Rechts vor Links...

Hallo zusammen,

mein Kollege und ich sind uns uneinig. Ich kenne die Regel so, dass IMMER der der Rechts von sich niemanden hat, IMMER zuerst fahren darf, unabhängig von der Fahrtrichtung.
Schaut Euch mal bitte das beigefügte Bild an. Mein Kollege behauptet, dass das Blaue Fahrzeug zuerst fahren darf, da er nur nach rechts abbiegt. Ich bin aber der Meinung, dass der Rote zuerst fahren darf. Dann der Gelbe und zum Schluss dann erst der Blaue.

Wer hat Recht ? Im Internet habe ich genau diese Konstellation leider nicht finden können.

Beste Antwort im Thema

Der Rote ist Linksabbieger, der muss natürlich vor Blau warten. §9(3) StVO.

Dann Rot und dann Gelb.

Deine Interpretation "Rechts vor Links" ist .... sportlich.

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Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 7. Mai 2019 um 08:21:02 Uhr:


naja... nicht ganz!
Sollte diese Situation bei einer Fahrprüfung vorkommen ist es doch einfach:
Als Fahrer des Blauen bleibe ich stehen - was soll der Prüfer machen?!?

Er wird mich fragen, ob mein Fahrlehrer mir schon den § 8 Abs. 2 StVO erklärt hat.

Zitat:

Als Fahrer des Gelben bleibe ich stehen - was soll der Prüfer machen!?!

Nichts. Er ist zufrieden. Solange, bis Rot gefahren ist. Dann wird er unruhig, wenn du weiterhin stehen bleibst.

Zitat:

Als Fahrer des Roten Fahrer des Roten Fahre ich bis zur Mitte der Kreuzung und winke dann den blauen vorbei...
Was soll der Prüfer machen?

Er fragt vielleicht, was das Winken soll, denn ich müsste Blau sowieso nach § 9 Abs. 4 Satz 1 StVO durchfahren lassen.

Zitat:

IN diesem Fall kannst du nur verlieren wenn du wie ein Idiot als blauer Schnell nach rechts rüberhuschst und ein Wartender Hubt!

Das dürfte stimmen, denn dieses Fahrverhalten würde gegen § 8 Abs. 2 Satz 1 StVO verstoßen.

Zitat:

Dann bist du durchgefallen!

Stimmt wahrscheinlich auch.

Grüße vom Ostelch

In der Abfolge richtig aber nicht ganz richtig begründet. Im Ausgangsfall liegt sehr wohl ein Patt vor, weil jeder einem anderen gegenüber das Vorfahrtsrecht zu gewähren hat. Das Vorfahrtsrecht von Gelb gegenüber Blau entfällt ja nicht. Blau darf aber bei entsprechend ausreichenden örtlichen Verhältnissen auf eigenes Risiko nach rechts abbiegen und das Patt damit auflösen. Das ist aber kein Vorfahrtsrecht was Blau in Anspruch nimmt und er muss dabei weiterhin die Vorfahrt von Gelb wahren. Problematisch sind diese Situationen nur dort, wo es platzmäßig sehr eng ist, was typischerweise innerorts in Wohngebieten mit gleichberechtigten Straßen vorkommt.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. Mai 2019 um 10:47:52 Uhr:


In der Abfolge richtig aber nicht ganz richtig begründet. Im Ausgangsfall liegt sehr wohl ein Patt vor, weil jeder einem anderen gegenüber das Vorfahrtsrecht zu gewähren hat. Das Vorfahrtsrecht von Gelb gegenüber Blau entfällt ja nicht. Blau darf aber bei entsprechend ausreichenden örtlichen Verhältnissen auf eigenes Risiko nach rechts abbiegen und das Patt damit auflösen. Das ist aber kein Vorfahrtsrecht was Blau in Anspruch nimmt und er muss dabei weiterhin die Vorfahrt von Gelb wahren. Problematisch sind diese Situationen nur dort, wo es platzmäßig sehr eng ist, was typischerweise innerorts in Wohngebieten mit gleichberechtigten Straßen vorkommt.

Lieber berlin-paul, jetzt spaltest du Haare. 😉 Das hatte ich genau so beschrieben. Gelb hat zwar Vorfahrt, Blau darf aber unter Beachtung dieser Vorfahrt trotzdem wegen § 8 Abs. 2 Satz 2 StVO abbiegen. Das Patt besteht deshalb rein tatsächlich nicht. Niemand muss hier versuchen, sich darüber zu verständigen, wer nun als erster fahren darf, wie es der Fall wäre, wenn Blau geradeaus fahren wollte.

Grüße vom Ostelch

Mein lieber Ostelch, ich hab das nur dahingehend präzisiert, dass das eben kein Vorfahrtsrecht von Blau ist. Wenn Blau nicht durchpasst - in engen Wohngebietsstraßen eher die Regel als die Ausnahme - muss sich verständigt werden. Das ist vorfahrtsmäßig ein Patt. Und das ist keine Haarspalterei. Wir befinden uns bereits auf subatomarer Ebene. 🙂

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Elektronenspaltung? Jetzt wird es aber gefährlich. 😉

Ich nehme für mich mit, dass ich nicht mehr in Wohngebiete mit Rechts vor Links fahre - sicherheitshalber. Die Wahrscheinlichkeit, Blödsinn zu machen, scheint zu hoch zu sein. Da ist mir die Autobahn sicherer, auch wenn es dort Zeitgenossen gibt, die auch dort Rechts vor Links beachten (Einfädeln lassen um jeden Preis).

