Rechts vor Links...
Hallo zusammen,
mein Kollege und ich sind uns uneinig. Ich kenne die Regel so, dass IMMER der der Rechts von sich niemanden hat, IMMER zuerst fahren darf, unabhängig von der Fahrtrichtung.
Schaut Euch mal bitte das beigefügte Bild an. Mein Kollege behauptet, dass das Blaue Fahrzeug zuerst fahren darf, da er nur nach rechts abbiegt. Ich bin aber der Meinung, dass der Rote zuerst fahren darf. Dann der Gelbe und zum Schluss dann erst der Blaue.
Wer hat Recht ? Im Internet habe ich genau diese Konstellation leider nicht finden können.
Beste Antwort im Thema
Der Rote ist Linksabbieger, der muss natürlich vor Blau warten. §9(3) StVO.
Dann Rot und dann Gelb.
Deine Interpretation "Rechts vor Links" ist .... sportlich.
478 Antworten
Jein. Im Beispiel des TE haben nach aktueller StVO alle Vorfahrt zu gewähren. Es ist ein Patt. Es löst sich natürlich dadurch auf, dass Blau - sofern der Platz reicht - rechts abbiegt und die anderen dies stillschweigend als Verständigung auf die Reihenfolge Blau, Rot und dann Gelb akzeptieren. Vorfahrt hat Blau deshalb aber nicht. ... und dabei wollte ich das doch gar nicht auflösen. So'n Mist aber auch. ... 😁
Der Unterschied ist ganz einfach, das jetzt in der BRD der Linksabbieger in jedem Fall den Gegenverkehr erst durchlassen muss, und in der DDR war das eben nicht, wenn der Gegenverkehr auch was von rechts hat, so wie im Fall des TE.
Hallo!
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 6. Mai 2019 um 12:13:58 Uhr:
Jein. Im Beispiel des TE haben nach aktueller StVO alle Vorfahrt zu gewähren. Es ist ein Patt. Es löst sich natürlich dadurch auf, dass Blau - sofern der Platz reicht - rechts abbiegt und die anderen dies stillschweigend als Verständigung auf die Reihenfolge Blau, Rot und dann Gelb akzeptieren. Vorfahrt hat Blau deshalb aber nicht. [...]
Also begeht blau streng genommen einen Vorfahrtsverstoß? Was würde dazu wohl ein pflichtbewusster Polizist sagen?
Offen gestanden, habe ich noch nie davon gehört, dass sich die Vorfahrt über die gesamte Fahrbahnbreite erstreckt. Und auch - bis jetzt - noch darüber Gedanken gemacht, geschweige denn eine solche Situation live erlebt. Gibt es dazu offizielle Quellen? StVO?
So richtig schmecken will mir das nicht. Immerhin habe ich auf der Gegenfahrbahn grundsätzlich nichts zu suchen (Gelb "behindert" Blau im Beispiel)
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 6. Mai 2019 um 12:14:09 Uhr:
Der Unterschied ist ganz einfach, das jetzt in der BRD der Linksabbieger in jedem Fall den Gegenverkehr erst durchlassen muss, und in der DDR war das eben nicht, wenn der Gegenverkehr auch was von rechts hat, so wie im Fall des TE.
Es ging nicht wirklich um DDR oder BRD, sondern um die Frage, ob die Vorfahrt für die gesamte Fahrbahnbreite gilt. Dann darf Blau - nach heutiger Regelung - nicht als Erster fahren im Beispiel des TE!
Gruß
.SD
p. s. Habe gerade nach Quellen gesucht ... und auch gefunden.
Das ist ja das Dilemma!!
Das genau genommen keiner fahren darf-
der Erste und der zweite haben jemanden von Rechts
und der Dritte biegt vor dem ersten Links ab!
Aufzulösen nur wenn der Dritte den Ersten seine Vorfahrt überlässt - oder der erste den dritten abbiegen lässt!
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.SD Es ist ständige Rechtsprechung und taucht gerne im Zusammenhang mit Geisterfahrern (Kfz + Rad) und Unfällen in Kreuzungssituationen auf.
Hallo!
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 6. Mai 2019 um 12:30:15 Uhr:
.SD Es ist ständige Rechtsprechung und taucht gerne im Zusammenhang mit Geisterfahrern (Kfz + Rad) und Unfällen in Kreuzungssituationen auf.
Habe selbst auch nach Quellen gesucht und einige einschlägige Urteile gefunden, ja.
Das bedeutet aber in letzter Konsequenz, dass mein Link, obwohl eine andere Situation darstellend (Blau geradeaus statt rechtsabbiegend) hier die erste und bisher einzige vollständig korrekte Antwort war. Und das, ohne dass mir dies selbst bewusst war. 😁
Wenn Gelb plötzlich auf die Gegenfahrbahn wechselt, aus welchem Grund auch immer, und es zum Unfall kommt, haftet Blau voll aufgrund des Vorfahrtverstoßes.
