Rechtsfahrgebot auch bei Verkehrsleitsystem?

BMW 1er E87 (Fünftürer)

Ihr kennt sicher diese lustigen elektronischen Schilder, die die erlaubte Geschwindigkeit auf der Autobahn je nach Bedarf variieren. Z.B. rechts viele LKW´s also macht man 60, links rollt es, also 100. Mein Problem: Habe ich rechts eine große Lücke, müsste ich ja rechts fahren, aber ich will lieber 100 satt 60 fahren. Wie verhält man sich richtig?

Beste Antwort im Thema

Das ist wieder mal eine lustig sinnlose Nutzung der Verkehrsleitsysteme. Du meinst nicht zufällig die A61? Das ist nämlich die einzige Autobahn, wo ich diesen (sorry) Schwachsinn jemals gesehen habe.

Wenn so viele LKWs auf der rechten Spur fahren, fährt sowieso kein Auto auf der rechten Spur. Wenn allerdings nur sehr wenige LKWs auf der rechten Spur fahren, fahren die Autos nicht rechts (obwohl das bei sehr wenig LKWs durchaus möglich wäre), weil sie eben schneller fahren wollen als die Begrenzung auf der rechten Spur es erlaubt. Im Endeffekt geht so eine Spur auf der Autobahn verloren, die die Autofahrer bei wenig LKW-Verkehr theoretisch nutzen könnten. Und um der Frage vorzubeugen: Nein, die Begrenzung fällt nicht weg, wenn die AB von wenig LKWs befahren wird. Auf der linken und mittleren Spur gilt 130, auf der rechten immer 80km/h.

Also - wozu dieser Unsinn? Es macht einfach keinen Sinn.

Und zur Ausgangsfrage: Es gibt hier nur eine Möglichkeit, sich StVO-konform zu verhalten - wenn die rechte Spur frei ist mit 80km/h rechts fahren.
Ansonsten darfst du dir aussuchen, ob du einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot oder einen Verstoß gegen die erlaubte Höchstgeschwindigkeit begehen möchtest. Das ist auch so etwas tolles an dieser Regelung. Denn das Rechtsfahrgebot gilt in diesem Fall nach wie vor und wird keineswegs durch die Begrenzung auf der rechten Spur aufgehoben. Zeige mir mal bitte jemand diesen Absatz dazu im Gesetz. Halten tut sich da natürlich keiner dran und ich möchte auch mal ganz stark bezweifeln, dass einer von diesen beiden Verstößen jemals geahndet wird. Was mit dieser Regelung bezweckt werden soll ist wohl, die Autos auf die beiden linken Spuren zu bekommen. Warum man das aber macht, verstehen wohl nicht mal die zuständigen Stellen selbst.

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In diesem Falle, und "nur" in diesem, darfst Du dann in der 100er Zone bleiben. Was Du tunlichst nicht tun solltest ist, mit 100 km/h, auf der 60er Spur zu fahren. Das wird dann im Zweifelsfall sehr teuer ...

Das ist wieder mal eine lustig sinnlose Nutzung der Verkehrsleitsysteme. Du meinst nicht zufällig die A61? Das ist nämlich die einzige Autobahn, wo ich diesen (sorry) Schwachsinn jemals gesehen habe.

Wenn so viele LKWs auf der rechten Spur fahren, fährt sowieso kein Auto auf der rechten Spur. Wenn allerdings nur sehr wenige LKWs auf der rechten Spur fahren, fahren die Autos nicht rechts (obwohl das bei sehr wenig LKWs durchaus möglich wäre), weil sie eben schneller fahren wollen als die Begrenzung auf der rechten Spur es erlaubt. Im Endeffekt geht so eine Spur auf der Autobahn verloren, die die Autofahrer bei wenig LKW-Verkehr theoretisch nutzen könnten. Und um der Frage vorzubeugen: Nein, die Begrenzung fällt nicht weg, wenn die AB von wenig LKWs befahren wird. Auf der linken und mittleren Spur gilt 130, auf der rechten immer 80km/h.

Also - wozu dieser Unsinn? Es macht einfach keinen Sinn.

Und zur Ausgangsfrage: Es gibt hier nur eine Möglichkeit, sich StVO-konform zu verhalten - wenn die rechte Spur frei ist mit 80km/h rechts fahren.
Ansonsten darfst du dir aussuchen, ob du einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot oder einen Verstoß gegen die erlaubte Höchstgeschwindigkeit begehen möchtest. Das ist auch so etwas tolles an dieser Regelung. Denn das Rechtsfahrgebot gilt in diesem Fall nach wie vor und wird keineswegs durch die Begrenzung auf der rechten Spur aufgehoben. Zeige mir mal bitte jemand diesen Absatz dazu im Gesetz. Halten tut sich da natürlich keiner dran und ich möchte auch mal ganz stark bezweifeln, dass einer von diesen beiden Verstößen jemals geahndet wird. Was mit dieser Regelung bezweckt werden soll ist wohl, die Autos auf die beiden linken Spuren zu bekommen. Warum man das aber macht, verstehen wohl nicht mal die zuständigen Stellen selbst.

