Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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Strafverfahren gegen VW in Wien - 22 UT 2/16w

"... In Wien ist ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zur Aktenzahl 22 UT 2/16w anhängig.

Nach dem österreichischen Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) können auch direkt Unternehmen (AG, GmbH, usw.) wegen strafbarer Handlungen ihrer Mitarbeiter strafrechtlich verfolgt und verurteilt werden.

Der VKI bietet Geschädigten an sich ohne Risiko und zu geringen Kosten dem Verfahren als Privatbeteiligter anzuschließen.
..."

Der Blick über den deutschen Tellerrand lohnt sich eventuell. Ob man sich aus Deutschland dort aktiv beteiligen kann, weiß ich allerdings nicht.

Mehr dazu dort:
https://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=2419

Zitat:

Der zuletzt mit Presseinformation Nr. 7/17 vom 30.03.2017 bekannt gegebene Verhandlungstermin in dem Verfahren 6 O 184/16 am Montag, den 03.04.2017, 13.00 Uhr (Az. 6 O 184/16) wurde aufgehoben.

Quelle:

Presse-Info des LG Braunschweig

Ihr dürft raten, warum! 😁

https://www.kreisbote.de/.../...t-vw-fahrer-schadenersatz-8071468.html

Schummelsoftware für Dieselmotoren

VW-Händler muss zahlen

Sorry, aber der Link funktioniert (bei mir) nicht. Bei Dir?

Inzwischen sind die Entscheidungen der LGs Kleve und Offenburg mit den Volltexten bei dejure verlinkt:
LG Kleve, 31.03.2017 - 3 O 252/16
LG Offenburg, 21.03.2017 - 3 O 77/16 (kein Wertersatz)

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Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 3. April 2017 um 16:34:13 Uhr:


Sorry, aber der Link funktioniert (bei mir) nicht. Bei Dir?

Inzwischen sind die Entscheidungen der LGs Kleve und Offenburg mit den Volltexten bei dejure verlinkt:
LG Kleve, 31.03.2017 - 3 O 252/16
LG Offenburg, 21.03.2017 - 3 O 77/16 (kein Wertersatz)

Bei mir auch nicht mehr...

Na, geht doch! 😁

https://webcache.googleusercontent.com/search?...

Zitat:

Schummelsoftware für Dieselmotoren

VW-Händler muss zahlen

Kempten – Ist ein Diesel-Fahrzeug von VW mit Schummelsoftware mangelhaft und im Wert gemindert?

Dieser Frage ging kürzlich das Landgericht Kempten in einer mündlichen Verhandlung nach. Der Besitzer eines VW-Tiguan, Baujahr 2012, hatte einen Allgäuer VW-Vertragshändler auf Schadensersatz verklagt – und bekam vom Gericht nun zum Teil Recht.

Der Kunde verlangte die Neulieferung eines mangelfreien, sprich neuen VW Tiguan. Das Gericht wies die Klage teilweise zurück, verurteilte den Autohändler jedoch dazu, dem Kläger einen Schadenersatz von 3.687,06 Euro zu zahlen.

Der Kläger hatte im August 2011 einen neuen VW Tiguan zu einem Kaufpreis von rund 36.000 Euro beim beklagten VW-Autohaus bestellt. Das Gericht bestätigte, dass das Fahrzeug, als es in den Besitz des Klägers überging, tatsächlich mangelhaft war.

Es genüge nicht, dass ein Fahrzeug technisch sicher und fahrbereit sei. Denn im neuen VW Tiguan des Klägers war, wie in vielen vergleichbaren VW-Fahrzeugen, besagte Schummelsoftware installiert, die die korrekte Messung der Stickoxidwerte verhindert und im Prüfbetrieb einen niedrigeren Schadstoffausstoß vortäuscht, als tatsächlich entstand.

Ersatzanspruch erlischt

Im realen Fahrbetrieb übersteigt das Auto die vorgegebenen Grenzwerte um ein Vielfaches. Daher, so der Kläger, sei das Fahrzeug schadhaft und erheblich wertvermindert. Auch das Aufspielen eines Software-Updates, das dem Kläger 2016 angeboten wurde, stelle keine taugliche Nachbesserung dar.

