Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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Zitat:

@Stephen64 schrieb am 2. Oktober 2017 um 23:20:37 Uhr:


MyRight sagt selber dazu, dass sie den Rechtsweg bis zum Europäischen Gerichtshof gehen werden müssen. VW wird eh stets in Berufung gehen.
Da ist es egal, wenn man auf dem Weg dahin dem LG und OLG Braunschweig erlaubt, sich mit hanebüchenen Urteilsbegründungen zugunsten des guten Nachbarn selbst lächerlich zu machen.

Damit bin ich voll bei dir. In dem VW eigenen Bundesland, dürften alle Klagen gegen Volkswagen überhaupt nicht verhandelt werden. Weder die von den Millionen betrogenen VW-Fahrern, noch die von den VW-Aktionären...

Die dunkle Seite der Macht ist hier viel zu präsent...😁

Was ich gelesen habe, hat VW oftmals versucht, die klagenden VW-Fahrer nach Braunschweig vor Gericht zu zerren.

Zitat:

@Broesel13 schrieb am 3. Oktober 2017 um 10:45:11 Uhr:


Was ich gelesen habe, hat VW oftmals versucht, die klagenden VW-Fahrer nach Braunschweig vor Gericht zu zerren.

Die Tatsache, daß diese Bemühungen öffentlich wurden, hat auch nicht gerade zu einer Neubildung des Vertrauens geführt... 😁

https://...nschweig.niedersachsen.de/.../...im-gueterichter-68917.html

Vielleicht klappt es ja über alternative Formen der Konfliktlösung.

Wob-der-baer

LG Wuppertal, 20.06.2017 - 6 O 50/16: https://dejure.org/2017,32375
=> OLG Düsseldorf - 5 U 105/17 (anhängig): https://dejure.org/9999,98442

Weiß jemand Näheres zum Stand beim OLG Düsseldorf?
Gab es eine Entscheidung oder einen Vergleich?

Am OLG Celle fanden am 07.09.2017 drei Verhandlungen in Sachen VW statt:
http://...cht-celle.niedersachsen.de/.../...ipulierter-pkw-156481.html

LG Hannover, 11.01.2017 - 11 O 9/16 => OLG Celle - 7 U 28/17
https://dejure.org/9999,95544

LG Hildesheim, 17.01.2017 - 3 O 139/16 => OLG Celle - 7 U 35/17
https://dejure.org/9999,97921

LG Hannover, 27.03.2017 - 14 O 273/16 => OLG Celle - 7 U 68/17
https://dejure.org/9999,97922

Weiß jemand Näheres zum Stand beim OLG Celle?
Gab es eine Entscheidung oder einen Vergleich?

PS:
In Sachen VW schreibe ich nur noch in diesem Thread. Die dadurch gewonnene Zeit investiere ich in meine Reisen. 😉

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LG Paderborn, 02.05.2016 - 4 O 33/16 => OLG Hamm - 28 U 106/16:
https://dejure.org/9999,91130

=> Händler nimmt Passat von Käufer aus Paderborn zurück:
http://www.nw.de/.../...-Passat-von-Kaeufer-aus-Paderborn-zurueck.html

Zitat:

Hier deutete der 28. Zivilsenat an, zu einer Beweislastumkehr zu neigen. ... Vergleich so gut wie abgeschlossen.

https://www.waz.de/.../...-siegt-vor-gericht-gegen-vw-id212133531.html

Abgas-Affäre: Bochumer Kundin siegt vor Gericht gegen VW

Bochum. Weil ein Kunde nicht mit einer Abschalteinrichtung im Motor rechnet und damit nicht rechnen muss, hat eine Bochumer Kundin vor Gericht gewonnen.

Im VW-Abgasskandal hat das Landgericht erneut ein Urteil zugunsten einer Kundin gesprochen. Wie die Bochumer Kanzlei Jordan-Fuhr-Meyer mitteilt, stellten die Richter fest, dass der VW-Touran der Klägerin aus Bochum mangelhaft war, weil ein durchschnittlicher Kunde nicht mit einer Abschalteinrichtung im Motor rechnet und nicht damit rechnen muss.

