Rechtsfrage, Käufer kauft nicht und will Sprit Kosten Erstattet haben
Heute wollte jemand von meiner guten das Auto Kaufen.
Älterer Herr der alles besser wuste und sogar Erkannte das die Zahnriemenabdeckung noch nie unten war und mein Scheckheft gefälscht wäre.
Riehmen wurde 2006 gemacht und da seh ich ja heut noch das die Abdeckung mal ab war.
Aber er hat selber einen Audi und weis das alles besser... Naja egal=)
Nach langem hin und her, ging er mich an und hat gesagt er schickt mir eine Rechnung zu für die Kosten die ihm Entstanden sind.
Das Auto war Ehrlich gesagt nicht 100% genau Beschrieben von mir und steht auch schon länger in Mobile, dadurch waren auch 5000km mehr drauf als Angegeben.
Zudem habe ich geschrieben das eine Delle in der Tür ist durch einen Einkaufwagen und die Heckschürze ist Zerkrazt, mein lackierer wollte für die Schürze 100€ der liebe Käufer hat fast 1000 draus gemacht.
Kann der Wirklich von mir Geld über den Rechtsweg bekommen oder ist es sein Problem das er 350km gefahren ist zu mir.
Ich habe ihm am Telefon drauf hingewiesen dass, das Fahrzeug Mängel hat aber er wollte es Unbedingt, Zumal es ja auch im Inserra Stand.
Ich möchte hier keine Antworten was jemand denkt, ich würde gerne Quellen oder auch Paragraphen hören wollen, denn sowas wird wohl niemand zu 100% aus dem FF Wissen.
Ich würde sagen das er gar kein Recht hat auf Anspruch für Fahrkosten.
Das möchte ich aber etwas genauer Bestätigt.
Grüße Thilo
32 Antworten
Aber nur bei Abweichungen oder? Also die müssen schon nachgewiesen werden und auch gravierend sein?
Geht mir jetzt weniger um den TE, mehr darum dass ich wenn meiner fällig wird doch gerne sowas vermeiden will, und ich hoffe eine ehrliche und detailierte Beschreibung schützt da vor sowas oder?
Zitat:
Original geschrieben von nvrmr
Aber nur bei Abweichungen oder? Also die müssen schon nachgewiesen werden und auch gravierend sein?
Natürlich.
Was dann "gravierend" ist, muss immer im Einzelfall entschieden werden.
Wenn der kleine Kratzer an der Spiegelkappe nicht angegeben ist, ist das noch lange nicht gravierend.
Aber 200TKM aufm Tacho anstatt angepriesener 50TKM, ein nicht reparierter Unfallschaden oder mehrere fehlende ausgeschilderter Eigenschaften können den Verkäufer im Falle eines Falles schadensersatzpflichtig werden lassen.
Ich habe ihm am Telefon ja drauf hingewiesen das die Tür eine Delle von einem Einkaufwagen hat, und an der stelle der lack Matt ist.
zu dem Stand im Inserrat das die Heckschürze Zerkrazt ist.
Mit den 5tkm war ja keine Absicht, er stand eben schon länger drin und ich Bezweifle Stark das 5tkm Gravierend sind.
Es ist Numal kein Neuwagen den ich Verkaufe und ich habe die Extremen Gebrauchsspuren auch Genannt, das der Lack jetz nicht mehr Glänzt wie am ersten Tag dürfte jedem klar sein.
Ich Versteh nicht was der Verkäufer will, ihm hat das Auto nicht gefallen und dafür kann ich nichts. Das er dann noch sehr Unhöflich geworden ist lasse ich in dem Fall auseracht.
Moin,
Es gibt die Möglichkeit hier einen Schadenersatz zu beanspruchen und den auch durchzubekommen.
Und zwar dann, wenn der Interessent über den tatsächlichen Zustand des Autos getäuscht wurde, dieser mit dem Wissen über den tatsächlichen Zustand die Anreise nicht getätigt hätte. Insofern gibt es SCHON eine Mindestanforderung an ein Inserat.
Bei einer sachgerechten und richtigen Beschreibung würde nur eine Meinungsverschiedenheit herschen. Für diese würde kein Schadensersatzanspruch bestehen.
Ist man also nicht ehrlich - und die Abweichungen von Zustand zu Realität sind drastisch - kann man dafür zur Kasse gebeten werden. Ist natürlich immer eine Frage der Beweisbarkeit.
MFG Kester
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Hallo, ich würde es drauf ankommen lassen. Erstmal schaun ob da überhaupt etwas kommt und wenn , um welchen Streitwert dreht es sich denn dann. 100 Euro...200 Euro... laß Ihn doch machen. Allein auf einen Brief von irgend einem Anwalt würde ich noch nicht einmal einen cent bezahlen. Soll er doch Klagen, dann gehst Du zum Anwahlt usw. So teuer wird's dann auch nicht, hängt ja vom Streitwert ab.
Sollte irgend etwas fasch sein, könnt Ihr mich gern verbessern in einem angemessenem Ton aber bitte was in diesem Forum oft zu wünschen übrig lässt.
MfG Kai
Naja hier geht es allein um die 5000km weil ich ihm ja am Telefon auf die anderen Mängel hingewiesen habe.
Wenn 5tkm eine Gravierende Abweichenung Darstellt, Packe ich meine Koffer und Wander aus.
