Rechtsfahrgebot auch bei Verkehrsleitsystem?
Ihr kennt sicher diese lustigen elektronischen Schilder, die die erlaubte Geschwindigkeit auf der Autobahn je nach Bedarf variieren. Z.B. rechts viele LKW´s also macht man 60, links rollt es, also 100. Mein Problem: Habe ich rechts eine große Lücke, müsste ich ja rechts fahren, aber ich will lieber 100 satt 60 fahren. Wie verhält man sich richtig?
Beste Antwort im Thema
Das ist wieder mal eine lustig sinnlose Nutzung der Verkehrsleitsysteme. Du meinst nicht zufällig die A61? Das ist nämlich die einzige Autobahn, wo ich diesen (sorry) Schwachsinn jemals gesehen habe.
Wenn so viele LKWs auf der rechten Spur fahren, fährt sowieso kein Auto auf der rechten Spur. Wenn allerdings nur sehr wenige LKWs auf der rechten Spur fahren, fahren die Autos nicht rechts (obwohl das bei sehr wenig LKWs durchaus möglich wäre), weil sie eben schneller fahren wollen als die Begrenzung auf der rechten Spur es erlaubt. Im Endeffekt geht so eine Spur auf der Autobahn verloren, die die Autofahrer bei wenig LKW-Verkehr theoretisch nutzen könnten. Und um der Frage vorzubeugen: Nein, die Begrenzung fällt nicht weg, wenn die AB von wenig LKWs befahren wird. Auf der linken und mittleren Spur gilt 130, auf der rechten immer 80km/h.
Also - wozu dieser Unsinn? Es macht einfach keinen Sinn.
Und zur Ausgangsfrage: Es gibt hier nur eine Möglichkeit, sich StVO-konform zu verhalten - wenn die rechte Spur frei ist mit 80km/h rechts fahren.
Ansonsten darfst du dir aussuchen, ob du einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot oder einen Verstoß gegen die erlaubte Höchstgeschwindigkeit begehen möchtest. Das ist auch so etwas tolles an dieser Regelung. Denn das Rechtsfahrgebot gilt in diesem Fall nach wie vor und wird keineswegs durch die Begrenzung auf der rechten Spur aufgehoben. Zeige mir mal bitte jemand diesen Absatz dazu im Gesetz. Halten tut sich da natürlich keiner dran und ich möchte auch mal ganz stark bezweifeln, dass einer von diesen beiden Verstößen jemals geahndet wird. Was mit dieser Regelung bezweckt werden soll ist wohl, die Autos auf die beiden linken Spuren zu bekommen. Warum man das aber macht, verstehen wohl nicht mal die zuständigen Stellen selbst.
47 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von car-driver
... der Elzer Berg ist an der A3 Köln-Frankfurt bei Limburg/L. mit einer ca. 8 km langen Gefällstrecke mit zunehmendem Gefälle ("Katzenbuckel"😉. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen bergab in Richtung Frankfurt sind hier nicht variabel, sondern permanent begrenzt. Die Tempolimits von 100 km/h auf dem mittleren und linken Fahrstreifen sowie 60 km/h auf dem rechten Fahrstreifen (seit Mai 2009, davor 40 km/h - Überholverbot für LKW) werden von zwei stationären Geschwindigkeitsmessanlagen überwacht. Diese sind in der zweiten und dritten Schilderbrücke installiert und wurden wegen Vandalismus zeitweise mit Wachen gesichert. Hinter der dritten Schilderbrücke wird gelegentlich zusätzlich mit Radar oder Lichtschranke kontrolliert.Zitat:
Original geschrieben von Zimpalazumpala
A61 Elzer Berg. Wenn man mit 100 und PKW auf der rechten Spur unterwegs ist, die für LKWs auf 60 begrenzt ist, passiert nix. Obwohl einen jedesmal ein seltsames Gefühl beschleicht.Die genannten Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten entgegen einer weit verbreiteten Ansicht für alle Fahrzeugtypen, da keine Einschränkung durch Zusatzzeichen erfolgt. In der Praxis wird jedoch für PKW auch auf dem rechten Fahrstreifen eine fiktive Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zugrunde gelegt. Bei einer gefahrenen Geschwindigkeit zwischen 60 und 100 km/h löst die Anlage zwar aus, die entsprechenden Aufnahmen werden jedoch nachträglich ohne Erlass eines Bußgeldbescheides aussortiert. Hierdurch soll ein Konflikt mit dem Rechtsfahrgebot bei schwachem LKW-Verkehr - beispielsweise nachts oder an Sonntagen - vermieden werden.
