Rechts vor links, Vorfahrt genommen
Guten alle zusammen erstmal, zu meinem Vorfall, ich hatte Sonntag Nacht einen etwas größeren Unfall in einer Einbahnstraße wo rechts vor links gilt.
ich kam die Vorfahrtstraße entlang Fuhr maximal 40 km/h zugelassen sind 30 km/h.
mein Unfallgegner hatte rechts vor links und ist ungebremst die Kreuzung durch gefahren also wollte gerade aus und icj auch. War schon knapp mitten in der Kreuzung er ist vor mir durch gefahren hab zwar eine Vollbremsung durch geführt aber es hat nicht gereicht da zwischen unseren Autos kaum Abstand war bin icj in seine Beifahrer Tür reingefahren so das er nicht mal anhalten konnte und sein Auto 3-4 Meter rechts an der Kreuzung wo er hinfahren wollte zum stehen geblieben ist. Seine Beifahrerin erlitt einen Schleudertrauma, Polizei Krankenwagen waren natürlich vor Ort, bei mir vorne Motorhaube verbogen und paar Sachen kaputt die Airbag sind aufgegangen bei mir und bei ihm nur bei der Beifahrerin der Seitenairbag und seine Beifahrer Tür ist komplett verboten + bei mir hat er die ganze karossiere verschoben weil er ja nicht anhalten konnte und mein Auto um 45 Grad gedreht hat..rechts waren zwei zeuginnen an der Kreuzung die mich beschuldigt und beleidigt hat vor Ort das ich angeblich viel zu schnell gewesen sei. Obwohl bei mir die Airbags aufgegangen sind um mich hat sich keiner gekümmert sondern um die anderen. Der Fahrer hat sein Führerschein vor 6 Wochen bekommen und meinte auch zur Polizei das ich angeblich mit 60-70 gefahren wäre, was ja nie der Fall war sonst würde ich ihn mit der Geschwindigkeit mitnehmen und er könnte ja nicht durch fahren. Was sagt ihr zu der Sache? Die Polizei meinte zu mir nur mir wird vorgeworfen das ich zu schnell sei und das ich mich zu der Sache äußern soll wenn Post kommt. Gutachter und Anwalt sind eingeschaltet. Kann mich etwas erwarten?
PS: Habe heute Post von der Polizeistelle bekommen wegen fahrlässiger Körperverletzung ‚,sie verursachten infolge nicht angepasster geschwindigkeit einen Unfall“ was mir gerade den Kopf zerreißt??Wie ich schon erwähnt hatte mir wurde die Vorfahrt genommen und hatte kaum Abstand zum unfallgegner trotz Vollbremsung die icj durchgeführt habe sind unsere Autos kollidiert..laut Zeugin soll ich 70 gefahren sein was nie der Fall ist weil sonst würde mein unfallgegner es niemals über die Kreuzung nach dem Unfall Schaffen.. der Anwalt fordert die Akte jetzt von der polizeistelle um eine Verteidigung zu schreiben.. wie würdet ihr die Situation sehen?
Beste Antwort im Thema
TE: Du tust bereits das Richtige. Du lässt alles deinen RA regeln und redest selber weder mit dem Gegner noch mit dessen Versicherung noch mit der Polizei.
Ich würde dir aber gern was aufzeigen. Du bist zu schnell gefahren. Tacho 40 sind bei den meisten Autos echte 35. Also nicht viel zu schnell, aber trotzdem. Die Folge: Du grübelst nun, ob bei Einhaltung der 30 der Unfall vermeidbar gewesen wäre. Ja, wäre er. Damit wirst du leben müssen.
Das ist das, was die "10-15 drüber geht immer"-Fraktion sich mal durchs Hirn gehen lassen sollte. Es ist in Unfallsituationen durchaus belastend, wenn man sich obiges sagen muss. Natürlich kann's auch bei zHG krachen, keine Frage. Aber das Gefühl ist ein ganz anderes, wenn man weiß, ich habe mir nix vorzuwerfen. Besonders wenn es nicht bei Blechschaden und leichten Verletzungen bleibt.
