Unfallschaden verschwiegen wie sieht die Rechtslage aus?
Leider wusste ich zum Kauf meines Fahrzeuges nicht das es so etwas wie eine Reparaturhistorie gibt....
Folgender Sachverhalt: Habe mir heute die Reparaturhistorie von meinem Fahrzeug angeschaut und da ist ein etwas größerer Schaden aufgelistet:
- es wurde der Kotflügel gewechselt
- und die Tür ist auch angegeben
Desweiteren sind noch viele andere Arbeitsposition im gleichen Auftrag vorhanden z.B. Tür hinten aus und eingebaut usw...
Jetzt habe ich in meinem Kauftrag nochmal nachgeschaut und es steht eindeutig
drinn:
Zahl, Umfang und Art von Mängeln Unfallschäden lt. Vorbesitzer x bei nein
Dem Verkäufer sind auf andere Weise Mängel und Unfallschäden nicht bekannt x nein
Das Fahrzeug wurde vor 1 Jahr gekauft und ist bereits komplett bezahlt.
Jetzt wäre meine Frage wie sieht die Rechtslage aus, weil ich gehe davon aus das mir der Unfallschaden verschwiegen wurden ist das Fahrzeug wurde bei einem VW Händler gekauft / Audi Service ?
Beste Antwort im Thema
Ach und nochwas: Ich schätze Deine fachlichen Ausführungen sehr und bin sehr dankbar für Deinen hilfreichen Input in Sachen Technik. Aber was die Juristerei betrifft, solltest Du Dich ein wenig zurücknehmen und - wie in der Beschäftigung mit juristischen Aussagen üblich - sehr genau lesen. Lies also noch mal meines (und auch Hanashra's) Statement noch mal und schau noch mal nach was dort steht. Wo genau liest Du "Beweis" bei der Historie???
Den BEWEIS muss der Händler erbringen. Das Dokument lässt nun erst einmal begründete Zweifel an den wesentlichen Bestandteilen des Kaufvertrags zu - und nach geltender Meinung und Rechtsprechung muss nun der VERKÄUFER (Kaufmann) die Beweisführung erbringen dass das vorliegende Dokument (also der Kaufvertrag) den Tatsachen entspricht. Im konkreten Fall also dass der Wagen UNFALLFREI ist. Im wesentlichen ist das genau das was der Threadersteller jetzt von seinem Händler will: Einen Nachweis darüber dass er ein unfallfreies Fahrzeug hat, das er im Falle des Wiederverkaufs ohne Preisabschlag verkaufen kann.
Und ich denke das ist von einem Händler nicht zuviel verlangt.
36 Antworten
Heikle Sache....
erste Frage: wie ist denn nun "Unfallschaden" genau definiert?? Sind tragende bzw. sicherheitsrelevante Teile ebenfalls beim Unfall in Mitleidenschaft gezogen worden? Wenn ja, dann ist's m. E. ein gravierender Mangel und der Verkäufer hat vorsätzlich gehandelt.
Wenn's jedoch nur ein Bagatellschaden war/ist (Bsp. an Parkhausecke hängengeblieben oder unglücklich vom Einkaufswagen getroffen), dann würde ich es nicht gleich als Unfallschaden titulieren...
Wenn ich dich richtig verstehe, dann hast du deinen 4F beim VW/Audi-Händler gekauft. Da dieser sich wohl offensichtlich über die Reperaturhistorie informieren konnte, dir dann aber den Schaden verschwiegen hat, dann ist dies m. E. schon vorsätzlich...Ich würde einfach mal den 🙂 fragen, warum er dir nichts vom Schaden erzählt hat und was für ein Schaden dies war.
Ansonsten gibt's im Sicherheitsforum auch genügend nützliche (und auch unnütze) Tipps zur weiteren Vorgehensweise.
