Rechtsüberholer überholen erlaubt?
neulich auf der Autobahn:
ich fahre mit großzügigem Sicherheitsabstand (ca. 80-100m) zum Vordermann auf der linken Spur mit etwa 120km/h, von hinten kommt ein Drängler. Rechte Spur ist über eine kürzere Entfernung frei, ich sehe aber nicht ein ihn vorbeizulassen, da ich selber gerne schneller fahren würde.
Er wechselt auf die rechte Spur und beschleunigt mit der Absicht mich rechts zu überholen, ich beschleunige ebenfalls, so dass er nicht an mir vorbei kommt.
Den Sicherheitsabstand zum Vordermann habe ich währenddessen nicht unterschritten, er wurde durch die langsamen Fahrzeuge auf der rechten Spur dazu gezwungen abzubremsen.
abgesehen davon, dass es unvernünftig ist, ist das erlaubt?
Beste Antwort im Thema
Ähm...der TE wollte selbst schneller fahren als sein Vordermann. Bei manchen scheint das Hirn echt komplett abzuschalten, wenn sie auf der Autobahn ein anderes Fahrzeug vor sich sehen. Das hat dann unter allen Umständen und unverzüglichst die linke Spur zu räumen.
Was manche hier so absondern ist einfach nur erschreckend.
120 Antworten
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 13. November 2016 um 22:11:48 Uhr:
Nachtrag: Man ist NICHT verpflichtet, sich regelmäßig vor dem Beschleunigen durch einen Blick in den Spiegel zu vergewissern, ob ein anderes Fahrzeug gerade überholt. Das gilt erst recht, wenn jemand verbotswidrig rechts überholt.
Das ganz korrespondiert mit dem kaum bekannten Mittel der Ankündigung eines Überholvorgangs außerorts per Hupe. Ist wohl u. a. dazu gedacht, dem zu überholenden Fahrer zu signalisieren, jetzt bitte nicht zu beschleunigen.
OK, real macht das niemand. Evtl. hätte es ja auch die genau gegenteilige Wirkung ...