Unter diesen Umständen ist die DDR-Regelung dann aus meiner Sicht doch die bessere.
Gruß
.SD
Nee, auf Patt hatte noch keiner zuvor erkannt. 🙂
Wenn Blau beim TE einfach geradeaus düst, dann ist das immer noch ein Vorfahrtsverstoß gegenüber Gelb. Aber die Pattsituation besteht auch bei der Situation in deinem link. Das stimmt.
Hallo!
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 6. Mai 2019 um 12:38:49 Uhr:
Wenn Blau beim TE einfach geradeaus düst, dann ist das immer noch ein Vorfahrtsverstoß gegenüber Gelb.
Wenn er rechts abbiegt aber auch! Zumindest habt ihr, @Diedicke1300 und du, dies genauso gegenüber @Florian333 begründet, weshalb Rot (nach DDR-Regelung) zuerst fahren darf und nicht Blau.
Weil Rot nach heutiger Regelung jedoch selbst warten muss, weil Linksabbieger, gibt es eine Pattsituation.
Gruß
.SD
Zitat:
@.SD schrieb am 6. Mai 2019 um 12:24:29 Uhr:
Hallo!
Zitat:
@.SD schrieb am 6. Mai 2019 um 12:24:29 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 6. Mai 2019 um 12:13:58 Uhr:
Jein. Im Beispiel des TE haben nach aktueller StVO alle Vorfahrt zu gewähren. Es ist ein Patt. Es löst sich natürlich dadurch auf, dass Blau - sofern der Platz reicht - rechts abbiegt und die anderen dies stillschweigend als Verständigung auf die Reihenfolge Blau, Rot und dann Gelb akzeptieren. Vorfahrt hat Blau deshalb aber nicht. [...]Also begeht blau streng genommen einen Vorfahrtsverstoß? Was würde dazu wohl ein pflichtbewusster Polizist sagen?
Man darf als Rechtsabbieger fahren, wenn man den von rechts kommenden Vorfahrtberechtigten dadurch weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine Behinderung wäre z.B bei engen Straßen der Fall.
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 6. Mai 2019 um 08:32:20 Uhr:
....
Es scheint mühsam und ist wohl auch unnötig, den Bürgern des ehemaligen Westdeutschlands wie auch der heutigen Jugend beizubringen, welche Regeln, bzw. Verkehrsregeln damals zu DDR-Zeiten üblich waren. Alleine, weil sie keine aktuell gültigen Regeln sind. Ist wie mit dem Grünpfeil, der im Osten weitestgehender Standard war und im Westen nahezu unbekannt.
Genau, ganz ehrlich Leute,
was interessiert mich im besagten Fall die DDR-StVO, die seit fast 30 Jahren obsolet und nicht mehr gültig ist?😕🙁
Auch in einem möglichen juristischen Streitfall wird diese hier wohl kaum eine erwähnenswerte Rolle spielen.
Hallo!
Zitat:
@FirstFord schrieb am 6. Mai 2019 um 12:53:34 Uhr:
Genau, ganz ehrlich Leute,
was interessiert mich im besagten Fall die DDR-StVO, die seit fast 30 Jahren obsolet und nicht mehr gültig ist?😕🙁
Auch in einem möglichen juristischen Streitfall wird diese hier wohl kaum eine erwähnenswerte Rolle spielen.
Wenn es dich nicht interessiert, lies es nicht.
Auch für dich: Die DDR-Regelung soll so noch im Ausland in Gebrauch sein. Der Eine oder Andere könnte sich also durchaus mal praktisch mit dieser Regelung konfrontiert sehen.
Und immerhin hat die Diskussion darum kürzlich einen sehr interessanten - oder sollte ich besser sagen beunruhigenden Aspekt zu Tage gefördert. Nämlich, dass - streng genommen - bisher hier ausnahmslos alle falsch lagen.
Gruß
.SD
Zitat:
@FirstFord schrieb am 6. Mai 2019 um 12:53:34 Uhr:
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 6. Mai 2019 um 08:32:20 Uhr:
....
Es scheint mühsam und ist wohl auch unnötig, den Bürgern des ehemaligen Westdeutschlands wie auch der heutigen Jugend beizubringen, welche Regeln, bzw. Verkehrsregeln damals zu DDR-Zeiten üblich waren. Alleine, weil sie keine aktuell gültigen Regeln sind. Ist wie mit dem Grünpfeil, der im Osten weitestgehender Standard war und im Westen nahezu unbekannt.