Der Bundesgerichtshof hat am 10. Oktober 2007 entschieden, dass ein Auto jedenfalls dann nicht mehr unfallfrei ist, wenn es "mehr als einen Bagatellschaden" erlitten hat. In dem entschiedenen Fall war ein Blechschaden an der Tür und dem Seitenteil entstanden, dessen Beseitigung gut 1.700,- € gekostet hatte.
Der unfallbedingte Austausch einer kompletten Tür dürfte auf keinen Fall eine Bagatelle sein. Überhaupt dürfte die Grenze recht niedrig anzusetzen sein. Die Beseitigung eines oberflächlichen Lackschadens dürfte noch zu den Bagatellschäden zählen.
Es wäre also interesannt rauszufinden wie hoch der Schaden in diesem Fall war.
Wenn es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt hat der Käufer laut aktueller Rechtssprechung aus lange nach dem eigentlichen Kauf Anspruch auf Schadensersatz/Wertminderung
Wenn nur Tür und Kotflügel gewechselt wurde und in der Rep.historie nix weiteres drin steht mit Richtarbeiten o.ä. dan kann man davon ausgehen das nur Blechteile gewechselt wurde und keine tragende Teile. Dem zufolge brauch dieser Schaden auch nicht angegeben werden! Und ist somit auch kein Unfallwagen!
Zitat:
Original geschrieben von powdermax2
Wenn nur Tür und Kotflügel gewechselt wurde und in der Rep.historie nix weiteres drin steht mit Richtarbeiten o.ä. dan kann man davon ausgehen das nur Blechteile gewechselt wurde und keine tragende Teile. Dem zufolge brauch dieser Schaden auch nicht angegeben werden! Und ist somit auch kein Unfallwagen!
Genau das sieht in meinen Augen der BGH nicht (mehr) so, wie von Apial weiter oben zutreffend zusammengestellt. Für den interessierten Leser hier das AZ: VIII ZR 330/06.
@motor-talk 8e:
Was ist denn Dein Ziel? Wenn Du eine Wandlung des Kaufvertrags unbedingt versuchen willst, dann hast Du eine realistische Chance. Allerdings kann es sein, dass Du den Klageweg beschreiten musst, wenn Dein Händler nicht freiwillig rückabwickelt. Falls Du das Auto aber behalten willst, dann würde ich davon ausgehen, dass die Reparatur sachgerecht erfolgte, da bei Vertragswerkstatt ausgeführt.
Wenn Du nicht sicher bist, ob Dein Auto noch verkehrssicher ist, dann lasse es einen Sachverständigen begutachten. Den musst du allerdings erst mal selber zahlen.
Cheers
M1972
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Ich kenne einen Fall, da hat ein Haendler die Zulassung als Vorfuehrwagen (3 Monate oder so) verschwiegen. Das Ganze kam erst nach ein paar Jahre und Ablauf der Finanzierung raus, als der Brief von der Bank kam.
Es war nichts mehr zu machen, weil ziemlich kurze Verjaehrungsfristen zum Tragen kamen. Obiger Fall liegt aber auch schon knapp 10 Jahre zurueck, vielleicht hat sich die Gesetzeslage verbraucherfreundlicher veraendert.
Wuerde ich von einem Anwalt pruefen lassen und wenig neotig schnell aktiv werden !
"Dem zufolge brauch dieser Schaden auch nicht angegeben werden!"
Das ist falsch ! Der Verkäufer muß auf Unfallschäden ungefragt hinweisen, ansonsten kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Der genaue Text steht z.B. hier:
http://www.adac.de/.../default.asp?...