A61 Elzer Berg. Wenn man mit 100 und PKW auf der rechten Spur unterwegs ist, die für LKWs auf 60 begrenzt ist, passiert nix. Obwohl einen jedesmal ein seltsames Gefühl beschleicht. Und wie man an diesem Fred hier sieht ( und an dem Verhalten der Verkehrsteilnehmer am Elzer Berg) besteht dringend Aufklärungsbedarf, besser noch eine eindeutige Beschilderung. Und so ein Zustand im regulierungswütigen Deutschland 😠 ... da könnte man doch ein paar der sinnlosen Tempowechselschilder zwischen 100, 120 und 130 wegflexen und statt dessen ein kleines Zusatzschild an der Radarbrücke spendieren : ... gilt nicht für PKW
Deutschland hurra!!

Ich kann diese blöden elektronischen Schilder nicht leiden, weil die nunmal nicht so schnell reagieren können, wie das der normale Autofahrerverstand tut. Da wird regelmäßig ein "Stauteufelskreis" erzeugt. Ist übrigens A4 1Abfahrt vor Jena (Magdala oder so ä.). Dort ist die Str. 2spurig.
Die Sensoren erkennen viel Verkehr ----> Folge: Tempo runter. Die Lücken die allerdings entstehen, wo man schneller fahren könnte, damit die vielen Fahrzeuge schneller abfließen, da darf man eben nicht schneller und bremst brav alle aus, damit das zähe dahinfließen auch ja lange bestehen bleibt. "Kluge" Köpfe und viel Geld für eine Technik, die nach meinem Empfinden mehr schadet als dass sie nützt. Angeblich weniger Unfälle.
Und wenn ich links 110 fahre, weil nur 100 erlaubt ist (brauch den Führerschein und keine Punkte) und es kommt jemand mit 130 an, dann möchte ich den vorbeilassen, aber will nicht auf 60 abbremsen. Gibt es dazu nicht irgendwelche Gesetzestexte?

Ich denke, es geht dabei darum, bei entsprechender Verkehrsdichte den Verkehr auf der mittleren und linken Spur auf 130 abzubremsen. Und man möchte am liebsten sicherheitshalber auch die LKW auf 60 abbremsen. Ist ja alles sinnvoll, aber die Beschilderung ist so natürlich widersprüchlich.

Ein Zusatzschild würde den Konflikt sinnvoll auflösen.

Noch ein weiterer Punkt, der das Dilemma weiter "verschönert":
Angenommen rechts 60 und links 100:
Fährst Du mit 100 auf der linken Spur und rechts ist frei. Dann nötigst Du jemand, der links mit 140 fahren möchte. Das Einhalten der Höchstgeschwindigkeit ist keine Rechtfertigung für Dauerlinksfahren. Empfehlung in diesem Fall: "Vollbremsung" auf 60 und dann zack nach rechts ziehen. 😁 😁 😁
*wink*

Ich kenne einige Strecken mit solchen, variablen Geschwindigkeitsbeschränkungen, rechte Spur 60 und die anderen Spuren eine andere Geschwindigkeit. Dies gibt es in Deutschland aber meines Wissens nach nur auf mindestens 6 spurigen Autobahnen (also mindest 3 in eine Richtung). Hinzu kommt, daß es diese Begrenzungen ja nicht mehrere "duzend" Kilometer lang gibt, sondern sie meistens nur an Bergabfahrten angewendet wird. Bergauf werden ja, via Beschilderung, eher Minimalgeschwindigkeiten verordnet.

Das Problem ist also nur ganz kurz gegeben ...

Soweit ich weiß ist auf der AB IMMER rechtsfahrgebot, außer im Stau.

Wie schon geschrieben, musst du dem Hintermann, die Möglichkeit geben auch schneller als erlaubt zu fahren - ansonsten riskierst Du eine Anzeige wegen Nötigung.

Fragt doch ganz einfach mal die Polizei, wie man sich in solch einer Situation verhalten soll. Werden einem dafür nicht gleich den Kopf abreißen oder ??!!

Zitat:

Original geschrieben von Scraper2009


Fragt doch ganz einfach mal die Polizei, wie man sich in solch einer Situation verhalten soll. Werden einem dafür nicht gleich den Kopf abreißen oder ??!!

Ist doch schon passiert 😁

Zitat:

Original geschrieben von mhaas



Zitat:

Original geschrieben von Scraper2009


Fragt doch ganz einfach mal die Polizei, wie man sich in solch einer Situation verhalten soll. Werden einem dafür nicht gleich den Kopf abreißen oder ??!!
Ist doch schon passiert 😁

Ups... Sorry, hab ich da was überlesen???

