Rechtsüberholer überholen erlaubt?

neulich auf der Autobahn:
ich fahre mit großzügigem Sicherheitsabstand (ca. 80-100m) zum Vordermann auf der linken Spur mit etwa 120km/h, von hinten kommt ein Drängler. Rechte Spur ist über eine kürzere Entfernung frei, ich sehe aber nicht ein ihn vorbeizulassen, da ich selber gerne schneller fahren würde.
Er wechselt auf die rechte Spur und beschleunigt mit der Absicht mich rechts zu überholen, ich beschleunige ebenfalls, so dass er nicht an mir vorbei kommt.
Den Sicherheitsabstand zum Vordermann habe ich währenddessen nicht unterschritten, er wurde durch die langsamen Fahrzeuge auf der rechten Spur dazu gezwungen abzubremsen.

abgesehen davon, dass es unvernünftig ist, ist das erlaubt?

Beste Antwort im Thema

Ähm...der TE wollte selbst schneller fahren als sein Vordermann. Bei manchen scheint das Hirn echt komplett abzuschalten, wenn sie auf der Autobahn ein anderes Fahrzeug vor sich sehen. Das hat dann unter allen Umständen und unverzüglichst die linke Spur zu räumen.

Was manche hier so absondern ist einfach nur erschreckend.

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. November 2016 um 18:44:07 Uhr:


Du weißt doch, dass gleich einer kommt und zutreffender Weise anmerkt, dass dann ein allgemeines Tempolimit gleichzeitig kommen muss, da es angeblich zu gefährlich sein soll, rechts mit z.B. 250 km/h an den links fahrenden jungen Loosern / senilen Alten mit einer V-Diff. von > 200 km/h langsam vorbei zu ziehen.

Ist es ha dann eben nicht mehr.

Rechts überholen ist ja im Moment nur so gefährlich, weil keiner damit rechnet dass er Rechts überholt wird.

Ist es aber erlaubt müssen halt alle aufpassen.

Ich frag mich nur wo sich dann die ganzen Linksspurschleicher vom Schlage des TE sich dann verstecken wollen 😁

Ne, ne, als seniler alter Schleicher auf der linken Spur rechne ich nicht damit, überhaupt überholt zu werden. Fahre ja (für meine Verhältnisse) wahnsinnig schnell. Nur deshalb fahre ich doch links.

Und die anderen Linksspurschleicher verstecken sich natürlich direkt vor mir - deshalb kann ich doch nur so langsam fahren.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 11. November 2016 um 20:00:34 Uhr:


Nicht, wenn du über mich herziehst ("an den links fahrenden senilen Alten"😉 😉.

Mensch Paule, ich bin doch senil, da kenne ich keine "Schmeilis".

Im Ernst, gestern hatte ich tatsächlich eine Typen im Auto gesehen, da drängte sich mir die Hoffnung auf, dass die Fahrtauglichkeit ab einem gewissen Alter überprüft werden sollte (auch wenn ich dann auch irgend wann dran bin). Fuhr so einen Honda CRV/HRV, halt so ein höher gelegtes Mini-SUV. Fuhr über den Rad-/Fußweg bis zu Fahrradständern, stieg umständlich aus, schaute nach, stieg wieder ein und fuhr noch 3 m weiter. Parkte dann halb auf dem Gehweg, halb auf dem Radweg in zweiter Reihe, aber anderes als bekannt (links von ihm war ein regulärer, ziemlich freier Parkstreifen). Dann wieder ausgestiegen und mit seinen zwei Gehhilfen ins Fleischergeschäft, einkaufen. Sitzlehne so weit nach hinten, dass er fast nicht mehr übers Lenkrad schauen konnte. Schätze, das war der Typ, den du meintest.

Ich halte die Interpretation des Hentschel-Kommentars, so wie sie hier auf Seite 2 im Thread ausgelegt wurde, nach wie vor für nicht tragfähig, zumal diese trotz meiner Nachfrage bis jetzt nicht begründet wurde bzw. begründet werden konnte.

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Hast du bei Hentschel nachgefragt?