Sorry , natürlich A3 ...
wie es genau gehandhabt wird war mir nicht klar ... wurde jetzt ja erklärt. Das ich aber, wenn 60 begrenzt ist, mit 100 folgenfrei den rechten Fahrstreifen befahren kann, habe ich oben beschrieben und auch regelmäßig durchgeführt. Wobei mein Rechtsgefühl un d Verkehrsverständniss mir eindeutig sagt, das es nicht anders sein kann. Aber wer weiß es schon so genau .... wenn es schon Knöllchen für parken entgegen der Fahrtrichtung gibt ....
Alles wird gut.
Zitat:
Original geschrieben von Augsburger_ing
DAS ist zu 100% FALSCH:Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
[...]Und zur Ausgangsfrage: Es gibt hier nur eine Möglichkeit, sich StVO-konform zu verhalten - wenn die rechte Spur frei ist mit 80km/h rechts fahren.
Ansonsten darfst du dir aussuchen, ob du einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot oder einen Verstoß gegen die erlaubte Höchstgeschwindigkeit begehen möchtest. Das ist auch so etwas tolles an dieser Regelung. Denn das Rechtsfahrgebot gilt in diesem Fall nach wie vor und wird keineswegs durch die Begrenzung auf der rechten Spur aufgehoben. Zeige mir mal bitte jemand diesen Absatz dazu im Gesetz. Halten tut sich da natürlich keiner dran und ich möchte auch mal ganz stark bezweifeln, dass einer von diesen beiden Verstößen jemals geahndet wird. Was mit dieser Regelung bezweckt werden soll ist wohl, die Autos auf die beiden linken Spuren zu bekommen. Warum man das aber macht, verstehen wohl nicht mal die zuständigen Stellen selbst.
Zitat:
Original geschrieben von Augsburger_ing
Zitat:
Bestehen auf einer Fahrbahn mit mehreren Fahrstreifen von aussen nach innen ansteigende Geschwindigkeitsbeschraenkungen, dann verstoesst nicht gegen das Rechtsfahrgebot, wer statt des aeusseren rechten Fahrstreifens den an diesen angrenzenden inneren benutzt, weil er auf ihm schneller fahren darf (OLG Frankfurt VerkMitt. 1976, 85)
Entschuldige, aber DAS ist 100% richtig. Du erkennst den Unterschied zwischen Urteilen und StVO? In der StVO ist dieser Fall nämlich NULL geregelt. Daher mussten sich ja wie von dir zitiert Gerichte damit beschäftigen. Und der gesunde Menschenverstand sagt, dass man hier weder Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot noch Verstöße gegen die Geschwindigkeit (falls ein PKW mit 130 auf der äußerst rechten Spur fährt) ahnden kann.
Nur sagt die StVO eben etwas ganz anderes, dort gibt es diese Ausnahme beim Rechtsfahrgebot nicht und nichts anderes habe ich geschrieben.
Also nochmal: StVO konform kann man sich in dieser Situation nicht verhalten. Der Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot wird lediglich nicht geahndet. Ein Verstoß ist es dennoch.
Zitat:
Ich kenne einige Strecken mit solchen, variablen Geschwindigkeitsbeschränkungen, rechte Spur 60 und die anderen Spuren eine andere Geschwindigkeit. Dies gibt es in Deutschland aber meines Wissens nach nur auf mindestens 6 spurigen Autobahnen (also mindest 3 in eine Richtung). Hinzu kommt, daß es diese Begrenzungen ja nicht mehrere "duzend" Kilometer lang gibt, sondern sie meistens nur an Bergabfahrten angewendet wird. Bergauf werden ja, via Beschilderung, eher Minimalgeschwindigkeiten verordnet
Die von mir genannte Strecke hat nur 2 Spuren in jede Richtung und die 60 rechts und 100 links sind meist bergauf. Das nur zur Vollständigkeit😉
Könnte es nicht sein, daß es sich dabei um empfohlene Geschwindigkeiten handelt? (Blaue Schilder, ich glaube in runder Form).
es gibt am elzer berg nur ein einziges schild (nämlich das erste) das mit dem zusatz "lkw" aufgehängt ist....alle anderen incl. der schilderbrücken haben keinen solchen zusatz......aber wie bereits geschrieben, rechts mit 100 unds blitzt nicht.....
