Rechts vor Links...
Hallo zusammen,
mein Kollege und ich sind uns uneinig. Ich kenne die Regel so, dass IMMER der der Rechts von sich niemanden hat, IMMER zuerst fahren darf, unabhängig von der Fahrtrichtung.
Schaut Euch mal bitte das beigefügte Bild an. Mein Kollege behauptet, dass das Blaue Fahrzeug zuerst fahren darf, da er nur nach rechts abbiegt. Ich bin aber der Meinung, dass der Rote zuerst fahren darf. Dann der Gelbe und zum Schluss dann erst der Blaue.
Wer hat Recht ? Im Internet habe ich genau diese Konstellation leider nicht finden können.
Beste Antwort im Thema
Der Rote ist Linksabbieger, der muss natürlich vor Blau warten. §9(3) StVO.
Dann Rot und dann Gelb.
Deine Interpretation "Rechts vor Links" ist .... sportlich.
478 Antworten
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 6. Mai 2019 um 22:01:43 Uhr:
Zitat:
@diezge schrieb am 06. Mai 2019 um 20:17:17 Uhr:
Kuckst Du nach rechts, wenn Du nach rechts in eine Straße einbiegst? Nein, tut man nicht, braucht man auch gar nicht und lernt man in der Fahrschule auch nicht.
So pauschal wie du das schreibst: selbstverständlich kuck ich nach rechts, wenn ich in eine Straße abbiege. Du etwa nicht? Der Vorrang gilt über die gesamte Breite.
Das wird hier jetzt wieder spannend.
Jetzt wird @diezge hoffentlich noch schreiben wo er denn hinguckt? wenn nicht in Fahrrichtung, wohin dann?
Zitat:
@Florian333 schrieb am 6. Mai 2019 um 22:16:20 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 6. Mai 2019 um 19:16:50 Uhr:
Was ist eigentlich so schwer daran zu begreifen, dass im Fall des TE nach geltender StVO schlicht und ergreifend eine Pattsituation besteht.Du hast ja nicht nur in der Kenntnis der DDR-StVO eklatante Schwächen, sondern auch bei der nun gültigen gesamtdeutschen StVO.
Florian333, damit liegst Du komplett falsch und möchtest hier nur noch weiter stänkern. Und ob das so eine gute idee ist, das machst Du dann doch besser mit Moorteufelchen aus. 🙂
Zitat:
@Florian333 schrieb am 6. Mai 2019 um 22:16:20 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 6. Mai 2019 um 19:16:50 Uhr:
Was ist eigentlich so schwer daran zu begreifen, dass im Fall des TE nach geltender StVO schlicht und ergreifend eine Pattsituation besteht.Du hast ja nicht nur in der Kenntnis der DDR-StVO eklatante Schwächen, sondern auch bei der nun gültigen gesamtdeutschen StVO.
Reicht dann an persönlichem, das gilt für alle!
Moorteufelchen
Müssen wir das jetzt alles nochmal durchkauen? Auf den 26 Seiten wurde die korrekte Lösung schon mehrfach genannt. Erschreckend, dass immer noch Leute der Meinung sind, dass es doch ganz anders ist und diese Leute offenbar auch täglich mit dem Auto unterwegs sind
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Zitat:
@franneck1989 schrieb am 6. Mai 2019 um 22:33:44 Uhr:
Auf den 26 Seiten wurde die korrekte Lösung schon mehrfach genannt.
Stimmt. Zufriedenstellend wäre das aber nur, wenn sich alle einig wären. Wenn nur 50 % der Autofahrer die Vorfahrtsregeln richtig anwenden, finde ich das etwas wenig. 😉
Vorfahrtsregeln sind wie Impfen, es müssen mind 95 % sein, damit es klappt.
Ich bin mittlerweile der Meinung, dass alle hier in dem Thema ihren Führerschein abgeben, weil wirklich jeder erschreckende Defizite aufweist.
Zitat:
@Goify schrieb am 7. Mai 2019 um 06:40:16 Uhr:
Vorfahrtsregeln sind wie Impfen, es müssen mind 95 % sein, damit es klappt.Ich bin mittlerweile der Meinung, dass alle hier in dem Thema ihren Führerschein abgeben, weil wirklich jeder erschreckende Defizite aufweist.
