Rechtssache Garantie!

BMW 3er E46

Hallo zusammen.
Vielleicht kennt sich jemand aus.
Letztes Jahr Mitte Juli habe ich mir einen 320 d Compact von 2003 mit ca 98 T Km gekauft.6 Wochen später stand ich mit Motorschaden am Straßenrand.Drallklappe abgerissen.Zuerst weigerte sich der Verkäufer es als Garantiefall anzuerkennen.Nach hin und her holte er das Auto ab und reparierte den Schaden.In letzter Zeit viel mir auf das er immer mehr Öl verbrauchte.Deswegen schaffte ich gestern mein Auto in meine Werkstatt zum nachschauen.Dort sagte man heute es kommt wahrscheinlich durch den Ventildeckel.Weiteres konnte er mir nicht sagen da er sonst alles auseinander nehmen müßte.
Nun bin ich aber der Meinung das der Verkäufer 2 Jahre Garantie auf seine Reparatur geben müßte.Dieser weigert sich natürlich.Bin am Dienstag beim Anwalt bestellt zur rechtlichen Beratung.
Aber vielleicht kann mir ja jetzt jemand schon was dazu sagen.Bin halt drauf angewiesen das das Auto läuft....Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von hoppel26


So war bei der Anwältin.

auf was istn die spezialisiert?

scheidungsrecht?! 😕 😁

weil demnach was du hier in diesem post von dir gibst, scheint die nicht wirklich ahnung zu haben von dem was sie da tut - oder du hast da was falsch verstanden bzw. gibst es falsch weiter!

Zitat:

Er MUSS 1 Jahr Garantie auf Sachmängel geben.

er muss KEINE

garantie

geben!

er muss aber GEWÄHRLEISTUNG geben, das nichtnur ein jahr, sondern zwei - kann diese aber bei gebrauchtfahrzeugen auf ein jahr verkürzen, was i.d.r. auch geschieht! wobei nach einem halben jahr die beweislastumkehr greift...

Zitat:

Da es noch nicht rum ist hab ich gute Karten.

aber auch nur, wenn DU zweifelsfrei nachweisen kannst, das der schaden bereits vorhanden war, als du den kaufvertrag unterschrieben hast bzw. der schaden durch unsachgemäße reparatur entstanden ist!

Zitat:

Aber die Frau war sich ihrere Sache sehr sicher.

eine anwältin sollte eigentlich den unterschied zwischen garantie und gewährleistung sowie den begriff 'beweislastumkehr' kennen - das ist einfachstes vertragsrecht!

sicher das du da die anwältin gegenüber hattest und nicht die putzfrau, die sich da nen spaß mit dir erlaubt hat?

im übrigen hast du, da du ja scheinbar schon selbst an dem schaden rumgedoktort hast (bzw. eine andere werkstatt hast rumdoktoren lassen) dem verkäufer die möglichkeit zur nachbesserung genommen (die du ihm - sogar mehrfach - geben musst), was das im umkehrschluss bedeuted, hat dir deine "kompetente" anwältin hoffentlich auch gesagt?!

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Für alle die es interessiert.
Mittlerweile ist es Dezember. Ein Gutachten wurde gemacht. Fehler war eine völlig verstellte Einspritzung, fehlende Drallklappen und ein uebervoller Fehlerspeicher beginnend noch vor Kaufdatum.Dadurch ist der Turbolader begünstigt worden zum schneller kaputt gehen.Der Ölverbrauch kam davon.Fakt ist Rueckabwicklung.Der Typ bot 3500 Euro an und den Rest sollte ich tragen...Gutachten und Anwalt.Nun liegt die Sache vor Gericht.Weniger kann nicht bei raus kommen.
Vor Frühjahr dreht sich kein Rad und solange steht die Bude aufn Hof.Melde mich wieder

Zitat:

Original geschrieben von hoppel26


Für alle die es interessiert.
Mittlerweile ist es Dezember. Ein Gutachten wurde gemacht. Fehler war eine völlig verstellte Einspritzung, fehlende Drallklappen und ein uebervoller Fehlerspeicher beginnend noch vor Kaufdatum.Dadurch ist der Turbolader begünstigt worden zum schneller kaputt gehen.Der Ölverbrauch kam davon.Fakt ist Rueckabwicklung.Der Typ bot 3500 Euro an und den Rest sollte ich tragen...Gutachten und Anwalt.Nun liegt die Sache vor Gericht.Weniger kann nicht bei raus kommen.
Vor Frühjahr dreht sich kein Rad und solange steht die Bude aufn Hof.Melde mich wieder

Hi,

dein Anwaltpost war von Juni.