Genau, ganz ehrlich Leute,
was interessiert mich im besagten Fall die DDR-StVO, die seit fast 30 Jahren obsolet und nicht mehr gültig ist?😕🙁
Auch in einem möglichen juristischen Streitfall wird diese hier wohl kaum eine erwähnenswerte Rolle spielen.
Weil die Regelung der DDR in anderen Ländern noch so praktiziert wird. Daher geht es gerade darum, dies für alle verständlich zu erklären.
Wer natürlich die eigenen Staatsgrenzen nie überschreitet, den wird es sicherlich nicht interessieren, wie es anderswo geregelt ist.
Ich war noch zu klein, um den Lappen zu DDR-Zeiten zu erwerben, aber ich finde es in der vom TE gezeigten Situation in der DDR-Variante besser gelöst.
Denn stehen diese 3 Fahrzeuge an einer Kreuzung, so ist es doch leicht zu erkennen, wer von den VT kein Fahrzeug rechts von sich hat.
Da Rot nach unserer derzeit gültigen Rechtslage erst Blau Vorfahrt gewähren lassen muss, müssen sich die VT erst verständigen, wer nun zuerst darf. Kommt in unserem Fall Blau an Gelb ohne diesen zu behindern vorbei, so löst es sich dann schnell auf, aber die Schwierigkeit ist doch heutzutage, dass die Blinkmuffel zu nehmen und es somit länger dauert zu erkennen, wer wo hinwill und somit wer nun zuerst fahren darf.
Die Regelung:
"Wer einen von rechts hat, unabhängig davon, ob er dessen Fahrspur kreuzt oder nicht, wartet solange, bis er keinen mehr von rechts hat"
ist in meinen Augen einfacher und weniger Fehleranfällig, da keine weiteren Faktoren wie "dem Gegenverkehr muss ich aber Vorfahrt gewähren" beachtet werden müssen.
Hallo!
Zitat:
@Catwiezle schrieb am 6. Mai 2019 um 12:53:09 Uhr:
Man darf als Rechtsabbieger fahren, wenn man den von rechts kommenden Vorfahrtberechtigten dadurch weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine Behinderung wäre z.B bei engen Straßen der Fall.
Aber in der Debatte weiter vorn mit @Florian333 wurde es von @berlin-paul und @Diedicke1300 vehement vetreten, dass nach DDR-Regelung Blau nicht vor Gelb fahren darf, auch nicht ohne Behinderung oder Gefährdung von Gelb. Weil die Vorfahrt sich auf die gesamte Fahrbahnbreite (hier von Gelb) erstreckt, nicht nur auf den rechten Fahrstreifen.
Und @berlin-paul hat soeben bestätigt, dass es diesbezüglich keine Unterschiede zur aktuellen Regelung gibt. Wenn Blau also damals nicht fahren durfte, dann darf es das heute auch nicht!
Oder in o. g. Debatte hatte Florian333 Recht. Dann hätte aber sowohl damals wie auch heute Blau als erster fahren können.
Gruß
.SD
Zitat:
@.SD schrieb am 6. Mai 2019 um 13:09:06 Uhr:
Hallo!
Zitat:
@.SD schrieb am 6. Mai 2019 um 13:09:06 Uhr:
...
Aber in der Debatte weiter vorn mit @Florian333 wurde es von @berlin-paul und @Diedicke1300 vehement vetreten, dass nach DDR-Regelung Blau nicht vor Gelb fahren darf, auch ohne Behinderung oder Gefährdung von Gelb. Weil die Vorfahrt sich auf die gesamte Fahrbahnbreite (hier von Gelb) erstreckt, nicht nur auf den rechten Fahrstreifen.Und @berlin-paul hat soeben bestätigt, dass es diesbezüglich keine Unterschied zur aktuellen Regelung gibt. Wenn Blau also damals nicht fahren durfte, dann darf es das heute auch nicht!
Oder in o. g. Debatte hatte Florian333 Recht. Dann hätte aber sowohl damals wie auch heute Blau als erster fahren können.
Gruß
.SD
Wenn Rot nicht da ist, dann wären auch nach DDR-Regelung Blau und Gelb gleichzeitig gefahren und es wäre nichts passiert. Von der Rechtslage her müßte Blau aber solange warten, bis Gelb weg ist.
Aus Sicherheitsgründen ist es auch nach BRD-Regelung nicht verkehrt, dies so zu handhaben. Aber solange der Platz da ist, kann Blau ungehindert fahren und Gelb wird deswegen keinen Aufstand machen, da nun Rot abbiegen und Gelb nun seinerseits seine Fahrt fortsetzen kann. Die "eigentliche" Pattsituation wird dadurch elegant gelöst.
Dass F.... Recht hat würde ich ausschließen. 🙂
Es hat heutzutag keiner Vorfahrt in dieser Situation des TE. Ein Patt. Es muss sich verständigt werden und das bietet Konfliktpotential.