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Fahrradfahrer Vorfahrt genommen?

Themenstarteram 15. Juni 2021 um 22:07

Guten Abend Liebe Community :)

Ich wollte mal euch erzählen was heute passiert ist und wie ihr die Situation betrachtet.

Zu mir: Ich bin Fahranfänger seit ca. 2 Monaten und fahre ein Elektrowagen.

Ich habe 3 von meinen Freunden heute abgeholt und diese in die Innenstadt gefahren. Ich bin innerorts gefahren und hatte vor mir 2 Radfahrer, habe diese (es gab in dem Moment kein Auto im Gegenverkehr) mit ausreichenden Abstand überholt und habe dann schon gemerkt, dass ich in die Seitenstraße abbiegen muss, kurz vorm Abbiegen also nochmal Schulterblick und Spiegel benutzt. Der Radfahrer war ca. 10-12m von der Einmündung entfernt weshalb ich eine Behinderung des Radfahrers ausgeschlossen habe und zügig abgebogen bin. Ca. 4 Sekunden nach der Abbiegung schrie der Radfahrer von hinten Beleidigungen in meine Richtung (Fenster hatte ich offen). Ich natürlich aus Reflex direkt in Rückspiegel geguckt und gesehen das er grad am ende des Bordsteines von der Einmündung angekommen war (Er war nicht auf der Straße sondern noch auf dem Bordstein vor der Einmündung). Aus Verwirrung merkte ich dann, dass ich Falsch gefahren bin und entschied mich also nochmal den Weg zu fahren um dann die Richtige Einmündung zu nehmen. Dort bemerkte mein Beifahrer den Radfahrer und seine Frau. Der Radfahrer bemerkte uns und fing an uns zu beleidigen, auf die Frage von meinem Beifahrer wo denn das Problem liege ist der Radfahrer auf die Straße gerannt zu meinem Fahrzeug und hat mit seinem Rucksack(Wo der Fahrradhelm drauf war) auf mein Auto eingeschlagen wo eine Delle und ein kleiner Riss in der Scheibe entstanden sind. Im schock hab ich auf dem Behinderten Parkplatz mit Warnblinker geparkt und bin zu dem Mann hin der schon mit der Polizei telefonierte. Es folgten seitens Radfahrer noch mehr Beleidigungen und die Bedrohung man könne es gleich ohne Polizei klären (Damit war Gewalt gemeint).

Als die Polizei ankam und die Sachlage geschildert haben wollte, meinte der Mann ich hätte ihn beim Abbiegen mit meinem Fahrzeug gestreift (Nochmal zum Anfang, als ich in den Rückspiegel schaute kam der Radfahrer erst am ende der Straße an und hatte den Übergang bei der Einmündung noch nicht überquert. Die Polizei nahm dann den Sachschaden auf. Von einem Schaden wegen einem Fahrrad (Kratzer, Reifenabdruck etc.) war keine Spur. Auch der Mann hatte keinerlei Verletzungen und sein Fahrrad hatte keine Beschädigung.

In dem Fall habe ich jetzt 3 Zeugen + Ich selbst und der Fahrradfahrer seine Frau als Zeugin.

Habe ich mich in dieser Situation falsch verhalten? Ich denke ich hätte dem Fahrradfahrer die Vorfahrt geben können, jedoch bin ich mir bewusst das ich keine Gefährdung verursacht habe, da der Radfahrer noch über 10 Meter von der Einmündung entfernt war..

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239 Antworten

Naja ... 10-12m ist nicht viel. Ein stramm fahrender Radler hat die in wenigen Sekunden zurückgelegt - schneller als Du uU abbiegen kannst. Du wirst den Radler wohl schon behindert bzw zumindest gehörig erschreckt haben. Bleibt zu hoffen, dass der wenigstens die mutwillige Beschädigung an Deinem Wagen ersetzen kann.

Themenstarteram 15. Juni 2021 um 23:02

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 16. Juni 2021 um 00:42:54 Uhr:

Naja ... 10-12m ist nicht viel. Ein stramm fahrender Radler hat die in wenigen Sekunden zurückgelegt - schneller als Du uU abbiegen kannst. Du wirst den Radler wohl schon behindert bzw zumindest gehörig erschreckt haben. Bleibt zu hoffen, dass der wenigstens die mutwillige Beschädigung an Deinem Wagen ersetzen kann.

