Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
haben die NOx werte wirklich zur kaufentscheidung zwischen 2007 und 2014 bei irgendjemandem zu buche geschlagen???
ich glaube nicht.
mich hat interessiert, wieviel sprit braucht die kiste, sind die steuern vertretbar, passt die versicherung, sind für das von mir veranschlagte budget sachen drinnen und dran, die ich brauch.
NOx??? was war das?
hat mich nie interessiert, wozu auch.
der diesel wurde ja immer umworben, sparsach, umweltfreundlich.
da der 2.0 tdi auch schon im plus war bei mir und ich damit zufrieden , zum damaligen zeitpunkt, fiel die entscheidung wieder zum 2.0 tdi (ähnlich gleicher motor) und es ging mir auch um drehmoment und anhängelast.
ergo - passte alles - kein gedanken an NOx - hatte ja auf nix einfluß zu der zeit.
wie von den leuten zuvor schon geschrieben, hätte ich mir im gleichen preissegment was anderes gesucht, hätte ich befürchtet, dass ich nur "ärger" von außerhalb bekäme.
also, auf guten glauben und der zuverlässigkeit - eben diesen tig gekauft...
hinterher ist man immer schlauer.
Wer schaut sich denn bitte konkret die NOx Werte an bei Kaufentscheidung eines PKW? Da geht es doch um Ausstattung, Haltbarkeit, Spritverbrauch, etc. Allein schon das Richter dem Käufer so eine Frage stellen ist schon dreist. Was muß denn noch passieren damit auch jedem einzelnen hier im Land klar wird (speziell der Auto-Kanzlerin), dass wir beschissen wurden und wir es nun ausbaden dürfen.
Wir hatten mündl. Verhandlung für September, aber Gegenseite (gegen VW + Autohaus) haben um Verschiebung auf Oktober gebeten wegen Überlastung.
Das Stichwort "umweltfreundlich" bzw. "umweltverträglich" sollte hier ausreichend sein! Damit wurde geworben! Das dürfte einem Polo-Besitzer allerdings leichter fallen plausibel vorzutragen als einem Amarok-Besitzer. Und dass gar nicht Auto zu fahren am umweltfreundlichsten ist, steht dabei immer außer Frage!
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man kann ja argumentieren, dass die NOx werte auch ausschlaggebend waren !!! - wenn der hinweis hier kommt und sich die gegenseite damit selbst ein tor schießt!!! dass die werte erheblich unter dem damaligen grenzwert lagen.
wie gesagt, für mich war es nie ein thema (hatte mich nie damit beschäftigt, weil ich keine ahnung von grenzwerten hatte/habe und es auch nicht den kaufpreis und folgekosten - zum damaligen zeitpunkt beeinflusst hat )- aber nun gut - um den verbrechern zu schaden würde ich dies auch zugeben!!!
zum thema "umweltfreundlich/verträglich"
wie würdest du dann die BMT technologie interpretieren???
mehr war ja zum damaligen zeitpunkt nicht drin, außer man kauft sich nen hybrid oder elektrokarren.
BMT war ja schon das grüne der grünen - was also noch? fahrrad???
Man wollte doch die Klimaziele erreichen und da ging ausschließlich um CO2. Die Einführung der neuen Besteuerung war eine Koppelung von Hubraum und CO2. NOX war da kein Thema und wurde erst zum diesem, als man in den USA die NOX-Werte drastisch senkte um die Clean-Diesel vom USA-Markt zu drängen.
Also meine Kaufentscheidung beruhte auf Verbrauch und CO2-Ausstoss. Von NOX steht garnichts im Prospekt. Kann mich auch nicht daran erinnern, dass NOX bei Autotests eine Rolle spielte.
jepp, hast recht, hab ja auch prospekte gewälzt und letztens nur durch zufall in der online konfig über nox gestolpert.
somit stand zu keiner zeit nox im vordergrund.
ob das nun ein vorteil für uns ist, das es in der konfig steht und die grenzwerte drastisch unterschritten werden???
zumindest ein argument auf das sich aufbauen liese...
wie geschrieben - auf guten glauben , oder warum sollte ich als "unkundiger" autokäufer" die werte anzweifeln???
gerade mal gegooglt.
https://www.kfztech.de/kfztechnik/motor/abgas/abgaswerte.htm
Zitat:
@enzo59 schrieb am 4. August 2018 um 11:49:17 Uhr:
Man wollte doch die Klimaziele erreichen und da ging ausschließlich um CO2. Die Einführung der neuen Besteuerung war eine Koppelung von Hubraum und CO2. NOX war da kein Thema und wurde erst zum diesem, als man in den USA die NOX-Werte drastisch senkte um die Clean-Diesel vom USA-Markt zu drängen. (...)
Das würde ich so nicht stehenlassen. EU5 verbietet Abschaltungen der NOx-Reinigung und erfordert die Deklaration von Abschalteinrichtungen. Beides haben die Hersteller, besonders VW, missachtet.
Darüber hinaus gibt es verbindliche NOx-Grenzwerte in den Städten, die seit Jahren teilweise massiv überschritten werden. Wenn es den Abgasbetrug nicht gegeben hätte, sähe das anders aus. EU5 wird im Prospekt zugesichert, ist also für den Hersteller bindend.
