Rechts vor links, Vorfahrt genommen

Guten alle zusammen erstmal, zu meinem Vorfall, ich hatte Sonntag Nacht einen etwas größeren Unfall in einer Einbahnstraße wo rechts vor links gilt.

ich kam die Vorfahrtstraße entlang Fuhr maximal 40 km/h zugelassen sind 30 km/h.

mein Unfallgegner hatte rechts vor links und ist ungebremst die Kreuzung durch gefahren also wollte gerade aus und icj auch. War schon knapp mitten in der Kreuzung er ist vor mir durch gefahren hab zwar eine Vollbremsung durch geführt aber es hat nicht gereicht da zwischen unseren Autos kaum Abstand war bin icj in seine Beifahrer Tür reingefahren so das er nicht mal anhalten konnte und sein Auto 3-4 Meter rechts an der Kreuzung wo er hinfahren wollte zum stehen geblieben ist. Seine Beifahrerin erlitt einen Schleudertrauma, Polizei Krankenwagen waren natürlich vor Ort, bei mir vorne Motorhaube verbogen und paar Sachen kaputt die Airbag sind aufgegangen bei mir und bei ihm nur bei der Beifahrerin der Seitenairbag und seine Beifahrer Tür ist komplett verboten + bei mir hat er die ganze karossiere verschoben weil er ja nicht anhalten konnte und mein Auto um 45 Grad gedreht hat..rechts waren zwei zeuginnen an der Kreuzung die mich beschuldigt und beleidigt hat vor Ort das ich angeblich viel zu schnell gewesen sei. Obwohl bei mir die Airbags aufgegangen sind um mich hat sich keiner gekümmert sondern um die anderen. Der Fahrer hat sein Führerschein vor 6 Wochen bekommen und meinte auch zur Polizei das ich angeblich mit 60-70 gefahren wäre, was ja nie der Fall war sonst würde ich ihn mit der Geschwindigkeit mitnehmen und er könnte ja nicht durch fahren. Was sagt ihr zu der Sache? Die Polizei meinte zu mir nur mir wird vorgeworfen das ich zu schnell sei und das ich mich zu der Sache äußern soll wenn Post kommt. Gutachter und Anwalt sind eingeschaltet. Kann mich etwas erwarten?

PS: Habe heute Post von der Polizeistelle bekommen wegen fahrlässiger Körperverletzung ‚,sie verursachten infolge nicht angepasster geschwindigkeit einen Unfall“ was mir gerade den Kopf zerreißt??Wie ich schon erwähnt hatte mir wurde die Vorfahrt genommen und hatte kaum Abstand zum unfallgegner trotz Vollbremsung die icj durchgeführt habe sind unsere Autos kollidiert..laut Zeugin soll ich 70 gefahren sein was nie der Fall ist weil sonst würde mein unfallgegner es niemals über die Kreuzung nach dem Unfall Schaffen.. der Anwalt fordert die Akte jetzt von der polizeistelle um eine Verteidigung zu schreiben.. wie würdet ihr die Situation sehen?

Beste Antwort im Thema

TE: Du tust bereits das Richtige. Du lässt alles deinen RA regeln und redest selber weder mit dem Gegner noch mit dessen Versicherung noch mit der Polizei.

Ich würde dir aber gern was aufzeigen. Du bist zu schnell gefahren. Tacho 40 sind bei den meisten Autos echte 35. Also nicht viel zu schnell, aber trotzdem. Die Folge: Du grübelst nun, ob bei Einhaltung der 30 der Unfall vermeidbar gewesen wäre. Ja, wäre er. Damit wirst du leben müssen.

Das ist das, was die "10-15 drüber geht immer"-Fraktion sich mal durchs Hirn gehen lassen sollte. Es ist in Unfallsituationen durchaus belastend, wenn man sich obiges sagen muss. Natürlich kann's auch bei zHG krachen, keine Frage. Aber das Gefühl ist ein ganz anderes, wenn man weiß, ich habe mir nix vorzuwerfen. Besonders wenn es nicht bei Blechschaden und leichten Verletzungen bleibt.

