Rechts vor Links...
Hallo zusammen,
mein Kollege und ich sind uns uneinig. Ich kenne die Regel so, dass IMMER der der Rechts von sich niemanden hat, IMMER zuerst fahren darf, unabhängig von der Fahrtrichtung.
Schaut Euch mal bitte das beigefügte Bild an. Mein Kollege behauptet, dass das Blaue Fahrzeug zuerst fahren darf, da er nur nach rechts abbiegt. Ich bin aber der Meinung, dass der Rote zuerst fahren darf. Dann der Gelbe und zum Schluss dann erst der Blaue.
Wer hat Recht ? Im Internet habe ich genau diese Konstellation leider nicht finden können.
Beste Antwort im Thema
Der Rote ist Linksabbieger, der muss natürlich vor Blau warten. §9(3) StVO.
Dann Rot und dann Gelb.
Deine Interpretation "Rechts vor Links" ist .... sportlich.
478 Antworten
Zitat:
@Florian333 schrieb am 6. Mai 2019 um 00:32:59 Uhr:
Das ist schlichtweg falsch, wie man in der DDR-StVO nachlesen kann. Damit auch bei dir der Groschen vielleicht noch fällt, gebe ich dir mal zwei Beispiele, in denen man keinem von rechts die Vorfahrt zu gewähren hat:1. Ich komme morgen früh um 7 Uhr an eine Kreuzung. Erst um 7.15 Uhr kommt einer von rechts.
2. Ich komme um 7 Uhr an die Kreuzung und will rechts abbiegen. Es kommt gleichzeitig einer von rechts, der ist aber 25 Meter von mir entfernt.
Wie sollte ich in diesen beiden Fällen dem anderen die Vorfahrt gewähren? Erkläre doch mal bitte, wie ich das mache. Es geht nicht, es liegt schlichtweg kein Vorfahrtsfall vor, damit liegen auch nicht die Voraussetzungen des Abs. 2 vor, damit gilt auch nicht die Regelung des Abs. 5.
Was soll der Unsinn die Fahrzeuge zeitlich zu versetzen ?
Du bringst hier „Vorfahrt haben“ und „Vorfahrt gewähren“ durcheinander.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 5. Mai 2019 um 20:04:31 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 5. Mai 2019 um 19:07:00 Uhr:
Egal ob die nun einfach so ohne sich zu behindern die Kreuzung passieren können, der eine kommt für den anderen von rechts und hat ihm die Vorfahrt zu gewähren.Nein, es ist eben nicht egal. In der DDR-StVO stand nicht "Wenn einer von rechts kommt ...", sondern sinngemäß "Wenn man einem von rechts die Vorfahrt gewähren muss". Und das trifft hier nicht zu, da Blau einfach ungehindert rechts abbiegen kann.
Sach mal, in welcher DDR hast du gelebt, falls du schon so alt bist ? Da stand, das dem die Vorfahrt zu gewähren ist der von rechts kommt....jedenfalls in meiner DDR.
Hast zu DDR Zeiten deinen Schein in der DDR gemacht ?
Ich glaube, wir kommen so nicht weiter. Der eine wollte in der DDR also warten, bis der von rechts fertig ist und der andere nicht. Beides war damals richtig und machbar. Unsinnig ist das Warten auf den von rechts natürlich weiterhin, denn selbst wenn man nicht wartet, kann dieser einfach unbehindert weiter fahren.
Zitat:
@Goify schrieb am 6. Mai 2019 um 08:08:06 Uhr:
Ich glaube, wir kommen so nicht weiter. Der eine wollte in der DDR also warten, bis der von rechts fertig ist und der andere nicht. Beides war damals richtig und machbar. Unsinnig ist das Warten auf den von rechts natürlich weiterhin, denn selbst wenn man nicht wartet, kann dieser einfach unbehindert weiter fahren.
Ich denke das Steitproblem ist das in der DDR Rot als erster fahren durfte obwohl er Linksabbieger ist.
Das die anderen beiden dann gleichzeitig fahren können, weil sie sich ja nicht kreuzen ist klar.
Aber zuerst mussten beide auf Rot warten, Rot ist zuerst gefahren, Rot hatte nix von rechts. Sein Gegenverkehr hatte jemanden von rechts (auch wenn sich die Fahrwege nicht berührten) da konnte man nicht einfach sagen somit gilt da keine Vorfahrtsregel.
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Ich würde den Fall gerne mal mit echten Autos und echten DDR-Fachanwälten nachstellen.
Zitat:
@Goify schrieb am 6. Mai 2019 um 08:25:42 Uhr:
Ich würde den Fall gerne mal mit echten Autos und echten DDR-Fachanwälten nachstellen.
Ich bin nur Zeitzeuge, und bin mir relativ sicher es so gelernt zu haben.
Berlin Paul hat ja auch die alte DDR STVO zitiert.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 6. Mai 2019 um 08:16:25 Uhr:
Ich denke das Steitproblem ist das in der DDR Rot als erster fahren durfte obwohl er Linksabbieger ist.
[...]
Aber zuerst mussten beide auf Rot warten, Rot ist zuerst gefahren, Rot hatte nix von rechts. Sein Gegenverkehr hatte jemanden von rechts (auch wenn sich die Fahrwege nicht berührten) da konnte man nicht einfach sagen somit gilt da keine Vorfahrtsregel.
