Reifendrucküberwachung, aber Sensoren fehlen. TÜV relevant?

VW Phaeton 3D

Hallo Guten Morgen liebe Forumsgemeinde,

Mein GP1 Bj.2008 hat eine Reifendrucküberwachung, die jedoch abgeschaltet ist, da ich in den Alurädern keine Sensoren verbaut habe. Hat schon jemand Erfahrung beim TÜV damit gemacht? Laut Gesetz sind alle Fahrzeuge ab Bj.2014 verpflichtet sowas zu haben. Da mein Dicker ja Bj.2008 ist sollte es eigentlich egal sein bei der HU ob aktiv oder nicht?

PS: Sucht der Prüfer echt im Radiomenü rum um zu schauen ob es RDKS überhaupt gibt?

MfG. Kuci

96 Antworten

Zitat:

@baddin schrieb am 7. Mai 2023 um 12:22:50 Uhr:



, weil ich hoffe, mit meinen Antworten helfen zu können.

Dann solltest Dir bei dem Versuch etwas mehr Mühe geben und Dich mit dem Fahrzeug,in dessen Forum Du schreibst etwas auseinandersetzen.

Eine SA, die bis 1.11.14 nicht verpflichtend war und von deren Verbau Du bei Deaktivierung keine Kenntnis hast, kannst Du auch nicht bemängeln.

Um nichts anderes ging es hier.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 7. Mai 2023 um 12:52:31 Uhr:



Zitat:

@baddin schrieb am 7. Mai 2023 um 12:22:50 Uhr:



, weil ich hoffe, mit meinen Antworten helfen zu können.

Dann solltest Dir bei dem Versuch etwas mehr Mühe geben und Dich mit dem Fahrzeug,in dessen Forum Du schreibst etwas auseinandersetzen.

Eine SA, die bis 1.11.14 nicht verpflichtend war und von deren Verbau Du bei Deaktivierung keine Kenntnis hast, kannst Du auch nicht bemängeln.

Um nichts anderes ging es hier.

Und ich habe BELEGT, dass ich es doch kann. Das hat nix damit zu tun, ob es ein Phaeton, Astra oder sonst was ist.

Hast du dir meinen Link angeguckt? Anscheinend nicht. Rufe doch die GTÜ an.

Was soll das? Du diskutierst mit einem PI über Mängel? Diskutierst du auch mit einem Bäcker über Brot?

Ich diskutiere mit einem aaS sogar über dessen Gutachten. Und selbst die sind nicht so hochnäsig und können Fehler eingestehen.
Der andere Weg wäre übers QM der PO und dann gibt's auch für einen PI, aaS mal auf die Finger.

Zitat:

Der andere Weg wäre übers QM der PO und dann gibt's auch für einen PI, aaS mal auf die Finger.

Das ist der schlechteste Weg, den du als Kunde gehen kannst. Denn die sind GANZ GENAU und da geht alles streng nach Vorschrift.

In diesem Fall würden die dir sagen, dass das so richtig ist, wie ich gesagt habe und gut. Hast du dir denn jetzt den Link mal angeguckt? Bis jetzt kam von dir nur: "DAS IST SO UND FERTIG".

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Zitat:

Ich diskutiere mit einem aaS sogar über dessen Gutachten.

Da sind wir unterschiedlich. Ich würde im Traum nicht daran denken, Fachleute in ihrem Fachgebiet zu kritisieren. Die haben das gelernt und wurden darin geprüft. Das ist einfach frech und unverschämt meiner Meinung nach.

Was ist denn dein Beruf?

Und wie ich schon erwähnt hab,sind auch die nur Menschen und bedanken sich, wenn man Fehler erkennt und mit ihnen bereinigen kann.

Nach paar Jahren Berufspraxis kommst Du da aber auch noch hin.

Zitat:

@baddin schrieb am 6. Mai 2023 um 12:28:46 Uhr:



Zitat:

@A346 schrieb am 6. Mai 2023 um 07:46:05 Uhr:


Da Du nur Bruchstücke zitiert hast, hast Du offensichtlich das Gelesene nicht verstanden.

Sind Sensoren verbaut, müssen diese und ein verbautes RDKS funktionieren.
Sind keine Sensoren verbaut, kann und muss das verbaute RDKS nicht funktionieren.
Das RDKS ist dann nur eine Sonderausstattung ohne Nutzen.

Der TE hat keine Sensoren verbaut. Ich in meinen WR auch nicht.
Ein RDKS war und ist keine Pflicht bei der EZ unserer Phaeton. Punkt.

Zeige mal schwarz auf weiß, dass eine Verpflichtung besteht, bei dem als SA verbauten RDKS des Phaeton auch zwingend die Räder mit Sensoren zu bestücken.

Was immer denn PI oder aaP ist, ich bin es nicht.

https://www.ace.de/.../Reifendruckkontroll-Systeme__.pdf

Siehe unten. Die Mühe, für dich jetzt die StVZO zu durchforsten, mache ich nicht.

Ein PI ist ein Prüfingenieur und ein aaP ein amtlich anerkannter Prüfer. Beide dürfen HU's durchführen und haben das gelernt. Du offensichtlich nicht. Da gehört eine ordentliche Portion an juristischer Ausbildung dazu. Die hast du offenbar nicht genossen. Also chill.

...

Es gilt der Grundsatz: Was dran ist, muss funktionieren. Klassiker sind kaputte Nebelscheinwerfer. Die müssen repariert werden. Hintergrund: Das Fahrzeug ist halt so typgenehmigt worden, wie es in der Typgenehmigung steht. Und genau so muss es halt sein.

Je mehr Du schreibst, desto mehr wird mir Deine mangelnde Fachkenntnis klar.

