Rechtliche Frage zur Umweltplakette
Hallo zusammen,
bitte dringend um Eure Hilfe.
Es ist keine technische, sondern eine rechtliche Frage. Wen´s nicht interessiert, bitte nicht weiterlesen und keine bla-bla-bla Kommentare ablegen. Ich brauche schnell KOMPETENTE Aussagen. Bitte...
Ich habe einen A6 4F 2.7TDI mit grüner Plakette an der Windschutzscheibe gekauft. Fahrzeug angemeldet, auch eine neue Plakette mit meinem Kennzeichen bekommen, nur leider das Anbringen soweit vertagt bis ich das ganz vergessen habe.
Und nun das: Bußgeldbescheid wegen dem falschen Kennzeichen auf der Plakette!
Bußgeld + Gebühren + Auslagen = 68,50€ + 1 Punkt
Frage: muss ich das hinnehmen? Oder sollte ich da Einspruch einlegen? Kann ich mich darauf berufen, dass ich es vergessen habe, und - vor allem - dass das Fahrzeug je eine grüne Plakette bekommen WÜRDE? Es ist doch offensichtlich weil dort schon eine grüne hängt. Und außerdem könnte man anhand der Baureihe von alleine darauf kommen, dass diese Autos alle "grün" sind, sowohl Benziner als auch Diesel. Dazu sollte ich als Ordnungshüter nur etwas Erfahrung und etwas Hirn im Kopf haben.
Ja, ich weiß... Ich mache mich lächerlich, wenn ich mich wirklich auf das Letztere berufe... 🙂😉
Spaß bei Seite... Kann mir jemand helfen???
Ja, ich bemühe parellen den Onkel Google auch. Meist ist es Werbung von Anwaltkanzleien, so nach dem Motto "na klaaaar... Sie sollten unbedigt dagegen vorgehen. Rufen Sie uns doch einfach mal an!"
Manchmal auch was Nützliches wie Gerichtsbeschlüsse. Aber diese sind leider unterschiedlich ausgefallen! 🙁
Liebe Community, ich brauche hier keine Spekulationen, sondern wirklich Info aus der ersten Hand.
Hat jemand hier schon sowas gehabt? Habt ihr Einspruch eingelegt?? Und wie ist es ausgegangen???
Vielen herzlichen Dank im Voraus!
Beste Antwort im Thema
Hallo,
Du hattest anfangs geschrieben, dass Du keine "blabla-Kommentare" haben willst, sondern nur kompetente Antworten. Der einzige, der jedoch blabla und inkompetente Kommentare abgibt, bist Du! Irgendwie komme ich mir gerade wie im Kindergarten vor.
Mensch, mach was Du willst, aber wenn Du Dich noch nicht einmal an Deine gemachten Vorgaben hältst, brauchen wir nicht darüber zu diskutieren, ob Dein Problem rechtlich in Ordnung ist oder nicht!
Gruß
Calcar
52 Antworten
Es gibt sogar einen Punkt, wenn Du 2 an der Scheibe kleben hast. Deine und die vom Vorbesitzer. Es darf nur Deine an der Scheibe kleben. Nicht 2 oder mehrere, und nicht eine falsche, die nicht zu Deinem Kennzeichen passt. Du könntest nämlich auch eine Gelbe haben, und Deinem Kumpel, der eine Grüne hat, sagen er soll sich beim TÜV eine holen, und die klebst Du bei Dir dran.
In 2 Monaten sind die Punkte wieder weg, also halb so wild, dann gibt es dafür auch keine mehr.
Hallo zusammen,
danke für die Feedbacks. Also die häufigste Frage hier war, ob ich angehalten wurde oder das Auto parkend gestanden hat.
Der Wagen wurde geparkt. Leider im Parkverbot. Es war wahrscheinlich auch der Grund, warum es näher angeschaut wurde, obwohl eine grüne Plakette von Weitem zu erklennen ist.
Knöllchen 10€ fürs Parken wurde längst überwiesen.
Jetzt noch der Bescheid wegen UWP...
@dumentia,
"Am Ende des Tages wirste das bezahlen wie ein Mann und gut is....klingt zwar komisch, is aber so..."
Guter Rat, ich mach´s wie ein Mann. Nämlich habe am Montag den Termin bei meinem Rechtsanwalt.