Was war in der Zwischenzeit geschehen?
Nun ist Dezember.

Mit den Informationen die du hier hast, wäre es im Juni eine ziemlich klare Sache gewesen.
So jedenfalls meine Einschätzung.

Wie viele km bist du mit dem Fahrzeug gefahren?
Gibt es in der Zwischenzeit gemachte Wartungen mit Nachweis?

Detlef

Die Mühlen mahlen langsam. Gutachten war im August. Anfang, Mitte September kam der Bericht und dann hin und her wegen Einigung. Im Oktober Antrag ans Landgericht und bis heute noch keinen Termin. Wartung wäre noch nicht dran gewesen.Nun brauche ich keine mehr denn das Auto steht. Bin knapp 17 T km gefahren.

Ich glaube, hier gehts um was anderes ...nicht um die Gebrauchtwagen-Garantie oder -Gewährleistung ...hier gehts darum, ob der jetzige Ölverbrauch was mit der damaligen Reparatur zu tun hat.

Ich bin jetzt nicht so bewandert, da ich zum Glück noch nie so einen Fall hatte ...aber gibts nicht ne Garantie auf Reparaturen oder zumindest Gewährleistung?

Außerdem hört sich das meiner Meinung jetzt nicht nach VDD an ...da läuft doch auf, vielleicht 800 km, keinen Liter Öl raus ...außerdem das rußen kommt von verbranntem Öl ...also kein Ölverlust, sondern Ölverbrauch ...oder beides halt

Ich muss zugeben, dass ich mich mit Dieselmotoren Null auskenne, aber ich würde den Turbo mal genau unter die Lupe nehmen ...aber Deine Werkstatt weiß sicher besser bescheid, als ich.

Gruß Andre

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Zitat:

Original geschrieben von hoppel26


Die Mühlen mahlen langsam. Gutachten war im August. Anfang, Mitte September kam der Bericht und dann hin und her wegen Einigung. Im Oktober Antrag ans Landgericht und bis heute noch keinen Termin. Wartung wäre noch nicht dran gewesen.Nun brauche ich keine mehr denn das Auto steht. Bin knapp 17 T km gefahren.

Ob man in einem Verfahren weitere Dinge eingebracht werden, mag ich nicht beurteilen.

Das ist ja auch keine Rechtsberatung.

hinter diesem Link

HIER Sehr gut erklärt Link

Versteckt sich die Story von einem anderen Fahrzeughalter.
Es scheint zu dem Thema auch Rückrufaktionen gegeben zu haben.

Ich versuche es einmal zu erklären:
Die Drallklappe, montiert im Ansaugkrümmer, kann sich lösen.
Die Klappe sitzt auf einem Gestänge. Wird je nach Drehzahl und Last geöffnet, damit der Brennraum besser "durchwirbelt" wird.

Wenn diese Klappe sich löst, fällt diese unweigerlich in den Einlasskanal des Zylinderkopfes. Dort, vorbei an den Ventilen, können an den Ventilen dadurch schon Schäden entstehen. Im Brennraum, markiert das Stück Metall dann den Kolbenboden und den Brennraum.
Im dem Link ist das an den Bildern deutlich zu erkennen. Die Klappe wird unweigerlich zerkleinert und die Metallstücke von Kolben und Brennraum sind auch erwähnenswert.
Diese Metallstücke fliegen dann durch den Auslasskanal mit hoher Geschwindigkeit in den Turbolader.
Der Turbolader überlebt einen solchen Drallklappenvorfall oft nicht. Der letzte Lader Schaden kann aber damit in Zusammenhang stehen.

Interessant wäre einen Blick in den Brennraum zu werfen, ob der ähnlich aussieht wie auf den Bildern gezeigt.

Hart gesottene Schrauber schleifen die groben Katschen weg, bauen einen neuen Kolben ein und weiter gehts.
Das ist natürlich keine fachgerechte Instandsetzung und wahrscheinlich wird so ein Motor auch nicht die normale Lebenserwartung haben.

Detlef

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