Rechts vor Links...

Hallo zusammen,

mein Kollege und ich sind uns uneinig. Ich kenne die Regel so, dass IMMER der der Rechts von sich niemanden hat, IMMER zuerst fahren darf, unabhängig von der Fahrtrichtung.
Schaut Euch mal bitte das beigefügte Bild an. Mein Kollege behauptet, dass das Blaue Fahrzeug zuerst fahren darf, da er nur nach rechts abbiegt. Ich bin aber der Meinung, dass der Rote zuerst fahren darf. Dann der Gelbe und zum Schluss dann erst der Blaue.

Wer hat Recht ? Im Internet habe ich genau diese Konstellation leider nicht finden können.

Beste Antwort im Thema

Der Rote ist Linksabbieger, der muss natürlich vor Blau warten. §9(3) StVO.

Dann Rot und dann Gelb.

Deine Interpretation "Rechts vor Links" ist .... sportlich.

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Solange die noch mit ihrem Trabbi kommen und ich im Touareg sitze...

berlin-paul, Rechts vor lLnks gilt nur, wenn sich zwei Fahrwege kreuzen und nicht, wenn zwei aneinander vorbei fahren.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. Mai 2019 um 20:37:57 Uhr:


Solange die noch mit ihrem Trabbi kommen und ich im Touareg sitze...

Vorsicht, die haben mittlerweile auch West-Autos. 😉

Zitat:

@Goify schrieb am 5. Mai 2019 um 20:39:03 Uhr:


berlin-paul, Rechts vor lLnks gilt nur, wenn sich zwei Fahrwege kreuzen und nicht, wenn zwei aneinander vorbei fahren.

So ist es.

Hallo!

Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. Mai 2019 um 20:26:03 Uhr:


Mal eine kleine Verständnisfrage: Gilt die StVO der DDR immer noch? Falls nein [...], dann verwirren diese Hinweise mehr, als dass sie erhellen.

Das wohl nicht. Aber lt. einem hier im Thread verlinkten Auszug aus einer Webseite dazu gilt diese Regelung auch heute noch irgendwo international. Wenn das tatsächlich so ist, wäre es interessant zu wissen, wo genau. Und dann fände zumindest ich die genaue Kenntnis hierüber sehr hilfreich.

Zur Diskussion selbst: Fast bin ich geneigt der Argumentation von @Florian333 zuzustimmen. Wäre für mich die plausiblere Variante.

Gruß
.SD

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Florian333 Du hast - sofern vorhanden - deinen FS nicht nach der StVO - DDR gemacht. Du hast deine Meinung und die ist fachlich schlicht falsch. Im Übrigen hat ein von rechts Kommender auf der gesamten Fahrbahnbreite dieses Vorfahrtsrecht gegenüber dem Einmündenden. Aber ich ahne schon, dass das intellektuell überfordert .... 🙄

Zitat:

@Goify schrieb am 5. Mai 2019 um 20:39:03 Uhr:


berlin-paul, Rechts vor lLnks gilt nur, wenn sich zwei Fahrwege kreuzen und nicht, wenn zwei aneinander vorbei fahren.

Nein, denn das Vorfahrtsrecht erstreckt sich auf die gesamte Fahrbahnbreite.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 5. Mai 2019 um 20:49:15 Uhr:


Im Übrigen hat ein von rechts Kommender auf der gesamten Fahrbahnbreite dieses Vorfahrtsrecht gegenüber dem Einmündenden.

Ja, daher habe ich auch weiter vorne das Beispiel gebracht, dass Gelb wegen eines geparkten Autos weiter links fahren könnte und Blau dann warten müsste. Das hättest du nur lesen müssen und könntest dir dann so peinliche Seitenhiebe und persönliche Angriffe wie "Aber ich ahne schon, dass das intellektuell überfordert" komplett sparen. Immerhin kam ein Lob des Moderators wegen der sachlichen Diskussionen ...

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 5. Mai 2019 um 20:31:07 Uhr:


Damals galt nach § 13 Abs.2, dass dem von rechts Kommenden unabhängig von der weiteren Fahrtrichtung (!) Vorfahrt zu gewähren ist. Das bedeutet an gleichrangigen Straßenkreuzungen, dass der von rechts Kommende IMMER Vorfahrt hat (Blaulichteinsatz mal außen vor). Nach § 13 Abs.5 entfiel deshalb zur Klarstellung die Vorfahrt des Gegenverkehrs gegenüber Linksabbiegern, wenn der Gegenverkehr nach § 13 Abs.2 dem von rechts Kommenden Vorfahrt zu gewähren hatte.

Jetzt habe ich gerade - nachträglich - was gelernt. In der DDR hatte Rot Vorfahrt. (No pun intended.)

Na, kann auch sein, dass ich das damals wusste. Ist ja schon paar Jahre her ... meine Güte, wir waren damals alle jung und schön. Jung sind wir jetzt nicht mehr ...

