Reifenpanne - man lernt nie aus

VW Passat B6/3C

'n Abend!

Letzten Freitag hatte ich auf der A3 eine Reifenpanne (19:30 Uhr). Nachdem ich das Fahrzeug auf dem Standstreifen abgestellt hatte rief ich den VW Service an (Mobilitätsgarantie). Der Techniker riet mir, das Pannenset mit der Dichtflüssigkeit auszuprobieren (da kein Ersatzrad vorhanden).
Nach 15 Minuten Schnullerei kam ich zum Ergebnis, dass die Flüssigkeit den Reifen nicht abdichten kann. Die Brühe lief aus einem ca. 4 mm großen Loch in der Mitte der Lauffläche des Reifens. Ein zufällig vorbeikommender ADAC Mitarbeiter berichtete aus Erfahrung, dass die Dichtmittel nur in 5-10% der Fälle einen Reifen wieder abdichten könnten.
Also wieder den VW Service gewählt. Der Techniker kam vorbei und wechselte den Reifen gegen einen 16" Winterreifen, damit ich zur nächsten Werkstatt fahren konnte.

Beim ansässigen Reifenhändler musste ich dann erfahren, dass ein Reifen, nicht mehr geflickt werden kann, wenn er mit der Dichtflüssigkeit behandelt wurde. Das Mittel würde den Gummi angreifen. 😠

Fazit der Geschichte: Wer keinen Ersatzreifen mitführt und eine Reifenpanne hat, sollte sich den Schaden genau ansehen. Besteht Hoffnung, dass der Reifen geflickt werden kann, sollte das Dichtmittel nicht eingefüllt werden! Wenn der VW Service am Telefon auf den Test mit dem Dichtmittel besteht, einfach das Zeug unter den Reifen auf die Straße kippen!

Zum Gruß!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von trikeflieger


Hallo,

meine Meinung: Ein Reserverad gehört in jedes Auto, wer sich keines leisten kann, soll eben ein Wi-Reifen reintun.

Wie kommst du drauf dass jeder, der keinen Ersatzreifen im Auto herumschleppt, das aus finanziellen Gründen tut??? Ich denk mir mal, wer sich einen 3C leisten kann, sollte auch noch genügend auf der hohen Kante haben, um ca. € 150,-- für einen Ersatzreifen locker zu machen... - WENN er denn einen mitführen möchte!

Ich für meinen Teil habe auch keinen mit (könnte ihn mir aber ohne Bedenken kaufen ohne wirtschaftlichen Schiffbruch zu erleiden). Das hat mehrere Gründe, die tlw. schon von Vorschreibern angeführt wurden:

1) Ich habe eine VW Mobilitätsgarantie, für die ich immerhin - im Kaufpreis "versteckt" - bezahlt habe. Warum sollte ich diese nicht nutzen?
2) Ich bin zusätzlich Mitglied bei einem österr. Automobilclub. Warum sollte ich den Mitgliedsbeitrag zahlen, wenn ich dann die Leistungen nicht in Anspruch nehme?
3) Warum sollte ich mich und evtl. noch hochwertige Kleidung schmutzig/kaputt machen, wenn ich auf 1) und 2) zurückgreifen kann?
4) Je nach Situation zB. im Falle einer "ungünstigen Stelle", viell. ein Autobahnabschnitt ohne Standstreifen ö.ä., hilft einem ein evtl. mitgeführter Ersatzreifen auch nichts, weil man ihn nicht gefahrlos wechseln kann. Vor allem dann, wenn man viell. gerade in/aus den/dem Urlaub unterwegs ist, und den Kofferraum vollgepackt hat. Na dann wohin mit dem Zeug, um an den Reifen zu gelangen???

Das (Mehr)Gewicht des Reifens und der damit verbundene Mehrverbrauch kann, denke ich hier, vernachlässigt werden - die ganz genauen Spritrechner werden dies jedoch trotzdem als einen Punkt anführen.