Kein neues Auto

Dem widersprach der beklagte Allgäuer VW-Autohändler, der das Software-Update für eine erfolgreiche Nachbesserung und die Neulieferung eines Fahrzeugs für unverhältnismäßig hielt.

Pech für den Kläger war allerdings, dass sein schadhaftes Fahrzeugmodell heute von VW so nicht mehr gebaut wird. Damit erlischt auch der Anspruch auf Ersatz eines identischen, gleichwertigen Autos derselben Fahrzeuggattung.

Daher begründeten die Richter, die Klage abzuweisen damit, dass deren Erfüllung mittlerweile unmöglich sei. Der Kläger habe keinen Anspruch auf Nachlieferung eines neuen Fahrzeugs aus der aktuellen Produktion.

Er könne jedoch die Rückzahlung von zehn Prozent des Kaufpreises (damit 3.687,06 Euro) beim beklagten Autohändler einfordern. Denn dem Fahrzeug bleibe der Mangel anhaften, dass es ein Auto des so genannten Abgasskandals sei. Das Kemptener Gericht gab außerdem dem Kläger recht, dass sich dies bei künftigen Verkaufsverhandlungen spürbar negativ auf den Wiederverkaufspreis auswirken werde.

ah

Zitat:

@solka schrieb am 4. April 2017 um 10:24:05 Uhr:


Artikel
Abgas-Razzia bei Volkswagen-Anwälten: VW will Verwendung beschlagnahmter Dokumente verhindern
http://www.automobilwoche.de/.../...schlagnahmter-dokumente-verhindern

Schlappe für Volkswagen und Audi im Streit mit Strafverfolgern
http://www.finanzen.net/.../...i-im-streit-mit-strafverfolgern-5403383

VW Skandal: Super-GAU für Volkswagen in Deutschland: erstmals bestätigt ein Oberlandesgericht die Rechte der Autokäufer - VW-Prozesstaktik grandios gescheitert
http://www.finanznachrichten.de/.../...ozesstaktik-grandios-ge-007.htm

Auch folgendes gibt es: Da zahlen die Kunden jahrelang ihre Beiträge und werden nun einfach sitzen gelassen

http://www.finanzen.net/.../...nschte-rechtsschutzversicherung-5404975

ARAG bei Anwälten unerwünschte Rechtsschutzversicherung

Wie gut eine Versicherung wirklich ist, erfährt man erst im Schadenfall.

Naja, das überrascht bei der Vielzahl der Fälle nicht, d.h. die RSVen versuchen es halt (wie auch beim sog. Widerrufsjoker), sich schadlos zu halten. Dass das letzten Endes nur sehr wenig Erfolg hat, verrät uns ein Blick in die u.g. Liste, wo etliche Urteile gegen RSVen ergangen sind (beim Abgas-Skandal), u.a. auch sehr viele gegen die ARAG; sehr viele übrigens auch auf Betreiben von Stoll & Partner. Ich bin mit dieser Kanzlei nicht assoziiert und mache explizit keine Werbung für die. Mir sind "Großkanzleien" mit "Massenabfertigung" eher nicht so sympathisch, aber es kann gut sein, dass beim Abgas-Skandal Sinn darin besteht, ähnlich gelagerte Fälle zu bündeln. Da haben es größere Kanzleien ggf. leichter, aber das muss nicht so sein.

Hier die Liste von test.de mit verbraucherfreundlichen Urteilen - u.a. eben auch gegen RSVen:
https://www.test.de/.../

VW und seine Händler lassen es sich viel Geld kosten, verbraucherfreundliche Ober­landes­gerichts­urteile zu verhindern. Das Ober­landes­gericht München macht öffent­lich, was die Anwälte hinter den Kulissen verhandelt haben: Der Käufer eines VW Golf Bluemotion TDI soll gegen Rück­gabe des schon 80000 Kilo­meter alten Wagens den Kauf­preis abzüglich von nur 2000 Euro Nutzungs­entschädigung zurück bekommen. Weitere Einzel­heiten und Hintergrund in der test.de-Meldung: OLG München billigt Rücktritt

"Das Arbeitsgericht entblößt Audis Abwehrstrategie

In Heilbronn läuft ein Prozess, der für Audi-Chef Stadler gefährlich werden könnte. Der Entwicklungschef der Dieselmotoren wehrt sich mit neuen Dokumenten gegen seine Entlassung. Besonders eine Mail dürfte brisant sein.
..."