Zitat:
Original geschrieben von klahaui
Naja hier geht es allein um die 5000km weil ich ihm ja am Telefon auf die anderen Mängel hingewiesen habe.
Wenn du das getan hast, dann ist OK, aber das ging aus deinem Eingangsposting nicht 100% hervor.
Da war die Rede von "weiteren nicht erwähnten Mängeln".
Zitat:
Original geschrieben von klahaui
Wenn 5tkm eine Gravierende Abweichenung Darstellt, Packe ich meine Koffer und Wander aus.
Wie schon zuvor erwähnt, die 5TKM machen das Kraut an der Stelle sicher nicht fett.
Der Herr hätte sich richtig Informieren sollen wenn er so eine Strecke Fahren muß um das Fahrzeug anzuschauen.
Als ich meinen B5 letztes Jahr zum Verkauf Inseriert hatte, hatte auch so einer angerufen aus Berlin.
Wollte das Fahrzeug für einen unverschämt niedrigen Preis kaufen da er ja 700km fahren musste.
Dem habe ich gleich gesagt ich schicke im ein Privatflugzeug der Ihn herfliegt und ein Schoffeur mit einer Luxuslimousine vom Flughafen abholt.
Mit dem war ich schnell fertig.
Bei den Angaben vom Baujahr sollte man allerdings vorsichtig sein.
Denn das Baujahr weicht der Erstzulassung ab.
Damit hat mein Meister schlechte erfahrung gemacht.
So ein Schlaumeier hatte ihn am Telefon bewusst auch danach gefragt.
Er hat natürlich die Erstzulassung als Baujahr angegeben.
Somit musste er(hat sich Rechtlich beraten lassen)mit dem Preis runtergehn da das Fahrzeug ja älter war.
Naja er ist ja auch BJ99
Er könnte mir ja eh nicht Nachweisen was ich ihm am Telefon Erzählt habe... Aussage gegen Aussage... Rein Zufällig saß aber die Besitzerin von dem Auto neben mir bei dem Telefonat und hatte alles mit gehört was ich gesagt hatte.
Naja ich bin gespannt.
Ich würde mir keine Gedanken machen.
Einfach Ignorieren schlimmsten falls Rechtsberatung holen.
Wenn du ADAC Rechtschutz hast kannst du dich über Emailkontakt beraten lassen.
Außerdem wie will er beweisen das er überhaupt bei dir war!
War er alleine oder hatte er jemanden als Zeuge!
Waren schon zu zweit.
Ich hab ne Rechtsschutz und kann mir da auch Kostenlos einmal Jährlich eine Beratung einholen.
Er soll ruhig mal kommen, ich freu mich schon drauf.
moin moin,
Der TE brauch sich keinen kopf machen......... Haben in kiel mal einen Audi 80 für nen kollen beim türken gekauft..
der meinte der wagen ist tip top und brauch nur neue Bremsbeläge... sehr schön dachten wir, also hin da und karre gekauft, kaum zuhause angekommen geht die karre aus und springt net mehr an.
wir zur werkstatt und da stellte sich raus das da noch reparaturen im wert von knapp 800 euro auf ihn zu kommen... wir deppen ham natürlich keinen kaufvertrag gehabt und somit konnte der anwalt auch nichts machen.
er wollte den wagen net zurücknehmen... dann haben wirihn und seinen kompanen besucht und da ist es auch leider nicht zu deren gunsten eskaliert....
guten abend
also wie gesagt,es ist völlig irrelevant wieviel kilometer der käufer gefahren ist.das ist sein problem,weil er hatte ja die möglichkeit sich vorher am telefon mit dir zu besprechen wegen dem zustand und preis und ganz zur not sich noch ein zwei bilder schicken zu lassen.ich hole öfter mal nen auto von weiter weg weil bei uns in der nähe nunmal nichts vernünftiges gibt zum anständigen preis und ich frage auch die wichtigen sachen drei mal ab bevor ich 4 5 6hundert km baller um dann festzustellen das es vieleicht doch nichts ist.also hat der mal keine chance.bei privatverkauf noch viel weniger weil die angaben meist ohne gewähr sind...
mfg strutzi
Zitat:
Original geschrieben von crusty221
dann haben wirihn und seinen kompanen besucht und da ist es auch leider nicht zu deren gunsten eskaliert....
Wow....was für ein herrlich qualifizierter Beitrag! 🙄
Zitat:
Original geschrieben von strutzi9982
guten abendalso wie gesagt,es ist völlig irrelevant wieviel kilometer der käufer gefahren ist.das ist sein problem,
er kam...er sah...und schrieb Unsinn.
Hallo,
echt doofe Sache das!
Ich kann Dir nur einen Rat geben; Komm' nicht auf die Idee, das Inserat nachträglich zu ändern und dann die geänderte Version als Beweis anzugeben. Dann besteht sofort der Verdacht, du hast absichtlich bei dem Inserat geschummelt und -PENG!- hast Du den schwarzen Peter!
Der Typ braucht nur die Anzeige ausgedruckt zu haben oder einen Screenshot zu machen. Das ist ein rechtskräftiges Dokument! Habe diesbezüglich im Bekanntenkreis Erfahrungswerte gesammelt... Also vorsicht und viel Erfolg.
Grüße aus Xanten