Also wäre das keine Gefährdung meinerseits sondern eher eine Behinderung ? Habe nur Angst einen Punkt deshalb zu bekommen

Wenn ein Zusammenstoß mit dem Radfahrer nur durch sein Bremsen verhindert werden konnte, dann hättest du Ihn gefährdet.

Eine Behinderung ist es nur ohne konkrete Gefahr.

Zum Radfahrer sage ich mal nichts, aber dem saß wohl auch der Helm zu eng.

Der Radfahrer selbst und seine Frau sind eher keine Zeugen. Er muss sich nicht selbst belasten und seine Frau Ihn ebenfalls nicht. Andererseits können beide natürlich dich belasten. Ob die Anschuldigungen dann so stimmen ist natürlich die andere Sache. Aber das sollte jeder Sachverständige am Schadensbild feststellen können.

Ich habe nicht gelesen, dass du den beabsichtigten Fahrtrichtungswechsel auch korrekt angekündigt hast - durch Blinkzeichen in die richtige Richtung. Falls du das unterlassen hast, liegt ein ursächlicher Fehler ganz klar darin und ich als Radfahrer hätte mich auch heftig echauffiert. (Damit ist allerdings eine Sachbeschädigung deines Fahrzeugs nicht zu rechtfertigen und strafbar! Eine defekte Scheibe ist auch keine Bagatelle!)

Falls du tatsächlich korrekt geblinkt hast, weist @CivicTourer auf ein mögliches Fehlverhalten hin. 10 Meter hinter dir ist nicht viel! Bei - keineswegs unerreichbaren - 36 km/h ist für den Radfahrer exakt eine Sekunde nötig, um diese Distanz hinter sich zu lassen.

Dabei kommt es dann auch sehr stark auf kleine Details in der Wahrnehmung von Abständen und Geschwindigkeiten an. Fehleinschätzungen können gerade Fahranfängern leicht unterlaufen.

Zeuge ist jeder, der das Geschehen selbst wahrgenommen hat. Die Wertigkeit einer Aussage sollte nicht daran festgemacht werden, dass jemand verheiratet ist oder nicht. Das ist eine laienhafte und falsche Vorstellung. Es trifft lediglich zu, dass Verwandte ein Aussageverweigerungsrecht haben, um ihre Angehörigen nicht belasten zu müssen - hier hinsichtlich der strafbaren Sachbeschädigung an deinem Auto und den Beleidigungen.

Fazit: eine Gefährdung des Radfahrers ist nach deiner Schilderung nicht auszuschließen, vor allem bei unterlassenem Blinkzeichen. Diese Ordnungswidrigkeit rechtfertigt nicht die heftigen Straftaten des Radfahrers, zu denen ja auch die Beleidigungen zählen.

An deiner Stelle würde ich völlig unabhängig von dem möglichen ordnungswidrigen Verhalten Anzeige gegen den Radfahrer erstatten, spätestens, wenn gegen dich ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet wird und du einen Anhörungsbogen erhältst. Sachbeschädigung und Beleidigung sind sog. Antragsdelikte, werden im Normalfall also nicht von selbst verfolgt.

Wenn da kein Radweg/-streifen war, dann hat der Radler im Grundsatz die Möglichkeit des Ausweichens ohne Spurwechsel gehabt. Das mit dem Einschätzen des Abstands übst du besser nochmal intensiver. Auch das mit dem Überholen mit direkt anschließendem Rechtsabbiegen ... stell dir vor das macht man mit dir. Da wirst du auch rumfluchen.

Den Glasschaden sollte man umgehend der Teilkaskoversicherung melden, die Delle in der Haube der Vollkasko, damit die Ansprüche ggf. genutzt werden können. Ein Anwalt sollte bei vorhandener Rechtsschutz beauftragt, ohne zumindest eine Erstberatung eigenholt werden. Die kostet nicht viel. Auch wenn der Radler versichert wäre, würde seine Versicherung wegen Vorsatz des Versicherungsnehmers nicht leisten. Der Weg zum Schadenersatz ist daher ein bisschen holprig und ohne Erfahrung kommt man da ins Schlingern.

