Rechts vor Links...

Hallo zusammen,

mein Kollege und ich sind uns uneinig. Ich kenne die Regel so, dass IMMER der der Rechts von sich niemanden hat, IMMER zuerst fahren darf, unabhängig von der Fahrtrichtung.
Schaut Euch mal bitte das beigefügte Bild an. Mein Kollege behauptet, dass das Blaue Fahrzeug zuerst fahren darf, da er nur nach rechts abbiegt. Ich bin aber der Meinung, dass der Rote zuerst fahren darf. Dann der Gelbe und zum Schluss dann erst der Blaue.

Wer hat Recht ? Im Internet habe ich genau diese Konstellation leider nicht finden können.

Beste Antwort im Thema

Der Rote ist Linksabbieger, der muss natürlich vor Blau warten. §9(3) StVO.

Dann Rot und dann Gelb.

Deine Interpretation "Rechts vor Links" ist .... sportlich.

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Zitat:

@Scoundrel schrieb am 8. Mai 2019 um 10:10:25 Uhr:


Die DDR StVO Diskussion war auch sehr interessant.

Die wäre noch interessanter, wenn man sich bewusst wäre, daß 2 Paragraphen daraus noch gültig sind und Ordnungsgelder/Bußgelder mit Mark benannt werden; also nicht "D-Mark", sondern "Mark" = DDR-Mark.

Ich habe OT ohne Bezug zu Vorfahrtsfragen entfernt.
Moorteufelchen
MT-Moderation

Und zwar werden immer mehr Einbahnstaßen, für Fahrten mit dem Fahrad entgegen der Einbahnrichtung freigegeben. Ich persönlich halte das für Humbug und auch gefährlich!!! Aber das sollte jetzt nur meine Meinung sein. Nur was mich interessiert und ich auch schon länger nachdenke, wie ist da die Vorfahrtsregel. Also ich befahre eine Straße und weiß, die nächte Straße rechts ist eine Einbahnstraße wo ich mit dem KFZ rechts rein fahren kann und darf. Also kann ich damit rechnen das kein KFZ dort raus kommt. Nur in dem Fall dürfen Fahräder das. Gilt hier jetzt Recht vor Links, oder sind wir dann hier in einem rechtsfreien Raum? Also, ich blicke hier nicht so ganz durch!

Nichts für ungut, der ratlose:

MIFIA4

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ich hätte da einmal eine Vorfahrtsfrage.' überführt.]

Im Zweifel gilt Rechts vor Links, wenn nicht besonders beschildert..

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ich hätte da einmal eine Vorfahrtsfrage.' überführt.]

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Die aus der Einbahnstraße Kommenden sollten Vorfahrt gewähren, es wird aber sicherlich oft das entsprechende Schild nicht aufgestellt - siehe letzter Abschnitt: https://www.zeit.de/.../...ahnstrasse-radfahrer-gegenrichtung-vorfahrt

Man dürfte aber so argumentieren, dass das Auto ja defintiv auf einer Vorfahrtsstraße fährt, denn das bekannte Spiegelei gilt nicht nur für eine Kreuzung. Das weiß aber der Radfahrer nicht... Daher würde ich @Deluxe34tr im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme zustimmen.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Ich hätte da einmal eine Vorfahrtsfrage.' überführt.]

Das ist jetzt Sammelthread für solche Fragen.
Moorteufelchen

Zitat:

@Deluxe34tr schrieb am 12. Mai 2019 um 20:20:30 Uhr:


Im Zweifel gilt Rechts vor Links, wenn nicht besonders beschildert.. [...]

Es steht ja auch nirgends in der StVO, daß ein Einbahnstraßenschild die Rechts-vor-Links-Regel aufhebt. Sofern ich mich nicht auf einer Vorfahrtsstraße befinde, betrachte ich rechts abgehende Einbahnstraßen als vorfahrtsberechtigt. Oft zum Ärger der hinter mir Fahrenden...

Hier z.B. kam mal verbotenerweise eine Radfahrerin heraus und wurde vom PKW umgekachelt. Leider weiß ich nicht, wie die Schuld verteilt wurde.

Aber irgendwie ist es auch praxisfremd, wenn ich sehe, dass nach rechts eine Einbahnstraße führt und ich trotzdem Vorfahrt gewähren muss und daher langsam an die Kreuzung heran fahren müsste.

Gewöhnungssache.

Es soll auch solche Straßen geben wo Radfahrer entgegen langfahren dürfen. Hier kann man höchstens sagen man muss als Autofahrer nicht damit rechenen das hier einer rauskommt.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 13. Mai 2019 um 09:01:20 Uhr:


Hier kann man höchstens sagen, man muss als Autofahrer nicht damit rechnen, dass hier einer rauskommt.

Ich habe das mal korrigiert.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 13. Mai 2019 um 09:01:20 Uhr:


Es soll auch solche Straßen geben wo Radfahrer entgegen langfahren dürfen. Hier kann man höchstens sagen man muss als Autofahrer nicht damit rechenen das hier einer rauskommt.

Die sind sogar mit Zusatzschild gekennzeichnet:

https://www.google.de/.../...Oa5hlzb1j5__hQCxLJ_zzg!2e0!7i13312!8i6656

Da sollte man immer damit rechnen...

Aber auch als Radfahrer sollte man mit allem rechnen. Habe da leider andere Erfahrungen gemacht und auch schon 2 gesehen, die es teuer bezahlt haben.

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