Gewöhn dir an, in der 30-Zone Tacho 35 zu fahren. Wenn ein Arschloch hinter dir drängelt, ist und bleibt es ein Arschloch und ist morgens vermutlich schon als Arschloch aufgestanden. Dafür kannst du nix.
Viel Glück.
85 Antworten
Bei einem Unfall mit Personenschaden gibt es immer ein Verfahren wegen Körperverletzung, das ist normal!
Behalte erstmal einen ruhigen Kopf und nimm Dir einen Rechtsanwalt.
Bei Personenschaden (und wenns nur ein Kratzer ist) wird immer dieser Vorwurf gemacht.
Alles gut.
Sei Dir auch darüber im Klaren, dass in Deutschland oft das "Maximale" herausgeholt wird.
Leute haben dann ein Schleudertrauma, psychische Probleme usw. um maximales Schadensgeld und Schmerzensgeld zu erhalten.
Leute wollen so viel Geld wie möglich.
Ich kann Dir nur raten, dass Du Dir einen Rechtsanwalt und einen Gutachter zur Rate ziehst.
Man muss Dir erstmal nachweisen können, dass Du "zu schnell" unterwegs warst - Zeugenbeobachtungen und Aussagen von Unfallgegnern sind nicht Faktenbezogen.
Die Fußgängerin regt sich sich, weil du flotter als andere unterwegs warst und der Unfallgegner will maximales Geld haben.
Lass die Kommunikation den Rechtsanwalt erledigen, schildere ihm was los war und behaupte sonst steif und fest, dass Du Dich an die Geschwindigkeit gehalten hast!
Sonst legst Du Dir selbst noch ein Bein.
Kleine Geschichte:
Ich stand vor Jahren mal an einer roten Ampel (war das zweite Fahrzeug).
Das Fahrzeug vor mir und ich standen bereits seit etwa 10 Sek. - wollte etwas vom Boden, des Beifahrersitzes aufheben und bin aus Versehen von der Bremse gegangen (es war bei mir kein Gang eingelegt). Die Straße war ganz leicht abschüssig und mein Fahrzeug hat sich unbemerkt ins Rollen begeben - somit bin ich meinem Vordermann mit 1km/h bis max. 2km/h hinten drauf gerollt.
An keinem unserer Fahrzeuge war ein Schaden zu erkennen - nur ein leichter Kratzer am Halter des Nummerschilds.
Der Vordermann hat sich auf den Boden gelegt, seine Beifahrerin hat den Notarzt gerufen, er schrie, dass er ein Schleudertrauma hatte - seine Frau hat vom Unfall psychische Probleme bekommen.
Beide konnten dann Wochenlang nicht mehr schlafen und lauter so Mist.
Die Polizei war auch vor Ort und sie konnten dieses Schauspiel nicht ertragen und haben das Pärchen zu recht gewiesen "ob sie sich nicht schämen" und "was soll ich aufnehmen, wenn man nix sieht"?
Habe auch eine Anzahl von Rechtsanwaltsschreiben erhalten, mit Körperverletzung usw.
Und eine Zeugin, die zufällig eine Bekannte der Beiden war gab es nachträglich dann auch noch.
Raus ist nicht viel gekommen.
Leider gibt es viele solche Personen und lass Deinen Rechtsanwalt für Dich sprechen und das regeln.
Manchmal braucht's eben einen Wink mit dem Zaunpfahl, um einzusehen, dass a) 40 km/h zu schnell sind und b) man nicht einfach durchziehen kann. Egal wer's am Ende zahlt, beide haben die Rennerei.
Glück im Unglück, wenn's bei den "leichten" Verletzungen bleibt.
