Rechts vor links, Vorfahrt genommen
Guten alle zusammen erstmal, zu meinem Vorfall, ich hatte Sonntag Nacht einen etwas größeren Unfall in einer Einbahnstraße wo rechts vor links gilt.
ich kam die Vorfahrtstraße entlang Fuhr maximal 40 km/h zugelassen sind 30 km/h.
mein Unfallgegner hatte rechts vor links und ist ungebremst die Kreuzung durch gefahren also wollte gerade aus und icj auch. War schon knapp mitten in der Kreuzung er ist vor mir durch gefahren hab zwar eine Vollbremsung durch geführt aber es hat nicht gereicht da zwischen unseren Autos kaum Abstand war bin icj in seine Beifahrer Tür reingefahren so das er nicht mal anhalten konnte und sein Auto 3-4 Meter rechts an der Kreuzung wo er hinfahren wollte zum stehen geblieben ist. Seine Beifahrerin erlitt einen Schleudertrauma, Polizei Krankenwagen waren natürlich vor Ort, bei mir vorne Motorhaube verbogen und paar Sachen kaputt die Airbag sind aufgegangen bei mir und bei ihm nur bei der Beifahrerin der Seitenairbag und seine Beifahrer Tür ist komplett verboten + bei mir hat er die ganze karossiere verschoben weil er ja nicht anhalten konnte und mein Auto um 45 Grad gedreht hat..rechts waren zwei zeuginnen an der Kreuzung die mich beschuldigt und beleidigt hat vor Ort das ich angeblich viel zu schnell gewesen sei. Obwohl bei mir die Airbags aufgegangen sind um mich hat sich keiner gekümmert sondern um die anderen. Der Fahrer hat sein Führerschein vor 6 Wochen bekommen und meinte auch zur Polizei das ich angeblich mit 60-70 gefahren wäre, was ja nie der Fall war sonst würde ich ihn mit der Geschwindigkeit mitnehmen und er könnte ja nicht durch fahren. Was sagt ihr zu der Sache? Die Polizei meinte zu mir nur mir wird vorgeworfen das ich zu schnell sei und das ich mich zu der Sache äußern soll wenn Post kommt. Gutachter und Anwalt sind eingeschaltet. Kann mich etwas erwarten?
PS: Habe heute Post von der Polizeistelle bekommen wegen fahrlässiger Körperverletzung ‚,sie verursachten infolge nicht angepasster geschwindigkeit einen Unfall“ was mir gerade den Kopf zerreißt??Wie ich schon erwähnt hatte mir wurde die Vorfahrt genommen und hatte kaum Abstand zum unfallgegner trotz Vollbremsung die icj durchgeführt habe sind unsere Autos kollidiert..laut Zeugin soll ich 70 gefahren sein was nie der Fall ist weil sonst würde mein unfallgegner es niemals über die Kreuzung nach dem Unfall Schaffen.. der Anwalt fordert die Akte jetzt von der polizeistelle um eine Verteidigung zu schreiben.. wie würdet ihr die Situation sehen?
Beste Antwort im Thema
TE: Du tust bereits das Richtige. Du lässt alles deinen RA regeln und redest selber weder mit dem Gegner noch mit dessen Versicherung noch mit der Polizei.
Ich würde dir aber gern was aufzeigen. Du bist zu schnell gefahren. Tacho 40 sind bei den meisten Autos echte 35. Also nicht viel zu schnell, aber trotzdem. Die Folge: Du grübelst nun, ob bei Einhaltung der 30 der Unfall vermeidbar gewesen wäre. Ja, wäre er. Damit wirst du leben müssen.
Das ist das, was die "10-15 drüber geht immer"-Fraktion sich mal durchs Hirn gehen lassen sollte. Es ist in Unfallsituationen durchaus belastend, wenn man sich obiges sagen muss. Natürlich kann's auch bei zHG krachen, keine Frage. Aber das Gefühl ist ein ganz anderes, wenn man weiß, ich habe mir nix vorzuwerfen. Besonders wenn es nicht bei Blechschaden und leichten Verletzungen bleibt.
Gewöhn dir an, in der 30-Zone Tacho 35 zu fahren. Wenn ein Arschloch hinter dir drängelt, ist und bleibt es ein Arschloch und ist morgens vermutlich schon als Arschloch aufgestanden. Dafür kannst du nix.
Viel Glück.