Just my 50 cents...

Grüße,
bios4

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Zitat:

Original geschrieben von Roach13



Zitat:

Original geschrieben von Masterb2k


Also, ich habe hier jetzt ständig gelesen, Hochgeschwindigkeitsreifen kann man nicht flicken...

Darf man nicht, kann man aber.

das ist wohl richtig, muss halt jeder selbst entscheiden. wenn halt mit z.b. einem 300 km/h reifen auch wirklich öfters mit der geschwindigkeit gefahren wird dann sollte man sich das vielleicht gut überlegen, wer aber fette schluffen auf seinem 75 ps polo hat und das halt auch welche mit freigabe bis 300 sind (wobei der polo bei 180 zu macht) der kann da vielleicht schon drüber nachdenken. aber es ist nicht zulässig, das nochmal betont.

Hallo,

les mal hier, speziell die Beiträge von Nanimarc
http://www.motor-talk.de/.../...reifen-vulkanisieren-t2030348.html?...

Also verboten scheint es nicht zu sein, wenn das Loch zuvulkanisiert werden kann.
Man findet auch nirgendwo eine konkrete Aussage im Web das dies verboten wäre, maximal die Empfehlung, z.B. bei Goodyear, es bei Hochgeschwindigkeitsreifen nicht zu tun.

Gruß Ralph

Zitat:

Original geschrieben von René.22



Zitat:

Original geschrieben von goldengloves


Ich bin da ganz anderer Meinung . Ich habe schon 4 Reifenschäden gehabt. EIn Erstatzrad gehört in jedes Auto. Dichtmittel ist Lebengefährlich ,denn selbst wenn der Reifen dicht wird kann er eine Beschädigung haben. Meiner Ansicht gehört da Zeug verboten.
Übrigens solange der Reifen nicht richtig geplatzt ist und noch Gummi auf der Felge ist , einfach zur nächsten Ausfahrt oder Parkplatz fahren. Ein W Reifen und höher ist sowieso nicht flickbar .
Ich hab mein Ersatzrad dabei und hab damit ein gutes Gefühl....

Gruss Rüdiger

Wenn man merkt, dass man ein Platten hat, auf keinen Fall bis zur nächten Raststätte/Parkplatz fahren!
Wer mit Platten fährt, kann den Reifen danach wegschmeißen, da dieser einen Reifenwandschaden erleidet, eben weil die Felge den Reifen seitlich zerdrückt.
In jeden Reifen ist ein Metallgeflecht eingearbeitet, dass bei solchn Manövern kaputt geht.

Einen Reifen der auf der Autobahn platt wurde , kann man so oder so wegschmeissen oder sollte es zumindest, denn keiner kann sofort anhalten und wenn wirklich die Luft raus ist ist der Reifen evtl schon an den Flanken unsichtbar beschädigt. Wenn das Dichtmittel eingfüllt wurde muss man ihn auch wegwerfen. Fege habe ich mir auch nicht beschädigt bisher , man muss eben langsam fahren.

Ich kann auch nur sagen , der Reifen ist die einzige Verbindung zwischen Auto und Strasse und das letzte an dem gespart werden sollte.

Ich habe mich auch noch nie gross schmutzig gemacht bein Reifenwechseln (handschuhe im Auto).

Auch ich bin der Meinung solange man sich selbst helfen kann sollte man das auch tun.

zu unterscheiden:
Reifenplatzer-> dann ist der Reifen ehedem hin und irreversiebel geschädigt!
Schleichender Platten -> :-) beireits zweimal ist meine Reifendruckkontrollanzeige angesprungen, ab zur nächten Tanke und wiederaufgepumpt. Dabei ist mir aufgefallen, dass ein Nagel mitten in der Lauffläche saß. Der Reifen wurde jedesamal geflickt (vakuumisiert). und läuft immer noch ohne probleme!
Übrigens habe ich eine ersatzrad im Kofferraum, ein beruhigendes Gefühl, wenn ich im Ausland unterwegs bin!

