Zitat:
@Amen schrieb am 3. Mai 2019 um 09:31:45 Uhr:
Der Rote ist Linksabbieger, der muss natürlich vor Blau warten. §9(3) StVO.
Dann Rot und dann Gelb.
Deine Interpretation "Rechts vor Links" ist .... sportlich.
§9(3) StVO & §9(4) StVO bedeutet für mich, wenn ich an einer Kreuzung mit Ampelsystem oder Verkehrsschilder bin. So kenne ich das auch, wenn ich an einer Ampel nach Links abbiegen will und der gegenüber in die Selbe Richtung fahren will, dann lasse ich den natürlich durch,
Aber laut §8(1) StVO steht doch ganz genau da "An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt."