Rechtslage bei Entfernung der "Drosselung"

Audi A6 C6/4F

Hallo lieben Fangemeinde,

ich habe mal eine rechtlilche Frage die ich mir selbst leider mangels Fachwissen nicht beantworten kann.

Ich hoffe jemand von Euch hat eine Antwort darauf:

Wie verhält es sich rechtlich, wenn ich an einem A6/S6 die Drosselung auf 250 km/h entferne. Braucht man dann einen neuen Fahrzeugschein? Mal angenommen nach der Drosselentfernung liefe der Wagen rund 265 km/h, dann würde doch der Fahrzeugschein nicht mehr korrekt sein, oder?

Hat da jemand Erfahrung?

Danke für Euch Infos
Gruß @ all
Cap

17 Antworten

Ja, stimmt den 3.2 FSI habe ich vergessen.
 
Aber der 3.0 TDI hat nach dem Audi Katalog keine Abrieglung? 😕
 
 
 
 

der 3.0 TDI wäre mir auch neu...der macht doch max 247 km/h bei der Limo mit Schalter😕

Auch wenn im Fahrzeugschein keine 250 stehen, riegelt er bei GPS 250 km/h und über hiddenmenu umgerechnete 250 km/h ab.

Das sind Tacho bei mir 265 km/h. Etwas Drehzahl ist da im Vergleich zu den anderen Gängen noch vorhanden.

Vielleicht ist es bei Handschaler oder Limousine anders. Bei mir ist es genau so wie oben beschrieben. Grüße Axel

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