Rechtsfahrgebot heute noch zeitgemäß?
Ich wollte jetzt nicht im Aufreger thread darüber diskutieren.
Ich habe ein wenig das Gefühl, dass das Gesetz mit dem Rechtsfahrgebot aus einer Zeit stammt, als die Straßen noch wesentlich leerer waren. Da war es auch noch wesentlich leichter umsetzbar, schön rechts fahren, für schnellere mal kurz nach rechts gehen und dann gleich wieder nach links...
Mittlerweile habe ich eher das Gefühl man sollte ab einer gewissen Verkehrsdichte mehr auf die gleichmäßige Auslastung aller Fahrspuren achten anstatt die linke(n) Spuren nur für Überholvorgänge freizugeben.
Wäre es nicht besser den Verkehr auf zwei oder drei Spuren mit gleichmäßiger Geschwindigkeit durvhzubringen als das heute übliche immer mal wieder ein paar überholen weil man meint auf der anderen Spur, etwas schneller zu sein, was sich meistens eh nur als kurzes Glück herausstellt.
507 Antworten
Es geht nicht nur um diese 20Sek. Regel. Leute ihr seid nicht alleine auf der Straße, und es ist für den Verkehrsfluss (und somit für die Allgemeinheit) schlecht wenn eine Spur durch die Faulheit oder Träumerei eines VT de facto gesperrt wird. Denn ein Mittelspurschleicher sorgt dafür dass alle jetzt auf die linke spur müssen. Er hat damit eigenhändig die rechte spur gesperrt.
Nur weil etwas erlaubt ist, bedeutet es nicht, dass es nicht assozial ist, dies zu tun. Und wer die sour absichtlich blockiert verhält sich nunmal nicht sozial. Vielleicht etwas weniger Paragraphenreiterei und mehr mitdenken.
Wenn jemand nach 20sek + ein wenig Toleranz keine Anstalten macht nach rechts zu wechseln bekommt er von mir die LED-Dusche von hinten. Die rechte Spur hat auch Steuergelder gekostet, also bitte benutzen. Auch wenn ein LKW am Horizont zu sehen ist. Danke.
Zitat:
@Rigero schrieb am 3. Mai 2021 um 09:24:47 Uhr:
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 2. Mai 2021 um 20:55:20 Uhr:
Das ist der Rückschluss aus bestehenden gerichtlichen Urteilen.
Gewiss ein Rückschluss mit Absolutheitsanspruch 😁Einer Entscheidung des OLG Zweibrücken kann ich sinngemäß entnehmen, dass eine Differenzgeschwindigkeit von mindestens 10 km/h für einen Überholvorgang angemessen sei, sofern das gesamte Manöver (vom Ausscheren auf die Überholspur bis zum Wiedereinscheren auf die rechte Fahrspur) nicht mehr als 45 Sekunden benötigt.
(OLG Zweibrücken, Beschl. v. 16.11.2009 — 1 SsRs 45/09)
Fährst du einen LKW?
Für PKWs wird an verschiedenen Stellen eine Differenzgeschwindigkeit von 20 km/h empfohlen, so z.B. durch diese Rechtsanwaltskanzlei oder diese Kanzlei. Weiterhin findet man diese Empfehlung auch hier und auch Fahrschulen blasen ins gleiche Horn: Klick mich
Aber es ist ja bekannt, viele PKW-Fahrer denken, dass sie in einem LKW sitzen, warum sonst werden Kurven geschnitten, zum Abbiegen erst in die entgegengesetzte Richtung ausgeholt oder auch die Parkflächennutzung eines LKWs. Klar, dann überholt man auch so wie ein LKW. 😉
Gruß
Uwe
Zitat:
@Krizzzzz schrieb am 3. Mai 2021 um 20:32:51 Uhr:
Es geht nicht nur um diese 20Sek. Regel.
Es gibt aber Leute, die sich auf diese 20-Sekunden-Regel berufen:
Zitat:
@Krizzzzz schrieb am 3. Mai 2021 um 20:32:51 Uhr:
Wenn jemand nach 20sek + ein wenig Toleranz keine Anstalten macht nach rechts zu wechseln bekommt er von mir die LED-Dusche von hinten.