Hier ein Auzug zwecks des Schadens:
1 63291900 Abdeckung f Stoßfänger vorn a+e 0
2 50551950 Kotflügel vorn aus- u.eingebaut 0
3 50555550 Kotflügel vorn ersetzt 0
4 57511900 Tür vorn aus- u.eingebaut 0
5 70591900 Türverkleidung vorn aus- u.eingebau 0
6 57301950 Türaggregateträger aus- u.eingebaut 0
7 57295550 Türgrundkörper ersetzt 0
8 58511900 Tür hinten aus- u.eingebaut 0
9 70731900 Türverkleidung hinten aus- u.eingeb 0
10 64601950 Türfensterscheibe hinten a+e 0
11 66421900 Abdeckung f Tür hinten aus- u.einge 0
12 99999999 BATTERIE AB-/ANFLANSCHEN 0
13 99999999 VERBRINGUNG 0
14 00003001 LACKIERUNG LT. RECHNUNG 0
lfd.Nr. Teileposition Bezeichnung Menge Fabr.Kz. WA TG V Code
Paket
1 8E0949127 Blinkleuch 1.00 V A 3 0
2 4F0821104A Kotfluegel 1.00 V A 4 0
3 4F0821112A Schlieteil 1.00 V A 8 0
4 4F0831052E Tuer 1.00 V A 6 0
5 4F0831507B Traeger 1.00 V A 8 0
6 323863950 Daempfung 1.00 V A 8 0
7 8P0831575 Daemstreif 1.00 V A 8 0
8 4F0863980B Daempfung 1.00 V A 8 0
9 4F0863982A Daempfung 1.00 V A 8 0
10 4F0831346B Haltleiste 1.00 V A 8 0
11 4F0821134L Radschale 1.00 V A 8 0
12 4F0853284C 2ZZ Abdichtung 1.00 V A 08 0
13 UBS UBS-SPRAY 1.00 F Z 0 0
14 HOH HOHLRAUMSP 1.00 F Z 0 0
15 FKT SCHWEMMMAT 1.00 F Z 0 0
16 ENT ENTSORGUNG 1.00 Z Z 00 0
17 SPA SPACHTEL 1.00 F Z 0 0
18 KLEINMATERIAL 2% 1.00 Z Z 20 0
Jetzt kann sich jeder selbst ein Bild machen was meint ihr?
Möchte das Fahrzeug nicht tauschen! Möchte auf Grund der Wertminderung und der Verschwiegenheit des Schadens (Unfallschaden) eine "Ausgleichssumme".
Klingt auf keinen Fall nach Bagatelle da war ja die ganze Seite betroffen also beide Türen und der Kotflügel und das wird auf jedenfall mehr als die genannten 1800 kosten.
Also einfach erstmal zum Händler und ihn damit konfrontieren und wenn er sich quer stellt (warscheinlich) ab zum Anwalt!
Ja wie gesagt war mir auch sicher das es sich dabei nicht mehr um einen Bagatell-Schaden handelt. Wenn jemanden noch etwas dazu einfallen sollte kann er gern noch etwas schreiben 😉
"Der BGH hat zur Abgrenzung auf die Aufklärungspflicht von Schäden und Unfällen beim Gebrauchtwagenkauf zurückgegriffen, wonach dieser dem Käufer ungefragt Schäden oder einen Unfall, den er kennt oder mit dessen Vorhandensein er zu rechnen hat, mitteilen muss.
Anerkannt werden als Bagatellschäden nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden, nicht dagegen andere (Blech-)Schäden. Das gilt auch dann, wenn das Fahrzeug nach dem Unfall fachgerecht repariert worden ist."
Da 2 neuen Türen und einem neuen Kotflügel nach dieser Rechtsprechung kein Bagatellschaden ist, hätte Dir der Verkäufer diesen Schaden mitteilen müssen. Da er das offensichtlich nicht getan hat hat er jetzt schlechte Karten.
An Deiner Stelle würde ich den Text von meinem Link ausdrucken, damit und der Auflistung der durchgeführten Arbeiten bzw. ausgetauschten Teile zum Verkäufer gehen und denen das unter die Nase reiben. Wenn die noch einigermaßen bei klarem Verstand sind werden die sich auf einen Deal einlassen. Wenn nicht, gehe zum Anwalt und lasse den Druck machen.
