Reifen / Felgengröße Caddy Life 1.6 BJ 2008
Hallo,
nun bin ich seit 4 Minuten hier registriert, und nun habe ich auch schon meine erste Frage . Meinen Caddy habe ich vor einem Monat mit Allwetterreifen 195/65 R15 auf 15"-Felgen gekauft. Die Räder habe ich mittlerweile verkauft und vorhandene Winterräder der Größe 195/65R15 von meinem alten Touran montiert.
Nun meine erste Frage:
Ich habe vor im Frühjahr 16" - Felgen draufzuziehen. In meinem Fahrzeugschein stehen diese Größe aber nicht drin (ausschließlich 195/65 R15). Wenn ich aber auf die VW-Homepage gehe, und dort auf Caddy konfigurieren gehe, zeigt mir diese an, dass Caddy´s ab BJ 2005 auch mit 205/55 R16 - Bereifung auf 6J x 16 ET50 - Felge ausgeliefert werden.Muß ich die größere Bereifung in den Fahrzeugschein eintragen lassen?
Meine 2. Frage:
In Ebay und auch in Onlinereifenshop´s werden auch andere Größen angeboten - wie 6,5J X 16 ET 38 oder 47. Dort soll eine AGB vorhanden sein. Muß ich dort auf irgendetwas acht geben. Nicht dass ich mich bei einem eventuellen Unfall strafbar mache, oder ich irgendwo gelesen habe, dass die Schiebetüren nicht mehr aufgehen?
Nun meine 3. und letzte Frage:
welche Reifen nehme ich bei den 16 - Zöllern? 205/55 R16 ist ja klar, aber die Traglast macht mir zu schaffen: In meiner Beschreibung steht nichts geschrieben ob 91 oder 94.
Für Euch sind das bestimmt blöde Fragen - für mich aber die einzige Möglichkeit rauszubekommen, was ich nun fahren darf.
Viele Grüße schon im Vorraus und vielen Dank
Sonja
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
welche Radkombinationen euer Auto (ab WERK) fahren darf, steht mit etlichen anderen, speziel für euer Fahrzeug geltenden, Informationen in der
EU-Übereinstimmumgsbescheinigung (Teil 3 zur Zulassung). Das ist ein Papier im DIN A4 Format, quer in "kleinstschrift" bedruckt, das zu den
KFZ-Papieren gehört. Dieses Papier muss auf Verlangen der Polizei bei einer Kontrolle vorgelegt werden (zulässige Reifen etc.). Im "KFZ-Brief/Schein" steht nur noch irgendeine zugelassene Reifengrösse.Man sollte also doch mal schauen, wo diese Stückchen Papier ist. Das gilt übrigens für alle neueren KFZ, EZ seit 2004.
Hoch lebe das EU-Recht. ;-)
Grüsse aus´m Rheinland
Festus
Wie sowas aussieht als Bild im Anhang
18 Antworten
Hallo Sonja,
willkommen im Caddy-Forum auf MT.
Da Du die gleichen Fragen 18 Minuten früher auch hier (klick) schon geposted hast, kannst Du hoffentlich mit der etwas mäßigen Reaktion in diesem Forum gut leben😉.
Und weil Du in dem Stress vermutlich die SuFu übersehen hast, lege ich sie dir hiermit mal ans Herz😉😛😁.
Grüsse,
Tekas
Reifen + Felgen ohne SuFu
Liebe Sonja,
Herzlich Willkommen unter uns Caddy-Liebhabern in diesem Forum. 😁
Nun kommst Du gleich mit einer Frage um die Ecke die dem einen oder anderen die Zornesröte ins Gesicht treibt und schon dran denkt Dich für dieses Thema zum x-tausensden Male mit dem Hinweis auf die heiß geliebte SuFu abzustrafen! Wenn Dir der Begriff SuFu nicht so geläufig ist sei Dir geholfen: Es handelt sich um die Suchfunktion! 😛 Findest Du da oben links! Und es ist hier Usus bevor man ein neues Thema erstellt erst einmal zu suchen, ob das Thema schon einemal zuvor behandelt worden ist. Das dient in erster Linie der Übersicht in diesem Forum! 😉
Ich möchte Dir ans Herz legen doch ersteinmal die besagte SuFu zu nutzen um Dich in die Materie Reifen + Felgengröße einzulesen. Es wäre sicher einfach Dir die Antworten herunter zu beten. Aber alle Deine Antworten sind in aller Ausgiebigkeit erklärt worden. Einen Tipp gebe ich Dir: Schau mal hier!