Da die Plakette diesem Fahrzeug und nicht diesem Kennzeichen zugeordnet worden war (und die war es, ich habe noch Kopie vom alten Kfz-Brief mit dem alten Kennzeichen), hat man alles richtig gemacht. Es ist geboten, die Plakette ordnungsgemäß an die Scheibe anzubringen. Das wurde genau richtig gemacht, danke an den Vorbesitzer. Desweiteren reglamentiert der Gesetzgeber gar nichts mehr eindeutig.
1) Die grüne Plakette gehört definitiv diesem Fahrzeug (lt. alten Zulassungspapieren) und ist nicht von Kumpel seinem sauberen Benziner auf einen stinkenden Diesel geklebt worden - soweit klar.
2) Es gibt keine eindeutige Rechtsgrundlage mich dafür zu bestrafen, dass die Kennzeichen nicht übereinstimmen.
3) Ich zahle keinen Cent, auch wenn ich bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorgehen muss.
dann halt uns mal auf dem Laufenden was jetzt so abgeht 🙂
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Zitat:
Ich als Beamter würde mich fragen, wann ich ein solches Auto zuletzt OHNE grüne Plakette gesehen habe.
....................na gerade dann sollte man doch wissen wie der Hase läuft!
Willst Du gegen die eigene Innung vorgehen?
Zitat:
Original geschrieben von alles_fahrer
[...]3) Ich zahle keinen Cent, auch wenn ich bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorgehen muss.
Hehe, wegen der Verletzung welchen Grundrechts? 😉
Ehrlich gesagt denke ich jedoch, dass es für dich ein hoffnungslosen Unterfangen wird.
Die Entscheidungen der Oberlandesgerichte sind bisher leider ziemlich eindeutig für die Rechtmäßigkeit der Bußgelder ausgefallen.
Aber trotzdem dir und deinem Anwalt viel Erfolg.
PS. Zu Punkt 2 hast du allerdings recht.
Eigentlich ists ganz einfach: die Strafe darf nicht automatisch dem Fahrzeughalter aufgebrummt werden sondern der Fahrzeugführer muss ermittelt werden. Ist das nicht möglich, wird das Verfahren gegen eine Aufwandspauschale i.H.v. 15,- Euro eingestellt, ganz ohne Punkt. Also zurückschreiben, dass du nicht gefahren bist und jemand anders das Auto dort abgestellt hat. Dann sollen die mal versuchen rauszufinden, wer das war und du wartest die Verejährungsfrist von 3 Monaten ab.
Nach meinem Wissenstand sollte der Halter des Fahrzeuges sehr wohl informiert sein wer sein Fahrzeug bewegt und ist diesbezüglich auch verantwortlich.
Wenn er den Führer nicht nennt oder nennen kann bezahlt er inkl. der entstandenen Kosten.
Ausnahme ist lediglich das Recht die Aussage zu verweigeren gegen z. B. verwandte Personen.
Lasse mich aber gerne eines besseren belehren!
Zitat:
Original geschrieben von Nico82x
wird das Verfahren gegen eine Aufwandspauschale i.H.v. 15,- Euro eingestellt, ganz ohne Punkt.
Wenn nicht eh schon jede Menge Punkte vorhanden sind ist das doch völlig egal, der Punkt ist eh im Mai wieder weg.
Des Weiteren kann einem die Auflage gemacht werden ein Fahrtenbuch zu führen.
Insbesondere dann, wenn man den Trick mit dem unbekannten Fahrzeugführer regelmäßig anwenden sollte.
ich möchte bei der ganzen Sache nichts "sparen".
Tipps, wie ich mit 15€ davon komme, sind schön (danke), aber nichts für mich. Es ist was anderes: man muss doch Eier haben um zu sagen "hallo?.. Wie oft muss ich noch an jeder Ecke abkassiert werden, auch wenn ich nichts dafür kann?!"
Das ist der Punkt. Eine Sache des Prinzips.
(ob ich was dafür konnte, wird sich in der nächsten Zukunft klären)
Denn mir ist es im Grunde egal, ob ich 15 oder 150 Euro zahlen muss, wenn ich schuldig bin. Schuldig = zahlen, und fertig. Versteht ihr das?
Und in dieser Angelegenheit bekenne ich mich eben NICHT als schuldig. Also muss ich auch keine 15€ zahlen. Warum das denn? Ich habe nichts zu verschenken. Egal, wieviel ich habe. Versteht ihr das auch?
Wenn andere Menschen denken, ganz egal ob schuldig oder nicht, Hauptsache noch mit blauem Auge (nur 15€) davon gekommen, dann tun die mir echt Leid. Was ist denn los, wo ist euer Rückgrat?!
