Reifengeschwindigkeitsindex beim 325
Hi,
bei meinem 325 Cabrio müssen im Frühjahr die Hinterreifen erneuert werden. Ab Werk (SA) sind montiert: 225/50R16 92W. Das ist auch so im Kfz-Brief in Zeilen 22 und 23 eingetragen. Der Buchstabe W weist diese Reifen für den Bereich über 240 km/h aus, den dieses Auto ( Vmax 234 km/h ) aber nicht erreicht. Verwunderlich ist auch, dass für die Standartbereifung ( 205/55R16) der Geschwindigkeitsindex V, also für Vmax bis 240 km/h eingetragen ist (Zeilen 20 und 21) .
Daher meine Frage: Kann ich bei der Neubereifung auch 225/50R16 mit dem Geschwindigkeitsindex V, der ja ausreicht, montieren, ohne im Frühjahr bei der dann fälligen HU Probleme zu kriegen?
Hat da jemand von euch schon Erfahrung?
6 Antworten
Die meisten aktuellen Reifen sind ZR Reifen, was mehr als ausreichend für deinen 325er ist. Die Reifen müssen mindestens die im KFZ Schein angegebene Höchstgeschwindigkeit verkraften. Dann passt das 🙂
Zitat:
Original geschrieben von SpeedyGerd
Daher meine Frage: Kann ich bei der Neubereifung auch 225/50R16 mit dem Geschwindigkeitsindex V, der ja ausreicht, montieren, ohne im Frühjahr bei der dann fälligen HU Probleme zu kriegen?
Hat da jemand von euch schon Erfahrung?
Ich würde es sein lassen!
Denn so hab ich auch erstmal gedacht, und hab mir 225/50R16 92V für meinen 323i gekauft, weil auch bei mir standardmässig V-Reifen eingetragen sind, bei 225/50 aber nur "W". Ich denke, das liegt schlichtweg daran, dass BMW damals alle Modelle zugleich typprüfen liess, also incl. 316i und 328i. Außerdem haben Z-Reifen bestimmte Tragfähigkeits- und Sturz-Restriktionen, das kann auch eine Rolle gespielt haben.
Nun zur Crux an der Geschichte: Wenn BMW vormals 205/55R16 in "V" abgenommen bekam, dann ist das deren Geschichte, wenn was passiert -- und anscheinend haben die technischen Wächter dem ganzen ja mal zugestimmt. Wenn du aber HEUTE (bzw. seit 02.08.2004) eine Größe in "V" fahren willst, die nur als "W" im Schein steht, dann gilt laut EU-Verordnung folgende Formel:
V(Reifen) >= 1,01 * Vmax + 6,5km/h
Bei mir (228km/h Vmax) hat das gerade noch geklappt. Ich war vor 1 Monat beim TÜV, und der Prüfer hat es SEHR WOHL bemerkt und dann am PC nachrecherchiert! Zum Glück müssen die Reifen nach obiger Formel nur 236,78km/h abkönnen, und so war dann auch alles in Ordnung ("ohne erkennbare Mängel" 😁)... aber geschwitzt hab ich sehr wohl!! Immerhin gings um nagelneu gekaufte Michelins, auf dem Markt ja nicht grad das Billigste vom Billigen...
Das Problem nun: bei deinen 234km/h als Vmax kommen leider schon 242,84km/h raus für die Reifen!
Aber ich muss sagen, im Nachhinein bereue ich eh das Sparen! Zum einen ist der Preisunterschied nicht sehr groß, zum anderen bringt der höhere Index wahrscheinlich auch mehr Sicherheitsreserven mit sich, und zuguterletzt lässt sich der V-Radsatz eben nicht auf 325i und 328i verwenden, was ggf. vielleicht auch die Wiederverkaufschancen mindert. Also würde ich nichts riskieren und gleich "W"-Reifen nehmen. Hinterher ist man schließlich immer schlauer.
Näheres dazu steht übrigens in der EU-Richtlinie "92/23/EWG", wie ich gelernt habe -- einfach mal danach guhgeln...
Zitat:
Original geschrieben von alex_grease
Ich würde es sein lassen!Zitat:
Original geschrieben von SpeedyGerd
Daher meine Frage: Kann ich bei der Neubereifung auch 225/50R16 mit dem Geschwindigkeitsindex V, der ja ausreicht, montieren, ohne im Frühjahr bei der dann fälligen HU Probleme zu kriegen?
Hat da jemand von euch schon Erfahrung?Denn so hab ich auch erstmal gedacht, und hab mir 225/50R16 92V für meinen 323i gekauft, weil auch bei mir standardmässig V-Reifen eingetragen sind, bei 225/50 aber nur "W". Ich denke, das liegt schlichtweg daran, dass BMW damals alle Modelle zugleich typprüfen liess, also incl. 316i und 328i. Außerdem haben Z-Reifen bestimmte Tragfähigkeits- und Sturz-Restriktionen, das kann auch eine Rolle gespielt haben.
