Rechts vor links, Vorfahrt genommen
Guten alle zusammen erstmal, zu meinem Vorfall, ich hatte Sonntag Nacht einen etwas größeren Unfall in einer Einbahnstraße wo rechts vor links gilt.
ich kam die Vorfahrtstraße entlang Fuhr maximal 40 km/h zugelassen sind 30 km/h.
mein Unfallgegner hatte rechts vor links und ist ungebremst die Kreuzung durch gefahren also wollte gerade aus und icj auch. War schon knapp mitten in der Kreuzung er ist vor mir durch gefahren hab zwar eine Vollbremsung durch geführt aber es hat nicht gereicht da zwischen unseren Autos kaum Abstand war bin icj in seine Beifahrer Tür reingefahren so das er nicht mal anhalten konnte und sein Auto 3-4 Meter rechts an der Kreuzung wo er hinfahren wollte zum stehen geblieben ist. Seine Beifahrerin erlitt einen Schleudertrauma, Polizei Krankenwagen waren natürlich vor Ort, bei mir vorne Motorhaube verbogen und paar Sachen kaputt die Airbag sind aufgegangen bei mir und bei ihm nur bei der Beifahrerin der Seitenairbag und seine Beifahrer Tür ist komplett verboten + bei mir hat er die ganze karossiere verschoben weil er ja nicht anhalten konnte und mein Auto um 45 Grad gedreht hat..rechts waren zwei zeuginnen an der Kreuzung die mich beschuldigt und beleidigt hat vor Ort das ich angeblich viel zu schnell gewesen sei. Obwohl bei mir die Airbags aufgegangen sind um mich hat sich keiner gekümmert sondern um die anderen. Der Fahrer hat sein Führerschein vor 6 Wochen bekommen und meinte auch zur Polizei das ich angeblich mit 60-70 gefahren wäre, was ja nie der Fall war sonst würde ich ihn mit der Geschwindigkeit mitnehmen und er könnte ja nicht durch fahren. Was sagt ihr zu der Sache? Die Polizei meinte zu mir nur mir wird vorgeworfen das ich zu schnell sei und das ich mich zu der Sache äußern soll wenn Post kommt. Gutachter und Anwalt sind eingeschaltet. Kann mich etwas erwarten?
PS: Habe heute Post von der Polizeistelle bekommen wegen fahrlässiger Körperverletzung ‚,sie verursachten infolge nicht angepasster geschwindigkeit einen Unfall“ was mir gerade den Kopf zerreißt??Wie ich schon erwähnt hatte mir wurde die Vorfahrt genommen und hatte kaum Abstand zum unfallgegner trotz Vollbremsung die icj durchgeführt habe sind unsere Autos kollidiert..laut Zeugin soll ich 70 gefahren sein was nie der Fall ist weil sonst würde mein unfallgegner es niemals über die Kreuzung nach dem Unfall Schaffen.. der Anwalt fordert die Akte jetzt von der polizeistelle um eine Verteidigung zu schreiben.. wie würdet ihr die Situation sehen?
Beste Antwort im Thema
TE: Du tust bereits das Richtige. Du lässt alles deinen RA regeln und redest selber weder mit dem Gegner noch mit dessen Versicherung noch mit der Polizei.
Ich würde dir aber gern was aufzeigen. Du bist zu schnell gefahren. Tacho 40 sind bei den meisten Autos echte 35. Also nicht viel zu schnell, aber trotzdem. Die Folge: Du grübelst nun, ob bei Einhaltung der 30 der Unfall vermeidbar gewesen wäre. Ja, wäre er. Damit wirst du leben müssen.
Das ist das, was die "10-15 drüber geht immer"-Fraktion sich mal durchs Hirn gehen lassen sollte. Es ist in Unfallsituationen durchaus belastend, wenn man sich obiges sagen muss. Natürlich kann's auch bei zHG krachen, keine Frage. Aber das Gefühl ist ein ganz anderes, wenn man weiß, ich habe mir nix vorzuwerfen. Besonders wenn es nicht bei Blechschaden und leichten Verletzungen bleibt.
