Rechts vor links, Vorfahrt genommen
Guten alle zusammen erstmal, zu meinem Vorfall, ich hatte Sonntag Nacht einen etwas größeren Unfall in einer Einbahnstraße wo rechts vor links gilt.
ich kam die Vorfahrtstraße entlang Fuhr maximal 40 km/h zugelassen sind 30 km/h.
mein Unfallgegner hatte rechts vor links und ist ungebremst die Kreuzung durch gefahren also wollte gerade aus und icj auch. War schon knapp mitten in der Kreuzung er ist vor mir durch gefahren hab zwar eine Vollbremsung durch geführt aber es hat nicht gereicht da zwischen unseren Autos kaum Abstand war bin icj in seine Beifahrer Tür reingefahren so das er nicht mal anhalten konnte und sein Auto 3-4 Meter rechts an der Kreuzung wo er hinfahren wollte zum stehen geblieben ist. Seine Beifahrerin erlitt einen Schleudertrauma, Polizei Krankenwagen waren natürlich vor Ort, bei mir vorne Motorhaube verbogen und paar Sachen kaputt die Airbag sind aufgegangen bei mir und bei ihm nur bei der Beifahrerin der Seitenairbag und seine Beifahrer Tür ist komplett verboten + bei mir hat er die ganze karossiere verschoben weil er ja nicht anhalten konnte und mein Auto um 45 Grad gedreht hat..rechts waren zwei zeuginnen an der Kreuzung die mich beschuldigt und beleidigt hat vor Ort das ich angeblich viel zu schnell gewesen sei. Obwohl bei mir die Airbags aufgegangen sind um mich hat sich keiner gekümmert sondern um die anderen. Der Fahrer hat sein Führerschein vor 6 Wochen bekommen und meinte auch zur Polizei das ich angeblich mit 60-70 gefahren wäre, was ja nie der Fall war sonst würde ich ihn mit der Geschwindigkeit mitnehmen und er könnte ja nicht durch fahren. Was sagt ihr zu der Sache? Die Polizei meinte zu mir nur mir wird vorgeworfen das ich zu schnell sei und das ich mich zu der Sache äußern soll wenn Post kommt. Gutachter und Anwalt sind eingeschaltet. Kann mich etwas erwarten?
PS: Habe heute Post von der Polizeistelle bekommen wegen fahrlässiger Körperverletzung ‚,sie verursachten infolge nicht angepasster geschwindigkeit einen Unfall“ was mir gerade den Kopf zerreißt??Wie ich schon erwähnt hatte mir wurde die Vorfahrt genommen und hatte kaum Abstand zum unfallgegner trotz Vollbremsung die icj durchgeführt habe sind unsere Autos kollidiert..laut Zeugin soll ich 70 gefahren sein was nie der Fall ist weil sonst würde mein unfallgegner es niemals über die Kreuzung nach dem Unfall Schaffen.. der Anwalt fordert die Akte jetzt von der polizeistelle um eine Verteidigung zu schreiben.. wie würdet ihr die Situation sehen?
Beste Antwort im Thema
TE: Du tust bereits das Richtige. Du lässt alles deinen RA regeln und redest selber weder mit dem Gegner noch mit dessen Versicherung noch mit der Polizei.
Ich würde dir aber gern was aufzeigen. Du bist zu schnell gefahren. Tacho 40 sind bei den meisten Autos echte 35. Also nicht viel zu schnell, aber trotzdem. Die Folge: Du grübelst nun, ob bei Einhaltung der 30 der Unfall vermeidbar gewesen wäre. Ja, wäre er. Damit wirst du leben müssen.
Das ist das, was die "10-15 drüber geht immer"-Fraktion sich mal durchs Hirn gehen lassen sollte. Es ist in Unfallsituationen durchaus belastend, wenn man sich obiges sagen muss. Natürlich kann's auch bei zHG krachen, keine Frage. Aber das Gefühl ist ein ganz anderes, wenn man weiß, ich habe mir nix vorzuwerfen. Besonders wenn es nicht bei Blechschaden und leichten Verletzungen bleibt.
