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Reifengröße

BMW 3er F34 GT

Ich kümmere mich gerade um Winterreifen meines im Dezember auszuliefernden F34 335xd (ohne Sportbremse). Kann mir einer genau sagen, welche Reifen-und Felgengrössen nach den Papieren erlaubt sind? Danke!

Beste Antwort im Thema

Hier ist das was ich BMW auf Nachfrage bekommen habe:

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Zitat:

@only Diesel schrieb am 29. September 2015 um 17:26:21 Uhr:


wenn die CoC die sogenannte EG Typenübereinstimmung ist, dann hat man Pech. Dort steht genau die gleiche Reifengröße wie im Fahrzeugschein drin, nicht mehr!

Wohl kaum.

Im COC stehen unter der letzten Ziffer (50 o.ä.) alle von BMW zugelassenen Reifen- und Felgenkombinationen.

Ein COC mit nur einem Eintrag wäre mir ganz neu!

Zitat:

@hansi2004 schrieb am 1. Oktober 2015 um 22:37:12 Uhr:



Zitat:

@only Diesel schrieb am 29. September 2015 um 17:26:21 Uhr:


wenn die CoC die sogenannte EG Typenübereinstimmung ist, dann hat man Pech. Dort steht genau die gleiche Reifengröße wie im Fahrzeugschein drin, nicht mehr!
Wohl kaum.
Im COC stehen unter der letzten Ziffer (50 o.ä.) alle von BMW zugelassenen Reifen- und Felgenkombinationen.
Ein COC mit nur einem Eintrag wäre mir ganz neu!

So ist es. Leider bekommen Leasing- und Finanzierungskunden i.d.R. wohl nicht mal eine Fotokopie vom CoC / der EG-Übereinstiimmungsbescheinigung. Daher kennen viele das gar nicht und fragen bei der Auslieferung auch nicht danach. So kommt es dann immer wieder zu den Fragen, welche Rad-/Reifenkombination man fahren darf.

Zitat:

@Macintosh schrieb am 2. Oktober 2015 um 00:07:04 Uhr:



Zitat:

@hansi2004 schrieb am 1. Oktober 2015 um 22:37:12 Uhr:


Wohl kaum.
Im COC stehen unter der letzten Ziffer (50 o.ä.) alle von BMW zugelassenen Reifen- und Felgenkombinationen.
Ein COC mit nur einem Eintrag wäre mir ganz neu!

So ist es. Leider bekommen Leasing- und Finanzierungskunden i.d.R. wohl nicht mal eine Fotokopie vom CoC / der EG-Übereinstiimmungsbescheinigung. Daher kennen viele das gar nicht und fragen bei der Auslieferung auch nicht danach. So kommt es dann immer wieder zu den Fragen, welche Rad-/Reifenkombination man fahren darf.

BMW teiledienst Hat Übersichten was zulässig ist und bei fremdfelgen gehen eh viel mehr Reifengrößen. Je nach Gutachten.

Für welche die nur mal schauen wollen kann man ganz gut in reifen / Felgen konfiguratoren wie bspw bei atu mal schauen.

Gretz

Wie ist es bei euch mit Firmen/Leasingfahrzeugen, habt ihr eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) aut. dazu bekommen?

Bei jedem meiner früheren Fahrzeuge war es dabei. Seit neuestem stehen schließlich alle erlaubten Räderkombinationen dort drin und im kleinen Fzg.Schein nicht mehr.

Wir haben scheinbar kein COC zum Fahrzeug und der ausliefernde Händler will 61€ dafür haben. Ist das normal?

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'EG Übereinstimmungsbescheinigung nicht automatisch dabei bei Neuwagen?' überführt.]

Wenn es ein Leasingfahrzeug oder auf Raten finanziert ist liegt der Brief doch bei der Bank oder?

Bin mir nicht ganz sicher, aber könntest du ja mal hinterfragen.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'EG Übereinstimmungsbescheinigung nicht automatisch dabei bei Neuwagen?' überführt.]

Ja, wird wohl so sein.
Aber das sollte sich der ausliefernde Händler wissen und nicht für Geld ein neues COC anbieten 🙁

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'EG Übereinstimmungsbescheinigung nicht automatisch dabei bei Neuwagen?' überführt.]

Wozu benötigst Du die COC?
Im Zweifel liegt das Original beim Fuhrpark-Management. Wenn der Auslieferungszustand von den Eintragungen in der Zulassungsbesch. abweicht, lass Dir von denen eine Kopie der COC geben.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'EG Übereinstimmungsbescheinigung nicht automatisch dabei bei Neuwagen?' überführt.]

Wir haben kein "Fuhrpark-Management " in dem Sinne, soo groß sind wir auch nicht.

Das Auto ist einfach über BMW bzw. den örtlichen BMW-Händler geleast. Von letzterem kam die anfangs genannte Aussage mit kostenpflichtig bestellen, was ich etwas "überraschend" finde.

P.S.: Hintergrund sind die oben erwähnten Rädergrößen.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'EG Übereinstimmungsbescheinigung nicht automatisch dabei bei Neuwagen?' überführt.]

habe ich bisher bei keinem Auto bekommen

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'EG Übereinstimmungsbescheinigung nicht automatisch dabei bei Neuwagen?' überführt.]

Gemäß Art 6 der RL 70/156 EWG muss BMW jedem Neuwagen ein Exemplar der COC beilegen. Dieses Exemplar muss der Besitzer des Fzg. also der Leasinggeber haben. Die müssen Dir eine Kopie schicken können. In jedem Fall, wenn der Auslieferungszustand (was sehr wahrscheinlich ist) von den Daten in der ZulBesch. abweicht.

Edit sagt: Die Richtlinie ist nicht mehr gültig, in den Nachfolgern müsste diese Verpflichtung aber auch dokumentiert sein.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'EG Übereinstimmungsbescheinigung nicht automatisch dabei bei Neuwagen?' überführt.]

Danke, hat sich zwischendurch geklärt. Habe eine Kopie über den Händler erhalten. War wohl bei denen intern ein Mißverständniss, dass zuerst eine kostenpflichtige Bestellung angeboten wurde.

Demnach gibt es wohl immer noch ein COC dazu.

Das Thema ist vielleicht nicht uninteressant für alle, die nicht nur mit der kleinsten Standardbereifung rumfahren. Denn im Fzg.schein steht sonst nichts drin.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'EG Übereinstimmungsbescheinigung nicht automatisch dabei bei Neuwagen?' überführt.]

Seit es den neuen Fzg-Schein gibt hatten meine Autos noch nie die Bereifung drauf, die da hinterlegt ist. Und es wollte bisher auch niemand die COC sehen.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'EG Übereinstimmungsbescheinigung nicht automatisch dabei bei Neuwagen?' überführt.]

OK, bei dir nicht. Aber bei einer evtl Kontrolle hast halt nichts in der Hand. Wenn man jemanden Pingeligen erwischt...

Sicher eher ein Ausnahmefall, aber soll schon hier und da vorgekommen sein. Will nur gerüstet sein ggf. Manche nehmen sonst nicht selten alles so genau, dann kann man das erst recht beachten.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'EG Übereinstimmungsbescheinigung nicht automatisch dabei bei Neuwagen?' überführt.]

ist nicht so. Die Polizei muss beweisen, dass eine bestimmte Reifengröße nicht konform ist. Dazu können sie die Fahrzeugdaten notfalls abfragen. Niemand ist verpflichtet, außer der Zulassungsbescheinigung Teil 1 weitere Dokumente mitzuführen.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'EG Übereinstimmungsbescheinigung nicht automatisch dabei bei Neuwagen?' überführt.]

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