Also einen (oder mehrere) Radfahrer zu überholen und dann direkt im gleichen zug vor ihm Abzubiegen so das er (wahrscheinlich) stark bremsen muss ist schon ziemlich dämlich.

Das Verhalten des Radfahrers geht aber natürlich noch viel weniger.

Die Aussage des Radfahrers, er wäre gestreift worden, klingt mir wie eine Schutzbehauptung... nachdem er gemerkt hat, was er eigentlich gerade getan hat (Sachbeschädigung, Beleidigung, Androhung von Gewalt usw.). Also das Alte Spielchen: Der andere ist der Böse, ich bin ganz lieb und unschuldig.

Ob hier nun eine tatsächliche Gefährdung vorliegt kann niemand beurteilen, der nicht dabei war.

Was sich mir nicht erschliesst: Waren die Radfahrer auf einem Bordstein unterwegs, oder auf der Fahrbahn? Zum einen wird geschrieben, die Radfahrer wurden überholt, als die Gegenfahrbahn frei war; das spricht dagegen, dass die Radfahrer auf dem Bordstein waren. Dann aber waren die Radfahrer auf dem Bordstein, kurz nach dem Abbiegen... das passt nicht zusammen; wie sind die Radfahrer so schnell auf den Bordstein gekommen.

Ein E-Fahrzeug ist recht leise; ich kann mir gut vorstellen, dass der Radfahrer sich beim Überholt werden erschrocken hat und einen "Windstoss" als Berührung empfand.

 

Aufgrund der Reaktion des Radfahrers würde ich mich in jedem Fall um eine anwaltliche Beratung kümmern. Mit RSV sofort, ohne RSV vielleicht eher, wenn tatsächlich etwas von einer Behörde kommt.

Die Sachbeschädigung und Beleidigung würde ich ebenfalls sofort zur Anzeige bringen. Bei der Beleidigung alleine wäre es mir das persönlich zwar nicht wert, aber aufgrund der Sachbeschädigung dann schon. Ob nun etwas von der Behörde kommt wegen Gefährdung ist vollkommen unabhängig davon, da hat der Radfahrer keinerlei Aktien drin (Und so wie er reagierte, wird er den Zeugenfragebogen auch passend ausfüllen).

Die 10 bis 12 Meter sind schon knapp, sind eh ein Schätzwert, Spiegel verzerren die Entfernung auch noch.

Ich denke der TE hätte warten müssen. Radler sind manchmal recht schnell unterwegs, legen schon mal pro Sekunde 10 Meter zurück. Bei der genannten Entfernung, haut man als Radler automatisch in die Bremsen um nicht in dem Fall, das das abbiegende Auto den Abbiegevorgang abbricht, ins Auto zu knallen.

Ich fahre selber viel Fahrrad und kenne diese Situationen gut. Beim eBike sind 12 Meter gerade in 2 Sekunden gefahren und ein geübter Autofahrer sollte merken, dass es Eng wird. Als Fahrradfahrer achte ich darauf und bremse schon ab, schließlich ist man der Schwächere. So gesehen hast du dich wahrscheinlich falsch verhalten.

Das rechtfertigt natürlich nicht das Verhalten des Fahrradfahrers. Und den Schaden solltest du ersetzt bekommen.

Bei Teilkasko hast du wohl Selbstbeteiligung, die würde ich mir vom Verusacher wiederholen (Wie verhält sich die Teilkasko überhaupt bei Fremdverschulden? Holt die sich das Geld beim Verursacher wieder?). Der Rest wird wohl nur per Anwalt zu klären sein, da das ganze zivilrechtlich läuft und du das Geld einklagen müßtest, falls der Radler nicht einsichtig ist. Ein Anzeige bei der Polizei hast du hoffentlich gemacht.

Ich hoffe, du hast der Polizei nicht die 12 Meter genannt. Das wäre ein blöder Fehler. Vielleicht waren es auch mehr, du weiß es nicht wirklich. Entfernungen bei der Fahrt schätzen ist nicht einfach.

Zitat:

Also einen (oder mehrere) Radfahrer zu überholen und dann direkt im gleichen zug vor ihm Abzubiegen so das er (wahrscheinlich) stark bremsen muss ist schon ziemlich dämlich..