VW habe Klägerin arglistig getäuscht

Die Einrichtung wurde vorschriftswidrig eingebaut, wodurch die Zulassung des Pkw gefährdet ist. VW hat dies der Klägerin verschwiegen und sie arglistig getäuscht. Die Klägerin muss nun den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung von VW erstattet bekommen.

Rechtsanwalt Jochen Struck sagte, dass solche Urteile in Deutschland nur noch für kurze Zeit möglich seien. „Die Ansprüche gegen die Verkäufer, auf die wir unsere Klagen gegen VW stützen, verjähren zum Ende des Jahres. Ansprüche, die bis dahin nicht mit einer Klage oder einem anderen prozessualen Mittel geltend gemacht worden sind, verjähren unwiederbringlich.“ Daran ändere auch die Ankündigung eines Software-Updates nichts.

Zitat:

@bobbymotsch schrieb am 3. Oktober 2017 um 13:52:47 Uhr:


https://...nschweig.niedersachsen.de/.../...im-gueterichter-68917.html

Vielleicht klappt es ja über alternative Formen der Konfliktlösung.

Dein Bärchen hat noch ein altes Märchenbuch, ohne Update ;-).

Das neue Update des VW-K.O.nzerns trennt die Bodenbleche im Fußraum heraus und die Karren fahren dann im Jabbadabbaduh-Modus wie bei Feuersteins und Geröllheimers mittels Fußkontaktbetrieb zum Boden.

Richtig ist und bleibt der letzte Absatz des Posts von Broesel:
Wer nicht mehr klagt zur rechten Zeit, muß nehmen was ihm übrigbleibt.
Nix.

https://www.wallstreet-online.de/.../...-diesel-fahrzeug-zuruecknehmen

Urteil im Abgas-Skandal: VW muss manipuliertes Diesel-Fahrzeug zurücknehmen

Ein Urteil des Landgerichts Frankfurt/Oder (Az. 13 O 174/16) aus dem Juli 2017 zeigt wieder einmal, dass vom Diesel-Skandal betroffene Verbraucher gute Chancen auf die Rückgabe ihres Automobils haben. Käufer sollten sich daher nicht mit einem Software-Update abspeisen lassen, sondern im Rahmen einer kostenlosen Prüfung bei der Interessengemeinschaft Widerruf genau untersuchen, welche Rechte ihnen zustehen.

rechtliche Schritte gegen VW & Co

M.E. sollte reine Kanzleiwerbung in diesem Thread vermieden werden.

Die Erfahrung lehrt zudem, dass es nicht ratsam ist, anwaltliche Mandate im Ankreuzverfahren zu erteilen. Die juristische Interessenvertretung sollte auch hier bereits einzelfallbezogen und mit persönlicher Kontaktaufnahme beginnen.

Kann hier jemand erklären, weshalb nach den VW-Urteilen, die ich so kenne, bei Nachlieferung eines Fahrzeugs, das die bei Verkauf zugesagten Eigenschaften erfüllt (u.a. wegweisendes Regensburger Urteil), kein Nutzungswertersatz fällig wird, bei Rückabwicklung des Vertrages gegen Geld aber schon? Nutzungen von Verbrauchsgütern sind doch nach BGB so oder so nicht herauszugeben oder zu ersetzen. Und die Nutzung ist doch eigentlich die gleiche.

Die Frage konnte mir auch noch niemand gut beantworten. Mein Anwalt verwies nur auf das BGB, diverse Urteile und auf den Umstand, dass etliche Gerichte dem nicht folgen würden, auch wenn es vom EugH dazu schon eine Entscheidung (Verbrauchsgüter) gegeben haben soll. Irgendwo bei den Kommentaren auf der einschlägigen Seite von test.de gab es dazu einen (wenig erhellenden) Austausch. Schade...

Stichwort "Quelle-Urteil" des EuGH. Googlen und lesen, das beantwortet die Frage ausführlich.