Zitat:

Original geschrieben von geomensor


zu unterscheiden:
Reifenplatzer-> dann ist der Reifen ehedem hin und irreversiebel geschädigt!
Schleichender Platten -> :-) beireits zweimal ist meine Reifendruckkontrollanzeige angesprungen, ab zur nächten Tanke und wiederaufgepumpt. Dabei ist mir aufgefallen, dass ein Nagel mitten in der Lauffläche saß. Der Reifen wurde jedesamal geflickt (vakuumisiert). und läuft immer noch ohne probleme!
Übrigens habe ich eine ersatzrad im Kofferraum, ein beruhigendes Gefühl, wenn ich im Ausland unterwegs bin!

KLar das hatte ich auch schon , wenn er nch nicht ganz platt gefahren wurde gehts noch. Hab mir auch das selbst geholfen dafür ist der Kompressor im Set ja ganz gut , den brauch ich auch zuhause öfters *g*

Aber flicken wolle mir den 235siger trotzdem der Reifendienst nicht weil W? Mir wurde gesagt das wäre verboten. War aber im Endeffekt egal waren eh nur noch 3,5mm drauf .

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Nur so als kleine Info am Rande.
Das Reifenwechseln auf der Autobahn durch den Fahrzeughalter ist VERBOTEN. Ich habe bei Regensburg auf der A3 mal einen Reifen selber gewechselt und prompt einen mündlichen Verweis von einer Polizeistreife bekommen. Der Standstreifen ist nur dazu da, ein Pannenfahrzeug sicher abzustellen und anschliessen Hilfe zu holen. Selber machen darf man da garnichts. In dem Fall mit der Polizeistreife ist das etwas anderes, weil diese ähnlich wie der Pannendienst das Fahrzeug hinter dem Pannenfahrzeug absichert und mit Wahrnlicht den Rest der welt informiert.

Don

Zitat:

Original geschrieben von donscheppo


Nur so als kleine Info am Rande.
Das Reifenwechseln auf der Autobahn durch den Fahrzeughalter ist VERBOTEN. Ich habe bei Regensburg auf der A3 mal einen Reifen selber gewechselt und prompt einen mündlichen Verweis von einer Polizeistreife bekommen. Der Standstreifen ist nur dazu da, ein Pannenfahrzeug sicher abzustellen und anschliessen Hilfe zu holen. Selber machen darf man da garnichts. In dem Fall mit der Polizeistreife ist das etwas anderes, weil diese ähnlich wie der Pannendienst das Fahrzeug hinter dem Pannenfahrzeug absichert und mit Wahrnlicht den Rest der welt informiert.

Don

Wenn das so ist, müsste ja auch die Anwendung des Dichtmittels auf der Autobahn verboten sein! Da muss man ja schließlich auch am Reifen neben dem Fahrzeug 'rumdoktern'.

Prao

Zitat:

Original geschrieben von donscheppo


Das Reifenwechseln auf der Autobahn durch den Fahrzeughalter ist VERBOTEN.

das steht so wo?

und was ist wenn der fahrer vom halter abweicht?

Zitat:

Selber machen darf man da garnichts.

quelle?

Zitat:

In dem Fall mit der Polizeistreife ist das etwas anderes, weil diese ähnlich wie der Pannendienst das Fahrzeug hinter dem Pannenfahrzeug absichert und mit Wahrnlicht den Rest der welt informiert.

auch zu dieser "sonderregelung" ist nichts in den verkehrsvorschriften und den anmerkungen dazu zu finden!

sry, aber deine aussage ist schlichtweg müll, und entspricht NICHT der derzeit gültigen rechtslage!