Gewöhn dir an, in der 30-Zone Tacho 35 zu fahren. Wenn ein Arschloch hinter dir drängelt, ist und bleibt es ein Arschloch und ist morgens vermutlich schon als Arschloch aufgestanden. Dafür kannst du nix.
Viel Glück.
85 Antworten
Was icj vergessen habe zu sagen bzw. Erst gesehen habe gestern, es kann zwar von rechts kein Auto kommen aber dafür ein Fahrradfahrer, also icj müsste dem Fahrradfahrer dann Vorrang gewähren.
Blödsinn, diese Argumentation hebt ja dann das gesamte Vorfahrtssystem aus den Angeln und verwandelt Städte innerhalb von Minuten in gigantische Stauplätze, denn theoretisch könnte ja aus jeder Straße mal ein Radfahrer rausschiessen (machen sie ja auch oft genug)
Hast du jetzt selbst auch Fotos von dem Unfallgeschehen gemacht? Denn das könnte noch wichtig werden.
Zitat:
@Daemonarch schrieb am 31. Mai 2018 um 11:23:18 Uhr:
Blödsinn, diese Argumentation hebt ja dann das gesamte Vorfahrtssystem aus den Angeln und verwandelt Städte innerhalb von Minuten in gigantische Stauplätze, denn theoretisch könnte ja aus jeder Straße mal ein Radfahrer rausschiessen (machen sie ja auch oft genug)Hast du jetzt selbst auch Fotos von dem Unfallgeschehen gemacht? Denn das könnte noch wichtig werden.
Ja hab Bilder gemacht da wo mein UG sein Wagen steht und meins auch. Was meinst du mit den ersten Sätzen? Also müsste ich Vorfahrt an Radfahrer gewähren oder nicht? Gewähren müsse ich ja eigentlich ?
Zitat:
@Daemonarch schrieb am 31. Mai 2018 um 11:23:18 Uhr:
Blödsinn, diese Argumentation hebt ja dann das gesamte Vorfahrtssystem aus den Angeln und verwandelt Städte innerhalb von Minuten in gigantische Stauplätze, denn theoretisch könnte ja aus jeder Straße mal ein Radfahrer rausschiessen (machen sie ja auch oft genug)Hast du jetzt selbst auch Fotos von dem Unfallgeschehen gemacht? Denn das könnte noch wichtig werden.
Wenn eine Einbahnstraße explizit in beide Richtungen für den Fahrradverkehr freigegeben ist, dann muss der TE bei einer rechts-vor-links-Kreuzung auch Radfahrern von rechts Vorfahrt gewähren, selbst wenn PKW aus dieser Straße nicht zu erwarten sind.
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Zitat:
@berlin-paul schrieb am 31. Mai 2018 um 11:43:27 Uhr:
Auch ein "geisterfahrendes" Auto hätte Vorrang.
In einer in beide Richtungen für den Fahrradverkehr freigegebenen Einbahnstraße muss ich mit Fahrrädern von rechts rechnen. Aber muss ich auch mit geisterfahrenden Autos rechnen?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 31. Mai 2018 um 12:15:00 Uhr:
Leider ja.
Echt? Dann werde ich meine Verkehrsbeobachtung mal nachjustieren. Aber allein wenn die Straße in beide Richtungen für Fahrräder freigegeben war, hätte der TE nicht mit 40 km/h Tacho auf die Kreuzung zufahren dürfen. :/
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 31. Mai 2018 um 11:43:27 Uhr:
Auch ein "geisterfahrendes" Auto hätte Vorrang.
Vorfahrt.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 31. Mai 2018 um 11:43:27 Uhr:
Auch ein "geisterfahrendes" Auto hätte Vorrang.
Er wird sich aber eine Teilschuld anrechnen lassen müssen.