Mehr dazu dort:
https://www.welt.de/.../...richt-entbloesst-Audis-Abwehrstrategie.html

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 4. April 2017 um 20:55:48 Uhr:


"Das Arbeitsgericht entblößt Audis Abwehrstrategie

In Heilbronn läuft ein Prozess, der für Audi-Chef Stadler gefährlich werden könnte. Der Entwicklungschef der Dieselmotoren wehrt sich mit neuen Dokumenten gegen seine Entlassung. Besonders eine Mail dürfte brisant sein.
..."

Mehr dazu dort:
https://www.welt.de/.../...richt-entbloesst-Audis-Abwehrstrategie.html

Meiner Meinung nach wird es hier zum außergerichtlichen Vergleich kommen.

Es geht für VW und Audi ums nackte Überleben...

http://www1.wdr.de/.../vw-prozess-olg-hamm-100.html

Paderborner VW-Kunde klagt wegen arglistiger Täuschung

Nochmals vielen Dank für den Hinweis zum OLG Hamm! Hier noch ein paar Hintergrund-Infos zu dem Verfahren:
http://www.justiz.nrw.de/.../index.php

EDIT:

Auszug aus einem Artikel:

Zitat:

Bei dem Gerichtstermin am Dienstag (4.04.2017) wurde deutlich, dass das beklagte Autohaus und nicht der Kläger nachzuweisen haben könnte, dass der Kläger vor dem Kauf über die Betroffenheit des Fahrzeugs vom "VW-Abgasskandal" zutreffend informiert wurde. Beide Seiten hielten es auf Anregung des Gerichts daraufhin für angemessen, über eine gütliche Einigung zu reden. Über die Einzelheiten verhandeln sie bis zum 16. Mai. Sollten sie sich bis dahin nicht einigen können, entscheidet das Oberlandesgericht Hamm.

Knapp 30.000 Euro zahlte der Mann im Oktober 2015 für seinen VW Passat. Ein Modell, das auch über die Software verfügt, mit der Abgaswerte manipuliert wurden. Der VW-Kunde möchte, dass das Autohaus den Wagen zurücknimmt und ihm den Kaufpreis erstattet. Denn angeblich hatte ihm der Verkäufer versichert, der Wagen sei nicht vom Abgasskandal betroffen. Das wäre eine arglistige Täuschung. Die erste Instanz, das Landgericht Bielefeld [Anm.: Bielefeld ist falsch - es war das LG Paderborn, Urteil vom 02.05.2016 - 4 O 33/16], hatte entschieden, der Käufer müsse diese Täuschung nachweisen.

Quelle:

http://www1.wdr.de/.../vw-prozess-olg-hamm-100.html

D.h., dass hier die Situation etwas anders war als wohl in den meisten Fällen.
EDIT-Ende

Und noch etwas Neues:

Zitat:

Winterkorn und Stadler droht Millionenforderung

Sie hatten oder haben die Macht, dennoch wollen sie vom Diesel-Betrug nichts gewusst haben: Ex-VW-Boss Winterkorn und Audi-Chef Stadler. Kommen sie so davon? Die Aufsichtsräte prüfen Schadenersatzansprüche gegen die gesamten Vorstände.
...

Mehr dazu dort:
http://www.spiegel.de/.../...r-droht-millionenforderung-a-1141287.html

Beachtet bitte mein "EDIT" oben, mit einer Anmerkung bzgl. einer im Artikel offensichtlich falsch angegebenen Vorinstanz (korrekt LG Paderborn, nicht Bielefeld). Zumindest steht in der Presse-Info des OLG Hamm das LG Paderborn als Vorinstanz drin, und auch ansonsten scheinen die Daten mit denen im Artikel von wdr.de übereinzustimmen (Verhandlung am 04.04.2017 und knapp 30.000€ für einen VW Passat, gekauft im Oktober 2015 - nur das LG Bielefeld ist eben falsch).

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