Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Das ist ja wohl eine Dummheit vom VW. Welcher Kläger lässt sich kurz vor der Verhandlung so unter Druck setzen?
Zitat:
@flusifan schrieb am 23. Juni 2020 um 15:12:31 Uhr:
Wie gesagt, vorher habe ich auch nichts gehört. Erst am Verh. Tag nach Beginn der Sitzung wurde das angeboten und man musste natürlich reagieren. Richter und Anwälte warten dann auf die mündliche Antwort von uns als Kläger.
Mein RA hat dies auch bereits angekündigt. Ich bin aber am Verhandlungstermin nicht dabei (Urlaub) und soll deswegen telefonisch erreichbar sein.
Mit den aktuellen BGH-Urteilen macht das aber irgendwann keinen Sinn . Wobei ehrlich gesagt die ganzen Einzelklagen keinen Sinn machen...
Zitat:
@NeuElch2020 schrieb am 23. Juni 2020 um 16:41:38 Uhr:
Wobei ehrlich gesagt die ganzen Einzelklagen keinen Sinn machen...
Solange VW von sich aus keine akzeptable Lösung anbietet machen Einzelklagen auf jeden Fall Sinn. Denn das ist (fast) der einzige Weg um zu seinem Recht zu kommen.
Ich habe gerade erst meine Klage eingereicht. Fange ganz von vorn an. Hab den Vergleich aus der MFK abgelehnt weil er für mich lächerlich war. Bei meinem zweiten Auto hab ich den Vergleich akzeptiert denn der ist 11 Jahre alt und hat 180.000 gelaufen. Ich hoffe zukünftig gehen die Verfahren schneller als in der Vergangenheit.
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Das hoffe ich auch... Zwei klagen liegen vor Gericht. 189 und 897. Mal sehen wann und was da so geht.
Gruß JM
Zitat:
@Blacky11111 schrieb am 23. Juni 2020 um 22:08:08 Uhr:
Ich hoffe zukünftig gehen die Verfahren schneller als in der Vergangenheit.
Ich denke nach der BGH Entscheidung Ende nächsten Monats könnte es tatsächlich etwas schneller gehen. Da dann die Rechtslage der allermeisten Fälle höchstrichterlich geklärt ist. Ich denke viele LGs und OLGs warten nur darauf um anschließend einen Großteil der Fälle endlich in einem Rutsch vom Tisch zu bekommen. Der von VW groß angekündigte „Schlussstrich“ lässt ja auf sich warten.
Zitat:
@MaxiMobil schrieb am 23. Juni 2020 um 22:02:53 Uhr:
Zitat:
@NeuElch2020 schrieb am 23. Juni 2020 um 16:41:38 Uhr:
Wobei ehrlich gesagt die ganzen Einzelklagen keinen Sinn machen...
Solange VW von sich aus keine akzeptable Lösung anbietet machen Einzelklagen auf jeden Fall Sinn. Denn das ist (fast) der einzige Weg um zu seinem Recht zu kommen.
In Amerika ging es ja auch ohne die Einzelklagen - aber das geht bei uns ja nicht. Also belasten wir lieber die Gerichte mit 100000 Klagen...
Zitat:
@NeuElch2020 schrieb am 23. Juni 2020 um 22:36:05 Uhr:
Zitat:
@MaxiMobil schrieb am 23. Juni 2020 um 22:02:53 Uhr:
Solange VW von sich aus keine akzeptable Lösung anbietet machen Einzelklagen auf jeden Fall Sinn. Denn das ist (fast) der einzige Weg um zu seinem Recht zu kommen.In Amerika ging es ja auch ohne die Einzelklagen - aber das geht bei uns ja nicht. Also belasten wir lieber die Gerichte mit 100000 Klagen...
Nicht ganz korrekt!!
Wer hat betrogen? Jetzt die Opfer zu "Tätern" machen hilft da sehr wenig.!!
Der Verursacher, auch der Klagen, ist und bleibt VW !!!
Gruß
Aber das mein ich ja - würde es ein klares Vorgehen (nicht Selbstdefiniert von VW) geben, wäre das einfacher...
Gericht Braunschweig
Zitat:
Wenn Volkswagen hustet, sagt der Volksmund, hat Niedersachsen Grippe.