Solltest wirklich nicht klar kommen einfach noch mal melden! Dann wird Dir geholfen! 😉
Bis gleich!
CADDYHOOD
Zitat:
Original geschrieben von caddyhood
...und schon dran denkt Dich für dieses Thema zum x-tausensden Male mit dem Hinweis auf die heiß geliebte SuFu abzustrafen!...
Schon passiert 😁😁😁 !
... ich wusstes es doch!
😛 😛 😁 😁
Ähnliche Themen
War doch aber ganz nett geschrieben, oder?
Und ich hab' mich auch schon ziemlich lange zurückgehalten...😉.
Fast 17 Stunden !!!
Normalerweise kommen die Hinweise auf die SuFu sonst schneller😎.
Und nicht unbedingt nur von mir 😛.
Grüsse,
Tekas
@Tekas
... ich wollte nichts schreiben!
... aber - gerade diese Thematik scheint immer wieder zu Verwirrungen zu führen! Warum eigentlich?
Du hast nett geantwortet! Aber vieleicht sollten wir solche Beiträge in Zukunft völlig ignorieren, oder einen Moderator bitten solche Beiträge gleich zu löschen! Es sind schon Bücher über diese Thematik geschrieben worden - nur keiner liest die geschriebenen Beiträge!
... so jetzt ist der Bildschirm Nr. 3 dran!
Bis gleich!
CADDYHOOD
Hallo zusammen,
welche Radkombinationen euer Auto (ab WERK) fahren darf, steht mit etlichen anderen, speziel für euer Fahrzeug geltenden, Informationen in der
EU-Übereinstimmumgsbescheinigung (Teil 3 zur Zulassung). Das ist ein Papier im DIN A4 Format, quer in "kleinstschrift" bedruckt, das zu den
KFZ-Papieren gehört. Dieses Papier muss auf Verlangen der Polizei bei einer Kontrolle vorgelegt werden (zulässige Reifen etc.). Im "KFZ-Brief/Schein" steht nur noch irgendeine zugelassene Reifengrösse.Man sollte also doch mal schauen, wo diese Stückchen Papier ist. Das gilt übrigens für alle neueren KFZ, EZ seit 2004.
Hoch lebe das EU-Recht. ;-)
Grüsse aus´m Rheinland
Festus
Wie sowas aussieht als Bild im Anhang
Zitat:
Original geschrieben von Festus64
EU-Übereinstimmumgsbescheinigung (Teil 3 zur Zulassung). Das ist ein Papier im DIN A4 Format, quer in "kleinstschrift" bedruckt, das zu den
KFZ-Papieren gehört. Dieses Papier muss auf Verlangen der Polizei bei einer Kontrolle vorgelegt werden (zulässige Reifen etc.).Grüsse aus´m Rheinland
FestusWie sowas aussieht als Bild im Anhang
Hallo Festus
Bist Du Dir sicher das man die Bescheinigung mit sich führen muss ????
Ich habe sie einfach zu den Unterlagen des Autos geheftet .
Grüße Gerd
Zitat:
""Dieses Papier muss auf Verlangen der Polizei bei einer Kontrolle vorgelegt werden (zulässige Reifen etc.).
Grüsse aus´m Rheinland
Festus"""Hallo Festus
Bist Du Dir sicher das man die Bescheinigung mit sich führen muss ????