Gewöhn dir an, in der 30-Zone Tacho 35 zu fahren. Wenn ein Arschloch hinter dir drängelt, ist und bleibt es ein Arschloch und ist morgens vermutlich schon als Arschloch aufgestanden. Dafür kannst du nix.

Viel Glück.

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Wenn man als Vorfahrtsberechtigter in die rechte Tür des anderen fährt, spricht das bei 40 km/h (gehen wir mal davon aus) sicher nicht für den Unfallverursacher (der die Vorfahrt misachtet hat).
Das letzte Urteil, was ich dazu gelesen habe. Da ist der Vorfahrtsberechtigte dem anderen in die hintere Seite gefahren und hat "nur" 25% bekommen.

Siehe auch:
https://www.anwalt.de/.../...gen-mit-der-vorfahrtsregelung_066450.html

Vorwerfen kann man dir höchstens, daß du nicht "mäßig" an die Kreuzung herangefahren bist. 40 km/h ist aber auch keine extreme Geschwindigkeitsübertretung. Ein Unfallrekonstrukteur wird den Bereich hier eh nur einschätzen können von vielleicht 35 km/h bis 45 km/h. Hier wird der niedrigste Wert gesetzt.

Zitat:

@Leclatcestmoi schrieb am 29. Mai 2018 um 19:18:12 Uhr:


Wenn man als Vorfahrtsberechtigter in die rechte Tür des anderen fährt, spricht das bei 40 km/h (gehen wir mal davon aus) sicher nicht für den Unfallverursacher (der die Vorfahrt misachtet hat).
Das letzte Urteil, was ich dazu gelesen habe. Da ist der Vorfahrtsberechtigte dem anderen in die hintere Seite gefahren und hat "nur" 25% bekommen.

Siehe auch:
https://www.anwalt.de/.../...gen-mit-der-vorfahrtsregelung_066450.html

Vorwerfen kann man dir höchstens, daß du nicht "mäßig" an die Kreuzung herangefahren bist. 40 km/h ist aber auch keine extreme Geschwindigkeitsübertretung. Ein Unfallrekonstrukteur wird den Bereich hier eh nur einschätzen können von vielleicht 35 km/h bis 45 km/h. Hier wird der niedrigste Wert gesetzt.

Schilder sind dort vorhanden. Aber naja ich lasse mal alles auf mich zu kommen Mal schauen was sich ergeben wird..

Zitat:

@Fruko schrieb am 29. Mai 2018 um 19:17:21 Uhr:


Also, mein unfallgegner muss nach rechts schauen und er kann nur nach links abbiegen oder geradeaus fahren was er gemacht hat. In die Straße die er reingefahren ist ist eine Einbahnstraße also es kommt kein Gegenverkehr. Ich kann auch rechts abbiegen und nur Geradeausfahren. Ich war kurz vor der Kreuzung und er ist vor mir durchgefahren so das trotz eine Vollbremsung ich leider in seine Tür reingefahren bin.

OK. Vorher war es nicht ganz klar. Da hattest du gesagt, der UG könne sowohl links als auch rechts abbiegen.

"da wo mein unfallgegner raus kommt muss auf mich achten, er kann auch nur Geradeausfahren oder links abbiegen und kann auch nur rechts abbiegen und Geradeausfahren."
Ihr befandet euch also beide auf einer Einbahnstrasse.

Zitat:

@AS60 schrieb am 29. Mai 2018 um 19:28:03 Uhr:



Zitat:

@Fruko schrieb am 29. Mai 2018 um 19:17:21 Uhr:


Also, mein unfallgegner muss nach rechts schauen und er kann nur nach links abbiegen oder geradeaus fahren was er gemacht hat. In die Straße die er reingefahren ist ist eine Einbahnstraße also es kommt kein Gegenverkehr. Ich kann auch rechts abbiegen und nur Geradeausfahren. Ich war kurz vor der Kreuzung und er ist vor mir durchgefahren so das trotz eine Vollbremsung ich leider in seine Tür reingefahren bin.

