümer darf das Auto verkaufen und der muss nicht im Brief stehen. Auf Nachfrage kannst du es ja problemlos erklären.

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Zitat:

@camper0711 schrieb am 26. Juni 2019 um 10:31:32 Uhr:



Zitat:

@TinaRy schrieb am 24. Juni 2019 um 22:12:44 Uhr:


... meine Mutter hat damals das Auto gekauft. Sie steht also im Kaufvertrag, im Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (alle Papiere liegen aber bei mir).

Wenn jetzt ein Interessent da ist und das Auto kaufen möchte, darf ich dann den Kaufvertrag unterschreiben? ...

kommt drauf an

wenn Deine Mutter Dich hierzu bevollmächtigt hat: ja

ansonsten = falls Deine Mutter dem Verkauf nicht zugestimmt haben sollte, würde ein Verkauf den Straftatbestand der Unterschlagung erfüllen 😉

IANAL, aber: Das bezweifle ich. Wer in den Zulassungspapieren steht hat das Auto nicht zwangsläufig auch gekauft und wer das Auto gekauft hat, kann es auch im Auftrag von jmd. mit dessem Geld gekauft oder unabh. von vorherigem schlicht weiterverschenkt haben. Klar, schriftl. Verträge sind besser.

notting

Moin,

Grundsätzlich darfst du das Auto verkaufen. Es gäbe ein paar Sonderfälle, wo ich vorsichtig wäre z.B. wenn du mit deiner Ma im Streit wärst.

LG Kester

Und noch einmal etwas zur Zusammenfassung der verschiedenen Antworten:

Fahrzeugeigentümer, -halter und –fahrer KANN ein und dieselbe Person sein.

Im Fahrzeugbrief (seit 2005 Zulassungsbescheinigung Teil II) ist lediglich erfasst, auf welche natürliche Person der Wagen zugelassen ist. Also der Halter!

Eigentümer KANN sein, der Halter, ein Leasing- oder Bank- oder sonstiges Unternehmen, oder eine andere natürliche Person (in diesem Fall wohl TinaRy)!

In diesem Fall, ausgehend von den Angaben der Userin TinaRy:

Mutter = Halter

TinaRy = Eigentümer

Für den Verkauf ist der Eigentümer entscheidend.
Denn nur dieser darf das Auto verkaufen (oder gegen Vollmacht beauftragte)!

Ob der Käufer einen Nachweis über den Besitz möchte, hängt ja vom Käufer ab.
Wenn dieser Nachweis erbracht werden kann, ist ja alles gut.

Zu empfehlen ist, bei einer Konstellation wie der beschriebenen, auf jeden Fall eine Vollmacht der Mutter. Besser eine Erklärung, dass sie die Halterin und TinaRy die Eigentümerin ist!

Diese ist zwar nicht notwendig, würde aber ggf. helfen, Zweifel zu beseitigen und das Verfahren des Nachweises zu vereinfachen.

p.s. für den Halter per Definiton gibt es auch noch andere Möglichkeiten, die sind hier aber irrelevant!

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