Zitat:
@Steam24 schrieb am 4. August 2018 um 12:11:21 Uhr:
Zitat:
@enzo59 schrieb am 4. August 2018 um 11:49:17 Uhr:
Man wollte doch die Klimaziele erreichen und da ging ausschließlich um CO2. Die Einführung der neuen Besteuerung war eine Koppelung von Hubraum und CO2. NOX war da kein Thema und wurde erst zum diesem, als man in den USA die NOX-Werte drastisch senkte um die Clean-Diesel vom USA-Markt zu drängen. (...)Das würde ich so nicht stehenlassen. EU5 verbietet Abschaltungen der NOx-Reinigung und erfordert die Deklaration von Abschalteinrichtungen. Beides haben die Hersteller, besonders VW, missachtet.
Darüber hinaus gibt es verbindliche NOx-Grenzwerte in den Städten, die seit Jahren teilweise massiv überschritten werden. Wenn es den Abgasbetrug nicht gegeben hätte, sähe das anders aus. EU5 wird im Prospekt zugesichert, ist also für den Hersteller bindend.
So isses! Und die Stichworte "umweltverträglich" oder "umweltfreundlich" inkludiert genau all das! CO2, Ruß, NOx etc.pp. Typzulassungskonforme Werte für Euro5 eben!
Es gibt Gerichte, die der Ansicht waren, dass der Kunde beim Kauf eben nicht nach NOx gefragt habe, und in der Klage nur auf Euro 5 bestehe. Solche Klagen sollen schon abgewiesen worden sein - nicht nur an den LGs Braunschweig und Bamberg. Das sollte man bedenken, auch wenn man sich selbst sicher ist, dass Euro 5 aufgrund der Manipulation nur auf dem Papier steht. Ich spiele nur "des Teufels Advokat". 😉
News:
Zitat:
@Steam24 schrieb am 4. August 2018 um 10:39:36 Uhr:
Neuer Rückruf bei Audi: Biturbo-Diesel sind dranDamit hat Audi die ganze Palette durch, dann können sie endlich die Task Force auflösen.
Oder wollen sie etwa doch noch klären, wer für den Betrug verantwortlich ist? 😛
he leute,
aber irgendwie sollte man die kirche im dorf lassen!
der tig, den ich 02.12 gekauft habe, hatte min. 3 monate wartezeit!!!, war 1. generation mit facelift.
also absolut stand der technik zum damaligen zeitpunkt.
jetzt wird man aber als kunde sowas von ausgespielt, ja, ich bin kein kfz-inschenöhr, auch kein automeschanikker und dgl....
laut den gerichten muß man ja fahrzeugtechnik studiert haben, wenn man sich ein auto kauft.
so ist es aber nicht, ich bin kunde, der ganz genaue vorstellungen hat und gezielt ein auto kauft.
ich hab mir den kauf nicht leicht gemacht, hab vorher verglichen und ja, es mehrere monate gedauert, bis ich mich entschlossen hab.
ist ja nicht so, dass ich hin bin und gesagt habe, den da nehm ich mit, als wenn man im laden ne tüte milch kauft.
und ja, wenn ich klamotten oder sachen des täglichen bedarfs kaufe, hinterfrage ich nicht bei jedem produkt, ob das leder von tieren stammt, die artgerecht gehalten worden oder ob markenprodukte durch kinderarbeit in der 3. welt hergestellt worden...
wenn wir da angelangt sind, brauch ich 90% des tages um mich durch vorschriften und belege zu wühlen.
der kunde ist hier der falsche ansprechpartner, wenn ich mich auf keine aussage mehr verlassen könnte, dann sollten wir wieder in höhlen leben und jeden tag ein lagerfeuer machen.
somit stell ich ja alles, aber auch absolut alles infrage!!!
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 4. August 2018 um 13:47:52 Uhr:
Es gibt Gerichte, die der Ansicht waren, dass der Kunde beim Kauf eben nicht nach NOx gefragt habe, und in der Klage nur auf Euro 5 bestehe. Solche Klagen sollen schon abgewiesen worden sein - nicht nur an den LGs Braunschweig und Bamberg. Das sollte man bedenken, auch wenn man sich selbst sicher ist, dass Euro 5 aufgrund der Manipulation nur auf dem Papier steht. Ich spiele nur "des Teufels Advokat". 😉
Das ist schlicht dummes Zeug! Die Stichworte "umweltverträglich" oder "umweltfreundlich" inkludieren genau all das! CO2, Ruß, NOx etc.pp. Typzulassungskonforme Werte für Euro5 eben! Da ist NOx mit dabei! Auch das hohe Gericht kann irren. Dafür gibt's dann ja die nächste Instanz zur Korrektur!
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 3. August 2018 um 22:16:35 Uhr:
Müsste ein Kläger dazu bereits in der 1. Instanz vortragen oder würde es auch im Rahmen der Berufung etwas nützen können?Und:
Was bedeutet die Nichtigkeit eines Kaufvertrags? Folgt eine Rückabwicklung ex tunc oder ex nunc? Sind die Folgen wie bei der Anfechtung oder wie beim Widerruf bzw. Rücktritt?
Die Berufung ist eine Tatsacheninstanz; da kannst Du neu vortragen. Das wird sich aber auf die Kostenentscheidung auswirken. Es kommt durchaus vor, dass eine obsiegende Partei die Kosten der 1. Instanz tragen muss, wenn die Entscheidung auf Dingen beruht, die erstmals in der Berufung eingebracht wurden.
Eine Anfechtung führt zur Nichtigkeit. Also sind die Rechtsfolgen gleich.