OK. Vorher war es nicht ganz klar. Da hattest du gesagt, der UG könne sowohl links als auch rechts abbiegen.

"da wo mein unfallgegner raus kommt muss auf mich achten, er kann auch nur Geradeausfahren oder links abbiegen und kann auch nur rechts abbiegen und Geradeausfahren."
Ihr befandet euch also beide auf einer Einbahnstrasse.

Genau hab es im nachhinein gesehen. Wir waren beide in einer Einbahnstraße

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Zitat:

@Leclatcestmoi schrieb am 29. Mai 2018 um 19:18:12 Uhr:


Wenn man als Vorfahrtsberechtigter in die rechte Tür des anderen fährt, spricht das bei 40 km/h (gehen wir mal davon aus) sicher nicht für den Unfallverursacher (der die Vorfahrt misachtet hat).
Das letzte Urteil, was ich dazu gelesen habe. Da ist der Vorfahrtsberechtigte dem anderen in die hintere Seite gefahren und hat "nur" 25% bekommen.

Siehe auch:
https://www.anwalt.de/.../...gen-mit-der-vorfahrtsregelung_066450.html

Vorwerfen kann man dir höchstens, daß du nicht "mäßig" an die Kreuzung herangefahren bist. 40 km/h ist aber auch keine extreme Geschwindigkeitsübertretung. Ein Unfallrekonstrukteur wird den Bereich hier eh nur einschätzen können von vielleicht 35 km/h bis 45 km/h. Hier wird der niedrigste Wert gesetzt.

Das von dir zitierte Urteil mit der "halben" Vorfahrt ist hier uninteressant. Mit Querverkehr von rechts muss der TE bei einer Einbahnstraße nicht zwingend rechnen (sofern die von Radfahrern nicht "falsch" befahren werden darf).

Der Richter wird den Vorfahrtverstoß zunächst als ursächlich betrachten (Anscheinsbeweis). Die überhöhte Geschwindigkeit des TE tritt da zurück, denn dadurch ist ja die Vorfahrt nicht verwirkt. Meint die Gegenseite, dass diese überhöhte Geschwindigkeit den Unfall wesentlich mitverursacht habe, wird sie das aktiv beweisen müssen.

Falls sie das schafft - möglich, wenn der RA des TE sehr lahm und der des Gegners sehr gut ist - wird es schlimmstenfalls auf eine Mitschuld von 25 % für den TE hinauslaufen.

Ach und mache gleich eine Gegenanzeige, ebenfalls wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Zitat:

@Sitzheitzung schrieb am 29. Mai 2018 um 21:47:16 Uhr:


Ach und mache gleich eine Gegenanzeige, ebenfalls wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Hab ich was überlesen, oder war der TE verletzt?😕

Ich liebe diese Kommentare. Wenn ich Schuld sein soll, mache ich eben eine "Gegenanzeige", ( quasi zur Strafe ) die es eigentlich so gar nicht gibt.

Sollte er wirklich verletzt sein, soll er sich einfach bei der Polizei melden und einen Strafantrag unterschreiben. Wenn nicht, macht er sich strafbar, wenn er das macht.
Allerdings ist es nicht so weit weg, dass man bei so einem Klatsch erst später merkt, dass man Schmerzen hat.

Zitat:

@AS60 schrieb am 29. Mai 2018 um 22:03:01 Uhr:



Zitat:

@Sitzheitzung schrieb am 29. Mai 2018 um 21:47:16 Uhr:


Ach und mache gleich eine Gegenanzeige, ebenfalls wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Hab ich was überlesen, oder war der TE verletzt?😕

Ich liebe diese Kommentare. Wenn ich Schuld sein soll, mache ich eben eine "Gegenanzeige", ( quasi zur Strafe ) die es eigentlich so gar nicht gibt.

Sollte er wirklich verletzt sein, soll er sich einfach bei der Polizei melden und einen Strafantrag unterschreiben. Wenn nicht, macht er sich strafbar, wenn er das macht.
Allerdings ist es nicht so weit weg, dass man bei so einem Klatsch erst später merkt, dass man Schmerzen hat.

