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Reifendruckkontrollsystem nachrüsten

VW up! 1 (AA)

Ich habe in den Stromlaufplänen von Erwin gesehen, dass es wohl ein Reifendruckkontrollsystem für den UP gibt. Es ist genauso wie beim Golf mit einem Taster, der an das ESP-Steuergerät angeschlossen wird. Die entsprechende Kontrolleuchte im Kombiinstument ist auch vorhanden.
Besteht die Möglichkeit, dieses im ESP-Steuergerät zu aktivieren per VCDS? Mein VCDS geht nicht für den UP. Habe nicht das passende Dongle. Ich finde dies nämlich sehr sinnvoll. Beim Golf hat es mich schon einmal vor einem Reifenplatzer bewahrt. Der Taster kommt neben den Taster für die City-Notbremsfunktion.

Habe die schonmal bei "Codierungen für den Up" gepostet, aber dort scheint es wohl verloren zu sein.

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59 Antworten

Mir ist bei meinem Seat Mii CNG das gleiche aufgefallen wie Iffi. Ziffer 6 ist schon die EG-Typengenehmigung.

Meine Taktik wäre bisher gewesen, die Sache totzuschweigen. Ich fahre in der Regel zur HU, wo die Leute weniger Ahnung als ich haben. Da ich da eh als "Checker" bekannt bin, werden die Sachen an meinen Reifen nicht in Frage gestellt. Hat auch bei nicht ganz zulässigen und nicht eingetragenen Rad-Reifenkombis immer bisher funktioniert, wenn man sich in Rahmen bewegt, wo nicht optisch schon einen das ganze anspringt.

Interessieren würde mich aber schon, ob die Angaben der Reifenhändler alle falsch sind und wie es denn richtig ist!

Sehr doof wäre, jetzt zum TÜV nicht mehr mit Winterreifen fahren zu dürfen, weil das "nachgerüstete" Reifen sind und somit nicht wie dir originalen Sommerräder ohne Reifendruckprüfung gefahren werden dürfen.

Wäre dem so, müsste ich die Sommerräder ja gut schonen und kühl und dunkel lagern, um damit auch noch in 10 Jahren zum TÜV fahren zu können.

Ich bitte um Auskunft durch die "Wissenden", am besten auch mit belegbarer Begründung...

Danke!

Hallo.
Und wenn schon. Im UP! würden die sicher nur das indirekte
System verwenden. Das besteht nur aus einem Schalter, etwas Software
zum umrechnen der ABS Signale und einem Warnlämpchen.
Das gab es beim Altea für 70€ als Extra. Hat mit dort 3 mal den Reifen
gerettet.
Hätte ich mir für den e-UP! auch gewünscht.

Ich versteh dich nicht so ganz.
Du montierst Winterreifen, füllst sie mit dem richtigen Luftdruck und kalibrierst (falls nötig) das System durch langen Druck auf die Taste.

Ich beantworte mich mal selbst:

Das Fahrzeug muß ab 1.11.14 neu sein UND ein Typzulassung nach dem 1.11.12 haben.

Das entnehme ich dem Wort "neue" in Art. 15 V a der Verordnung.

http://eur-lex.europa.eu/.../LexUriServ.do?...

Ist wohl ein typischer Fall von mißverständlicher Fehlinformation durch Presse und Branchenvereine.

Hier nochmal ein Beispiel für Falsch, was sollte man auch von der BLÖD-Zeitung anderes erwarten.

"Denn ohne Reifendruckkontrollsystem (RDKS) und Elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP) wird ab dem 1. November 2014 kein Neuwagen mehr zugelassen."

"Die Reifendruckkontrolle ist für alle Pkw und Wohnmobile mit Erstzulassung ab November 2014 vorgeschrieben, so Jürgen Wolz vom TÜV Süd. Die ESP-Pflicht gelte mit wenigen Ausnahmen für alle Pkw, Lastwagen, Busse und Anhänger. Keine Angst, falls Sie ein älteres Auto ohne beide Ausstattungen fahren – Sie müssen nichts nachrüsten."

