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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW
Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:40

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:

Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:

...

Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.

...

...

Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.

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Zitat:

@fuzzy02 schrieb am 27. Januar 2021 um 18:42:21 Uhr:

Hallo nach dem Urteil vom Juni 2020 ist jetzt das Geld von VW jetzt endlich auf Zzwangsvollstreckungstermin gezahlt worden. Auto steht immer noch da, mal sehen wie lange noch, aber jetzt egal . Sache endlich abgeschlossen.

Nach 14 Tagen würde ich VW Standgebühren berechnen.

am 28. Januar 2021 um 7:07

Berechnen kannst Du das. Aber vermutlich wirst Du diese in einem langjähigen Verfahren mit ungewissem Ausgang einklagen müssen ;).

Zitat:

@katzepolldi schrieb am 17. Januar 2021 um 20:42:21 Uhr:

Hallo Gemeinde

Hab mir bei Gericht 1. Instanz LG. ein tolles Urteil mit 20. Tsd € Erstritten , Auto geht Zurück .

Leider Arbeiten die Gerichte aufgrund Überarbeitung sehr Langsam .

Am 17.12.20 wäre Einspruchs Frist Abgelaufen .

Jetzt macht VW noch ein 2. schlechteres Vergleichs Angebot mit nur 2.700€ ohne dass wir Wissen ob Revision Eingelegt wurde .

Wer hat Erfahrung ob VW , in der Regel bis vor OLG Stgt . Geht ?

Das übliche Spiel bei VW.

Ich wette, VW ist in Berufung gegangen.

Wir sind schon einige Schritte weiter.

Urteil LG ca.22.400 EUR gegen Rückgabe des Tiguan.

Berufung VW

1.Termin OLG Ende Nov. 2020 =>VW nicht erschienen. Versäumnisurteil gegen VW

Einspruch VW

Neuer Termin 21.01.21 vom OLG aufgehoben, wegen Corona vertagt.

In der Verfügung zur Terminierung hatte sich das OLG bereits vorab deutlich positioniert,

dass das Landgericht Köln im angefochtenen Urteil vom zutreffend von einem Schadensersatzanspruch der Klägerin gegen die Beklagte aus § 826 BGB i.V.m. § 31 BGB ausgegangen ist.

Auf der Grundlage der vom Senat in ständiger Rechtsprechung berücksichtigten 300.000 km Gesamtlaufleistung für den Motor AE189 hätte ein um 968,29 € geringerer Zahlungsanspruch in Höhe von lediglich 21.305,37 € zugesprochen werden dürfen.

Das LG hatte sogar 350.000 km zu Grunde gelegt.

Zwischenzeitlich ist wieder ein Vergleichsangebot eingetrudelt, ca.10.600 € das FZ "dürfte" man behalten.

Ich habe den Eindruck der VW-Computer schickt im 2-Monatsabstand um jeweils 2.000 EUR erhöhte Vergleichsangebote.

Ist mir inzwischen aber egal,

das FZ ist im Sept. abgemeldet worden,

der Verzugszinsenticker läuft.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'VW Vergleichs Angebote' überführt.]

Zitat:

@lehmbauer schrieb am 28. Januar 2021 um 16:51:09 Uhr:

Zitat:

@katzepolldi schrieb am 17. Januar 2021 um 20:42:21 Uhr:

Hallo Gemeinde

Hab mir bei Gericht 1. Instanz LG. ein tolles Urteil mit 20. Tsd € Erstritten , Auto geht Zurück .

Leider Arbeiten die Gerichte aufgrund Überarbeitung sehr Langsam .

Am 17.12.20 wäre Einspruchs Frist Abgelaufen .

Jetzt macht VW noch ein 2. schlechteres Vergleichs Angebot mit nur 2.700€ ohne dass wir Wissen ob Revision Eingelegt wurde .

Wer hat Erfahrung ob VW , in der Regel bis vor OLG Stgt . Geht ?

Das übliche Spiel bei VW.

Ich wette, VW ist in Berufung gegangen.

Wir sind schon einige Schritte weiter.

Urteil LG ca.22.400 EUR gegen Rückgabe des Tiguan.

Berufung VW

1.Termin OLG Ende Nov. 2020 =>VW nicht erschienen. Versäumnisurteil gegen VW

Einspruch VW

Neuer Termin 21.01.21 vom OLG aufgehoben, wegen Corona vertagt.