Zitat:

@Florian333 schrieb am 5. Mai 2019 um 20:42:35

Zitat:

@Goify [url=https://www.motor-talk.de/forum/rechts-vor-links-t6611337.html?page=14#post56253484]schrieb am 5. Mai 2019 um 20:39:03 Uhr:

berlin-paul, Rechts vor lLnks gilt nur, wenn sich zwei Fahrwege kreuzen und nicht, wenn zwei aneinander vorbei fahren.

So ist es.

Nein, nach der DDR StVO gilt rechts vor links auch, wenn die Fahrwege sich nicht kreuzen, denn da steht, "uabhängig ob die Fahrtrichtung beibehalten wird", sprich unabhängig ob jemand rechts abbiegt. Dass man eigentlich nicht warten müsste, weil die Fahrwege sich nicht kreuzen war egal, zumindest solange bis ein Linksabbieger von vorne kam, der plötzlich Vorfahrt hat.

Es ist ja auch richtig, dass es unabhängig davon war, ob man die Fahrtrichtung beibehielt oder nicht. Das ist doch auch heute noch so. Der Satz bezog sich doch aber nur auf die rechts-vor-links Regelung. Er lautet:
"An Kreuzungen und Einmündungen von gleichrangigen Straßen ist dem die Vorfahrt zu gewähren, der von rechts kommt, unabhängig davon, ob die Fahrtrichtung beibehalten wird oder nicht."

Der Linksabbieger dufte aber nur dann fahren, wenn der Gegenverkehr einem von rechts Kommenden die Vorfahrt geben musste - das ist im Ausgangsbeispiel nicht der Fall. Das hat nichts mit der Fahrtrichtung zu tun, sondern damit, dass zwischen Gelb und Blau schlichtweg kein Vorfahrtsfall vorliegt.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 5. Mai 2019 um 21:43:02 Uhr:


Jetzt habe ich gerade - nachträglich - was gelernt. In der DDR hatte Rot Vorfahrt.

Mit fast 30 Jahren Verspätung hast du es jetzt falsch gelernt. In der DDR hatte Rot nur dann Vorfahrt, wenn Blau wegen rechts vor links nicht fahren durfte.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 5. Mai 2019 um 21:27:52 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 5. Mai 2019 um 20:49:15 Uhr:


Im Übrigen hat ein von rechts Kommender auf der gesamten Fahrbahnbreite dieses Vorfahrtsrecht gegenüber dem Einmündenden.

Ja, daher habe ich auch weiter vorne das Beispiel gebracht, dass Gelb wegen eines geparkten Autos weiter links fahren könnte und Blau dann warten müsste. Das hättest du nur lesen müssen und könntest dir dann so peinliche Seitenhiebe und persönliche Angriffe wie "Aber ich ahne schon, dass das intellektuell überfordert" komplett sparen. Immerhin kam ein Lob des Moderators wegen der sachlichen Diskussionen ...

Über solchhe Kleinigkeiten sehen wir dann doch mal hinweg.😁

Stichwort: Hart im nehmen...........

Moorteufelchen

Zitat:

@Florian333 schrieb am 5. Mai 2019 um 22:04:38 Uhr:



Zitat:

@Erwachsener schrieb am 5. Mai 2019 um 21:43:02 Uhr:


Jetzt habe ich gerade - nachträglich - was gelernt. In der DDR hatte Rot Vorfahrt.

Mit fast 30 Jahren Verspätung hast du es jetzt falsch gelernt. In der DDR hatte Rot nur dann Vorfahrt, wenn Blau wegen rechts vor links nicht fahren durfte.

gelöscht, Moorteufelchen/MT-Moderation
Behalte deine Anspielungen für dich

Jetzt kapiert?

Schade, ich konnte es vor der Löschung nicht mehr lesen. Du kannst es mir aber per PN schreiben.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 5. Mai 2019 um 21:27:52 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 5. Mai 2019 um 20:49:15 Uhr:


Im Übrigen hat ein von rechts Kommender auf der gesamten Fahrbahnbreite dieses Vorfahrtsrecht gegenüber dem Einmündenden.

Ja, daher habe ich auch weiter vorne das Beispiel gebracht, dass Gelb wegen eines geparkten Autos weiter links fahren könnte und Blau dann warten müsste. Das hättest du nur lesen müssen und könntest dir dann so peinliche Seitenhiebe und persönliche Angriffe wie "Aber ich ahne schon, dass das intellektuell überfordert" komplett sparen. Immerhin kam ein Lob des Moderators wegen der sachlichen Diskussionen ...

Das war feststellend formuliert und ist mir nicht peinlich.

Das Vorfahrtsrecht des von rechts Kommenden besteht unabhängig von etwaigen Hindernissen auf der Fahrbahn des von rechts Kommenden in voller Breite. Deshalb hat im Beispiel des TE Gelb immer Vorfahrt vor Blau, also sowohl nach der StVO - DDR als auch nach der jetzt gültigen gesamtdeutschen StVO. Nach letzterer darf Blau aber im Beispiel des TE fahren, wenn dadurch Gelb nicht behindert wird.

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