Ich habe sie einfach zu den Unterlagen des Autos geheftet .Grüße Gerd "
Hi,
Mitführen muss man diese Bescheinigung nicht, man muss Sie aber bei Bedarf vorzeigen können, evtl. also auch nachreichen (je nach Kontrollstelle im Original) z.B. ein Bonner in München. Es geht darum, das in den Papieren ("neuer KFZ-Schein"😉 nicht alles Eingetragen ist, was ab Werk zugelassen ist. Genau das aber kontolliert man bei einer Verkehrskontrolle. Da kann man aber im Schein nicht ersehen, was Eingetragen ist!
Halt Europäisches Recht!! ;-)
Schöne Grüsse aus´m Rheinland
Festus
ps.: siehe auch hier http://www.motor-talk.de/.../...einigung-mitfuehrpflicht-t1354335.html
Hallo und danke für die Seitenhiebe 🙄
In der sogenannten COC - Übereinstimmungsbescheinigung steht geschrieben, dass ich auf Achse 1 + 2 195/65 R15 91T 6Jx15 ET47 fahren darf.
Nun meine letzte Frage hier im Forum - da ich darauf keine passende Antwort im Suchsystem gefunden habe:
Darf ich trotzdem mit einer passenden ABE die meinen Caddy beinhaltet, die Räder der Größe 205/55 R16 fahren, oder erlischt die Betriebserlaubnis dadurch?
Grüßle Sonja
Moin miteinander,
in meiner EWG - Übereinstimmungsbescheinigung (EWG-Ü) steht zum Thema Reifen unter Punkt 32 genau das gleiche wie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter 15.1 und 15.2.: ausschließlich 195/65 R15 91T und keine anderen Größen. Das bringt einen schon mal nicht entscheidend weiter...😕😕😕.
Grüsse,
Tekas
@Sonja: war nicht bös' gemeint😉😁
16 ZOLLZitat:
Original geschrieben von cohiba1974
Hallo und danke für die Seitenhiebe 🙄
In der sogenannten COC - Übereinstimmungsbescheinigung steht geschrieben, dass ich auf Achse 1 + 2 195/65 R15 91T 6Jx15 ET47 fahren darf.Nun meine letzte Frage hier im Forum - da ich darauf keine passende Antwort im Suchsystem gefunden habe:
Darf ich trotzdem mit einer passenden ABE die meinen Caddy beinhaltet, die Räder der Größe 205/55 R16 fahren, oder erlischt die Betriebserlaubnis dadurch?
Grüßle Sonja
Liebe Sonja!
Niemand hat hier Seitenhiebe verteilt! Wir wollten Dich nur in die Richtung lenken! Aber mit dem o.a. Suchbegriff hättest Du 95 Suchergebnisse auf dem Bildschirm gehabt! So - nun ist gut damit!
Um Deine Frage zu beantworten hilft Dir dieser Thread sicher weiter! Du kansst Räder mit der Bereifung 205/55R16 fahren! Eine Betriebserlaubnis befreit Dich nicht grundsätzlich von einer TÜV-Abnahme! Also Obbacht!
Bis gleich!
CADDYHOOD
Zitat:
Hi,Zitat:
Original geschrieben von Tekas
Moin miteinander,in meiner EWG - Übereinstimmungsbescheinigung (EWG-Ü) steht zum Thema Reifen unter Punkt 32 genau das gleiche wie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter 15.1 und 15.2.: ausschließlich 195/65 R15 91T und keine anderen Größen. Das bringt einen schon mal nicht entscheidend weiter...😕😕😕.
Grüsse,
Tekas@Sonja: war nicht bös' gemeint😉😁
Richtig, aber schau mal in einen etwas konfus wirkenden Textblock auf der linken Seite, da müssten die anderen Rädergrössen stehen.Schöne Grüsse aus´m Rheinland
Festus
Moin Festus,
danke für den Hinweis, aber ich kann da in meiner Bescheinigung keinen 'Testblock' mit anderen Reifengrößen finden. Unter welchem Punkt (Nummer) steht das bei deiner EWG-Ü drin?
Grüsse,
Tekas