Reifenschaden nach Werkstattbesuch (Audi)

Audi A4 B8/8K

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage an Euch.

Ich habe mein Auto am Samstag (13.06.) aus der Werkstatt (Audi) nach einer Reparatur an der Heckschürze (Smart Repair) abgeholt. (abgegeben am 09.06.)

Am 22.06. geht das Auto an den gleichen Händler wegen Leasingrückgabe und Entgegennahme eines Neufahrzeugs zurück. (deswegen habe ich auch noch die Beschädigung an der Heckschürze beseitigen lassen)

Der Werkstattleiter rief mich am Donnerstag an und informierte mich über die Fertigstellung der Reparatur und das sie das Auto gewaschen hätten und ich eine Beschädigung am Reifen hätte.
Ich dachte mir nicht viel dabei, doch gestern war ich ziemlich entsetzt als ich die Beschädigung gesehen habe.

Ich habe am Abgabetag den Kilometerstand fotografiert. Die Werksatt hat das Auto 2 Kilometer bewegt.
Die Reparatur hat im Haus statt gefunden.

Jetzt mal ehrlich, glaubt Ihr das ich diesen Schaden im Vorfeld hätte übersehen können?
Vorne links am Auto wo ich quasi jedes Mal vorbei laufe wenn ich zum Auto gehe?

Meint Ihr sowas kann in der Waschanlage bei Audi passiert sein?

Ich werde den Werkstattmeister direkt morgen früh anrufen. Bin mir aber noch unsicher wie ich eine vernünftige Argumentation aufbauen soll.

Ich bin mir 100% sicher, dass dieser Schaden vorher nicht gewesen ist. So einen Schaden muss man bei der Entstehung doch merken... oder was meint Ihr?

Über einen Rat wäre ich sehr dankbar.

Habe echt keine Lust mir noch 2 Reifen (wegen Profilunterschied) und evtl. Schaden an der Felge ans Bein binden zu lassen.

Danke für Eure Ratschläge.

Viele Grüße,

Andreas

Reifenschaden
Beste Antwort im Thema

Hallo Mitleser meiner Leidensgeschichte,

der Fall ist seit gestern abgewickelt.

Der Verlauf war kurz umrissen folgendermassen:

Der Serviceberater hat mich nach dem doch recht positiven Telefonat dann nicht wie versprochen am nächsten Tag angerufen und mir einen Lösungsvorschlag unterbreitet. Ich habe dann am übernächsten Tag selber hinterher telefoniert. Das Ergebnis war ernüchternd. Er hat die Kompetenz an den Werkstattleiter weitergegeben und dieser meinte der Schaden sei alt. Absolute Frechheit.
Ich habe dann am Freitag ein persönliches Gespräch mit meinem Neuwagenverkäufer geführt... Dieser hat dann mit dem Filialleiter für gestern bei der Leasingrückgabe das Ergebnis erzielen könne, dass ich mich mit 100€ an den Kosten für Reifen und Felge beteiligen darf.
Nicht komplett zufrieden stellend, aber ich wollte jetzt auch kein Fass mehr aufmachen mit Rechtsanwalt etc. für 100€.

Wenn ich das nächste Mal mein Auto bei Audi abgebe wird es auf jeden Fall ein Annahmeprotokoll geben. Und wenn die Besichtigung des Zustandes eine Stunde dauert. Mir egal.
So ein Mist passiert mir nicht noch einmal.

Grüße,
Andreas

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Zitat:

@Magnoangemon schrieb am 23. Juni 2015 um 14:01:16 Uhr:


Ganz ehrlich...

Ich würdn Scheissdreck bezahlen...
0 Cent für das was ich nicht Kaputt gemacht habe...

Wahnsinn wie sich alle immer wegwälzen...

Tja - aber ab wann "blocken" die ganz ab?

Habe grad ähnlichen Fall: Klimasystem beim Service überfüllt, meine Zusatzkosten zur "Behebung" betrugen ca. 200€ (Überfüllung auf Audi-Rechnung nachweisbar). Die Werkstatt (Verursacher) beteiligt sich "kulanterweise" mit der Hälfte (Überfüllung auf Audi-Rechnung nachweisbar), wollte sogar erst nur einen 100€-Gutschein zur Verrechnung mit dem nä. Auftrag rausrücken (den es natürlich nie mehr geben wird).

Ich hab's die 100€ (50%) genommen bevor ich ganz drauf sitzen bleibe...

In dem Fall mit dem Reifen ist sogar noch schwerer nachweisbar, dass der Schaden vorher NICHT da war.