SO kann natürlich auch die 95% Schwelle erreicht werden!
Ich bin immer noch beeindruckt ....
Wäre mal interessant, wie viele Unfälle an Kreuzungen ohne Beschilderungen gibt!
Dann müsste man noch die "ich habe die Kreuzung schlichtweg übersehen Unfälle" abziehen.
Also Reine Vorfahrtsfalschversteher Unfälle...
Ich glaube, Berlin-Paul will darauf hinaus, dass der Rechtsabbieger darauf achten muss, das gelbe Fahrzeug nicht zu behindern. Das ist natürlich richtig, gibt aber imho die Skizze nicht her
Zitat:
@Goify schrieb am 7. Mai 2019 um 06:40:16 Uhr:
Vorfahrtsregeln sind wie Impfen, es müssen mind 95 % sein, damit es klappt.Ich bin mittlerweile der Meinung, dass alle hier in dem Thema ihren Führerschein abgeben, weil wirklich jeder erschreckende Defizite aufweist.
Wenn du deinen abgibst sag bitte Bescheid. Dann denke ich auch mal drüber nach. 😉
Grüße vom Ostelch
Heute geht es nicht, habe einen Termin beim Zahnarzt, also nicht beim Arzt selbst, sondern bei der Person dahinter. Morgen geht es vielleicht. 🙂
Erst war rot-gelb-blau falsch, nun ist blau-rot-gelb auch falsch und auf einmal haben wir einen Patt und es kann keiner fahren, es sei denn, sie verständigen sich. Da blickt doch keiner mehr durch und ich lerne daraus, dass keiner hier im Forum zu Recht eine Fahrerlaubnis hat. Das war nur pures Glück.
naja... nicht ganz!
Sollte diese Situation bei einer Fahrprüfung vorkommen ist es doch einfach:
Als Fahrer des Blauen bleibe ich stehen - was soll der Prüfer machen?!?
Als Fahrer des Gelben bleibe ich stehen - was soll der Prüfer machen!?!
Als Fahrer des Roten Fahrer des Roten Fahre ich bis zur Mitte der Kreuzung und winke dann den blauen vorbei...
Was soll der Prüfer machen?
IN diesem Fall kannst du nur verlieren wenn du wie ein Idiot als blauer Schnell nach rechts rüberhuschst und ein Wartender Hubt!
Dann bist du durchgefallen!
Was ist denn jetzt mit den grünen Fußgängern?
Zitat:
@Brian Basco schrieb am 7. Mai 2019 um 08:43:43 Uhr:
Was ist denn jetzt mit den grünen Fußgängern?
Das ist Straßenbegleitgrün.
Das ist aber diskriminierend...
Zitat:
@Goify schrieb am 7. Mai 2019 um 07:59:56 Uhr:
Heute geht es nicht, habe einen Termin beim Zahnarzt, also nicht beim Arzt selbst, sondern bei der Person dahinter. Morgen geht es vielleicht. 🙂Erst war rot-gelb-blau falsch, nun ist blau-rot-gelb auch falsch und auf einmal haben wir einen Patt und es kann keiner fahren, es sei denn, sie verständigen sich. Da blickt doch keiner mehr durch und ich lerne daraus, dass keiner hier im Forum zu Recht eine Fahrerlaubnis hat. Das war nur pures Glück.
Du hast vielleicht etwas den Überblick verloren. Aber nicht alle. 😉
Es gibt im Ausgangsfall kein Patt, denn Blau darf auch unter Beachtung der Vorfahrt von Gelb rechts abbiegen, weil ihm das § 8 Abs. 2 StVO gestattet. Dann fährt Rot, weil er nach § 8 Abs. 1 Satz 1 StVO Vorfahrt vor Gelb hat, dann aber nach § 9 Abs. 4 Satz 1 StVO Blau als Rechtsabbiger durchfahren lassen muss. Zum Schluss fährt Gelb nachdem er Rot gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 StVO die Vorfahrt gewährt hat. Fertig. Dieser Durchblick besteht seit gefühlt 20 Seiten. Wem er immer noch fehlt, sollte über Roadrunners Empfehlung nachdenken. 😁
Grüße vom Ostelch