Passt mal auf. Wenn dem so ist - wenn es hier Leute gibt, die bereit sind 15€ dafür zu bezahlen, dass man sie in Ruhe lässt, ganz egal ob sie was falsch gemacht haben oder nicht - dann können sie es bitte gerne tun, ich gebe jedem mein Bankkonto bekannt. OK?
Na was denn? Warum nicht? Der Staat macht nichts anderes. Und den meisten passt es so.
MIR NICHT...
Tip an alle, die gerne was tricksen wollen.
Ich habe es nirgendwo nachgelesen, es ist mir selbst eingefallen.
Betrifft Leute, die unbedigt einen sparsamen Diesel brauchen (etwa wegen großer Entfernung Haus -> Arbeit), jedoch kein Geld für einen frischen grünen Diesel zur Verfügung haben, sondern es reicht nur für gelbe, rote oder gar keine Plakette.
Kauf dir für 150€ irgendwas, was grüne Plakette hat (Opel Vectra A, Audi 80 etc.)
Melde ihn an. Selbst wenn er ohne fremde hilfe nicht mehr bewegt werden kann.
Hol dir an der Zulassungsstelle eine grüne Plakette. Dann fahr zum TÜV und hol dir noch eine - auf Vorrat. Am besten fahr noch bei DEKRA und hol noch eine - aller Guten Dinge sind drei.
Jetzt hast du 3 grüne Plaketten. Stell dein Auto beim Autoverwerter ab und vergiss es.
Kauf dir den gewünschten Diesel und melde ihn auf DIESELBEN Nummernschilder an - das darfst du doch!
Kleb ruhig die grüne Plakette an die Scheibe. Jetzt stimmen ja die Kennzeichen überein.
Wofür brauchst du die anderen 2 Plaketten? Naja, für alle Fälle. Stell dir vor, du müsstest die Scheibe austauschen. Was dann? Die Plakette ist dann hin.
Und so hast du einen kleinen Vorrat.
DAS HABE ICH AN ALL DIEJENIGEN GESCHRIEBEN, DIE SO NAIV SIND UND WIRKLICH EINEN GESUNDEN MENSCHENVERSTAND VORAUSSETZEN, WAS DIE ÜBEREINSTIMMUNG DER KENNZEICHEN AM AUTO UND AUF DER PLAKETTE ANGEHT
Was sagt ihr jetzt?..
Zitat:
Original geschrieben von alles_fahrer
Kauf dir für 150€ irgendwas, was grüne Plakette hat (Opel Vectra A, Audi 80 etc.)
hier zu diesem Zweck habe ich natürlich Benziner gemeint.
Nicht, dass jemand immer noch nicht versteht, wie meine Idee funktioniert.
Zitat:
Original geschrieben von wacken
Wenn nicht eh schon jede Menge Punkte vorhanden sind ist das doch völlig egal, der Punkt ist eh im Mai wieder weg.Zitat:
Original geschrieben von Nico82x
wird das Verfahren gegen eine Aufwandspauschale i.H.v. 15,- Euro eingestellt, ganz ohne Punkt.
Wie oft möchtest du es denn noch schreiben ??
Reichen jetzt 3 mal auf 2 Seiten ?? 🙄
@DrIng
Zitat:
Nach meinem Wissenstand sollte der Halter des Fahrzeuges sehr wohl informiert sein wer sein Fahrzeug bewegt und ist diesbezüglich auch verantwortlich.
Wenn er sein Auto verleiht kann er dafür nicht zur Verantwortung gezogen werden !
...wird es bei Unfall ja auch nicht ! 😁
Hier müsste erst der Fahrer ermittelt werden ... also wäre der erste Schritt ein Einspruch gegen den Bescheid.
Da es nun über den Anwalt läuft wird der das wohl wissen ! 14 Tage Einspruchfrist einhalten !
Zitat:
Original geschrieben von alles_fahrer
hier zu diesem Zweck habe ich natürlich Benziner gemeint.Zitat:
Original geschrieben von alles_fahrer
Kauf dir für 150€ irgendwas, was grüne Plakette hat (Opel Vectra A, Audi 80 etc.)
Nicht, dass jemand immer noch nicht versteht, wie meine Idee funktioniert.
Interessante Idee. Allerdings kann das auch richtig Ärger geben. Du würdest dann den Tatbestand des Betrugs erfüllen.