Nein, es ist nicht schwerer nachzuweisen, dass der Schaden vorher nicht da war: Es gibt doch ein Übergabeprotokoll.
Er kann durch dieses Dokument beweisen, dass der Schaden vorher nicht da war.
Die Gegenseite bleibt einen Beweis schuldig, dass der Schaden vorher schon da war.

Das ist ja gleich noch dreisster...
Sie überfüllen dir die Klimaanlage, und dann darfst du noch mitbezahlen...
und wenns dann 10 Euro währen Rechtsschutz und fertig, die würden mich nie wieder sehen!

Alle Werkstätten haben wegen solchen Fehlern (wo gearbeitet wird, da passieren fehler) eine Versicherung!
Und wenn ich dann als Werkstatt nicht den Arsch in der Hose habe, diesen Fehler einzugestehen und alles versuche um es wieder gut zu machen, dann sehen mich die nicht mehr, dann bin ich kein geschätzter Kunde...

Zitat:

@Magnoangemon schrieb am 23. Juni 2015 um 14:37:34 Uhr:


...Rechtsschutz und fertig, die würden mich nie wieder sehen!

Spätestens bei 200€ Selbstbeteiligung überlegt man sich das. 😁

Und selbst dann muss man sich überlegen, ob's den Aufwand (Schriftverkehr, Anwalt aufsuchen usw.) wert ist - aber generell hast du natürlich recht, man sollte es sich nicht gefallen lassen!

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Einfach den Fall mal direkt bei AUDI im Kunden-Feedback anbringen. Bei Vertrags-Werkstätten werden die ganz schnell hellhörig.

Gruß Roland

Würde mich auf JEDEN FALL an kundenbetreuung@audi.de wenden! Die sind super kompetent und vermitteln zwischen Dir und der Werkstatt. Bis Dato wurden sämtliche Schäden an meinem Auto die bei Werkstattaufenthalten bei Audi entstanden sind (oft im Vorfeld mit viel Diskussion mit der Werkstatt) unentgeltlich auf Kosten der der jeweiligen Audi-Werkstatt behoben! Kannst auch anrufen: 0800 - 28 347 378 423

Habe nun exakt den selben Fall.
Es handelt sich um ein und die selbe Audi Werkstatt. Zu beiden Autos ist dort der zweite Radsatz eingelagert.

1) Das erste Auto habe ich Anfang der Woche zum Räderwechsel abholen lassen. Nach dem Wechsel wurde durch den Mitarbeiter Reifen UND Felge beschädigt, sodass die Werkstatt wieder Winterreifen montierte und das Auto zurückbrachte. Hier fand bisher keine Kommunikation und Regulation des Schadens statt. --> Schaden ca. 1.600 Euro für Reifen und Felge

2) Das zweite Auto war zu einer Lackierarbeit in der Werkstatt, wurde heute ebenfalls auf Winterreifen zurückgebracht. Ein Reifen würde Luft lassen und muss ersetzt werden. Vor Abgabe war hier alles in Ordnung! Ich war aber schon irritiert, dass man mich vor einigen Tagen anrief und mir neue Reifen verkaufen wollten. Die Profiltiefe betrage nur noch 4-5 mm und daher sei ein Wechsel sehr empfehlenswert. Habe ich abgelehnt. Nun der defekte Sommerreifen. Hier sieht das Autohaus keine Schuld bei sich. --> hier müssen alle 4 Reifen erneuert werden aufgrund der Profiltiefenunterschiede, 1.000 Euro Schaden

Nun die Frage: Muss ich nachweisen, dass der Reifen vor Übergabe in Ordnung war oder muss die Werkstatt nachweisen, dass der Reifen bereits vorher defekt war?

Ich glaube das wird schwer zu beweisen sein und wird eher auf Aussage gegen Aussage hinauslaufen. Ich hab das Thema leider auch schon durch. Seitdem mach ich vor der Abgabe nur noch eine Übergabe inkl Protokoll.
Ich find es trotzdem schade, dass es erst soweit kommen muss. Bei VW haben sie mit letztens erst beim Wechseln der Frontscheibe den kompletten Innenspiegel inkl FLA Sensor zerstört. Leider hab ich das Auto nicht abgeholt aber ich hatte vorher bereits Fotos gemacht und hatte durch Zufall noch Rechnungen vom Innenspiegel und den Blenden (wurde neu bei VW im Januar gekauft) und ich habe alles ersetzt bekommen inkl Einbau zu Hause .

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