Zitat:
@Krizzzzz schrieb am 3. Mai 2021 um 20:32:51 Uhr:
Es geht nicht nur um diese 20Sek. Regel. Leute ihr seid nicht alleine auf der Straße, und es ist für den Verkehrsfluss (und somit für die Allgemeinheit) schlecht wenn eine Spur durch die Faulheit oder Träumerei eines VT de facto gesperrt wird. Denn ein Mittelspurschleicher sorgt dafür dass alle jetzt auf die linke spur müssen. Er hat damit eigenhändig die rechte spur gesperrt.Nur weil etwas erlaubt ist, bedeutet es nicht, dass es nicht assozial ist, dies zu tun. Und wer die sour absichtlich blockiert verhält sich nunmal nicht sozial. Vielleicht etwas weniger Paragraphenreiterei und mehr mitdenken.
Wenn jemand nach 20sek + ein wenig Toleranz keine Anstalten macht nach rechts zu wechseln bekommt er von mir die LED-Dusche von hinten. Die rechte Spur hat auch Steuergelder gekostet, also bitte benutzen. Auch wenn ein LKW am Horizont zu sehen ist. Danke.
Warum machst du daraus wieder ein Horrorszenario, ala Mittelspurschleicher, die nicht nach rechts rüberfahren.
Es war ja mal ein Beispiel mit 70km/h Überschuss. Wenn du da wirklich schon nen Dicken Hals, von wegen Mittelspurschleicher, bekommst, dann solltest du mal über dich selber nachdenken. 😉
Ach ja:
LKW am Horizont, bei 20s lang auf der linken Spur verbleibend, statt zu wechseln, geht schon in Richtung 200km/h Überschuss.
Ähnliche Themen
Dazu kommt noch: Die 20-Sekunden-Regel gilt nur für Strecken mit einer linken und einer rechten Spur. Ohne Mittelspur.
Bei 30km/h Überschuss sind das von Stoßstange bis zum nächsten Heck 160m.
Und bei dem Überschuss, wechsele ich schon bei 100 bis 150m Abstand nach links.
Dann wechselst du in allen Situation unglaublich zeitig nach links. Das muss nicht sein, und verschwendet Platz auf beiden Spuren.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 3. Mai 2021 um 16:18:39 Uhr:
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 03. Mai 2021 um 14:2:02 Uhr:
Sei es der Flaunbärtige, der seiner Else auf dem Beifahrerhocker imponieren will. Sei es der Neureiche, der sich 400PS leisten/mieten/leasen kann. Sei es wer auch immer..Ach Schatzilein,lass doch bitte die Polemik raus.🙂😁
Ja Sweety 😁 ich werde dein begehren befolgen.
Manchmal rutscht mir das quasi so raus.. ..passiert, wenn man nicht mitdenkt.
§ sind eine feine Sache.
Hat nur den einen oder anderen Haken.
Da wäre: Man muss sie kennen.
Ich behaupte, von 10 Fahrern/innen wissen das nicht mal die hälfte.
Die allermeisten fahren "einfach so"
Sie wissen wie man die Karre startet, schaltet und bremst.
Ich bin mir ganz sicher, von 10 MSS wissen 8 nicht mal, dass die rechte Spur benutzt werden muss. Sie denken, da fahren LKW, Busse und solch Kisten wie Transporter mit Anhänger - aber nicht ich...
Wenn tatsächlich einer derer mitdenken würde, würde er feststellen, allein von der Logik her macht es Sinn rechts zu fahren. Wenn du so jemanden mal fragst warum er MSS ist, wirst du keine verwertbare Antwort bekommen..
Gruß Jörg.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 3. Mai 2021 um 20:38:40 Uhr:
Fährst du einen LKW?[... ] Aber es ist ja bekannt, viele PKW-Fahrer denken, dass sie in einem LKW sitzen, warum sonst werden Kurven geschnitten [...]
