Reifen Herstellerdatum 2003 noch verwenden?

Opel Astra G

Hallo Zusammen

Ich bin neu hier und auch relativ frischer Autobesitzer. :-)

Und zwar geht es darum,wollten gestern endlich Winterreifen auf unser Auto machen lassen.
Allerdings haben wir zu unserem gebraucht gekauften Opel Winterreifen bekommen,die von 2003 sind.

Darauf haben wir beim Kauf nicht geachtet,nur ob sie Risse haben,kaputt sind und ob noch ordentlich Profil drauf ist.
Ich bin jetzt unsicher,unser Bekannter wollte sie nicht drauf machen,weil sie evtl schon keine Weichmacher mehr enthalten und dann könnt es gefährlich werden?!

Müssen wir nun dieses Jahr wirklich neue Reifen kaufen?
Ansich sind wir echt wenigfahrer ABER wir haben 2 kleine Kinder dabei und im Dezember geht es im Urlaub,da kann das Wetter ja ganz schön glatt sein,von daher würd ich die Reifen nur nutzen,wenn das wirklich noch geht mit 10 Jahre alten Reifen.Ich weiss das es kein Gesetz gibt von wegen "Mindesthaltbarkeitsdatum" aber ihr als erfahrene Autofahrer,was meint ihr?

lg

61 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Astra1.6_16V


Weil hier die Rechtsschutzversicherung erwähnt wurde: Die wird den Fall unter Umständen ablehnen, da der Streitwert nicht in Relation zum Aufwand steht. 150 EUR... das ist in den meisten Fällen die Selbstbeteiligung 😉

Davon mal abgesehen hat der Käufer die Reifen ja nicht ungesehen gekauft und die Beschaffenheit der Reifen wurde wahrscheinlich nirgends explizit erwähnt. Und wenn jemand für rostige Felgen und schlechte Reifen noch 150 EUR zu zahlen bereit ist, aus welchen Gründen auch immer, dann ist das so.

Versteht mich nicht falsch, ich habe ja schon an früherer Stelle erwähnt, dass ich es ne Unverschämtheit finde, sowas überhaupt zu verkaufen. Aber es bestand ja kein Zwang die Reifen zu kaufen.

Wenn du ne RSV hast, dann ruf dort an, die telefonische Erstberatung ist ja in der Regel kostenlos. Da kannst du dem Anwalt die Sache schildern und der wird dir dann gleich sagen, wie die Rechtslage aussieht und ob da mit Erfolgschancen zu rechnen ist.

Eventuell wird sich auch ein sogenannter Mediator (auch ein Rechtsanwalt) schriftlich an den Verkäufer wenden. Wenn der dann einknickt und die Sache damit erledigt ist, ist dieses Erstschreiben in der Regel auch kostenlos und die RSV verzichtet auf die SB. Kommt aber immer auf den Versicherungsvertrag an. Das kann dir deine Versicherung aber vorher mitteilen (vorausgesetzt du hast eine).

Dieses "gekauft wie gesehen" gibts im Profibereich nichtmehr. Es besteht immer eine Gewährleistung wenn man irgendwas von einer Firma kauft. Selbst wenn sie die Reifen von einem Bäcker gekauft hätte, so diese in den Büchern der Bäckerei standen, also der Firma zuzurechnen sind. Die Mängel der verkauften Sache müssen im Vertrag festgehalten sein, für die im Vertrag aufgeführten Mängel muss der Verkäufer nichtmehr die Gewährleistung übernehmen. Heist, gut das der Zustand nicht festgehalten ist 🙂

Ich sag einfach mal so. Versuch macht klug. Sprich, einfach mal mit dem Händler ein deutliches Wort wechseln. Ihm einen Wisch von einem Fachmann über den Zustand der Reifen unter die Nase halten und kurz mal fallen lassen das man eine Rechtschutz hat. Dann gibts noch die Schlichtungsstelle für den KFZ-Handel. Wie weit man letztlich wegen der 150 geht muss man selbst entscheiden.

Allerdings würde ich dem Händler nienicht die Reifen einfach wieder auf den Hof werfen um die Entsorgung zu sparen. Der freut sich ein Loch in den Arsch und verkauft die nochmal. Da zahl ich lieber den 10er für die Entsorgung.

Zitat:

Original geschrieben von mozartschwarz


Dieses "gekauft wie gesehen" gibts im Profibereich nichtmehr. Es besteht immer eine Gewährleistung wenn man irgendwas von einer Firma kauft. Selbst wenn sie die Reifen von einem Bäcker gekauft hätte, so diese in den Büchern der Bäckerei standen, also der Firma zuzurechnen sind. Die Mängel der verkauften Sache müssen im Vertrag festgehalten sein, für die im Vertrag aufgeführten Mängel muss der Verkäufer nichtmehr die Gewährleistung übernehmen. Heist, gut das der Zustand nicht festgehalten ist 🙂

Ist mir schon klar! 🙂

Ich meinte mit "nicht ungesehen gekauft" und "die Beschaffenheit der Reifen wurde wahrscheinlich nirgends explizit erwähnt" auch eher, dass der Verkäufer ja keine neuwertigen, guten, noch verwendbaren Reifen zugesichert hat und dem Käufer nachträglich Schund angedreht hat.

Dann wäre die Sache ja nämlich mehr als eindeutig und der Käufer könnte einen Mangel reklamieren.

