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Eine unglaubliche Geschichte ! Auto verkauft !

Themenstarteram 27. April 2018 um 13:30

Hallo

Ich habe Anfang des Monats ein Auto mit Motorschaden privat verkauft,das Getriebe des Autos hat auch ein wenig Problem gemacht (ist auch im Vertrag erwähnt !)

Im Vertrag steht Motor Schaden irgendeine Dichtung im Motor soll wohl kaputt gewesen sein.

Ich habe den Käufer über die Probleme des Fahrzeuges aufgeklärt! Und ich habe in den Vertrag von (Mobile) Motorschaden rein geschrieben!

Nun kommt der Käufer mit einer haarsträubenden Geschichte.

Ich hätte ihm das Auto als heile verkauft aber nur in den Vertrag Motor Schaden rein geschrieben und ihn so quasi arglistig getäuscht. Nun möchte er das Auto zurück geben.

Wenn ich das Auto nicht zurück nehme will er mich verklagen.

 

Muss ich mir Gedanken machen ?

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9 Antworten

Schwätzen lassen. Er hat den Vertrag unterschrieben, du bist damit auf der rechtlich sicheren Seite.

Es gibt nichts, was es nicht gibt.

Nicht reagieren ist hier das Vernünftigste.

Nein, sofern der Preis für diesen Schaden realistisch ist. Sofern allerdings Preis deines Verkaufs gleich dem marktüblichen Preis für ein voll funktionsfähiges Auto ist, kannst du Probleme bekommen.

Ansonsten kannst du das problemlos aussitzen, der Käufer hat keinerlei Handhabe.

Du kannst ihn natürlich anbieten, den Vertragsgemäßen Zustand herzustellen, also Kopfdichtung oder sowas zu zerstören.

wenn im Vertrag steht, vereinfacht gesagt, Auto ist kaputt, was will er dann Klagen?

Er hat ein kaputtes Auto gekauft und bekommen was ist das Problem?

Es ist halt immer wieder erstaunlich wie Dumm manche Leute sind. In dem Fall meine ich natürlich den Käufer der son dummes Gewäsch abläßt....(NurdenKopfschüttel). Allein auf so eine Aussage des Käufers zu reagieren ist vertane Zeit.

Er meint also, dass das Auto heile war und ihr den Motorschaden nur so in den Vertrag gechrieben habt?

Dann wuerde ich ihm anbieten das Auto zurueckzunehmen, wenn er den Motor wieder in Schuss bringt.

Oder du bietest ihm den Kaufpreis abzueglich der geschatzten Reperaturkosten fuer den Motor.

Zitat:

@andy1080 schrieb am 27. April 2018 um 17:51:35 Uhr:

Du kannst ihn natürlich anbieten, den Vertragsgemäßen Zustand herzustellen, also Kopfdichtung oder sowas zu zerstören.

Zahlen Spaßvogel wie du und die, die solche Beiträge "hilfreich" finden ihm auch die womöglich entstehenden Kosten?

Auto X hat voll funktionsfähig einen Wert von 5000 €. Ich verkaufe das mit "Motorschaden" für 5000 € und tätige dann ihm gegenüber noch solche Aussagen (bspw. per Whattsapp). Da kann es durchaus sein, das man einen Richter findet, der genau diese Geschichte mit dem schadenfreien Fahrzeug glaubt ... nicht umsonst sind "Bastlerautos" und die pauschalen "Motor- und sonstige Schäden"-Geschichten von Händlern mittlerweile nicht mehr ungegrenzt gültig.

Zitat:

@Knergy schrieb am 1. Mai 2018 um 17:30:46 Uhr:

Zitat:

@andy1080 schrieb am 27. April 2018 um 17:51:35 Uhr:

Du kannst ihn natürlich anbieten, den Vertragsgemäßen Zustand herzustellen, also Kopfdichtung oder sowas zu zerstören.

Zahlen Spaßvogel wie du und die, die solche Beiträge "hilfreich" finden ihm auch die womöglich entstehenden Kosten?

Auto X hat voll funktionsfähig einen Wert von 5000 €. Ich verkaufe das mit "Motorschaden" für 5000 € und tätige dann ihm gegenüber noch solche Aussagen (bspw. per Whattsapp). Da kann es durchaus sein, das man einen Richter findet, der genau diese Geschichte mit dem schadenfreien Fahrzeug glaubt ... nicht umsonst sind "Bastlerautos" und die pauschalen "Motor- und sonstige Schäden"-Geschichten von Händlern mittlerweile nicht mehr ungegrenzt gültig.

Das Wort Ironie sagt Dir was?

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 1. Mai 2018 um 18:29:17 Uhr:

Zitat:

@Knergy schrieb am 1. Mai 2018 um 17:30:46 Uhr:

 

Zahlen Spaßvogel wie du und die, die solche Beiträge "hilfreich" finden ihm auch die womöglich entstehenden Kosten?

Auto X hat voll funktionsfähig einen Wert von 5000 €. Ich verkaufe das mit "Motorschaden" für 5000 € und tätige dann ihm gegenüber noch solche Aussagen (bspw. per Whattsapp). Da kann es durchaus sein, das man einen Richter findet, der genau diese Geschichte mit dem schadenfreien Fahrzeug glaubt ... nicht umsonst sind "Bastlerautos" und die pauschalen "Motor- und sonstige Schäden"-Geschichten von Händlern mittlerweile nicht mehr ungegrenzt gültig.

Das Wort Ironie sagt Dir was?

Das ist leider nicht jedermanns Sache.

Aber jetzt mal im Ernst: Der Kollege ohne Verständnis für Ironie/Sarkasmus würfelt mal wieder Privat- und gewerblichen Verkauf durcheinander. Von einem gewerblichen Verkäufer wird erwartet, dass er seine Ware überprüft, sodass er evtl vorhandene Mängel konkret benennen kann.

Von einem Privatverkäufer wird das nicht erwartet. Wenn dem eine Werkstatt oder ähnliches sagt, dass an dem Fahrzeug dieses und jenes defekt ist oder sein könnte, muss er der Sache nicht näher auf den Grund gehen. Er muss es aber bei einem Verkauf angeben, da er Kenntnis von diesem Mangel hat. Und von dem her, hat der TE alles richtig gemacht.

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