Genauso dämlich, wie saublöde Bemerkungen zu machen:rolleyes:

So eng überholt man imho nicht, gerade gegen schwächere Verkehrsteilnehmer. Bei Radlern bleibe ich im Zweifel etwas länger dahinter, das möchte ich als solcher auch. So viel Zeit muss sein.

 

/Edit: Noch was: Keine Ahnung, wie der Wortwechsel ablief, aber eine einfache Entschuldigt wirkt oft Wunder. Meinen Ärger, wenn ich mich durch einen anderen VT behindert oder gefährdet fühle, dämpft das deutlich. Frechigkeiten bewirken eher das Gegenteil

@RobRob12

Wie schon erwähnt wurde... hoffentlich hast Du der Polizei nicht schon gesagt, daß der oder die Radler beim Abbiegen 10 bis 12 Meter hinter Dir waren und es dadurch eng wurde.

Du hast drei Zeugen bei Dir im Auto inkl. Du als Fahrer selbst.

Anhand der Reaktion des Radfahrers gehe Ich mal schwer davon aus, daß Er zu der Gruppe Radfahrer gehört, die es drauf anlegen und solche Situationen regelrecht provozieren.

Gestürzt ist der Radfahrer aber nicht ?

Auf jeden Fall würde Ich mit den Kumpels, die bei Dir im Auto waren und als Zeuge gelten, nochmals über den Vorfall reden und aus den 10 bis 12 Metern etwas mehr zu machen.

Zumindest sollte da was kommen, daß es locker gereicht hat abzubiegen.

Den Radfahrer auf jeden Fall anzeigen wegen Beleidigung und Sachbeschädigung.

Bin selbst auch Radfahrer und kann mich da gut in die Situation hineinversetzen. Bedeutet aber nicht, daß der Radfahrer, auch wenn es knapp war, hier mit der Brechstange durch kann.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 16. Juni 2021 um 07:55:53 Uhr:

Auf jeden Fall würde Ich mit den Kumpels, die bei Dir im Auto waren und als Zeuge gelten, nochmals über den Vorfall reden und aus den 10 bis 12 Metern etwas mehr zu machen

Nicht dein Ernst, oder? Uneidliche Falschaussage ist dir ein Begriff?

Zitat:

@Geisslein schrieb am 16. Juni 2021 um 07:55:53 Uhr:

 

1. Anhand der Reaktion des Radfahrers gehe Ich mal schwer davon aus, daß Er zu der Gruppe Radfahrer gehört, die es drauf anlegen und solche Situationen regelrecht provozieren.

2. Auf jeden Fall würde Ich mit den Kumpels, die bei Dir im Auto waren und als Zeuge gelten, nochmals über den Vorfall reden und aus den 10 bis 12 Metern etwas mehr zu machen.

Zumindest sollte da was kommen, daß es locker gereicht hat abzubiegen.

3. Den Radfahrer auf jeden Fall anzeigen wegen Beleidigung und Sachbeschädigung.

1. oder tatsächlich in einer außergewöhnlichen gefährlichen und knappen Situation war, die ihn nachhaltig geschockt hat. Wäre auch möglich? Oder?

2. DAS würde ich sicher NICHT anraten.

3. DAS wiederum auf jeden Fall, evtl (falls der Radfahrer entsprechend aufgetreten ist) Androhung von tätlicher Gewalt. Allein das hat einen anderen Autofahrer der mich bedroht hat ("ich hau Dir die Fresse ein wenn Du den Parkplatz nicht frei machst") erzieherische 500€ gekostet.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 16. Juni 2021 um 00:42:54 Uhr:

Naja ... 10-12m ist nicht viel. Ein stramm fahrender Radler hat die in wenigen Sekunden zurückgelegt - schneller als Du uU abbiegen kannst.

"Wenige Sekunden"? Jeder Naturbursche im biblischen Alter auf einem 50 Jahre alten "Waffenrad" legt 12 m Weg in 4 Sekunden zurück. Ein ambitionierter Rennradfahrer benötigt kaum mehr als 1 Sekunde hierfür.

 

Sorry, geschätzter TE, besagte Fahrsituation hättest Du nur zwei Monate zuvor (während der Fahrprüfung) gewiss erfolgreicher auflösen können ;)

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