Ich war 2 Tage nach dem Unfall beim Arzt wegen Nackenschmerzen der Arzt hat auch aufn Zettel geschrieben wegen dem Unfall..

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 29. Mai 2018 um 12:38:53 Uhr:


[...] Ich weiß schon, warum ich an jeder Kreuzung langsam mache. Meine Hintermänner finden's nur immer unerträglich, hinter mir in der 30 Zone... [...]

Das erlebe ich auch fast jeden Tag...

Zitat:

@Fruko schrieb am 29. Mai 2018 um 22:06:48 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 29. Mai 2018 um 22:03:01 Uhr:


Hab ich was überlesen, oder war der TE verletzt?😕

Ich liebe diese Kommentare. Wenn ich Schuld sein soll, mache ich eben eine "Gegenanzeige", ( quasi zur Strafe ) die es eigentlich so gar nicht gibt.

Sollte er wirklich verletzt sein, soll er sich einfach bei der Polizei melden und einen Strafantrag unterschreiben. Wenn nicht, macht er sich strafbar, wenn er das macht.
Allerdings ist es nicht so weit weg, dass man bei so einem Klatsch erst später merkt, dass man Schmerzen hat.

Ich war 2 Tage nach dem Unfall beim Arzt wegen Nackenschmerzen der Arzt hat auch aufn Zettel geschrieben wegen dem Unfall..

Ab zur Polizei und Anwalt damit: Schmerzensgeldforderungen an die gegnerische Versicherung, ist bei HWS (Schleudertrauma) ~700€. Und wie gesagt die Strafanzeige bei der Polizei ist auch sehr wichtig.

Du brauchst auch kein schlechtes Gewissen haben, diese Leute haben in der Regel keinerlei Schamgefühl und es werden die Grenzen der Legalität voll ausgeschöpft um auch zu unrecht den maximalen Profit aus einem herauszuziehen. Da hilft nur mit harten Bandagen kämpfen und sich nichts bieten lassen.

Gruß Sitzheitzung.

Zitat:

@Fruko schrieb am 29. Mai 2018 um 22:06:48 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 29. Mai 2018 um 22:03:01 Uhr:


Hab ich was überlesen, oder war der TE verletzt?😕

Ich liebe diese Kommentare. Wenn ich Schuld sein soll, mache ich eben eine "Gegenanzeige", ( quasi zur Strafe ) die es eigentlich so gar nicht gibt.

Sollte er wirklich verletzt sein, soll er sich einfach bei der Polizei melden und einen Strafantrag unterschreiben. Wenn nicht, macht er sich strafbar, wenn er das macht.
Allerdings ist es nicht so weit weg, dass man bei so einem Klatsch erst später merkt, dass man Schmerzen hat.

Ich war 2 Tage nach dem Unfall beim Arzt wegen Nackenschmerzen der Arzt hat auch aufn Zettel geschrieben wegen dem Unfall..

Wie ich sagte. Kommt oft erst später.

Das hast du dann hoffentlich der Polizei mitgeteilt.

Ob du jetzt Strafantrag stellst, d.h. dass du willst dass der Unfallgegner für diese Straftat bestraft wird, ist dir überlassen. Das ist aber unabhängig von einem eventuellen Schmerzensgeld.
Ein RA wird dir aber zu einem Strafantrag raten. Das hat dann aber andere Gründe. Er will ja verdienen.🙂

Zitat:

@Sitzheitzung schrieb am 29. Mai 2018 um 22:17:02 Uhr:



Zitat:

@Fruko schrieb am 29. Mai 2018 um 22:06:48 Uhr:


Ich war 2 Tage nach dem Unfall beim Arzt wegen Nackenschmerzen der Arzt hat auch aufn Zettel geschrieben wegen dem Unfall..


Ab zur Polizei und Anwalt damit: Schmerzensgeldforderungen an die gegnerische Versicherung, ist bei HWS (Schleudertrauma) ~700€. Und wie gesagt die Strafanzeige bei der Polizei ist auch sehr wichtig.