Ich weiß schon, warum ich an jeder Kreuzung langsam mache. Meine Hintermänner finden's nur immer unerträglich, hinter mir in der 30 Zone...
Das war somit ein unqualifizierter Beitrag zum Thema.
Wollte mich nur auch äußern, wenn's denn schon wieder als Lappalie und gutes Recht abgetan wird, mit überhöhter Geschwindigkeit... weil's ja nur 10 km/h, also 33 %, also um 50 % längerer Anhalteweg...
@TE
Du machst garnichts selbst. Du hast bereits deinen Anwalt eingeschaltet. Der macht das für Dich.Das was kommen kann reicht vom ganz großen Kino bis hin zum lauen Lüftchen. Warte es ab und mach Dich nicht verrückt. Das wird Wochen und Monate dauern. Völlig normal.
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Mal so ein Denkanstoß: Ein Airbag löst in der Regel erst ab 30km/h aus. Der TE meint aber max 40 gefahren zu sein. Dazu hat er eine Vollbremsung gemacht. Eine Vollbremsung, aus nehmen wir mal 35 an, dürfte die Geschwindigkeit wesentlich verringern. Das ist hier nicht der Fall. Die reale Geschwindigkeit dürfte höher gewesen sein.
Zitat:
@augenauf schrieb am 29. Mai 2018 um 12:42:12 Uhr:
Mal so ein Denkanstoß: Ein Airbag löst in der Regel erst ab 30km/h aus.
Da spielen noch so viele weitere Faktoren eine Rolle, dass die Aussage so alleine leider Kaese ist.
Zitat:
@augenauf schrieb am 29. Mai 2018 um 12:26:14 Uhr:
Bei einem Unfall mit Personenschaden gibt es immer ein Verfahren wegen Körperverletzung, das ist normal!
Aber doch nicht gegen den, der Vorfahrt hatte.
Gruß Metalhead
Zitat:
@Fruko schrieb am 29. Mai 2018 um 09:35:20 Uhr:
Obwohl bei mir die Airbags aufgegangen sind um mich hat sich keiner gekümmert sondern um die anderen. ?
Tue dir den Gefallen und lass die Profis (Anwälte und Gutachter) alles klären.
Wenn ich so eine Aussage lese, gehe ich davon aus, dass du Wichtiges von Unwichtigen nicht unterscheiden kannst. (Soll aber kein Angriff deiner Person sein) 😉
Zitat:
@-colt- schrieb am 29. Mai 2018 um 10:53:39 Uhr:
Von mir nur ein Tipp: Lass dich nicht zu einer Aussage ohne deinen Anwalt hinreißen....
Hat er schon: "Fuhr maximal 40 km/h zugelassen sind 30 km/h."
Gehen wir mal davon aus, dass er sich in dieser Situation eher klein redet.
Den Rest macht der Gutachter.
Dann sei mal froh das kein Gutachter rausgekommen ist um die Bremsspuren, die es auch bei ABS gibt zu sichern.
Enie Vollbremsung läuft folgendermassen ab :
Erst macht einmal das Fahrzeug eine Nickbewegung - da kann der Gutachter auf Grund der Schadenhöhe und des Aufprallpunktes sagen ob Du gebremst hast oder nicht - Dann kommt erst die volle Bremswirkung mit ABS zur Entfaltung.
Ohne Bremsspuren kann der Gutachter nur die Geschwindigkeit aus der Aufprallenergie berechnen.
An Hand der Länge des Schadens am gegnerischen Fahrzeuges kann der Gutachter evt die Geschwindigkeit des Gegners ausrechnen.
Zeugen ? Bei einem Fahrzeug das von der Seite kommt kann man kaum eine genaue Geschwindigkeit schätzen.
Die Fussgänger werden meist als sogenannte Knallzeugen gewertet, die wahrscheinlich erst beim Knall hingesehen haben und sich das Geschehen zusammenreimen.