Die 1700 Euro als Grenze für einen Bagatellschaden zu nehmen halte ich für nen schlechten WItz....
Die Beseitigung eines "verselbstständigten EInkaufswagens" hat bei uns schon mehr gekostet.
der ist über parkplatz gerollt, und ist am Auto lang geschrammt und der vordere Kotflügel
wurde ersetzt....deshalb ist der wagen nun kein Unfallwagen...
Ebensowenig wenn irgendwelche Kasper (wie bei uns in der gegend scheinbar Mode),
mit nem schlüssel einmal ums auto rennen.....
In dem oben genannten Fall, ja...bei zwei trüen und nem Kotflügel....das hätte er wohl sagen können.
Stellt sich die frage wie der Schaden entstanden ist....viele Leute bestehen auf Neuteile,
auch wenn es überhaupt eigentlich nicht not tut, sondern Lackung reichen würde.
Diese 1700€, die da in dem besagten Urteil angegeben werden sind individuell für den einen Fall zu sehen. Ein Bagatellschaden muss immer individuell betrachtet werden. Da gibt es keine offiziellen Zahlenwerte, denn wie schon geschrieben, kann alleine eine Parkdelle in der Heckschürze schon deutlich mehr kosten und ist keinesfalls als Unfallschaden zu sehen.
Ich würde den Händler erstmal ganz klar darauf ansprechen, was da behoben wurde. Denn im Falle eines Rechtsstreits muss ganz klar erst einmal der Schaden genau beschrieben werden, wenn möglich, mit Bildern. Nur mal ganz hypothetisch gesprochen könnte es ja sein, dass ein Vandale Tür und Kotflügel vorne per Fußtritt eingedellt hat und das dann auf Versicherung komplett getauscht wurde. Ist dann nicht als Unfallschaden zu verstehen.
Man kann schon sagen, dass es mal inerster Linie darauf ankommt, ob Rahmen oder andere tragende Teile betroffen sind.
Mit meinem damaligen R32 z.B. habe ich mal einen Hasen mitgenommen. Frontschürze, Unterboden und Radlaufplastikteil durchschlagen. ebenso die Hupe hin. Alles in allem mehr als 2200€ Schaden. Aber ich habe sogar noch ein Dekra-Gutachten machen lassen, das diesen Schaden eindeutig nicht als Unfallschaden ausgewiesen hat. Somit wurde der Wagen dann auch Unfallfrei verkauft.
Sehr vorsichtig sein, mit irgendwelchen Zahlenwerten also. Diese sind immer individuell auf den einzelnen Fall zu sehen.
Hallo,
die Bagatellgrenze ab der ein Sachverständiger von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden muss liegt zwischen 500,- bis 800,- € Euro somit halte ich die 1700,-€ auch für zu hoch.
Ich glaube sobald tragende Teile beschädigt oder Karosserieteile gewechselt werden müssen. Ist es ein Unfallwagen. Wird nur die Stoßfängerabdeckung erneuert ist das nur ein Bagatellschaden, ist der Aufprallträger dahinter ebenfalls betroffen -> Unfallwagen.
MfG.
Zitat:
Original geschrieben von vagtuning
Die 1700 Euro als Grenze für einen Bagatellschaden zu nehmen halte ich für nen schlechten WItz....Die Beseitigung eines "verselbstständigten EInkaufswagens" hat bei uns schon mehr gekostet.
Habe ich nicht behauptet....da ich auch in meinem erst Post nicht genau wusste, was alles ausgetauscht wurde😉
De facto ist die Beschädigung kein Bagatellschaden, somit wäre meine weiter Vorgehensweise
1. Den Händler kontaktieren und versuchen mit ihm eine Einigung zu erzielen.
2. Wenn dies nicht fruchtet, Rechtsbeistand hinzuziehen und ggf. auf eine Rechtsverfahren ankommen lassen. @motor-talk 8e: eine RSV hast du ja, oder?