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. Mai 2019 um 11:14:33 Uhr:


Mein lieber Ostelch, ich hab das nur dahingehend präzisiert, dass das eben kein Vorfahrtsrecht von Blau ist. Wenn Blau nicht durchpasst - in engen Wohngebietsstraßen eher die Regel als die Ausnahme - muss sich verständigt werden. Das ist vorfahrtsmäßig ein Patt. Und das ist keine Haarspalterei. Wir befinden uns bereits auf subatomarer Ebene. 🙂

Präziser als es § 8 Abs. 2 StVO, auf den ich mich klar bezogen hatte, geht es wohl nicht. 😉 Nun mit engen Wohngebieten zu kommen, von denen in unserem Beispiel nie die Rede war, geht dann doch wieder in Richtung Haare, diesmal um dran zu ziehen. Du hast ja recht. Du hast nur nichts Neues verkündet. Der arme Goify traut sich schon nicht mehr in Wohngebiete mit "Rechts-vor-links"-Kreuzungen. Also wollen wir ihn nicht noch weiter verunsichern. Sonst verbingt er den Rest seines Autofahrerlebens auf Autobahnen und -rastplätzen! 😰 Das wollen wir ihm ersparen.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 7. Mai 2019 um 11:41:30 Uhr:


Der arme Goify traut sich schon nicht mehr in Wohngebiete mit "Rechts-vor-links"-Kreuzungen. Also wollen wir ihn nicht noch weiter verunsichern. Sonst verbingt er den Rest seines Autofahrerlebens auf Autobahnen und -rastplätzen! 😰 Das wollen wir ihm ersparen.

Wie gnädig von euch! 🙂

Zitat:

@Goify schrieb am 7. Mai 2019 um 11:44:54 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 7. Mai 2019 um 11:41:30 Uhr:


Der arme Goify traut sich schon nicht mehr in Wohngebiete mit "Rechts-vor-links"-Kreuzungen. Also wollen wir ihn nicht noch weiter verunsichern. Sonst verbingt er den Rest seines Autofahrerlebens auf Autobahnen und -rastplätzen! 😰 Das wollen wir ihm ersparen.

Wie gnädig von euch! 🙂

Das ist keine Gnade, das ist Mitmenschlichkeit und Empathie. 😉

Grüße vom Ostelch

Sollte es in Wohngebieten im Bereich der Kreuzungen und Einmündungen zu eng sein liegt das aber an den Falschparkern.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. Mai 2019 um 11:14:33 Uhr:


Mein lieber Ostelch, ich hab das nur dahingehend präzisiert, dass das eben kein Vorfahrtsrecht von Blau ist. Wenn Blau nicht durchpasst - in engen Wohngebietsstraßen eher die Regel als die Ausnahme - muss sich verständigt werden. Das ist vorfahrtsmäßig ein Patt. Und das ist keine Haarspalterei. Wir befinden uns bereits auf subatomarer Ebene. 🙂

den Hinweis könnt Ihr übrigens bereits auf der ersten Seite dieses Threads im 10. Antwortbeitrag, geschrieben am 3. Mai um 9.49 Uhr, nachlesen.

Please repeat the last 27 sites ... 😁

10x Danke, Flori! Ich konnte mich nämlich auch nach langem Nachdenken nicht daran erinnern, daß damals der Rechtsabbieger warten mußte, obwohl er freie Bahn hatte.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. Mai 2019 um 13:45:18 Uhr:


@Ostelch

§ 13 StVO DDR
Vorfahrt
[...]
(5) Wer nach links abbiegen will, hat den auf derselben Straße entgegenkommenden Fahrzeugen die Vorfahrt zu gewähren. Das gilt nicht, wenn der Gegenverkehr die Vorfahrt nach Abs. 2 zu gewähren hat.
[...]

... und nach Abs.2 muß ein Rechtsabbieger keinem von rechts kommenden Vorfahrt gewähren.

Zur Ausgangsfrage: daß mit solch einer simplen Prüfungsfrage aus der Fahrschule so viele VT Probleme haben wundert mich nicht. Bei mir im Kiez knallt es ein paar mal in der Woche. Als Roter wurde ich schon von Gelb beschimpft, als ich auf die Kreuzung vorfuhr. Ein Radfahrer ist mir auch mal von links reingefahren.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 7. Mai 2019 um 14:23:42 Uhr:


Als Roter wurde ich schon von Gelb beschimpft,

Wundert dich das? Keiner mag die SPD und das hat die FDP richtig erkannt. 😁

Zitat:

@Florian333 schrieb am 5. Mai 2019 um 18:58:31 Uhr:


[...] Anders wäre es, [...] wenn Gelb wegen eines geparkten Autos nach links ausweichen müsste, [...]

Auch dann wäre es für Blau kein Vorfahrtsfall gewesen, Blau hätte nur auf Gelb warten müssen. Dann muß -auch nach heute gültiger StVO- Rot auf sein Vorfahrtsrecht gegenüber Gelb verzichten, damit die Situation geklärt wird. Keinesfalls darf aber Gelb sofort losballern. In der heutigen Praxis wird das aber oft gemacht, oder dauergehupt und gepöbelt...

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