Nun zur Crux an der Geschichte: Wenn BMW vormals 205/55R16 in "V" abgenommen bekam, dann ist das deren Geschichte, wenn was passiert -- und anscheinend haben die technischen Wächter dem ganzen ja mal zugestimmt. Wenn du aber HEUTE (bzw. seit 02.08.2004) eine Größe in "V" fahren willst, die nur als "W" im Schein steht, dann gilt laut EU-Verordnung folgende Formel:
V(Reifen) >= 1,01 * Vmax + 6,5km/h
Bei mir (228km/h Vmax) hat das gerade noch geklappt. Ich war vor 1 Monat beim TÜV, und der Prüfer hat es SEHR WOHL bemerkt und dann am PC nachrecherchiert! Zum Glück müssen die Reifen nach obiger Formel nur 236,78km/h abkönnen, und so war dann auch alles in Ordnung ("ohne erkennbare Mängel" 😁)... aber geschwitzt hab ich sehr wohl!! Immerhin gings um nagelneu gekaufte Michelins, auf dem Markt ja nicht grad das Billigste vom Billigen...
Das Problem nun: bei deinen 234km/h als Vmax kommen leider schon 242,84km/h raus für die Reifen!
Aber ich muss sagen, im Nachhinein bereue ich eh das Sparen! Zum einen ist der Preisunterschied nicht sehr groß, zum anderen bringt der höhere Index wahrscheinlich auch mehr Sicherheitsreserven mit sich, und zuguterletzt lässt sich der V-Radsatz eben nicht auf 325i und 328i verwenden, was ggf. vielleicht auch die Wiederverkaufschancen mindert. Also würde ich nichts riskieren und gleich "W"-Reifen nehmen. Hinterher ist man schließlich immer schlauer.
Näheres dazu steht übrigens in der EU-Richtlinie "92/23/EWG", wie ich gelernt habe -- einfach mal danach guhgeln...
Hi Alex,
danke für deine SUPERinformative Antwort! Was wir aber -auch unter Berücksichtigung deiner Ausführungen- partout nicht einleuchtet, ist die Tatsache, dass lt. Kfz-Brief für 205er Bereifung der Index V ausreichen soll, bei 225er-Bereifung nun plötzlich der Index W nötig sein soll. Die 242,8 km/h aus der von dir verwendeten Formel gilt doch für das Auto, aber nicht für die Reifengröße!!!!
Zitat:
Original geschrieben von SpeedyGerd
Hi Alex,
danke für deine SUPERinformative Antwort! Was wir aber -auch unter Berücksichtigung deiner Ausführungen- partout nicht einleuchtet, ist die Tatsache, dass lt. Kfz-Brief für 205er Bereifung der Index V ausreichen soll, bei 225er-Bereifung nun plötzlich der Index W nötig sein soll. Die 242,8 km/h aus der von dir verwendeten Formel gilt doch für das Auto, aber nicht für die Reifengröße!!!!
Ich kann es mir auch nur damit erklären, dass BMW bei der Typprüfung der Größe 225/50R16 einfach alle Motorvarianten über einen Kamm scherte... quasi ein Reifen für alle?!? Oder der mögliche große Sturz der BMW-Hinterachsen spielte eine Rolle, es gibt da entsprechende Tabellen, wie die nominellen Geschwindigkeitsangaben von Reifen in Abhängigkeit von Sturz und Achslast herabzustufen sind. Vielleicht gilt hier Unterschiedliches für verschiedene Reifenbreiten? Ich weiss es nicht.
Laut Umrüstkatalog von BMW sind aber auch für die kleineren Modelle keine anderen Geschwindigkeitsindizes freigegeben (das spricht meines Erachtens eher für die Alle-in-einen-Sack-Methode). Bis zum Inkrafttreten der EU-Richtlinie durfte also auch ein 316i nur per Einzelabnahme auf H- oder V-Reifen fahren, denke ich...
Aber notfalls kannst du ja einfach mal einen Zwischenstopp beim TÜV einlegen und nachfragen? Hast du ein besonders gutes Angebot für V-Reifen, das den ganzen Aufwand wert wäre, oder geht es Dir eher ums Prinzip (das ich selbst auch nicht verstanden habe)?
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Hi,Zitat:
........ Hast du ein besonders gutes Angebot für V-Reifen, das den ganzen Aufwand wert wäre, oder geht es Dir eher ums Prinzip (das ich selbst auch nicht verstanden habe)?
nochmal Danke für deine ausführliche Antwort🙂 ! V-Reifen sind halt billiger als W-Reifen, und da frage ich mich einfach, warum ich ich mehr Geld ausgeben soll, was nicht notwendig ist. Selbst 4 mal nur 1 EUR gespart, finanziert schon das nächste große Bier in der Kneipe nebenan 😁 !
Also werde ich dann die W-Reifen gem. Kfz-Brief-Eintrag kaufen und mich mit einem Flaschenbier von Aldi begnügen 😛 !
Schönes WE allerseits wünscht
Gerd!
Wie schon gesagt: es müssen keine W Reifen sein.
Es gehen genauso: ZR und Y. Die sind ebenfalls für Geschwindigkeiten >240 bzw. 300 zugelassen. Wenn die Reifen einen höheren Geschwindigkeitsindex als gefordert haben bzw. einen Index, der aufs gleiche rauskommt, ist das völlig unproblematisch.