In der Verfügung zur Terminierung hatte sich das OLG bereits vorab deutlich positioniert,

dass das Landgericht Köln im angefochtenen Urteil vom zutreffend von einem Schadensersatzanspruch der Klägerin gegen die Beklagte aus § 826 BGB i.V.m. § 31 BGB ausgegangen ist.

Auf der Grundlage der vom Senat in ständiger Rechtsprechung berücksichtigten 300.000 km Gesamtlaufleistung für den Motor AE189 hätte ein um 968,29 € geringerer Zahlungsanspruch in Höhe von lediglich 21.305,37 € zugesprochen werden dürfen.

Das LG hatte sogar 350.000 km zu Grunde gelegt.

Zwischenzeitlich ist wieder ein Vergleichsangebot eingetrudelt, ca.10.600 € das FZ "dürfte" man behalten.

Ich habe den Eindruck der VW-Computer schickt im 2-Monatsabstand um jeweils 2.000 EUR erhöhte Vergleichsangebote.

Ist mir inzwischen aber egal,

das FZ ist im Sept. abgemeldet worden,

der Verzugszinsenticker läuft.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'VW Vergleichs Angebote' überführt.]

Hallo Lehmbauer

Bei uns ist die Sache am LG Ellwangen o. Einspruch v. VW --- Durch ( mit 20 Tsd € sogar für die Überführung zum ( Verwertungs- Sammelplatz Kitzingen giebts 300 € Extra .

Nur bei diesen Wetter Eilt es mir gar nicht , der Autofrühling kommt erst im April --- Sagt der Hyundai Händler ---

Hoffentlich lassen die mich noch Zeit zum Aussuchen .

Bin auf der Zielgeraden für einen Hyundai Tuchsen BJ 2019 / 20 . Mild Hybr. 48 V

Wer hat da Erfahrung ?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'VW Vergleichs Angebote' überführt.]

Zitat:

@Lutz317 schrieb am 26. Januar 2021 um 08:51:32 Uhr:

Zitat:

@MrAuto schrieb am 24. Januar 2021 um 20:48:22 Uhr:

 

Außerdem würde ich das Auto bei entsprechender Ausgleichszahlung gerne behalten. Ich habe gelesen, dass so etwas oft im Rahmen eines Vergleichs angeboten wurde.

Hallo,

liest sich ein wenig so, als möchtest du einen nachträglichen "Super"rabatt von VW bekommen.

Da es momentan keinen verbindlichen Rückruf und auch keine Sammelklage gibt, kannst du VW nicht ohne grossen Aufwand und ohne Klage Geld aus dem Kreuz leiern.

Dazu musst du schon eine Klage einreichen und auch wollen, daß das Fahrzeug zum Hersteller zurück geht.

Beim EA288 gibt es momentan keine Schnäppchen, das hat das KBA verhindert.

Gruss

Lutz

Ja völlig richtig erkannt, es geht mir um einen Extra Rabatt bzw. Rückerstattung von VW. Ich sehe das einfach als eine Kosten-Nutzen-Rechnung. Wobei ich hoffe, dass sich die Kosten durch meine Rechtschutzversicherung in Grenzen halten.

Was Du schreibst ist aber interessant: Beduetet dass, das man eigentlich nur auf Rücknahme verklagen und nicht einfach so auf Schadensersatz ohne Rücknahme das Autos?

am 29. Januar 2021 um 6:33

Zitat:

@MrAuto schrieb am 29. Januar 2021 um 02:26:29 Uhr:

Beduetet dass, das man eigentlich nur auf Rücknahme verklagen und nicht einfach so auf Schadensersatz ohne Rücknahme das Autos?

Verklagen kannst Du auf alles. Nur ob Du damit durchkommst steht auf einem anderen Blatt.

Wenn Du auf Schadensersatz verklagst muss Du die Höhe des Schadens beziffern/beweisen. Und das ist nicht so leicht. Daher hat man beim EA189 bisher meist auf Rückabwicklung geklagt. Das ist etwas einfacher da man nur darlegen musste das ein unerwünschter Kaufvertrtag zustande gekommen ist. Und genau dieses hat der BGH im Mai 2020 bestätigt. Es betrifft aber erst mal nur den EA189.