Nein, Ich habe die entsprechende These ja nicht aufgestellt, sondern lediglich nach einer Begründung der Interpretation gefragt.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 11. November 2016 um 20:22:20 Uhr:


Ich frag mich nur wo sich dann die ganzen Linksspurschleicher vom Schlage des TE sich dann verstecken wollen

Und ich frage mich, aufgrund welcher Informationen Du darauf kommst, der TE sei ein Linksspurschleicher gewesen. Lies Dir vielleicht doch noch mal den

Ausgangsbeitrag

durch. Da steht, dass der TE mit 120 km/h und großzügigem Sicherheitsabstand auf der linken Spur hinter einem langsamen Vordermann fuhr. Er

wäre aber "selber gerne schneller" gefahren

. Bitte also um Beantwortung der Frage: Warum ist der TE ein Linksspurschleicher?

Zitat:

@zille1976 schrieb am 11. November 2016 um 18:40:37 Uhr:


Rechtsfahrgebot abschaffen. Rechts überholen legalisieren. Und schon ist eines der größten Gefahrenpotentiale entschäfrt und die Aufreger werden weniger.

Das Rechtsfahrgebot wird bestehen bleiben. Es hat bereits 2010 eine Petition zu seiner Abschaffung gegeben. Sie ist erwartungsgemäß gescheitert:

Zitat:

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich unter Einbeziehung einer zu der Eingabe eingeholten Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zusammengefasst wie folgt dar:

In Deutschland gilt das Linksüberholgebot. Rechtsüberholen ist grundsätzlich nicht erlaubt, da es große Gefahren für die Straßenverkehrssicherheit birgt. Die Vorschriften in der Straßenverkehrs-Ordnung zum Überholvorgang sind eindeutig.
(...)
Rechtsüberholen würde zudem bedeuten, dass der Fahrer eine zusätzliche Gefahrenquelle im Auge behalten muss. Dies ist besonders bedeutsam bei hohen Differenzgeschwindigkeiten. Bei Einführung des Rechtsüberholens würde die Aufmerksamkeit damit noch mehr als ohnehin beansprucht.

Ob Du das nachvollziehen kannst oder nicht, ist ohne Belang. Rechtsfahrgebot und Rechtsüberholverbot gelten – nach m. E. sinnvollerweise. Und Gesetze werden nicht daran angepasst, dass gegen sie verstoßen wird.

MfG, Tazio1935

Zitat:

@AcJoker schrieb am 10. November 2016 um 17:10:06 Uhr:


Es kommt nicht zum drängeln wenn man rechtzeitig die Spur wechselt.

Es kommt noch weniger zum Drängeln, wenn man ausreichend Abstand einhält.

Das würde Einsicht beim Drängler voraussetzen.
Ich sprach aus der Sicht des "gejagten". ;-)

Zitat:

@zille1976 schrieb am 11. November 2016 um 18:40:37 Uhr:


Rechtsfahrgebot abschaffen. Rechts überholen legalisieren. Und schon ist eines der größten Gefahrenpotentiale entschäfrt und die Aufreger werden weniger.

Nur bei gleichzeitiger Einführung eines allg. TL aif BAB von 100 km/h.

W.enn ich nach dem nach-rechts-gehen bremsen müsste, bleibe ich links, wie gesagt: der hinter mir hat zuerst mal genügend Abstand zu halten

Zitat:

@Drahkke schrieb am 11. November 2016 um 21:57:34 Uhr:


Ich halte die Interpretation des Hentschel-Kommentars, so wie sie hier auf Seite 2 im Thread ausgelegt wurde, nach wie vor für nicht tragfähig, zumal diese trotz meiner Nachfrage bis jetzt nicht begründet wurde bzw. begründet werden konnte.

Verstehe ich nicht, du hast doch damit angefangen:

Zitat:

@Drahkke schrieb am 9. November 2016 um 20:42:24 Uhr:


Wer rechts fährt, darf jedenfalls nicht beschleunigen, sobald ihn jemand überholt, wenn er diesem Überholer dadurch das Überholen erschwert.

ich persönlich bin jetzt der Meinung, wenn der hervorragende Autofahrer TE davon spricht, dass er rechts überholt werden sollte und diese schlimme Tat heldenhaft durch kräftiges Beschleunigen verhindern konnte:

Dann ist zumindest der TE davon überzeugt, dass das überholende Fahrzeug auf dem rechten Fahrstreifen war.