Hi die Quelle für diese Aussage stammt so von der Autobahnpolizei in Langenselbold. Ich stelle die Aussage eines Polizisten selten in Frage. Ich habe dazu aber auch mal gegooglet und folgende Info gefunden.
http://www.fahrtipps.de/pkw/reisezeit-autobahn.php
Da steht zwar nicht beschrieben das es Verboten ist. Aber es steht beschrieben das es ein Automobilclubhelfer sein muss und wenn nicht muss die Polizei geholt werden, um die Sache abzusichern.
Ich lese daraus, das man auf keinen Fall einfach selber schrauben darf, nur wenn man die Polizei geholt hat zum absichern. Warndreieck langt nicht.

Aber das kann natürlich jeder machen wie er will, nur Müll ist die Ausage nicht. Und Haarspalten wegen Fahrzeughalter und Führer ist einfach nur arm und geht hier am Forumsthema vorbei. Ich meine damit nur, das keiner auf der Autobahn selber einen Reifen wechseln darf, ob an seinem eigenen Auto oder an einem Fremden Auto.

Zitat:

Original geschrieben von donscheppo


Ich lese daraus,

was du daraus liest ist einerlei, was der gesetzgeber sagt ist das entscheidende.....im übrigen handelt es sich um ratschläge, aber um keine verbindlichen aussagen in deinem link!

Zitat:

nur Müll ist die Ausage nicht.

sie entspricht NICHT der gültigen rechtslage,

dennoch, obwohl du KEINE beweise hast (außer der aussage eines polizeibeamten, und die können viel erzählen wenn der tag lang ist!) die deine aussage untermauern behauptest du, das es verboten wäre.....seltsam nur, das weder in der stvo noch in den dazugehörigen kommentaren (hentschel usw.) etwas zu finden ist, das deine "ansicht" untermauert....

kommen wir also zum schluss, das ein reifenwechsel auf der autobahn ERLAUBT ist, OHNE polizei/adac......

das man im zuge der eigensicherung zwar adac/polizei rufen sollte, stimmt zwar, hat aber mit der tatsache, das man sie nicht rufen brauch, wenig zu tun!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von donscheppo


Ich lese daraus,
was du daraus liest ist einerlei, was der gesetzgeber sagt ist das entscheidende.....im übrigen handelt es sich um ratschläge, aber um keine verbindlichen aussagen in deinem link!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

nur Müll ist die Ausage nicht.

sie entspricht NICHT der gültigen rechtslage,
dennoch, obwohl du KEINE beweise hast (außer der aussage eines polizeibeamten, und die können viel erzählen wenn der tag lang ist!) die deine aussage untermauern behauptest du, das es verboten wäre.....seltsam nur, das weder in der stvo noch in den dazugehörigen kommentaren (hentschel usw.) etwas zu finden ist, das deine "ansicht" untermauert....

kommen wir also zum schluss, das ein reifenwechsel auf der autobahn ERLAUBT ist, OHNE polizei/adac......

das man im zuge der eigensicherung zwar adac/polizei rufen sollte, stimmt zwar, hat aber mit der tatsache, das man sie nicht rufen brauch, wenig zu tun!

Bist Du jetzt böse, wenn ich DIR sage das DU ein Erbsenzähler bist, und unfreundlcih dazu. 😁

Ja, er hat "beauptet" das es verboten ist, hat sich jedoch korrigiert, das ER (nicht DU) sich auf die Aussage der Polizei verlässt und er sich auf diese Aussage sich berufen hat.

Ob Du jetzt findest, das die Polizei viel redet / erzählt wenn der Tag lang ist und es draußen dunkel ist. Is mir ganz ehrlich ganz egal. Das hätte man dem vorredner auch anders sagen können. Oder nicht ?

Ich hoffe nur das DU dich immer schön nach der von Dir berufenen "gültigen Rechtslage" richtest.