Bingo:
Das letzte Bollwerk von Volkswagen ist gefallen: Jetzt folgen auch die Landgerichte Braunschweig und Hannover, die bislang überwiegend im Interesse des Autokonzerns geurteilt hatten, dem klaren Votum des Bundesgerichtshofs
https://www.anwalt.de/.../...el-abgasskandal-ist-besiegelt_169129.html
und sogar Deliktische Zinsen aus Hannover
Zitat:
Der Käuferin des VW Golf sprach neben dem Schadenersatz auch deliktische Zinsen zu (05.06.2020, Az. 7 O 164/19).
https://www.anwalt.de/.../...el-abgasskandal-ist-besiegelt_169129.html
Zitat:
@MaxiMobil schrieb am 7. Juni 2020 um 15:45:23 Uhr:
Merkwürdig, irgendwie erinnert mich das Verhalten des LG Braunschweig an das des VW-Anwalts der den Kläger als „unanständigen Wegelagerer“ bezeichnete. Und an eine kindische Trotzreaktion.
VW-Bastion Braunschweig fällt im Dieselskandal / Landgericht beugt sich BGH-Urteil
"(...) Bisher haben Landgericht und Oberlandesgericht eine Haftung der Volkswagen AG rigoros ausgeschlossen. (...)
In den teilweise beleidigt klingenden Formulierungen des Gerichts lässt sich erkennen, wie schwer es dem Hausgericht von VW gefallen ist, sich dem BGH faktisch zu beugen. (...)
„Die Entscheidung [des BGH] erscheint teilweise überraschend, ergänzungsbedürftig, ja einmal sogar fragwürdig [...]“, argumentiert der Einzelrichter am Landgericht Braunschweig und setzt sich mit dem VW-Urteil kritisch auseinander. Letztlich kommt er zum Schluss: „Aber: Trotz aller aufgeführten Punkte erscheint die vom BGH vertretene Rechtsauffassung im Ergebnis nicht unvertretbar. Vor diesem Hintergrund wird der Unterzeichner seine bisherige Rechtsauffassung aufgeben.“
"Das erste BGH-Urteil: VW haftet wegen sittenwidriger Schädigung" (...)"
Sehr interessante Entwicklung, deren Hintergründe hier bereits seit Jahren thematisiert werden.
In Braunschweig dürften die Köpfe rauchen.
Im Link weitere hochinteressante Details.
Wer nach "Volkswagen" und "Braunschweig" googelt, findet weitere Quellen, leider teilweise mit (hier nicht zulässiger) Bezahlschranke. Vorsicht beim Verlinken, eine Quelle war für mich zunächst frei lesbar und dann plötzlich nicht mehr.
Aufgrund des Tonfalls in Braunschweig ist zu erwarten, dass die dortige Gerichtsbarkeit den BGH-Beschluss nur zögerlich umsetzen wird; insbesondere wahrscheinlich in der Causa Deliktzinsen. Dort werden die Kläger vermutlich um jedes Detail ringen müssen.
Davon abgesehen stellt sich die Frage, inwieweit sich das OLG dieser Kehrtwende anschließt. Aber dazu muss man wohl die nächsten Urteile abwarten.
Ich habe inzwischen auch den aus der bekannten Tabelle aufgeführten Wert für einen Passat aus 2010 überwiesen bekommen. Daher gibt es weiter keinen Grund mehr, diesen Thread zu beobachten.
Allen alleingelassenen und noch klagenden Mitleidenden viel Erfolg weiterhin!!
Kopf hoch 😉
Zum Thema Nutzungsersatz ist das letzte Wort wohl noch nicht gesprochen ...
https://www.anwalt.de/.../...um-unabhaengigkeit-der-justiz_169242.htmlZitat:
Erstes BGH-Urteil geht zur Prüfung an EuGH
...
In der Kritik steht der Nutzungsersatz für die vom Verbraucher gefahrenen Kilometer.
...
Und genau diesen sogenannten Vorteilsausgleich hält ein Richter am Landgericht Erfurt für europarechtswidrig: Ein solcher Ausgleich bedeute in letzter Konsequenz, dass VW umso weniger Sanktionen zu befürchten habe, je länger sich der Rechtsstreit hinziehe. „Mithin könnte ein starker Anreiz entstehen, die Rechtsverletzung gleichwohl zu begehen und die Anspruchserfüllung ungehörig zu verzögern“, fasst der Richter seine Bedenken zusammen.
...
Allerdings beschäftigt sich der EuGH mit dem Thema Nutzungsentschädigung bereits in mehreren anhängigen VW-Verfahren. Bei diesem Thema ist daher das letzte Wort noch nicht gesprochen.
Fragt sich nur wann es diesbezüglich eine Entscheidung gibt. Bis dahin dürften viele Verfahren wohl abgeschlossen sein. Oder kann man dann wegen möglicherweise geänderter Rechtslage neu klagen?