So zumindest die Darstellung des TE.

Das Rechtsüberholen rechtswidrig ist, ist glaube ich Konsens.

Wenn jetzt Hentschel ausführt, dass das Beschleunigungsverbot beim Überholtwerden sowohl auch auf Autobahnen als auch bei rechtswidrigen Überholen gilt, so ist zumindest nicht völlig klar, warum die erste Antwort im Threat war:

Zitat:

@Drahkke schrieb am 9. November 2016 um 20:37:07 Uhr:


Natürlich ist das erlaubt.

Zitat:

@uhu110 schrieb am 10. November 2016 um 09:09:55 Uhr:


Hallo, Zahn,
.....

Hallo Uhu110,
ich denke wir sind näher beieinander, als du denkst.
Mir geht es lediglich etwas gegen den Strich, dass dem TE hier quasi die Absolution für sein Verhalten erteilt wird.
Ich glaube nämlich, das der Faden aus genau diesem Grund erstellt wurde.
Eine Eskalation im Straßenverkehr ist ja nicht besser, weil ein Anderer angefangen hat.
Wie groß der Abstand zum Vordermann war, werden wir wohl nicht erfahren.

Zitat:

@Zahn schrieb am 13. November 2016 um 20:59:55 Uhr:


Wenn jetzt Hentschel ausführt, dass das Beschleunigungsverbot beim Überholtwerden sowohl auch auf Autobahnen als auch bei rechtswidrigen Überholen gilt, so ist zumindest nicht völlig klar, warum die erste Antwort im Threat war:

Zitat:

@Drahkke schrieb am 9. November 2016 um 20:37:07 Uhr:


Natürlich ist das erlaubt.

Vielleicht deshalb, weil Hentschel nicht generell schreibt, sondern auf Situationen abstellt, die auf unseren Fall nicht anwendbar sind?

Es ist klar, dass der Überholte nicht beschleunigen darf, wenn der rechtswidrig Überholende sich und andere in Gefahr bringt. Einfachstes Beispiel: Herannahender Gegenverkehr auf der Landstraße, wenn jemand trotz Überholtverbot überholt.

Auf der Autobahn: Unnötiges Verlängern des Überholvorgangs beim Elefantenrennen, das an sich schon verboten ist.

In unserem Fall ist mir nicht klar, wie der Rechtsüberholer ggf. argumentieren sollte. "Herr Richter, da war jemand auf der linken Spur, und der hat beschleunigt." - "Dazu ist die linke Spur doch da, oder?" - "Ja, aber ich wollte re... äh, also, ich wollte, äh, äh, hm, na ja..."

Du kannst davon ausgehen, dass Hentschel diesen Fall anders kommentieren würde.

Das Beschleunigungsverbot zielt darauf ab, eine Gefährdung auszuschließen. Diese Gefährdung hätte es aber erst gegeben, wenn es wirklich zum Rechtsüberholen gekommen wäre. So ist der verhinderte Rechtsüberholer einfach auf dem rechten Fahrstreifen "verhungert", und es ist nichts passiert.

Das Beschleunigungsverbot gilt z. B. auch dann nicht, wenn auf einer mehrspurigen Straße die Ampel auf Grün schaltet. Der Überholte darf beschleunigen, bis die erlaubte Höchstgeschwindigkeit erreicht ist.

MfG, Tazio1935

Zitat:

@norbert_g schrieb am 13. November 2016 um 20:00:15 Uhr:


W.enn ich nach dem nach-rechts-gehen bremsen müsste, bleibe ich links...

Logisch, wenn es keinen triftigen Grund gibt, den eigenen Überholvorgang abzubrechen.

Nachtrag: Man ist NICHT verpflichtet, sich regelmäßig vor dem Beschleunigen durch einen Blick in den Spiegel zu vergewissern, ob ein anderes Fahrzeug gerade überholt. Das gilt erst recht, wenn jemand verbotswidrig rechts überholt.

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