Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Zitat:
@Charly640 schrieb am 30. September 2020 um 20:55:12 Uhr:
So gesehen hat VW meiner Meinung nach gar keinen finanziellen Schaden aus dem Betrug erlitten.
Das käme einem Strafschadensersatz gleich den es in Deutschland nicht gibt. Zudem sind Strafen keine Sache der Zivilgerichte. Das ist soweit also erst einmal ok.
Aber: Da für die Berechnung des Nutzungsersatzes die Gesamtlaufleistung regelmäßig viel zu gering angesetzt wird ist VW bei der Rückabwicklung immer noch meist deutlich im Vorteil. Vor allem wenn man bedenkt das auch die Zinsen in der Berechnung berücksichtigt sein sollen.
Dazu kommt das durch die Verschleppungstaktik die Geschädigten im Prinzip weiter zur Nutzung des Fahrzeuges gezwungen werden. Und somit der anzurechnende Nutzungsersatz kontinuierlich steigt und VW dadurch noch weiter entlastet wird je mehr sie den Prozess verzögern.
Laufleistung 250.000 km, km werden abgezogen. Bei Vielfahrern lohnt sich der Aufwand nicht.
Und dann für 4.000 Eur gute Dieselfahrzeuge herschenken. Der Konzern hat doch an sich gewonnen.
Klagen sind nur sinnvoll bei Wenigfahrern.
Das ist doch schon lange klar. Sonst hätte ich bei 300.000 km auch nicht dem MFK Vergleich zugestimmt und den Wagen weiter gefahren. Man kann und sollte halt seine Konsequenzen gegenüber VW ziehen. Sollte mein Golf irgendwann hinüber sein werde ich mit Sicherheit keinen Wagen dieses Konzerns mehr kaufen.
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Zitat:
@Lutz317 schrieb am 1. Oktober 2020 um 19:44:12 Uhr:
Hallo,die letzte Bastion ist gefallen:
Gruss
Lutz
Hi Lutz,
gibts dazu mehr Infos?
-Welche Gesamtlaufleistung wurde angerechnet?
-Welcher Motor? 1.6 oder 2.0?
Gruß
caiowa
Zitat:
@betziman schrieb am 2. Oktober 2020 um 16:38:24 Uhr:
Klagen sind nur sinnvoll bei Wenigfahrern.
Sie sind auch dann sinnvoll wenn man einfach nur zeigen will das man mit einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung nicht einverstanden ist. Geld ist nicht alles.
Zitat:
@caiowa schrieb am 2. Oktober 2020 um 21:29:30 Uhr:
Hi Lutz,
gibts dazu mehr Infos?
-Welche Gesamtlaufleistung wurde angerechnet?
-Welcher Motor? 1.6 oder 2.0?Gruß
caiowa
Auf der Homepage RA Goldstein & Partner steht zu diesem Urteil nur, dass es sich um einen VW Passat mit einem E189 Motor handelt, der 2009 gekauft wurde.
Zitat:
@VWTIguan_sab schrieb am 27. September 2020 um 00:53:31 Uhr:
seitdem die Software installiert wurde, hatte ich als viel Fahrer ca 30-35 % mehr Dieselverbrauch!!!
Maßgeblich ist nicht der individuelle Verbrauch, sondern immer der nach dem Normzyklus (WLTP) ermittelte.
Nur wenn durch ein Gutachten festgestellt wird, dass der Verbrauch im angegebenen Normzyklus um mehr als 10% überschritten wird, kommt bei einem Neuwagen eine Rückabwicklung in Frage.
Gruß,
SUV-Fahrer
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'VW Klage - lohnt der Aufwand oder nicht?' überführt.]
Hier die 3 aktuellsten Urteile aus Braunschweig:
LG Braunschw. (11. Zivilkammer) Urt. v. 14.8.2020 – 11 O 6111/18
https://openjur.de/u/2272378.html
LG Braunschw. (3. Zivilkammer), Urt. v. 16.9.2020 – 3 O 2718/19
(unveröffentlicht)
OLG Braunschw. (7. Zivilsenat), Urt. v. 29.9.2020 – 7 U 337/18
(unveröffentlicht)
Mal unabhängig zum WLTP ... wenn man tatsächlich eine belastbaren Vergleich Vorher/Nachher machen kann und dann auf 1/3 höheren Verbrauch kommt ist das fett und dann eigentlich auch zuwider der Aussagen von VW.
Allerdings ollte man sich bei solchen vergleichen nicht auf "mal eben gefahren" stützen sondern schon mehrerer Tankfüllungen durch haben und dabei jeweils stabile Fahrprofile und Fahrstille haben.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'VW Klage - lohnt der Aufwand oder nicht?' überführt.]
Audi-Prozess
Zitat:
Machte das Topmanagement von Audi mit bei den Abgas-Manipulationen der VW-Tochter?
Die Angeklagten vor dem Landgericht München widersprechen sich bei dieser Frage gegenseitig. Und Ex-Unternehmenschef Stadler schweigt fürs erste.
Quelle:
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/audi-prozess-muenchen-101.html
Hallo,
nächstes Bollwerk gefallen:
http://www.dtoday.de/.../...fahrt-Bundesamt-einsehen-_arid,749148.html
Gruss
Lutz
Ich denke mal in Vorahnung auf den Ausgang des Verfahrens, welches nun für die DUH den Weg geebnet hat in dem von VW und KBA verursachten Dreck zu wühlen, wird es VW so eilig gehabt haben, noch möglichst viele Kläger per Vergleich zu entsorgen.
Ich schätze dass hier nun durch die DUH Dinge veröffentlicht werden, die dazu führen werden das jedes bislang noch so zurückhaltende Gericht, VW den Hintern bis über die Ohren aufreißen wird!
Da meine Kanzlei mich leider zum Vergleich genötigt hat und ich mich darauf eingelassen habe, kann leider hierbei für mich nichts mehr heraus kommen.
Aber letztendlich kann ich damit leben und habe VW mit all seinen Marken, speziell wenn es um die Anschaffung zukünftiger Fahrzeuge geht, komplett zum Konzern non grata erklärt und für mich so abgespeichert!
Ja, das hat man geschickt eingefädelt; der Schriftverkehr darf erst eingesehen werden, nachdem die meisten Kundenklagen schon durch sind.
Ein Schelm, wer ... 😉
Wir hatten das Thema schon vor Jahren, als ein Teil des Schriftverkehrs geleakt worden war. VW's Reaktion auf die Genehmigung der Softwareupdates: "Halleluja". 😮
Zitat:
@Lutz317 schrieb am 6. Oktober 2020 um 18:17:18 Uhr:
Hallo,nächstes Bollwerk gefallen:
http://www.dtoday.de/.../...fahrt-Bundesamt-einsehen-_arid,749148.html
Gruss
Lutz
Vielleicht kommen dann ja auch wieder Dobrindt und Scheuer aufs "Spielfeld" zurück... 😁