KLICK

Das ist (natürlich) kompletter Unsinn.
Erstzugelassene KFZ die vor dem 1.11.2012 Homologisiert wurden sind brauchen das natürlich nicht.

Man kann sich also problemlos einen Lagerwagen kaufen ohne Angst den nicht zugelassen zu bekommen.
BLÖD-Zeitung eben.

PS.:
Auch wenn ESP, RDKS und TFL wichtige Sicherheitsmittel sind.

Auch Wagen, die nach dem 1.11.12 homologisiert sind (wie der UP), aber vor dem 1.11.14 erstzugelassen wurden, brauchen RDKS nach meiner Interpretation nicht.

Wenn dem nicht so wäre, müsste ich den Mist ja nachrüsten.

Der up! ist vor dem 1.11.12 homologisiert!

@tibu123

Die Blödzeitung hat schon recht. Das gilt für alle Neuzulassungen.
Die Regelung läßt aber Spielraum zur Interpretation. Demnach kann die Zulassung verweigert werden. Muss aber nicht.

Zitat:
Ab dem 1. November 2014 dürfen Vertragsparteien, die diese Regelung anwenden, die nationale oder regionale Erstzulassung (erste Inbetriebnahme)....

Quelle: http://www.bmvi.de/.../r-64-reserveraeder-reifen-pdf.pdf?...

(Übergangsbestimmung, Absatz 12.6 und 12.7)

Ich verstehe das hier alles nicht, wieder einmal.
1. brauchen WiRfn kein direktes RDKS, wenn das Auto den RD indirekt über die Raddrehzahl und also eine Umfangsvergleich misst, wie das bisher bei den meisten VWs der Fall war (ohne Sender in der Felge)

2. hört man Fremdkörper im Reifen und man merkt im allg. auch den Luftverlust im Reifen anhand des geänderten Fahrverhaltens. Mir ist seit 1978 (in den priv. Autos bis dato ohne RDKS, gew. schon) noch nie ein Reifen beinah oder tatsächlich um die Ohren geflogen, weil er zu wenig Luft hatte und sich durch Walkarbeit übermäßig erwärmen konnte, unbemerkt.

3. Einfach mal den eigenen Augen trauen (Wulst überm Latsch) und regelmäßig Luftdruck prüfen (ich prüfe nicht bei jeder Tankung, aber schon mehrfach im Jahr, denke mal, alle 2 Mon.). Ich vertraue da meinem eigenen Augenschein, Gehör, Popometer und der Füllanlage an einer guten Tanke (ARAL hat schöne Füllstationen) mehr als so einem elektronischen Helferlein.

4. Ich weiß aber, dass das heute unüblich ist. Heute traut man der Elektronik mehr als sich selbst, siehe Müdigkeitswarner, Verkehrszeichenerkennung, Lane Assist, ACC etc. etc.

5. sorry, nur meine Meinung, ich will Euch von nichts überzeugen oder gar von etwas abhalten! 😁

@ndi
Leider hat jedenfalls die CNG Version einen späteres Datum in den Papieren eingetragen, wenn auch nur ein paar Tage.

@Taubitz
1.
Ob die indirekte Variante reicht, ist strittig. Die Verordnung schreibt ja wohl vor, dass eine gewisse Genauigkeit eingehalten muß ("präzises System". Wenn das die indirekte Variante schafft, reicht sie wohl. Eine bestimmte Technik ist nicht vorgeschrieben. Die Einzelheiten stehen aber nicht direkt in der Verordnung. Das soll aber nicht mein Problem sein, wenn der Hersteller Ärger kriegt, dass das System nicht absolut den Druck sondern nur relativ zu den Reifen erkennen kann.

Die Diskussion gab es schonmal, ist hier jetzt aber nicht Thema.