85 Antworten
hallo,
das kann nur ein gutachter anhand der bremsspuren ermitteln, wie groß die verformungsenergie war usw.
das sind dann einfache berechnungen, mit reaktionszeit, länge der bremsspur (bremsweg...) danach errechnet sich eine ungefähre geschwindigkeit.
alle anderen aussagen sind haltlos.
hier kann man nur über anwalt und gutachter agieren, alleine kommst hier eh nicht weiter.
grüße
Zitat:
@affentwiner schrieb am 29. Mai 2018 um 09:55:52 Uhr:
hallo,das kann nur ein gutachter anhand der bremsspuren ermitteln, wie groß die verformungsenergie war usw.
das sind dann einfache berechnungen, mit reaktionszeit, länge der bremsspur (bremsweg...) danach errechnet sich eine ungefähre geschwindigkeit.
alle anderen aussagen sind haltlos.
hier kann man nur über anwalt und gutachter agieren, alleine kommst hier eh nicht weiter.grüße
Bremsspuren sind nicht vorhanden, Gutachten müsste im Laufe der Tage kommen würde letzte Woche gemacht.
An Hand der Verformungen lässt sich die Aufprallgeschwindigkeit ziemlich genau berechnen. Ist deutlich genauer als Zeugenaussagen oder deine Meinung zur Geschwindigkeit.
Nur weil du keine Bremsspuren siehst, heißt das nicht, dass keine vorhanden sind. Hast du bei der Vollbremsung das ABS gespürt?
Hoffentlich Allian..., nein Rechtsschutz versichert.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 29. Mai 2018 um 10:07:21 Uhr:
Hoffentlich Allian..., nein Rechtsschutz versichert.
Was meinst du Damit? „Hoffentlich allian...?“
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Die Werbung lautete "hoffentlich Allianz versichert" und du brauchst für diesen Vorgang eine Rechtsschutzversicherung. Wird ansonsten nämlich teuer, weil du nur mit Gutachten nachweisen kannst, wie schnell du tatsächlich warst.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 29. Mai 2018 um 10:47:50 Uhr:
Die Werbung lautete "hoffentlich Alliananz versichert" und du brauchst für diesen Vorgang eine Rechtsschutzversicherung. Wird ansonsten nämlich teuer, weil du nur mit Gutachten nachweisen kannst, wie schnell du tatsächlich warst.
Mein Gegner ist bei der Allianz versichert, da das Auto auf mein vater läuft hat er auch eine Rechtsschutzversicherung.
Zitat:
@Fruko schrieb am 29. Mai 2018 um 09:35:20 Uhr:
rechts waren zwei zeuginnen an der Kreuzung die mich beschuldigt und beleidigt hat vor Ort das ich angeblich viel zu schnell gewesen sei.
Naja, berechtigt.
Zitat:
@Fruko schrieb am 29. Mai 2018 um 09:35:20 Uhr:
PS: Habe heute Post von der Polizeistelle bekommen wegen fahrlässiger Körperverletzung ‚,sie verursachten infolge nicht angepasster geschwindigkeit einen Unfall“ ...
Der Vorwurf ist Bullshit, weil du ja Vorfahrt hattest.
Damit gehst du sofort zu einem Anwalt und stellst jegliche Kommunikation mit der Polizei ein.
Gruß Metalhead
Zitat:
@-colt- schrieb am 29. Mai 2018 um 10:53:39 Uhr:
Von mir nur ein Tipp: Lass dich nicht zu einer Aussage ohne deinen Anwalt hinreißen....
Nein das sowieso nicht hab am Donnerstag Vorladung bei der Polizei werde aber nicht hingehen Anwalt hat schon ein Schreiben raus geschickt
Zitat:
@cocker schrieb am 29. Mai 2018 um 11:42:03 Uhr:
es geht drum, dass DU idealerweise eine RV hast...
Papas Rechtsschutz ist vorhanden ??
Zitat:
@Bleikugel schrieb am 29. Mai 2018 um 11:51:18 Uhr:
Zitat:
@Fruko schrieb am 29. Mai 2018 um 09:35:20 Uhr:
rechts waren zwei zeuginnen an der Kreuzung die mich beschuldigt und beleidigt hat vor Ort das ich angeblich viel zu schnell gewesen sei.Naja, berechtigt.
Wie meinst du das? ????
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 29. Mai 2018 um 12:03:49 Uhr:
Zitat:
@Fruko schrieb am 29. Mai 2018 um 09:35:20 Uhr:
PS: Habe heute Post von der Polizeistelle bekommen wegen fahrlässiger Körperverletzung ‚,sie verursachten infolge nicht angepasster geschwindigkeit einen Unfall“ ...
Der Vorwurf ist Bullshit, weil du ja Vorfahrt hattest.
Damit gehst du sofort zu einem Anwalt und stellst jegliche Kommunikation mit der Polizei ein.Gruß Metalhead
War gestern beim Anwalt er hat gestern ein Schreiben rausgeschickt, das ich zum Termin nicht erscheine, er hat akteneinsicht beantragt .