Rechtslage bei Entfernung der "Drosselung"
Hallo lieben Fangemeinde,
ich habe mal eine rechtlilche Frage die ich mir selbst leider mangels Fachwissen nicht beantworten kann.
Ich hoffe jemand von Euch hat eine Antwort darauf:
Wie verhält es sich rechtlich, wenn ich an einem A6/S6 die Drosselung auf 250 km/h entferne. Braucht man dann einen neuen Fahrzeugschein? Mal angenommen nach der Drosselentfernung liefe der Wagen rund 265 km/h, dann würde doch der Fahrzeugschein nicht mehr korrekt sein, oder?
Hat da jemand Erfahrung?
Danke für Euch Infos
Gruß @ all
Cap
17 Antworten
TÜV/Zulassung, Versicherung und Garantieansprüche sind weg; Neuzulassung unter anderen Parametern fällig. Garantie-Ansprüche bleiben weg.
PS: Mit "Drosselung wegnehmen" meinst du wahrscheinlich Chip tunen, hm?
wohl eher die Vmax Aufhebung...😁
Und da es beim S6 nicht mehr über eine Hardwarekomponente, wie noch beim alten M5, sondern nur per Software geändert wird, musst Du es Deinem Händler ebenfalls mitteilen, sonst ist es gut möglich, dass nach einem SW-Update die Einstellung wieder weg ist und dann hast Du das Geld zum Fenster rausgeschmissen.
Der S6 geht ohne "Drossel" 'echte' 290 km/h. 😁
Ähnliche Themen
Hallo Cap,
hattest Du nicht einen 2,0 TDI 😕 ? Da kannst Du die Drosselung entfernen lassen 😁!
M.E. sind damit sämtliche Garantie- und Kulanzansprüche verwirkt (außer Du hast die Aufhebung ab Werk), ich würde sagen Finger weg. Da gab es schonmal einen Fred wegen Vmax Aufhebung durch Abt und einen Haufen Probleme mit Audi ...
Gruß, Thilo
VMax-Aufhebung ab Werk gibt es leider bei Audi nicht für Geld und gute Worte.
Der einzige Weg bleibt tatsächlich nur über einen Tuner (z.B.) Abt.
Dann entfällt jedoch die Werksgarantie, die durch die Tunergarantie nur unzureichend ersttzt wird.
Zitat:
Original geschrieben von Single Malt
VMax-Aufhebung ab Werk gibt es leider bei Audi nicht für Geld und gute Worte.Der einzige Weg bleibt tatsächlich nur über einen Tuner (z.B.) Abt.
Dann entfällt jedoch die Werksgarantie, die durch die Tunergarantie nur unzureichend ersttzt wird.
Stimmt so nicht ganz - die R-Modelle kann man auch 'offen' ab Werk kriegen!
Zitat:
Original geschrieben von LinkerBlinker
Stimmt so nicht ganz - die R-Modelle kann man auch 'offen' ab Werk kriegen!Zitat:
Original geschrieben von Single Malt
VMax-Aufhebung ab Werk gibt es leider bei Audi nicht für Geld und gute Worte.Der einzige Weg bleibt tatsächlich nur über einen Tuner (z.B.) Abt.
Dann entfällt jedoch die Werksgarantie, die durch die Tunergarantie nur unzureichend ersttzt wird.
Stimmt so nicht. Das einzig
aktuelleR-Modell ist momentan der R8. Und den gibt es nicht offen ab Werk.
Der RS4 wird mit 280 km/h angeboten, der RS6 soll es wohl auch bekommen.
Wobei der RS6 echte 340 km/h geht, aber die Fahrwerksteile sind, genau wie beim RS4, von ihren kleineren Kollegen. S6 / S4. Deswegen nur 280 km/h 😉
Zitat:
Original geschrieben von The Banker
Hallo Cap,hattest Du nicht einen 2,0 TDI 😕 ? Da kannst Du die Drosselung entfernen lassen 😁!
M.E. sind damit sämtliche Garantie- und Kulanzansprüche verwirkt (außer Du hast die Aufhebung ab Werk), ich würde sagen Finger weg. Da gab es schonmal einen Fred wegen Vmax Aufhebung durch Abt und einen Haufen Probleme mit Audi ...Gruß, Thilo
Da hast Du recht Thilo,
der 2.0 ist mein privater "Flitzer" 😁, aber ich habe auch noch den 2.7MT und den 3.0 als Firmenwagen laufen 😁.
Mir geht es auch gar nicht um km/h oder mehr Power, sondern nur um die rechtliche Beurteilung in Bezug auf die Fahrzeugpapiere (Drossel weg -> Angabe der Höchstgeschwindigkeit stimmt nicht mehr mit dem Fahrzeugschein überein)
Gruß
Cap
Zitat:
Original geschrieben von captainsbarro
Da hast Du recht Thilo,Zitat:
Original geschrieben von The Banker
Hallo Cap,hattest Du nicht einen 2,0 TDI 😕 ? Da kannst Du die Drosselung entfernen lassen 😁!
M.E. sind damit sämtliche Garantie- und Kulanzansprüche verwirkt (außer Du hast die Aufhebung ab Werk), ich würde sagen Finger weg. Da gab es schonmal einen Fred wegen Vmax Aufhebung durch Abt und einen Haufen Probleme mit Audi ...Gruß, Thilo
der 2.0 ist mein privater "Flitzer" 😁, aber ich habe auch noch den 2.7MT und den 3.0 als Firmenwagen laufen 😁.Mir geht es auch gar nicht um km/h oder mehr Power, sondern nur um die rechtliche Beurteilung in Bezug auf die Fahrzeugpapiere (Drossel weg -> Angabe der Höchstgeschwindigkeit stimmt nicht mehr mit dem Fahrzeugschein überein)
Gruß
Cap
Ich würde mal sagen: die Aufhebung ist eine technische Veränderung, und muss demnach eingetragen werden. Garantie geht dabei auch verloren.
Nach meinem Wissenstand ist nur der 4.2 abgeregelt.
Gruß
Ricci
Hi,
der 3,2 FSI ist ebenfalls abgeriegelt.
MfG Grimmi
Der 3.0 TDI auch. Gruß Axel