So ist das halt alles etwas schwammig und man hat die Scherereien -.-

Da er keine Mängel aufgeführt hat, hat er einwandfreie Reifen zugesichert... Um Mängelbeseitigung kommt er das erste halbe Jahr nur rum wenn genau der Mangel im Vertrag aufgeführt ist... Aber selbst im zweiten halben Jahr wäre es in dem Fall kein Prob. nachzuweisen das der Mangel beim Kauf schon bestanden hat..

Hallo Zusammen

Das wir selbst Schuld sind,die Reifen & Felgen nicht genauer unter der Lupe genommen zu haben,streite ich nicht ab,denn das hätten wir natürlich tun sollen,aber wie das so ist,endlich das erste eigene Auto und alles drumherum ist vergessen.(zumindest war es bei uns so)
Aber wenn es tatsächlich so ist und er hätte die Mängel reinschreiben müssen,um diese dann aus der Gewährleistung zu nehmen,dann hat er das nicht getan.Den Vertrag hab ich mir dann doch vorher gründlich durchgelesen,es steht unter Sonderausstattung/Zubehör: Satz Winterreifen.
Niergends sind irgendwelche Mängel zu finden,weder wegen den Reifen,noch sonstwas.

Wir haben schon nach 2 Wochen Besitz,alle 4 Zündkerzen erneuern lassen,da dies ja Verschleißteile sind,aber so wie diese aussahen,kann das in 2 Wochen nicht passiert sein,ich denke diesmal erneuer ich nicht auf eigene Kosten,sondern werde erstmal alles versuchen,wegen Gewährleistung neue(besser erhaltene) zu bekommen.Morgen habe ich einen Termin wegen den Reifen/Felgen um mir bescheinigen zu lassen,das diese nicht mehr nutzbar sind.Mal sehen was er dann dazu sagt.Ich denke,da lässt dich in Sachen Felgen dann wenichstens irgendwas klären. Bei den Reifen gehe ich nicht davon aus,denn da sagte er ja schon,das es gesetzlich nichts gibt,was sagt wie alt diese maximal sein dürfen :/

Lg

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Selbst der ADAC empfielt,das Reifen von 10 Jahre oder mehr,nicht mehr für die Sicherheit sorgen können.

Am besten holst du dir Allwetterreifen...damit mache ich seit Jahren gute Erfahrung und ins Hochgebirge fahre ich eh nicht.
Habe 195 65 15 drauf und die Marke "KUMO"..kosten alle 4 mit Montage 250€

gruss herby01011

Nachtrag....die Reifen haben Sonne,Wolken und die Schneeflocke drauf😁

Zitat:

Original geschrieben von herby01011


Nachtrag....die Reifen haben Sonne,Wolken und die Schneeflocke drauf😁

wären es sonne, mond und sterne, hätte ich mir gedanken gemacht😁

jo......hätte ich auch........😛😛😛😁😁😁

Also auf mein Ersatzrad hab ich auch noch die Originalreifen drauf!!😁😁

Hallo,

ich hab gerade nachgeschaut. In meinem Caravan liegt auch noch das Original-Ersatzrad mit Reifen von 1999.....🙄

Mfg
Andi

PS: ich habe in meinem 32jährigen Auto-Leben noch NIE ein Ersatzrad gebraucht. Wenn mal ein Reifen defekt war, war das Auto durch kaltverformung schuld😛

Zitat:

Original geschrieben von herby01011


Habe 195 65 15 drauf und die Marke "KUMO"..kosten alle 4 mit Montage 250€

gruss herby01011

Kumho.

Sicher, dass es nicht 195 60 R15 sind? Denn ohne Tachoanpassung usw. darf man doch 65er Reifen gar nicht fahren, weil die höher sind.

Deshalb musste ich mir ja neue kaufen, weil die alten 65er Winterreifen trotz gleichen Felgen und 195er Breite vom Vectra B auf dem Astra G nicht einfach so erlaubt waren.

Denn sonst zeigt der Tacho 50 an und das Auto fährt 53 in echt. Und das ist verboten.
Voreilen darf der Tacho, nacheilen nicht.

Allwetterreifen kann man empfehlen, hatten meine Eltern auch eine lange Zeit... da ich allerdings auch mal von Norddeutschland bis in Graubünden auf 1700 Meter herumfahre oder wo es sonst hügelig ist, will ich ungerne Kompromisse machen müssen. 🙂

cheerio

In meinem Fahrzeugschein steht 185/65R14 drin, ich hab den X16SZR.

Hat der Astra kleinere Reifen als sein großer Bruder Zafi? Die 195/65/14 sind beim Zafi Serie in 5-Loch. Praktischerweise die gleichen wie auf meiner Omi A. Gut die Einpresstiefen sind etwas verschieden..

Er hat aber 195/65 R 15 geschrieben, darauf bezog ich mich. Das ist eine komplett andere Größe als 185/65 R 14.

Auf beiden Fahrzeugen, Vectra B und Astra G, ist eine Felge 6Jx15 ET 49 erlaubt. Nur hat der Vectra eben den 195er Reifen mit 65er Seitenverhältnis und der Astra ein 60er Verhältnis.
Der 65er ist zu hoch, den darf ich auf dem Astra nicht fahren und daher musste ich die WR verkaufen. Und ich will auch nicht zweimal im Jahr meinen Tacho für teuer Geld umprogrammieren lassen... wozu auch?

Letztendlich ist entscheidend, was im Fahrzeugschein steht, alles Andere ist ziemlich mühsam.

cheerio

Ich hab mich vertipt. 15 Zoll. Ich hab 195/65/15 auf dem Zafi wie auf der Omme.

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