Aber das kann ja wohl im Paragraphenland Deutschland nicht die Lösung sein, oder? Das nächste OLG urteilt womöglich total anders.
Eine Verkehrsleiteinrichtung, die einen gesetzlich nicht vorgesehenen Zustand schafft, muß abgebaut werden! Oder sie muß so nachgerüstet werden, daß sie der Gesetzeslage gerecht wird.
Zitat:
Könnte es nicht sein, daß es sich dabei um empfohlene Geschwindigkeiten handelt? (Blaue Schilder, ich glaube in runder Form).
Nö, die Lämpchen der Umrandung leuchten rot.
Zitat:
Original geschrieben von redbiker
Könnte es nicht sein, daß es sich dabei um empfohlene Geschwindigkeiten handelt? (Blaue Schilder, ich glaube in runder Form).
Empfohlene Geschwindigkeit gibt's nicht - nur empfohlene Höchstgeschwindigkeit, das meintest Du wohl 🙂
Der deutsche Schilderwald:
Richtgeschwindigkeit (Zeichen 380): Blauer Grund, VIERECKIG, weisse Angabe der Richtgeschwindigkeit.
Mindestgeschwindigkeit (Zeichen 275): Blauer Grund, RUND, weisse Angabe der Mindestgeschwindigkeit.
Zumal ist auf Autobahnen und Kraftstrassen die Mindestgeschwindigkeit per se schon mal 60, es sei den es wird durch ein explizites Tempolimit (Zulässige Höchstgeschwindigkeit, Zeichen 274) eingeschränkt.
Schönen Gruß, Prof. Dr. Klugscheiss-Google :P
Sorry, nochmal eine Verständnisfrage:
Gesetzt den Fall, es gilt 120km/h Limit, zweispurig, rechts viele LKWs. Zählt das dann als Nötigung meinerseits, wenn ich auf der linken Spur 120 fahre um die LKWs zu überholen, und hinter mir will einer schneller?
Muss man sich dann in die nächste Lücke quetschen, auf die Gefahr hin, stecken zu bleiben und nicht mehr raus zu kommen?
Gruß
LB
Zitat:
Original geschrieben von LeBubba
Muss man sich dann in die nächste Lücke quetschen, auf die Gefahr hin, stecken zu bleiben und nicht mehr raus zu kommen?
Also quetschen mußt Du Dich nicht. Allerdings mußt Du bei "ausreichend" großen Lücken nach rechts zwischen die LKW's. Bei Kontrollen des Rechtsfahrgebotes wird meines Wissens nach angenommen, daß eine Lücke zumutbar ist, wenn man ca. 5 Sekunden in dieser Lücke fahren kann, bis man erneut einen Spurwechsel durchführen muß. Das würde bedeuten, das die Lücke so ungefähr 150m groß sein müßte (Sicherheitsabstand zum LKW nach hinten 40m nach vorne 60m und Du holst ca. 50m in den 5 Sekunden auf den LKW auf). 150m sind der Abstand zwischen vier Pfosten am Seitenrand, also eine halbe Ehwigkeit ... In der Realität sollten aber ca. 80m bis 100m für den Vorgang ausreichen, wer läßt schon dem Hintermann heutzutage noch seinen Sicherheitsabstand nach dem Spurwechsel, leider viel zu wenige!