Lass den Rechtsanwalt seine Arbeit machen - er wird Dir wahrscheinlich sagen, das Du grade noch mit dem Fuss auf die Bremse gekommen bist als es schon gekracht hat.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 29. Mai 2018 um 13:13:40 Uhr:
Zitat:
@augenauf schrieb am 29. Mai 2018 um 12:26:14 Uhr:
Bei einem Unfall mit Personenschaden gibt es immer ein Verfahren wegen Körperverletzung, das ist normal!
Aber doch nicht gegen den, der Vorfahrt hatte.Gruß Metalhead
Doch, es wird standardmäßig ein Verfahren eingeleitet und ggf. eingestellt, wenn das Verfahren ergibt, dass der Unfall unvermeidbar war.
Ich war mal Zeuge, wie ein Auto ein Kind angefahren hat, was zwischen parkenden Kfz auf die Straße rannte. Schuldfrage war eindeutig, dennoch habe ich einen Anhörungsbogen bekommen.
Zitat:
@augenauf schrieb am 29. Mai 2018 um 12:26:14 Uhr:
Bei einem Unfall mit Personenschaden gibt es immer ein Verfahren wegen Körperverletzung, das ist normal!
Dann aber auch gegen den Unfallgegner!!
peso
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 29. Mai 2018 um 14:20:25 Uhr:
Zitat:
@augenauf schrieb am 29. Mai 2018 um 12:26:14 Uhr:
Bei einem Unfall mit Personenschaden gibt es immer ein Verfahren wegen Körperverletzung, das ist normal!Dann aber auch gegen den Unfallgegner!!
peso
Die Unfallaufnahme und die Ermittlung ist erst einmal Sache der Polizei.
Danach geht die Akte zur Staatsanwaltschaft und die entscheidet gegen wen Anklage erhoben wird.
Zitat:
@Fruko schrieb am 29. Mai 2018 um 09:59:35 Uhr:
Bremsspuren sind nicht vorhanden, Gutachten müsste im Laufe der Tage kommen würde letzte Woche gemacht.
Ich hoffe du hast selbst Fotos von der Unfallstelle gemacht, die Fahrzeuge erst bewegt, nachdem die Endstellen dokumentiert wurden und auch den Straßenverlauf und eventuelle Spuren (die man auch teilweise später auf den Lichtbildern erkennen kann) gesichert.
Wenn es bei der Gutachten Erstellung nur wenige und eher schlechte Bilder gibt, so wird das Gutachten auch eine größere Toleranz bei der möglichen Kollisions- und Ausgangsgeschwindigkeit angeben (kann natürlich auch zum Vorteil des TE sein)
TE: Du tust bereits das Richtige. Du lässt alles deinen RA regeln und redest selber weder mit dem Gegner noch mit dessen Versicherung noch mit der Polizei.
Ich würde dir aber gern was aufzeigen. Du bist zu schnell gefahren. Tacho 40 sind bei den meisten Autos echte 35. Also nicht viel zu schnell, aber trotzdem. Die Folge: Du grübelst nun, ob bei Einhaltung der 30 der Unfall vermeidbar gewesen wäre. Ja, wäre er. Damit wirst du leben müssen.
Das ist das, was die "10-15 drüber geht immer"-Fraktion sich mal durchs Hirn gehen lassen sollte. Es ist in Unfallsituationen durchaus belastend, wenn man sich obiges sagen muss. Natürlich kann's auch bei zHG krachen, keine Frage. Aber das Gefühl ist ein ganz anderes, wenn man weiß, ich habe mir nix vorzuwerfen. Besonders wenn es nicht bei Blechschaden und leichten Verletzungen bleibt.
Gewöhn dir an, in der 30-Zone Tacho 35 zu fahren. Wenn ein Arschloch hinter dir drängelt, ist und bleibt es ein Arschloch und ist morgens vermutlich schon als Arschloch aufgestanden. Dafür kannst du nix.
Viel Glück.