Naja, vielmehr denke ich: kennt man den Platzbedarf eines LKW, führe man (auch) im PKW Kurven ordentlich aus 🙂
Ich darf alle zivilen, mehrspurigen KFZ lenken; beschränke mich jedoch auf KOM.
Daher habe ich die Entscheidung des OLG Zweibrücken für erwähnenswert gehalten.
Ein Rechtsfahrgebot ist absolut zeitgemäß und richtig.
Es halten sich (gefühlt) immer weniger Leute dran. Ich bin sehr viel auf Autobahnen unterwegs und die Anzahl der Menschen, die die mittlere Spur dauerhaft grundlos belegen war noch nie so hoch - was sich natürlich auch auf den nachfolgenden Verkehr auswirkt, da somit "weniger Fahrbahnen freigegeben" sind.
Ein Wegfall des Rechtsfahrgebot in Deutschland (vielleicht sogar in Verbindung mit Geschwindigkeitsbegrenzung) das absolute Horror-Szenario!
Man sieht es ja jetzt schon in Baustellen, wo Menschen stur die linke Spur mit 5km/h unter der erlaubten Geschwindigkeit belegen und meinen:
Sie seien im Recht und müssten alle so maßregeln.
Das dann noch für immer und alle Strecken. Uff.
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 3. Mai 2021 um 20:22:14 Uhr:
Quelle: Die Zeit, 30. September 2012
Sch... recherchiert von der Zeit. Das zitierte Urteil stammt von 1989, der Passus mit dem hin und wieder:
"Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge, abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt.
(§7, Absatz 3c)
ist aber erst mit der Änderung der StVO 2009 aufgenommen worden:
https://www.buzer.de/gesetz/5849/al20338-0.htm
Das Urteil kann das "Hin und wieder" also noch gar nicht berücksichtigt haben.
Ansonsten soll wer immer links fahren will einfach nach England auswandern 😛
In einer Diskussion, in der es darum geht, ob eine bestimmte, bestehende Regelung (noch) sinnvoll ist, ist es müßig, sich argumentativ für oder gegen eine Änderung auf Paragraphen zu beziehen - denn gerade deren Sinngehalt soll ja diskutiert werden. Dann können sie aber nicht die Antwort sein, sie sind vielmehr die Frage.
Und, ja: Ich halte ein Rechtsfahrgebot noch für sinnvoll. Nicht weil die linke Spur nur zum Überholen ist, sondern weil sich dadurch verschiedene, wünschenswerter Weise nahezu laminare und damit gut flüssige Verkehrsströme ergeben.
Leider verhindern dies meist die Lückenspringer - doch die wird es ohne Rechtsfahrgebot als Normalfall geben, nicht mehr nur als Ausnahme.
§7(3c) gehört einfach wieder gestrichen und gut.
Was die sich mit so einer unsinnigen, bösartigen Passage erhofft haben...
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 4. Mai 2021 um 15:22:02 Uhr:
In einer Diskussion, in der es darum geht, ob eine bestimmte, bestehende Regelung (noch) sinnvoll ist, ist es müßig, sich argumentativ für oder gegen eine Änderung auf Paragraphen zu beziehen - denn gerade deren Sinngehalt soll ja diskutiert werden.
Stimmt. Man kann sich aber argumentativ dann schlecht auf ein Urteil aus 1989 berufen wenn es den Passus erst 2009 gegeben hat. Das Urteil ist halt nicht auf Basis der heute gültigen StVO entschieden worden.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 4. Mai 2021 um 15:27:54 Uhr:
...
Stimmt. Man kann sich aber argumentativ dann schlecht auf ein Urteil aus 1989 berufen wenn es den Passus erst 2009 gegeben hat. Das Urteil ist halt nicht auf Basis der heute gültigen StVO entschieden worden.
Man kann sich auch nicht auf Urteile berufen 😉 man muss mit dem Sinn (oder Unsinn) solcher Regelungen argumentieren und mit dem angestrebten oder verfolgten Normzweck.