Gewöhn dir an, in der 30-Zone Tacho 35 zu fahren. Wenn ein Arschloch hinter dir drängelt, ist und bleibt es ein Arschloch und ist morgens vermutlich schon als Arschloch aufgestanden. Dafür kannst du nix.
Viel Glück.
85 Antworten
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 29. Mai 2018 um 15:27:05 Uhr:
Die Folge: Du grübelst nun, ob bei Einhaltung der 30 der Unfall vermeidbar gewesen wäre. Ja, wäre er.
Nein, wenn es wie hier geschrieben abgelaufen ist, wäre er das nicht.
Außerdem ist der Andere ja auch an RvL mit zu hoher Geschwindigkeit gefahren (auch wenn es nur 30 waren, er muß ja gucken ob was kommt, und das hat er nicht).
TE: War denn die Straße aus der du kamst für den Unfallgegner soweit einsehbar daß 30km/h vertretbar gewesen wären?
Gruß Metalhead
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 29. Mai 2018 um 15:27:05 Uhr:
...
Ich würde dir aber gern was aufzeigen. Du bist zu schnell gefahren. Tacho 40 sind bei den meisten Autos echte 35. Also nicht viel zu schnell, aber trotzdem. Die Folge: Du grübelst nun, ob bei Einhaltung der 30 der Unfall vermeidbar gewesen wäre. Ja, wäre er. Damit wirst du leben müssen...
Auf welche Grundlage kannst du denn das Behaupten, vll. wäre der Unfall ja auch bei 20 km/h nicht vermeidbar gewesen für den TE. Wir kennen nur seine Aussage, wir kennen weder die Unfallörtlichkeit, noch die Endstellungen oder Unfallspuren (sehr wichtig den Reaktionszeitpunkt) und auch die Geschwindigkeit des augenscheinlich Wartepflichtigen ist nicht bekannt.
Insgesamt hätte aber wahrscheinlich Beide im Bereich der Kreuzung langsamer fahren müssen um ggf. die Vorfahrt des jeweils (theoretisch) von rechts kommenden im Zweifel gewähren zu können.
Zitat:
@Frada84 schrieb am 29. Mai 2018 um 15:39:19 Uhr:
Insgesamt hätte aber wahrscheinlich Beide im Bereich der Kreuzung langsamer fahren müssen um ggf. die Vorfahrt des jeweils (theoretisch) von rechts kommenden im Zweifel gewähren zu können.
Das war auch mein erster Gedanke. Wenn der andere (von links kommende) geradeaus über die Kreuzung fahren wollte gab es auch eine Straße aus der Fahrzeuge kommen könnten denen der TE Vorfahrt gewähren muss -> Sichtverhältnisse, angepasste Geschwindigkeit.
Solche Fälle laufen immer auf Einzelfallentscheidungen hinaus, da hilft nur ein Anwalt. Subjektiv aus den hier stehenden Schilderungen würde ich eine geringe Mitschuld beim TE und Haftungsteilung erwarten. Gucken wir mal ...
Also erst mal danke an euch für eure zahlreiche antworten..
der Straßenverlauf läuft so ab, ich kann Geradeausfahren und muss nicht rechts gucken da es eine Einbahnstraße ist, da wo mein unfallgegner raus kommt muss auf mich achten, er kann auch nur Geradeausfahren oder links abbiegen und kann auch nur rechts abbiegen und Geradeausfahren. Er wollte ganz normal Geradeausfahren und ich auch. Unsere Autos kollidierten genau in der Mitte der Kreuzung, also er hat die Vorfahrt missachtet, nachdem Aufprall ist sein Wagen weitergeradeaus und ist erst 3-4 Meter danach stehen geblieben und mein Wagen genau in der Mitte
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Zitat:
@metalhead79 schrieb am 29. Mai 2018 um 15:35:23 Uhr:
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 29. Mai 2018 um 15:27:05 Uhr:
Die Folge: Du grübelst nun, ob bei Einhaltung der 30 der Unfall vermeidbar gewesen wäre. Ja, wäre er.