Zitat:

@MaxiMobil schrieb am 29. Januar 2021 um 07:33:48 Uhr:

Zitat:

@MrAuto schrieb am 29. Januar 2021 um 02:26:29 Uhr:

Beduetet dass, das man eigentlich nur auf Rücknahme verklagen und nicht einfach so auf Schadensersatz ohne Rücknahme das Autos?

Verklagen kannst Du auf alles. Nur ob Du damit durchkommst steht auf einem anderen Blatt.

Es betrifft aber erst mal nur den EA189.

Bei seinem EA288 wird das wohl nichts.....

Zitat:

@fuzzy02 schrieb am 27. Januar 2021 um 18:42:21 Uhr:

Hallo nach dem Urteil vom Juni 2020 ist jetzt das Geld von VW jetzt endlich auf Zzwangsvollstreckungstermin gezahlt worden. Auto steht immer noch da, mal sehen wie lange noch, aber jetzt egal . Sache endlich abgeschlossen.

Solange werde ich hoffentlich nicht warten. Hab meinen Anwälte schon signalisiert, nicht so lange warten zu wollen. Ich finde allerdings nirgends Fristen, die gelten. Wenn also das Urteil vom OLG da ist und Revision nicht zugelassen ist, wird dann trotzdem noch eine Frist gewährt? Volkswagen könnte ja theoretisch gegen die nicht zugelassene Revision vorgehen. Kenn mich damit aber nicht aus.

Die Anwälte schreiben, dass ein Aufforderungsschreiben an Volkswagen geschickt wird, die Zahlung anzuweisen und die Rückabwicklung einzuleiten. Da gelten dann ja auch wieder Fristen, wie lange man auf eine Reaktion warten muss. Man schreibt aber, dass das Aufforderungsschreiben eine anwaltliche Mahnung sei. Man gehe davon aus, dass es 6-8 Wochen oder auch länger dauern könne.

Ich finde das alles eine Frechheit seitens Volkswagen. Hier wird wieder viel auf Corona geschoben und man habe da ja aufgrund der abzuwickelnden Verfahren soviel zu tun. Der neue Wagen steht schon unangemeldet in der Garage. Der Vorteil bei der Sache ist der, dass ich noch Kilometer auf den Audi fahren kann, die mir nicht angerechnet werden und somit zu Lasten von Volkswagen gehen. Wenn man das überhaupt als Vorteil sehen kann.... :rolleyes:

Hallo, ich benötige Hilfe.

Meine Klage ist rechtskräftig. Mein Anwalt sagte dass seine Arbeit getan ist. Wie geht es nun weiter?? Meldest sich VW? Oder wie läuft die Rückabwicklung ab?

Zitat:

@jensn1981 schrieb am 1. Februar 2021 um 16:14:50 Uhr:

Hallo, ich benötige Hilfe.

Meine Klage ist rechtskräftig. Mein Anwalt sagte dass seine Arbeit getan ist. Wie geht es nun weiter?? Meldest sich VW? Oder wie läuft die Rückabwicklung ab?

Zitat:

Mein Anwalt sagte dass seine Arbeit getan ist.

Wie, und mehr sagt er dazu nicht ?

Hast du was Schriftliches vom Anwalt oder Gericht ?

Schriftverkehr und urteil habe ich

Ich würde niemals als Privatperson auf die Idee kommen, den vollstreckbaren Titel selber durchzusetzen. Wenn dein jetziger Anwalr das nicht machen möchte, such dir einen anderen, der dich dabei unterstützt. Wenn eine RSV beteilligt ist, sollte das eh kein Problem sein.

Mein Anwalt sagte er kann das machen aber er glaubt nicht dass dies die Versicherung übernimmt. Ist es egal wenn ich dann einen anderen Anwalt einsetze um das Urteil auch durchgeführt wird?

Hm, komisches Vorgehen. Der RA soll doch einfach ne Vorschusskostennote bei der RSV einreichen oder vorher dort mal anrufen, ob sie es übernehmen. Nachdem ich das OLG Urteil hatte, stellte sich gar nicht die Frage, wer die weitere Vorgehensweise übernimmt oder wer was zahlt. Haben alles meine Anwälte geregelt...

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