Zitat:

Original geschrieben von Zimpalazumpala


A61 Elzer Berg. Wenn man mit 100 und PKW auf der rechten Spur unterwegs ist, die für LKWs auf 60 begrenzt ist, passiert nix. Obwohl einen jedesmal ein seltsames Gefühl beschleicht. Und wie man an diesem Fred hier sieht ( und an dem Verhalten der Verkehrsteilnehmer am Elzer Berg) besteht dringend Aufklärungsbedarf, besser noch eine eindeutige Beschilderung. Und so ein Zustand im regulierungswütigen Deutschland 😠 ... da könnte man doch ein paar der sinnlosen Tempowechselschilder zwischen 100, 120 und 130 wegflexen und statt dessen ein kleines Zusatzschild an der Radarbrücke spendieren : ... gilt nicht für PKW
Deutschland hurra!!

... der Elzer Berg ist an der A3 Köln-Frankfurt bei Limburg/L. mit einer ca. 8 km langen Gefällstrecke mit zunehmendem Gefälle ("Katzenbuckel"😉. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen bergab in Richtung Frankfurt sind hier nicht variabel, sondern permanent begrenzt. Die Tempolimits von 100 km/h auf dem mittleren und linken Fahrstreifen sowie 60 km/h auf dem rechten Fahrstreifen (seit Mai 2009, davor 40 km/h - Überholverbot für LKW) werden von zwei stationären Geschwindigkeitsmessanlagen überwacht. Diese sind in der zweiten und dritten Schilderbrücke installiert und wurden wegen Vandalismus zeitweise mit Wachen gesichert. Hinter der dritten Schilderbrücke wird gelegentlich zusätzlich mit Radar oder Lichtschranke kontrolliert.

Die genannten Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten entgegen einer weit verbreiteten Ansicht für alle Fahrzeugtypen, da keine Einschränkung durch Zusatzzeichen erfolgt. In der Praxis wird jedoch für PKW auch auf dem rechten Fahrstreifen eine fiktive Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zugrunde gelegt. Bei einer gefahrenen Geschwindigkeit zwischen 60 und 100 km/h löst die Anlage zwar aus, die entsprechenden Aufnahmen werden jedoch nachträglich ohne Erlass eines Bußgeldbescheides aussortiert. Hierdurch soll ein Konflikt mit dem Rechtsfahrgebot bei schwachem LKW-Verkehr - beispielsweise nachts oder an Sonntagen - vermieden werden.

Allein im Jahr 2006 wurden am Elzer Berg 93.000 Strafzettel verteilt und 1,8 Mio € Bußgelder eingenommen.

Die ständige Geschwindigkeitskontrolle am Elzer Berg gibt es ja schon seit 1972. Ein Bekannter durchfuhr den Abschnitt vor weit mehr als 20 Jahren mit seinem Daimler 500 SLC mit, wie er sagte, 220 km/h. Die Folge war logischerweise ein tolles Foto, das einer Anzeige beigefügt war. Aber das ganze Verfahren musste eingestellt werden, da die Anlage damals Geschwindigkeiten über 200 km/h nicht registrieren konnte. Man wusste zwar, dass er zu schnell, viel zu schnell unterwegs war, konnte ihm aber seine tatsächliche Geschwindigkeit nicht beweisen.

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix


[...]

Und zur Ausgangsfrage: Es gibt hier nur eine Möglichkeit, sich StVO-konform zu verhalten - wenn die rechte Spur frei ist mit 80km/h rechts fahren.
Ansonsten darfst du dir aussuchen, ob du einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot oder einen Verstoß gegen die erlaubte Höchstgeschwindigkeit begehen möchtest. Das ist auch so etwas tolles an dieser Regelung. Denn das Rechtsfahrgebot gilt in diesem Fall nach wie vor und wird keineswegs durch die Begrenzung auf der rechten Spur aufgehoben. Zeige mir mal bitte jemand diesen Absatz dazu im Gesetz. Halten tut sich da natürlich keiner dran und ich möchte auch mal ganz stark bezweifeln, dass einer von diesen beiden Verstößen jemals geahndet wird. Was mit dieser Regelung bezweckt werden soll ist wohl, die Autos auf die beiden linken Spuren zu bekommen. Warum man das aber macht, verstehen wohl nicht mal die zuständigen Stellen selbst.

DAS ist zu 100% FALSCH:

Zitat:

Bestehen auf einer Fahrbahn mit mehreren Fahrstreifen von aussen nach innen ansteigende Geschwindigkeitsbeschraenkunge­n, dann verstoesst nicht gegen das Rechtsfahrgebot, wer statt des aeusseren rechten Fahrstreifens den an diesen angrenzenden inneren benutzt, weil er auf ihm schneller fahren darf (OLG Frankfurt VerkMitt. 1976, 85)

Hallo,

das ist doch mal eine Aussage.
Gibt's dazu auch etwas in der StVo?

Gruß
Rainer

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