Gruß
Tess

P.S.: Schönen Feierabend 🙂

Verboten wird es sicher nicht sein.(Zumindest nicht für Privatpersonen ) Eher ist man dann selber mit schuld WENN was passiert. Aber es ist ja auch mehr was für Lebensmüde (am besten noch Nachts) auf dem Standstreifen einen Reifen zu wechseln.

Mann SOLL langsam weiter fahren bis in eine Parkbucht oder einem Parkplatz. Das hält jeder Reifen aus, auch ohne Luft.

Von der anderen Seite her kann es sogar sein, dass WENN man liegen bleibt und KEIN Reserverad (oder Set) dabei hat, sogar ein Bußgeld riskiert.

Typisch Deutsch, solange nichts passiert ist es zumindest nicht verboten aber WENN hat man gleich mehrfach verloren...
.

Zitat:

Original geschrieben von dawn001


Verboten wird es sicher nicht sein.(Zumindest nicht für Privatpersonen )

auch im "gewerblichen bereich" ist es nicht verboten den reifen auf dem standstreifen zu wechseln...

Zitat:

Original geschrieben von Tessala


Bist Du jetzt böse, wenn ich DIR sage das DU ein Erbsenzähler bist, und unfreundlcih dazu. 😁

ich werde nicht dafür bezahlt mich beliebt zu machen 😛, obs nun erbsenzählerei ist oder nicht, hat damit wenig tun, das er (bzw. der polizist) schlichtweg unsinn geredet hat!

und wenn er dies in einem forum auch so vertritt, muss er darauf gefasst sein, das er mal nach quellangaben gefragt wird, die jeder nachprüfen kann, und da ist eine aussage alá "mein kumpel hat gesagt..." nicht wirklich zielführend! sollte man dann keine quelle zur hand haben, sollte man lieber auf den post verzichten!

Zitat:

Ich hoffe nur das DU dich immer schön nach der von Dir berufenen "gültigen Rechtslage" richtest.

ich habe nirgends behauptet, das ich dies immer tun würde! ich habe lediglich aufgezeigt wie es nunmal aussieht und was man darf bzw. nicht darf....

im übrigen besitze ich einen schutzbrief meiner versicherung und werde den teufel tun, egal ob auf der autobahn oder sonstwo, mir die finger beim reifenwechsel schmutzig machen! ich sichere das auto ab, verziehe mich mit warnweste hinter die leitplanke und rufe den pannendienst...fertig.....

Zitat:

Original geschrieben von UH60



Oder hatte schon mal jemand eine Reifenpanne und hat das Dichtmittel erfolgreich eingesetzt?

Ja, hatte im Hinterrad eine Schraube und habe das Dichtmittel laut Beschreibung eingefüllt und auch fleißig den Wagen hin und her bewegt (ca. 500m). Danach stand er noch ein paar Minuten, die aber offensichtlich ausgereicht haben, das Zeug zu einem kompakten Unwuchtgewicht zu entwickeln, so dass ich nicht >50km/h fahren konnte, ohne Angst zu haben, dass mich die Hinterachse überholt. Bin dann zu einem Händler, der zum Glück auch einen passenden Reifen hatte. Habe nur einen gewechselt, hatte aber unterm Strich dann drei! verschiedene Fabrikate bzw. Reifen montiert, da ich an der Vorderachse ohnehin schon andere hatte. Der TÜV hat zwar dann später komisch geschaut, aber war ja so okay (Format etc.).

Hi,

bin wohl gerade ein paar Kilometer mit nem Platten nach Hause gefahren... Bringts noch etwas das Füll-Set auszuprobieren oder nicht? Hält die Karkasse das aus oder kann man nen modernen Reifen nach einer 10 minütigen Fahrt kicken? ist das Set wirklich so schlecht?

Hallo Steery,

es ist zwar ein älteres Thema, aber es passt. Wenn Du schon mit einem platten Reifen unterwegs warst, dann nicht mehr flicken, der Reifen ist kaputt. Ersetze den Reifen und gut ist es 😉

Guten Rutsch 🙂

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