Du brauchst auch kein schlechtes Gewissen haben, diese Leute haben in der Regel keinerlei Schamgefühl und es werden die Grenzen der Legalität voll ausgeschöpft um auch zu unrecht den maximalen Profit aus einem herauszuziehen. Da hilft nur mit harten Bandagen kämpfen und sich nichts bieten lassen.

Gruß Sitzheitzung.

Du wirst es zwar nicht gerne hören, aber eine Strafanzeige, soll heißen Strafantrag wegen fahrlässiger KV, ist nicht wichtig für eine Schmerzensgeldforderung. Melden solte man sich aber schon.

Und warum diese Leute? Kennst du den Unfallgegner des TE?

Wie ich schon sagte. Ich liebe solche Kommmentare, die an Sinnfreiheit und Ahnungslosigkeit kaum zu überbieten sind.🙄

Zitat:

@AS60 schrieb am 29. Mai 2018 um 22:29:40 Uhr:



Zitat:

@Fruko schrieb am 29. Mai 2018 um 22:06:48 Uhr:


Ich war 2 Tage nach dem Unfall beim Arzt wegen Nackenschmerzen der Arzt hat auch aufn Zettel geschrieben wegen dem Unfall..


Wie ich sagte. Kommt oft erst später.
Das hast du dann hoffentlich der Polizei mitgeteilt.

Ob du jetzt Strafantrag stellst, d.h. dass du willst dass der Unfallgegner für diese Straftat bestraft wird, ist dir überlassen. Das ist aber unabhängig von einem eventuellen Schmerzensgeld.
Ein RA wird dir aber zu einem Strafantrag raten. Das hat dann aber andere Gründe. Er will ja verdienen.🙂

Polizei und Krankenwagen meinte vor Ort Auch, da mein Körper momentan warm ist merke ich nicht aber falls es später doch schmerzen sollte kann ich immer noch zum Arzt. Nach Schmerzensgeld bin ich nicht will einfach nur das man mein Schaden zahlt, aber ohne eine Antwort von der gegenversicherung werden wir es ja nicht wissen, warte immer noch aufn Gutachten müsste diese Woche kommen, dann wird der Anwalt ein Schreiben an die gegenversicherung schicken

Zitat:

@AS60 schrieb am 29. Mai 2018 um 22:33:25 Uhr:



Zitat:

@Sitzheitzung schrieb am 29. Mai 2018 um 22:17:02 Uhr:



Ab zur Polizei und Anwalt damit: Schmerzensgeldforderungen an die gegnerische Versicherung, ist bei HWS (Schleudertrauma) ~700€. Und wie gesagt die Strafanzeige bei der Polizei ist auch sehr wichtig.

Du brauchst auch kein schlechtes Gewissen haben, diese Leute haben in der Regel keinerlei Schamgefühl und es werden die Grenzen der Legalität voll ausgeschöpft um auch zu unrecht den maximalen Profit aus einem herauszuziehen. Da hilft nur mit harten Bandagen kämpfen und sich nichts bieten lassen.

Gruß Sitzheitzung.


Du wirst es zwar nicht gerne hören, aber eine Strafanzeige, soll heißen Strafantrag wegen fahrlässiger KV, ist nicht wichtig für eine Schmerzensgeldforderung. Melden solte man sich aber schon.

Und warum diese Leute? Kennst du den Unfallgegner des TE?

Wie ich schon sagte. Ich liebe solche Kommmentare, die an Sinnfreiheit und Ahnungslosigkeit kaum zu überbieten sind.🙄

Deinem Dummschwätz zu urteilen scheinst du genau einer dieser Leute zu sein. Hast du meinen Kommentar überhaupt gelesen? 🙄

Ich habe nie behauptet, das eine Strafanzeige dafür in irgend einer Form relevant ist. Es geht darum, diesen Leuten, die sich erdreistet haben, das Unfallopfer wegen fahrlässiger Körperverletzung anzuzeigen, einen Schuss vor den Bug zu geben. Das wird eigentlich auch aus dem Kontext meines Beitrages klar.

Arbeite doch erstmal an deinem anscheinen mangelhaften Leseverständnis bevor du hier Leute anpöbelst.

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