Es scheint mühsam und ist wohl auch unnötig, den Bürgern des ehemaligen Westdeutschlands wie auch der heutigen Jugend beizubringen, welche Regeln, bzw. Verkehrsregeln damals zu DDR-Zeiten üblich waren. Alleine, weil sie keine aktuell gültigen Regeln sind. Ist wie mit dem Grünpfeil, der im Osten weitestgehender Standard war und im Westen nahezu unbekannt.
Wobei der Grünpfeil in Gesamtdeutschland auf dem Rückzug ist.
Die Autofahrer verstehen ihn einfach nicht: "Habe ich nun grün mit dem Blechgrünpfeil oder gilt die rote Ampel?"
Zitat:
@Goify schrieb am 6. Mai 2019 um 08:35:46 Uhr:
Wobei der Grünpfeil in Gesamtdeutschland auf dem Rückzug ist.
....
Was ich schade finde, wir haben auf meinem Arbeitsweg einen den ich ausgiebig als solchen nutze.
Ja - so kann es einem gehen....
Man meint es ist eindeutig und dann ist es alles andere als das!
Zu sagen der Rechtsabbieger ist ja keinem im weg und kann als erstes Fahren ist für mich auf keinen Fall korrekt!
Die Sache ist weit komplexer und verwundert immer mehr, vorallem wenn man bedenkt was in D alles bis in den Unterpunkt 3.1.1.1 - Buchstabe b alles geregelt wird!
gut finde ich wie immer noch sachlich diskutiert wird! - Respekt!
PS habe meinen Schein jetzt freiwillig bei der Polizei abgeben wollen, diese waren einigermaßen entsetzt als ich erklärte warum.
Nach dem die Halbe Dienststelle sich einig war, dass sie sich nicht einig sind wurde mir die Fahrerlaubnis wieder zurück gegeben, allerdings mit der Auflage, in dieser Situation durch Handzeichen einen Unfall zu vermeiden!
Mit abgeben meinte ich eigentlich, dass du ihn wegwirfst. 😁
Zitat:
@Goify schrieb am 6. Mai 2019 um 09:05:22 Uhr:
Mit abgeben meinte ich eigentlich, dass du ihn wegwirfst. 😁
und dann als verloren melden? - wozu?
Aber gut dass du mich erinnerst ich muss ihn eh umschreiben lassen - heuer wird ich 50 und durch den alten 3er mehr Rechte inkl. T!
ändert aber nichts daran, dass es Diese Konstellation weit öfter im RL vorkommt als man denkt!
Dabei wird natürlich durch geschaffene Tatsachen der Rechtsabbieger durchgehuscht sein ohne sich weiter Gedanken gemacht zu haben....
Hallo!
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 5. Mai 2019 um 20:49:15 Uhr:
[...] Im Übrigen hat ein von rechts Kommender auf der gesamten Fahrbahnbreite dieses Vorfahrtsrecht gegenüber dem Einmündenden. [...]
Wenn ich die zitierte DDR-StVO mit der heute gültigen deutschen vergleiche, dann sehe ich nicht, wo sie sich in diesem Punkt unterscheiden.
Wenn das Vorfahrtsrecht also damals auf der gesamten Fahrbahnbreite gültig gewesen sein sollte, warum dann heute nicht mehr? In letzter Konsequenz würde das nämlich sonst bedeuten, dass das Ausgangsbeispiel nur durch gegenseitige Verständigung aufzulösen wäre.
Blau darf nicht fahren, wenn die Vorfahrt von Gelb für die gesamte Fahrbahnbreite gilt.
Gelb darf nicht fahren, weil es Rot von rechts hat.
Rot darf nicht fahren, weil es Linksabbieger ist.
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 6. Mai 2019 um 08:32:20 Uhr:
Es scheint mühsam und ist wohl auch unnötig, den Bürgern des ehemaligen Westdeutschlands wie auch der heutigen Jugend beizubringen, welche Regeln, bzw. Verkehrsregeln damals zu DDR-Zeiten üblich waren. Alleine, weil sie keine aktuell gültigen Regeln sind. [...]
Wie bereits mehrfach erwähnt, soll diese alte DDR-Regelung im Ausland noch verschiedentlich in Gebrauch sein. Also ist es sehr wohl gültig, nur eben nicht in Deutschland
Gruß
.SD
Da haschdt Du misch missverschdandn. 🙂
Ich schrobte garnicht, dass der Umfang des Vorfahrtsrecht (gesamte Fahrbahnbreite) sich dabei unterscheiden würde. 😉
Hallo!
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 6. Mai 2019 um 12:00:37 Uhr:
[...]
Ich schrobte garnicht, dass der Umfang des Vorfahrtsrecht (gesamte Fahrbahnbreite) sich dabei unterscheiden würde. 😉
Aber dann ist die Reihenfolge Blau-Rot-Gelb im Ausgangsbeispiel falsch!?
Gruß
.SD
p.s. Habe dich nicht missverstanden ... denn nie behauptet, du hättest einen Unterschied erwähnt. Eher du mich, denn ich wollte auf das Obige hinaus. 😉