Rechts vor Links...

Hallo zusammen,

mein Kollege und ich sind uns uneinig. Ich kenne die Regel so, dass IMMER der der Rechts von sich niemanden hat, IMMER zuerst fahren darf, unabhängig von der Fahrtrichtung.
Schaut Euch mal bitte das beigefügte Bild an. Mein Kollege behauptet, dass das Blaue Fahrzeug zuerst fahren darf, da er nur nach rechts abbiegt. Ich bin aber der Meinung, dass der Rote zuerst fahren darf. Dann der Gelbe und zum Schluss dann erst der Blaue.

Wer hat Recht ? Im Internet habe ich genau diese Konstellation leider nicht finden können.

Beste Antwort im Thema

Der Rote ist Linksabbieger, der muss natürlich vor Blau warten. §9(3) StVO.

Dann Rot und dann Gelb.

Deine Interpretation "Rechts vor Links" ist .... sportlich.

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Zitat:

@Ostelch schrieb am 4. Mai 2019 um 13:15:47 Uhr:


Könnte mal einer die Vorschriften der DDR-StVO zitieren? Ich finde keine. Wie war da das Linksabbiegen geregelt? Einfacher als mit der Regel des § 8 Abs. 1 S. 1 StVO kann "rechts vor links" in der DDR-StVO auch nicht geregelt gewesen sein. Der Knackpunkt ist ja der § 9 Abs. 3 und 4 StVO. Wie war das in der DDR-StVO geregelt und wo stand, dass gegebenenfalls Vorfahrt hat, "wer keinen von rechts hat"? Denn generell müssten auch nach der DDR-StVO Linksabbieger den Gegenverkehr durchfahren lassen.

Grüße vom Ostelch

NEIN, die braucht auch kein Mensch mehr!
Blau - Rot - Jelp
... und Moordingens, mach den Fred endlich dicht, sonst wird noch diskutiert, bis die Hölle gefriert.

Man sollte langsam über Kreisverkehre diskutieren 😉

Zitat:

@manvo schrieb am 4. Mai 2019 um 13:31:07 Uhr:


Man sollte langsam über Kreisverkehre diskutieren 😉

Die verstehen ja noch weniger Leute als Rechts vor Links. Aus Angst, falsch zu blinken, wird überhaupt nicht geblinkt und wer Vorfahrt hat, ergibt sich offensichtlich eher daraus, wer näher an der Einfahrt ist.

Dann noch die Ausländer, die im Kreisverkehr links blinken dürfen und das Chaos ist perfekt.

...Kreisverkehr aber dann mit extra Abbiegespur schon vor dem Kreisel für den blauen, der ja nur eine Ausfahrt weiter will ;-)
https://www.123fahrschule.de/.../Kreisverkehr-Vorwegweiser-Schild.jpg

Oder gleich den englische Super-Kreisel "Magic-Roundabout" ?
https://www.google.com/search?...
---> dann wär hier was los !

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Es macht einem irgendwie Angst, dass dieses simple Thema so lange zu diskutieren ist.

Wer von den Meckerern wird eigentlich gezwungen, hier mitzulesen? Es wird langsam zur Plage, dass auch für sachlich diskutierte Themen nach dem Schloss gerufen wird, nur weil man selbst kein Interesse mehr daran hat. Einfach das Abo löschen, wegbleiben und die anderen mit dem Gemecker in Ruhe lassen!

Übrigen ist noch die interessante Frage offen, ob @Roadrunner2018 inzwischen seinem eigenen Ratschlag folgend eine Selbstanzeige an die Führerscheinstelle abgeschickt hat. 😉

Grüße vom Ostelch

Steven4880
Das liegt daran, weil viele nur noch nach Intuition fahren und die Regeln aus der Fahrschule längst vergessen haben. Würde man eine schriftliche und praktische Nachprüfung nach 20 Jahren einführen, wären unsere Straßen ziemlich leer.

Ich merke gerade, dass dies unsere Verkehrsprobleme löst und zudem das Fahrschulgewerbe ankurbeln würde. 😉

Zitat:

@Goify schrieb am 4. Mai 2019 um 13:13:35 Uhr:


Blau - Rot - Gelb. Das ist so eindeutig, dass es mich schwer wundert, wenn hier andere Lösungen vorgeschlagen werden. Selbst im Ausland ist das meist so, wo Rechts vor Links gilt.
Stellen wir uns mal vor, das gelbe Auto wäre nicht da, dann ist doch eindeutig, dass der blaue erst rechts abbiegt (könnte genau so gut gerade aus fahren) und dann der rote links abbiegt.

Sehe ich auch so. Das einzige, wo ich mit viel Phantasie noch Interpretationsspielraum rein bringe, wäre vielleicht, dass diese Reihenfolge u.U. nicht richtig klappen würde, falls die Fahrbahn bei gelb zu schmal ist, um blau passieren zu lassen. Aber dies gibt die Skizze nicht her und man könnte es „herbeikonstruiert“ nennen.

Zitat:

@.SD schrieb am 3. Mai 2019 um 14:39:48 Uhr:


Hallo!

Zitat:

@.SD schrieb am 3. Mai 2019 um 14:39:48 Uhr:



Zitat:

@Jaden2000 schrieb am 3. Mai 2019 um 14:33:35 Uhr:


Es ist ganz einfach. Die Fartrichtung ist bei Rechts vor Links egal! Es fährt bei der Kreuzung der zuerst, der keinen Rechts von sich hat!

Lest ihr eigentlich die Beiträge in einem Thread auch bevor ihr postet? Hier nochmal für dich (und einige andere):

https://www.frag-den-fahrlehrer.de/.../

Gruß
.SD

Hallo .SD,

doch, wir lesen alle Beiträge. Wir haben Deinen aber ignoriert, weil das verlinkte Beispiel nichts mit der dargestellten Situation des TE zu tun hat! Grund: Bei Deinem Beispiel gibt es keinen Rechtsabbieger. Das würde die Situation grundlegend verändern, wenn im Beispiel des TE der blaue geradeaus fahren würde. Tut er aber nicht. Er biegt rechts ab.

Und das kann er auch jederzeit tun, weil ihn beim Rechtsabbiegen die anderen überhaupt nicht interessieren. Wenn ich rechts abbiege muss ich den Verkehr von rechts nicht beachten, da sich unsere Wege nie kreuzen.

Daher:
Blau biegt rechts ab, während gelb nicht fahren darf, weil er auf rot warten muss, der wiederum als Linksabbieger nicht fahren darf, solange blau rechts abbiegt.
Wenn blau weg ist fährt rot, da ganz gewöhnliche RvL-Situation.
Zum Schluss fährt gelb, da er ja dann alleine ist und nichts mehr beachten muss.

Blau
Rot
Gelb

Und jetzt kann dat Ding meinetwegen endgültig zu.

Grüße,

diezge

Zitat:

@manvo schrieb am 4. Mai 2019 um 13:31:07 Uhr:


Man sollte langsam über Kreisverkehre diskutieren 😉

Linbksabbiegen im Kreisverkehr... -okay.. du hast mich aber jetzt vollkommen auf den falschen Fuß erwischt!

So schlecht finde ich den Fred nicht...
Zuerst war ich mal 100% am Holzweg- dann aber auch noch ein paar andere......

@Ostelch

§ 13 StVO DDR
Vorfahrt
(1) Wer die Vorfahrt zu gewähren hat, muß rechtzeitig durch angepaßtes Fahrverhalten zu erkennen geben, daß er seiner Wartepflicht nachkommt. Er darf die Kreuzung oder Einmündung erst befahren, wenn er ausreichende Sicht hat und jede Gefährdung anderer Fahrzeugführer ausgeschlossen ist.
(2) An Kreuzungen und Einmündungen von gleichrangigen Straßen ist dem die Vorfahrt zu gewähren, der von rechts kommt, unabhängig davon, ob die Fahrtrichtung beibehalten wird oder nicht.
(3) Dem Benutzer der Hauptstraße (Anlage 2 Bild 301) ist vom Benutzer der Nebenstraße (Anlage 2 Bild 226 oder 227) die Vorfahrt zu gewähren.
(4) Die Benutzer der Ausfahrten aus Grundstücken und Parkplätzen sowie von Feld-, Wald- und anderen Wegen haben den Benutzern der Straßen, auf die sie auffahren oder die sie kreuzen wollen, die Vorfahrt zu gewähren.
(5) Wer nach links abbiegen will, hat den auf derselben Straße entgegenkommenden Fahrzeugen die Vorfahrt zu gewähren. Das gilt nicht, wenn der Gegenverkehr die Vorfahrt nach Abs. 2 zu gewähren hat.
(6) Straßenbahnen ist in jedem Falle die Vorfahrt zu gewähren. Die Vorfahrt der Straßenbahnen untereinander regelt sich nach den Absätzen 1 bis 5.
(7) Führer von Straßenbahnen haben beim Verlassen von untergeordneten Straßen, gesonderten Gleiskörpern oder schwer erkennbaren Ausfahrten die Fahrgeschwindigkeit rechtzeitig so zu verringern, daß in Gefahrensituationen angehalten werden kann.
(8) Wer auf eine Hauptfahrbahn der Autobahn auffahren will, ist gegenüber allen Benutzern der Hauptfahrbahn wartepflichtig, An Autobahnabzweigen und -kreuzen wird die Wartepflicht durch Vorschriftszeichen (Anlage 2 Bild 227) bestimmt.

Das ist - wie schon ausgeföhrt wurde - heutzutage nicht mehr gültig.

Dat Ding kann erst zu, wenn jeder die Regel verstanden hat. Vorher gibt es offensichtlich Diskussionsbedarf und den sollte man nicht abwürgen.

Wenn ich mich mal in jedes der Fahrzeuge hineinversetze.

Wäre ich der Gelbe: Warte ich, der Rote hat Vorrang, der Blaue interessiert nicht.
Wäre ich der Rote: Fahre ich vor dem Gelben, muss dann aber den Blauen Vorfahrt gewähren.
Wäre ich der Blaue: Fahre ich vor dem Roten. Der Gelbe interessiert nicht.

-10

100 Punkte, Regeln verstanden.

So einfach und trotzdem gibts eine achtseitige Diskussion.

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