Könnte es sein, dass Du bei der "ordentlichen Portion an juristischer Ausbildung" Teile davon geschwänzt oder nicht richtig aufgepasst hast?

Also ich habe eine juristische Ausbildung genossen, von deren Art und Umfang Du noch nicht mal im Traum was von gehört geschweige denn was davon genossen hast.

Und deshalb sage ich Dir auch klipp und klar, dass Du noch nicht einmal den von den Dir verlinkten Artikel des ACE verstanden hast und dieser sogar Deine Argumentation widerlegt.

Selbst was die Typengenehmigung des hier in Rede stehenden Phaeton des TE, oder der Phaeton anderer User in diesem Thread, angeht, hast Du nicht kapiert, dass Du vollkommen auf dem Holzweg bist und Deine immer wiederkehrende Leier "Was dran ist, muss funktionieren" hier nicht greifen kann.

Ich werde mir aber nicht die Mühe machen, den ACE-Artikel für Dich so ins Juristische übersetzten, dass Du erkennen kannst, warum Du so gründlich schief liegst.

Aber gut, ein Hinweis, die Anwendung § 29 StVZO würde ich Dir als Prüfer juristisch um die Ohren hauen, wenn bei Du meinen Phaeton ein nicht funktionsfähiges RDKS, wegen fehlender Sensoren, bei der HU als geringen Mangel werten und mir eine unverzügliche Behebung, durch den Einbau von Sensoren, auferlegen würdest.

Suche ruhig weiter ganz allgemein im Forum nach "TÜV", und hoffe, mit Deinen Antworten helfen zu können.
Aber bitte verschone künftig das Phaeton Forum, denn hier hilfst Du nun wirklich nicht mit Deiner Unkenntnis.

@baddin
Bitte den Ball etwas flacher halten.
@Alle
Wir verlassen jetzt die persönliche Schiene und kommen zurück zum Thema.

Zur Sicherheit: dieser Beitrag stellt keine Diskussionsgrundlage dar.

Jetzt habt ihr ihn vergrault

ich bin am Evaluieren der RDKS Sensoren. Ein Hersteller liefert die Sensoren vorprogrammiert.

Man kann entweder über die VIN den Hersteller programmieren lassen, so:

"Diese Reifendrucksensoren können wir für Sie auf eine bestimmte Fahrzeugmarke vorprogrammieren.

Senden Sie uns dazu bitte nach Bestellabschluss folgende Daten per Mail an mail@pci-diagnosetechnik.de:

Schlüsselnummern aus der Zulassungsbescheinigung (Punkt 2.1, wie z. B. 0603 und Punkt 2.2, wie z. B. AFY)
Fahrzeug-Identifizierungsnummer (VIN)"

oder man kann sie individuell pro Sensor programmieren lassen, so:

"Diese Reifendrucksensoren können wir für Sie auf eine bestimmte ID vorprogrammieren.

Senden Sie uns dazu bitte nach Bestellabschluss folgende Daten per Mail an mail@pci-diagnosetechnik.de:

Schlüsselnummern aus der Zulassungsbescheinigung (Punkt 2.1, wie z. B. 0603 und Punkt 2.2, wie z. B. AFY)
Fahrzeug-Identifizierungsnummer (VIN)
Sensor ID (wie z. B. 2AB9FE4)
vorne rechts
vorne links
hinten rechts
hinten links"

Nun meine Frage: Reicht die erste Version aus? Oder muss es individuell sein?
Die IDs kann ich wahrscheinlich mit meinem am Dienstag ankommenden VCDS auslesen, oder?

Danke Euch!

Jetzt muss ich auch mal anmerken….
Mein Phaeton ist EZ 30.07.2014 hat RDKS und wenn ich ohne Radsensoren fahre ist die schöne gelbe Lampe im KI an. Auch kann ich es nicht abschalten. Somit bekomme ich so kein TÜV. Wenn die ab 1.11.14 verpflichtend war fällt mein Phaeton ja da nicht drunter…aber durch die gelbe Warnlampe wird mir der TÜV verwehrt. Vielleicht haben ja beide Seiten recht?!? Ich frage für einen Freund. 😉

Meine Meinung:

wenn man dazu nicht verpflichtet ist und die Sensoren fehlen, dann auskodieren damit es im Cockpit keine Fehlermeldung angezeigt wird.

Ich würde aber bevorzugen den Wagen mit RDK`s zu betreiben, da es erheblich zur Sicherheit beiträgt.

LG
beko

Zitat:

@Meiose schrieb am 9. Mai 2023 um 11:24:43 Uhr:


Jetzt muss ich auch mal anmerken….
Mein Phaeton ist EZ 30.07.2014 hat RDKS und wenn ich ohne Radsensoren fahre ist die schöne gelbe Lampe im KI an. Auch kann ich es nicht abschalten. Somit bekomme ich so kein TÜV. Wenn die ab 1.11.14 verpflichtend war fällt mein Phaeton ja da nicht drunter…aber durch die gelbe Warnlampe wird mir der TÜV verwehrt. Vielleicht haben ja beide Seiten recht?!? Ich frage für einen Freund. 😉

Ich fahre natürlich mit RDKS und von raus programmieren halte ich nichts. Mir geht es ja ums Prinzip was hier geschrieben wurde. Wenn es erst seit 1.11.14 verbindlich war und meiner davor angemeldet wurde und somit ja darunter fallen würde aber der TÜV sagt nein nix Plakette. Wenn man es wie bei den Phaeton davor abschalten könnte würde sich ja meine Frage erledigt haben aber ich kann es nicht abschalten. Ich hoffe man versteht was ich zum Ausdruck bringen möchte.

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