Nein, wenn es wie hier geschrieben abgelaufen ist, wäre er das nicht.
Außerdem ist der Andere ja auch an RvL mit zu hoher Geschwindigkeit gefahren (auch wenn es nur 30 waren, er muß ja gucken ob was kommt, und das hat er nicht).TE: War denn die Straße aus der du kamst für den Unfallgegner soweit einsehbar daß 30km/h vertretbar gewesen wären?
Gruß Metalhead
Jaaa die Straße ist sehr einsehbar.
Zitat:
@augenauf schrieb am 29. Mai 2018 um 12:42:12 Uhr:
Mal so ein Denkanstoß: Ein Airbag löst in der Regel erst ab 30km/h aus. Der TE meint aber max 40 gefahren zu sein. Dazu hat er eine Vollbremsung gemacht. Eine Vollbremsung, aus nehmen wir mal 35 an, dürfte die Geschwindigkeit wesentlich verringern. Das ist hier nicht der Fall. Die reale Geschwindigkeit dürfte höher gewesen sein.
Ein Airbag löst Nicht bei 30kmh aus ??, es kann auch bei 15 km/h auslösen, es gibt ein Sensor sobald man ihm berührt gehen die Airbags auf
Zitat:
@augenauf schrieb am 29. Mai 2018 um 12:26:14 Uhr:
Bei einem Unfall mit Personenschaden gibt es immer ein Verfahren wegen Körperverletzung, das ist normal!
Ja aber direkt als Beschuldigter? Im Brief steht auch noch ich hätte einen Unfall verursacht weil icj angeblich zu schnell war?
Und die Vorfahrtsverletzung, die ja offensichtlich viel schwerwiegender ist, lassen die vollkommen unter den Tisch fallen? Einfach unfassbar.
Zitat:
@Leclatcestmoi schrieb am 29. Mai 2018 um 18:35:38 Uhr:
Und die Vorfahrtsverletzung, die ja offensichtlich viel schwerwiegender ist, lassen die vollkommen unter den Tisch fallen? Einfach unfassbar.
Das ist ja das was ich mich ganze Zeit frage wieso ich als Beschuldigter stehe und nicht der andere? Vorort meinte die Polizei zu mir nichts außer das mir vorgeworfen wird das ich zu schnell wäre, dazu hatte ich mich auch nicht geäußert er meinte nur icj würde Post bekommen aber mir sowas habe ich nie gerechnet.. wir wissen halt nicht was mein unfallgegner bekommen hat
Der TE fuhr in die Beifahrertür des Unfallgegeners.
Dann wird der Vorwurf der Polizei wohl darauf beruhen, dass der Unfallgegener bereits auf der Kreuzung war, als der TE in ihn reinrauschte, und der Unfallgegener keine Chance gehabt hat, Vorfahrt zu gewähren, weil er schon Mitten auf der Kreuzung fuhr.
So aus dem Bauch raus sehe ich das Augenblicksversagen eher beim TE
Zitat:
@zille1976 schrieb am 29. Mai 2018 um 18:52:40 Uhr:
Der TE fuhr in die Beifahrertür des Unfallgegeners.Dann wird der Vorwurf der Polizei wohl darauf beruhen, dass der Unfallgegener bereits auf der Kreuzung war, als der TE in ihn reinrauschte, und der Unfallgegener keine Chance gehabt hat, Vorfahrt zu gewähren, weil er schon Mitten auf der Kreuzung fuhr.
So aus dem Bauch raus sehe ich das Augenblicksversagen eher beim TE
Er war viel schneller als ich wie ich schon erwähnt hatte, er kam ja ungebremst in die Kreuzung rein, habe ja auch erwähnt, das sein Auto 3-4 Meter nach der Kreuzung angehalten ist?