2.
Natürlich will ich den Scheiß nicht haben. Sinnvoll ist sowas nur bei Runflatreifen, wo man es, wenn man etwas bescheuert ist, nicht merkt und der platte Reifen dann irgendwann plötzlich sich zerlegt.
Also sinnier nicht über die Technokhörigkeit der Leute heutzutage. Das ist hier nicht Thema.

Es geht einzig darum, ob man mit nachgerüsteten Winterreifen durch den TÜV kommt mit dem Auto oder nicht.

Zitat:

@gato311 schrieb am 1. November 2014 um 21:30:13 Uhr:


@Taubitz
Es geht einzig darum, ob man mit nachgerüsteten Winterreifen durch den TÜV kommt mit dem Auto oder nicht.

o.k., dann:

a) Wenn der up offenbar noch über kein direktes System mit Sendern in der Felge verfügt,
dann stellt sich die Frage doch nicht, oder?

b) Wenn man ein Fahrzeug mit direktem System und besenderten Felgen hat, müssen auch die Winterräder aus dem Zubehör mit entsprechend besenderten Felgen ausgerüstet sein.

Jedenfalls mein Wissensstand.
Deshalb sage ich (subjektiv) ja, dass ich das (subjektiv) nicht verstehe.

Vielleicht hab ich ja auch eine Denkblockade, bin von der herbstlichen Gartenarbeit von Di bis heute ein wenig erschöpft...

Der Wagen hat aber auch kein indirektes System.
Frage also: Muß es nachgerüstet werden?

Ich meine NEIN, weil das Auto vor 1.11.14 erstzugelassen wurde. Aus den Infos der Fachpresse ergibt sich aber Widersprüchliches.

Beim indirekten System braucht man nach jedem Reifenwechsel ( Sommer- und Winterreifen ) nur über sie Set-Taste neu kalibrieren. Fertig.
Bei einem System mit Sensoren in den Reifen, muss man die Winterreifen ebenfalls damit ausrüsten. Das System erkennt sonst die Sensoren nicht und macht sich über ein Leuchte im KI bemerkbar. Wenn das dem TÜV auffällt, dürfte es sich mit der Plakette erledigt haben.

Zitat:

@gato311 schrieb am 1. November 2014 um 22:28:28 Uhr:


Der Wagen hat aber auch kein indirektes System.
Frage also: Muß es nachgerüstet werden?

Ich meine NEIN, weil das Auto vor 1.11.14 erstzugelassen wurde. Aus den Infos der Fachpresse ergibt sich aber Widersprüchliches.

Ich meine auch NEIN. Es muss nichts nachgerüstet werden. Es bezieht sich alleine auf die Erstzulassung.

War doch vor einiger Zeit mit dem Tagfahrlicht genauso??! Da musste auch nichts nachgerüstet werden.

Zitat:

@gato311 schrieb am 1. November 2014 um 22:28:28 Uhr:


Der Wagen hat aber auch kein indirektes System.
Frage also: Muß es nachgerüstet werden?

Ich meine NEIN, weil das Auto vor 1.11.14 erstzugelassen wurde. Aus den Infos der Fachpresse ergibt sich aber Widersprüchliches.

Wurde nicht hier schon gesagt, dass nicht die EZ, sondern das Datum der Homologation relevant ist?

Was das nicht bei anderen Sicherheitsfeatures wie Gurt, ABS, ESP etc. nicht auch so?

Würde sonst ja auch bedeuten, dass alle "Standuhren" auf Halde noch nachgerüstet werden müssten, jenseits der Frage, ob das technisch über ginge und zu vertretbarem Aufwand möglich wäre.

Ich verstehe es halt noch immer nicht, macht aber nichts, ich guck jetzt Mittermaier und tschüss!

Hallo

ich habe grade gesehen das man im STG 17 (KI) bei byte 2 bit 0 die kontrollleichte für RDK aktiviren kann

Aber im Klammer steht PR-1X1/MJ2015+

und ich glaube das PR-1X1 das ABS STG für Allrad ist

und laut ETKA gibt es beim VW UP MJ2015 kein PR-1X1

mfg
Martin

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