Nur zu Info
Hab dann neue Post von Myright...

Zusammengefasst:

Zitat:

Wir haben am Freitag, 13. Oktober, Volkswagen eine letzte Zahlungsfrist bis Ende Oktober gesetzt.
..................das Ergebnis dieser letzten Gespräche abwarten.

Die Sammelklage aber ist fertig. Sollte Volkswagen unserer Zahlungsaufforderung nicht nachkommen oder wird es auch sonst keine Einigung geben, werden wir unmittelbar die Sammelklage einreichen.

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) verschickt seit dem Herbst eine Mahnung an alle Fahrzeughalter, die vom Abgasskandal betroffen sind und ihr Auto noch nicht haben umrüsten lassen.
Die Situation ist für die Kunden weiterhin nicht einfach. Denn natürlich sind alle Befürchtungen und Risken, was die Langlebigkeit des Motors nach der Umrüstung betrifft, aus unserer Sicht nicht vom Tisch. Wie Sie wissen, haben wir daher immer dazu geraten, die Umrüstung möglichst lange aufzuschieben.

Doch jetzt drohen die Behörden die Stilllegungen von Fahrzeugen an, die nicht umgerüstet wurden. Nach unserer Erfahrung aus vielen Kundengesprächen haben die wenigsten Menschen ein Interesse daran, sich jetzt auch noch mit dem Staat und den Behörden zu streiten. Daher unser Rat: Wer keine Lust auf Behördenstreitereien hat, sollte die Umrüstung machen. Alles andere tragen wir für Sie direkt mit VW aus. Das schont Ihre Nerven und gleichzeitig ist sichergestellt, dass Sie mit ihrem Fahrzeug fahren können.

Eine Sammelklage gibt es doch für Fälle dieser Art in Deutschland nicht. Klagen gegen die Volkswagen AG werden im Einzelfall als Leistungs- oder als Feststellungsklagel erhoben, jenachdem, ob der Schaden, der nach der Geltendmachung sonstiger Ansprüche übrig bleibt, schon beziffert werden kann oder "noch" nicht.
Ich bin in meinem Fall (VW Tiguan, 2.0 TDI, 140 PS, ohne BMT) mit allem komplett "durch". Erfolgreiche Nachbesserungsklage gegen das Autohaus vor dem Amtsgericht, ohne Berufungsmöglichkeit. Dann Nachrüstung, zur Erfüllung meiner Ansprüche aus dem Urteil, 7 Monate das Update auf Herz und Nieren getestet und dann das Fahrzeug auf Basis des verbrieften Rückgaberechts an den Händler zu dem mit ihm in 2013 vereinbarten Rückkaufpreis abgegeben. Es wäre noch interessant gewesen zu erfahren, wie sich der Durchschnittsverbrauch in den kalten Wintermonaten entwickelt. Darüber kann ich nun nichts aus eigener Erfahrung berichten.
Fazit: Motorgeräusche unverändert. Der Spritverbrauch stieg durch das Update bei Stadtfahrten allerdings -außen-
und motortemperaturabhängig - spürbar an (von mir geschätzt um ca. 1-1,5l/100km). Der Verbrauch auf der Autobahn sank dagegen etwas. Der Durchzug im unteren bis mittleren Drehzahlbereich erschien mir mit dem Update als etwas kräftiger. Unterm Strich stieg der Langzeitgesamtdurchschnittsverbrauch von 03 bis 09/2017 laut MFA um 0,3l/100km an. Etwa 3 Wochen vor der Rückgabe begann der Motor, beim Abstellen, ab und zu nachzudieseln. Die Ursache ist mir nicht bekannt. Keine Ausfälle!
ICH hätte ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug nicht behalten wollen, da es schwer sein wird zu beweisen, dass das Update als alleinige Ursache für spätere Schäden am AGR-System und am Motor in Betracht kommt. Ich "vermute", dass es zahlreiche Probleme mit umgerüsteten Fahrzeugen geben wird, davon wollte ICH nicht betroffen werden bzw. sein.

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