Zitat:
@Fruko schrieb am 29. Mai 2018 um 18:10:09 Uhr:
Also erst mal danke an euch für eure zahlreiche antworten..
der Straßenverlauf läuft so ab, ich kann Geradeausfahren und muss nicht rechts gucken da es eine Einbahnstraße ist, da wo mein unfallgegner raus kommt muss auf mich achten, er kann auch nur Geradeausfahren oder links abbiegen und kann auch nur rechts abbiegen und Geradeausfahren. Er wollte ganz normal Geradeausfahren und ich auch. Unsere Autos kollidierten genau in der Mitte der Kreuzung, also er hat die Vorfahrt missachtet, nachdem Aufprall ist sein Wagen weitergeradeaus und ist erst 3-4 Meter danach stehen geblieben und mein Wagen genau in der Mitte
Versuch doch mal die Unfallörtlichkeit zu skizzieren. Straßennamen und Stadt nennen würden wahrscheinlich schon helfen. Ist etwas sehr schwer zu verstehen deine Beschreibung. Warum muss man in einer Einabhnstrasse nicht nach rechts gucken?
Und er kann Geradeaus, rechts und links?? Wenn der Unfallgegner auf eine querende Einbahnstrasse zufährt, und so war es ja wohl, und rechts oder links abbiegen kann, kommt er dir bei einem von beiden Möglichkeiten entgegen.
Zitat:
@Fruko schrieb am 29. Mai 2018 um 18:15:10 Uhr:
Zitat:
@augenauf schrieb am 29. Mai 2018 um 12:26:14 Uhr:
Bei einem Unfall mit Personenschaden gibt es immer ein Verfahren wegen Körperverletzung, das ist normal!Ja aber direkt als Beschuldigter? Im Brief steht auch noch ich hätte einen Unfall verursacht weil icj angeblich zu schnell war?
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Man kann jetzt nichts sagen, weil man nur die eine Seite gehört hat.
Die Polizei hat beide Seiten gehört und vermutet (auch anhand der Zeugenaussagen), dass der TE wesentlich zu schnell war (bei 30 kmh hätte der Unfall vermieden werden können).
Das Ganze läuft m.M. nach auf eine 50%-Qotenregelung (Teilschuld) hinaus.
Übrigens:
Du benötigst keinen Gutachter, sondern einen Unfallrekonstrukteur. Das sind Spezialisten, aber auch sehr teuer. Ob Du diese dann im Prozeß benötigst, wovon ich zu 99% überzeugt bin, wird sich zeigen.
Meist wird bei Rede und Gegenrede ein vom Gericht bestelltes Ing.-Büro/Überwachungsorganisation beauftragt, die Unfallrekonstruktion (meist am Ort des Unfalls) durchzuführen. Und dabei kommt es auf jede Kleinigkeit an. Wichtig ist, dass beide Fahrzeuge in demselben unveränderten Zustand eingebracht werden, wie sie es nach dem Unfallereignis waren, denn die Polzei macht bekanntlicherweise bei der Unfallaufnahme Fehler (woher sollen Sie es auch wissen), die teilweise nicht mehr gutzumachen sind. Und ganz wichtig sind Fotos, die die Endstellung der Fahrzeuge zeigen als auch Schäden, Eindringtiefen, Höhe des ersten Anstoßes, Farban- und abträge, weitere Höhenmessungen usw.. Und beim Aufprall mit hoher Geschwindigkeit wird in diesem Fall das andere Fahrzeug durch das einbringen des Aufpralls (Querbeschleunigung) mindestens eine gehörige Strecke in Richtung Fahrtrichtung des TE verschoben...
Also, mein unfallgegner muss nach rechts schauen und er kann nur nach links abbiegen oder geradeaus fahren was er gemacht hat. In die Straße die er reingefahren ist ist eine Einbahnstraße also es kommt kein Gegenverkehr. Ich kann auch rechts abbiegen und nur Geradeausfahren. Ich war kurz vor der Kreuzung und er ist vor mir durchgefahren so das trotz eine Vollbremsung ich leider in seine Tür reingefahren bin.