Reifen und Felgen für den Golf 8
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage an die Experten.
Laut COC kann der Golf 8 eHybrid
7 x 16 ET 48 oder
6,5 x 16 ET 46 fahren.
Der Lochkreis sollte ja 5 x 112 sein.
Kann dann jede Felge mit den Maßen (auch Mercedes, etc.) gefahren werden?
Ich suche für die 24 Monate Leasing auf Marktplätzen, jedoch wird mir hier auch oft Inkompatibilität angezeigt, obwohl die Parameter oben stimmen.
Da steht dann z.B. für Audi oder Passat möglich, aber für den G7 (G8 nicht in der Auswahl) nicht passend.
Danke im Voraus für Eure Tipps und Euer Wissen.
Beste Antwort im Thema
ABE ist aber nicht immer gleich ABE, da gibt`s Unterschiede, sollte man schon ganz genau lesen...!!
Bei ABE`s mit Auflage A01 muss das Fahrzeug immer zur Abnahme. Und was das obige Beispiel anbelangt, da steht in der ABE bei den Auflagen die A02 und das bedeutet wiederum, dass wenn die Reifengröße nicht im Schein oder in der COC-Liste aufgeführt ist, immer ein "Besuch" bei TÜV, DEKRA etc. fällig ist.
Ich hab das ganze Theater vor zwei Wochen schon mal erlebt und weiß, wovon ich rede...
267 Antworten
Ich hatte einmal die ET 50 und zum Vergleich die ET 35 drauf. Passt beides.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Felgen' überführt.]
Passen ist das eine, es muss aber auch legal fahrbar sein: ABE/Einzelabnahme
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Felgen' überführt.]
Hallo,da 8x18 keine original VW Größe beim Golf 8 ist, ist allein das Felgengutachten entscheidend.Es gibt 4verschiedene Möglichkeiten. ABE(kein Tüv, keine Eintagung) ,ABE mit Anbauabnahme Tüv (keine Eintagung),Teilegutachten(Tüv Prüfung und Eintrag in Fzg-Schein) Einzelabnahme durch Tüv (Traglastbescheinigung zwingend erforderlich ,Vergleichsgutachten von Felge mit gleichen Abmessungen wäre hilfreich,Eintrag in Fzg-Schein)
Passen im Sinne von, kann man ohne Probleme fahren. Natürlich muss evtl eingetragen werden.
Viele werden ja schon von den ganzen Auflagen im Gutachten abgeschreckt.
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All endlich entscheidet der Sachverständige/Prüfer. Hatte auch schon ähnliches Problem. Dekra Prüfer behauptete daß es streifen würde und kasierte 220€. Tüv Prüfer hat es ohne Probleme abgenommen(130€)
Zitat:
@ronne2 schrieb am 13. Februar 2025 um 16:38:09 Uhr:
Passen im Sinne von, kann man ohne Probleme fahren. Natürlich muss evtl eingetragen werden.
Viele werden ja schon von den ganzen Auflagen im Gutachten abgeschreckt.
Du erwähnst wieder nicht, dass Du einen Alltrack hast😉
Ob es da passt hatten wir ja schonmal und will ich nicht schon wieder auspacken, aber bei einem normalen Golf passt eine 8x18er mit ET35 zumindest vorne definitiv nicht ohne Auflagen wie Radhausschale ausschneiden und Kotflügelkanten umlegen und evtl. ziehen oder andere Kotflügel.
Wenn alles den Abmessungen entspricht, dann ja!
Felgen eines anderen Autos sind aus dem gleichen Material wie die von VW, auch Schrauben sind aus dem gleichen Material wie bei jedem anderen Auto. So einen Zirkus mit TÜV gibt es nur bei uns im Land! es geht nur ums Geld!
Wenn Sie 20-Zoll- oder 21-Zoll-Räder einbauen möchten, gibt es ein Problem.
Zitat:
@CleverFiat schrieb am 6. November 2020 um 13:17:11 Uhr:
Hallo zusammen,ich habe mal eine Frage an die Experten.
Laut COC kann der Golf 8 eHybrid
7 x 16 ET 48 oder
6,5 x 16 ET 46 fahren.Der Lochkreis sollte ja 5 x 112 sein.
Kann dann jede Felge mit den Maßen (auch Mercedes, etc.) gefahren werden?
Ich suche für die 24 Monate Leasing auf Marktplätzen, jedoch wird mir hier auch oft Inkompatibilität angezeigt, obwohl die Parameter oben stimmen.
Da steht dann z.B. für Audi oder Passat möglich, aber für den G7 (G8 nicht in der Auswahl) nicht passend.Danke im Voraus für Eure Tipps und Euer Wissen.
Wahrscheinlich gibt es dann für den Golf keine ABE, das heißt nicht das die nicht passen. Müssen dann eben eingetragen werden.
Oftmals gibt es Nachträge von den Felgen Herstellern für die neuen Fahrzeuge im Frühjahr.
Bei einer älteren Felge wird man natürlich kein Nachtrag für ein aktuelles Fahrzeug bekommen.
Hallo,so einfach ist das halt nicht.Es gibt einige Sachen zu berücksichtigen.Dass Lochkreis und Nabendurchmesser passen müssen ist klar.Aber die Sache mit der Traglast und bei kleinem/niederem Reifenquerschnitt zusätzlichen Tests(Imppact) muß vom Felgenhersteller bestätigt werden. Dann liegt es immer noch im Ermessen des jeweiligen Sachverständigen/ Prüfers. Deutlich einfacher wird es wenn ein Gutachten (KBA-Nr.) vorliegt.
Zitat:
@pik schrieb am 17. Februar 2025 um 17:27:37 Uhr:
Hallo,so einfach ist das halt nicht.Es gibt einige Sachen zu berücksichtigen.Dass Lochkreis und Nabendurchmesser passen müssen ist klar.Aber die Sache mit der Traglast und bei kleinem/niederem Reifenquerschnitt zusätzlichen Tests(Imppact) muß vom Felgenhersteller bestätigt werden. Dann liegt es immer noch im Ermessen des jeweiligen Sachverständigen/ Prüfers. Deutlich einfacher wird es wenn ein Gutachten (KBA-Nr.) vorliegt.
Ich stimme Ihnen zu. Ist das nicht übertrieben?
Aber erkläre mir eines. Wie ist es möglich, dass man in anderen Ländern, z.B. in den Niederlanden, alles fahren kann, was passt und das ohne Papierzirkus.
Wenn das Rad optimal sitzt und während der Fahrt nichts schleift, ist es für mich ok!
Zitat:
@ronne2 schrieb am 17. Februar 2025 um 18:34:56 Uhr:
Das kann ja so sein aber hier ist dann halt die Betriebserlaubnis erloschen.
Wenn jemand möchte, soll er den Eintragung machen. für mich ist es Zeit- und Geldverschwendung. Man muss lediglich die Räder gut auswählen und das ist alles.
Beim TÜV bei der Dekra wurde mir mitgeteilt, dass ich über KBA verfüge und nichts eintragen muss. Zwei Jahre später wurde mir bei der gleichen Dekra das Eintragen empfohlen. Zirkus!
Deshalb mache ich kein Eintragen anderer Felgen mehr!
Papierkram gibt es in unserem Land genug.
Auch wenn du gallig bist, wenn du pech hast lässt du das Auto bei einer Kontrolle stehen. Irgendwas dran bauen geht nun mal nicht. Ist ja auch irgendwo richtig so