Ich lass dem Hintermann immer mal wieder Alibi-Überholmöglichkeiten😁 Geh kurz in die Lücke, bleib aber am Gas, weil ich auch nicht langsamer werden will und schere am Ende der Lücke wieder nach links aus. Ich seh dann wie der Hintermann versucht zu überholen und schon bin ich wieder da. Tja, theoretisch hätte man mich überholen können. Sorry🙄 In solchen Situationen kann man hinter mir nur mit >200PS überholen, weil ich eben nur oben angesprochene 5s rechts fahre. Sehe aber auch gar nicht ein selbst auf 80 abbremsen zu müssen, wenn ich 130 fahre. Muss ich nur geringfügig langsamer werden, dann lasse ich vorbei bzw. wenn die Lücke rechts ausreichend ist. Aber bei Fahrt wie an einer Perlenschnur auf der linken Spur lass ich nur Drängler vorbei, weil ich ja eigentlich selbst schneller fahren will und gebe natürlich auch Gas, um nicht im Weg zu stehen.
Was meint ihr, ist es sadistisch so mit dem durchschnittlich motorisierten Hintermann zu spielen, wohlwissend dass er nicht vorbeikommt? Erst Hoffnung machen und dann wieder zumachen?
Zitat:
Original geschrieben von ronmann
Was meint ihr, ist es sadistisch so mit dem durchschnittlich motorisierten Hintermann zu spielen, wohlwissend dass er nicht vorbeikommt? Erst Hoffnung machen und dann wieder zumachen?
Das ist nicht sadistisch sondern pubertärer Kindergarten.
Naja ich mach das ja nicht um absichtlich zu ärgern, das ist der Nebeneffekt. Andere gehen km-weit gar nicht zur Seite, ich tue das erst wenn ich mich nicht selbst total ausbremsen muss, wobei ich leichtes abbremsen um es dem Hintermann zu erleichtern auch praktiziere. Das ständige Spurenwechseln ist gegen die Langeweile und das Einschlafen. Wie gesagt, ich fahre in eigentlich zu kurze Lücken und dann wieder zurück. Na toll, jetzt fang ich schon mich zu rechtfertigen.
Im Prinzip ist nix dagegen einzuwenden, dass Du kurz rechts fährst. Ich mach das auch manchmal:
- Ganz nach rechts, wenn die Sicherheitsabstände einfach zu gering sind, und ich wg. meines Vordermannes stärker bremsen müsste. Da reicht also vom Gas gehen und rollen lassen. Ist ganz hilfreich, man fährt entspannter und schert wieder ein, wenn der Abstand zum Vordermann wieder gross genug ist.Wenn mein Hintermann dann meint, er müsse die Lücke zumachen - bitte, soll er. Scheint ihn glücklich zu machen die 10m kurzweiligen Vorsprung. 🙄
- Ganz kurz nach rechts, um dem trantütigen Vordermann zu signalisieren, "Hallo, man kann tatsächlich rechts fahren und muss nicht wegen des sich am Horizont abzeichnenden LKWs draussen bleiben"...
Verkehr funktionioniert ja nur, weil jeder ein Interesse hat, vorwärts zu kommen. Von daher wird es immer offene Fragen geben und Situation in denen sich jeder im Recht fühlt. Wichtig für mich: Freude am Fahren muss sein, die kann man auch durch faires, partnerschaftliches Verhalten erfahren.
*wink*
Zitat:
Verkehr funktionioniert ja nur, weil jeder ein Interesse hat, vorwärts zu kommen. Von daher wird es immer offene Fragen geben und Situation in denen sich jeder im Recht fühlt. Wichtig für mich: Freude am Fahren muss sein, die kann man auch durch faires, partnerschaftliches Verhalten erfahren
Rischtisch! Wir Deutschen kommunizieren generell zu wenig im Straßenverkehr. In anderen Ländern fahren die Leute auf der Landstraße rechts ran, wenn man schneller ist und kommt nicht vorbei, bei uns fahren sie extra in der Mitte. Besonders in den Ländern in den es nach unserer Ansicht recht chaotisch zugeht und wir Deutschen ungern dort fahren, gerade dort klappt das eigentlich ganz gut. Da ist man entscheidungsfreudiger, ob man fährt oder wartet. Wenn man bei uns zu viert an einer gleichrangigen Kreuzung steht, dann glotzen sich alle doof an und ich fahr dann als erster, weil ich weiß, dass die anderen erst abstimmen, wer nur fährt und wer nicht. Und wenn ich mal gar keine Lust habe schnell zu fahren, dann fahre ich tatsächlich auch mal schnell in die Bushaltestelle, um den Hintermann vorbeizulassen. Womit wir wieder beim Thema Rechtsfahrgebot wären😁