ForumA6 4F
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A6
  6. A6 4F
  7. UFO von einem Kipper zerstört Frontscheibe - Rechtliches?

UFO von einem Kipper zerstört Frontscheibe - Rechtliches?

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 18. Juni 2011 um 5:54

Hallo Leute,

gestern fuhren wir zu viert in meinem Auto hinter einem LKW mit offenem Kipper (unbeladen) auf der A49, als plötzlich ein grösseres Flugobjekt meine A-Säule auf der Beifahrerseite traf. Das Ding kullerte noch metallisch klingend auf dem Dach ab :mad:

Die Scheibe hat nun einen Riss und auf dem Dach sind Kratzer.

Habe den LKW Fahrer dann per Lichthupe, Warnblinker dazu gebracht auf dem Seitenstreifen zu halten.

Ihm sei es egal, ich solle den Chef anrufen. Adressen wurden trotzdem ausgetauscht.

Der Chef in der Zentrale wollte mir partout nicht seine Versicherung nennen, ich solle den Sachverhalt schriftlich schildern und er würde es der Versicherung b.B. weiterleiten.

Wie seht ihr die Sache?

Gruß

Daniel

Beste Antwort im Thema

Hallo,

na das kann ja noch heiter werden.

Sollte der "Chef" dir nach wie vor die Daten seiner Versicherung nicht nennen wollen gibt es noch einen zweiten Weg. Du rufst den Zentralruf der Autoversicherer unter 0180 - 25 0 26 an und schilderst den Fall. Musst das Kennzeichen des vor dir fahrenden LKW nennen und soweit ich weiß kurz den Sachverhalt schildern. Dann nennen die dir die Daten seiner Versicherung.

Viel Erfolg und berichte mal wie es weiter geht!

31 weitere Antworten
Ähnliche Themen
31 Antworten

Hallo,

Als Erstes erst einmal mein Beileid.

Zur Sache:

Habe Ähnliches bereits hinter mir, es ging nicht zu meinen Gunsten aus.

Die Versicherung hat den Schaden nicht bezahlt, da ich,trotz Beifahrer(Zeuge) nicht beweisen konnte, dass der besagte Stein von dem, vor mir fahrenden, LKW stammte.

Glasbruch übernahm dann meine Teilkasko.

Versuch es trotzdem über die Versicherung des LKW, vielleicht ist sie ja so kulant und zahlt wenigstens einen Teil der Kosten.

MfG

am 18. Juni 2011 um 6:25

Hallo,

mir ist auf der Bundesstrasse auch was ganz ähnliches passiert, ein faustgroßer Stein ist vom Laster gefallen und meinem vorgänger Octavia mit voller Wucht gegen die Windschutzscheibe erwischt. Mein Arbeitskollege war zum Glück mit dabei und hat "nur" das Kennzeichen mit einem Handy fotografiert. Zu Hause angekommen bei der Versicherung angerufen, es kam natürlich so wie ich es erwartet habe, "Pech gehabt".

Da ich eine Rechtschutzvers. von ADAC habe zögerte ich nicht lange und rief auch da an.

Nun ja das Ende vom Lied, habe von der gegnerischen Versicherung neue Scheibe und Leihwagen für zwei Tage bezahlt bekommen. Aber nur dank Rechtschutz.

 

Gruß und viel Erfolg!

 

Themenstarteram 18. Juni 2011 um 6:38

Na ich freu mich schon :(

Ich denke, ich werde wohl den Kürzeren ziehen.

Hallo,

na das kann ja noch heiter werden.

Sollte der "Chef" dir nach wie vor die Daten seiner Versicherung nicht nennen wollen gibt es noch einen zweiten Weg. Du rufst den Zentralruf der Autoversicherer unter 0180 - 25 0 26 an und schilderst den Fall. Musst das Kennzeichen des vor dir fahrenden LKW nennen und soweit ich weiß kurz den Sachverhalt schildern. Dann nennen die dir die Daten seiner Versicherung.

Viel Erfolg und berichte mal wie es weiter geht!

Ohne zeugen wird die Sache schwer nachzuweisen. Insassen des KFZ gelten in der regel nicht, da Interessensgemeinschaft oder so. Das heisst, der Richter geht davon aus, dass die Insassen dir nach dem Mund reden. Anders bei einem Taxi zum Beispiel, dort zählen Aussagen der Insassen mehr.

Naja ich wünsch dir dennoch viel Glück.

Gruß

am 18. Juni 2011 um 10:15

Warum macht man es sich eigentlich immer so schwer und ruft zur Aufnahme nicht als erstes die Polizei?

Dann ist der Unfall schonmal aufgenommen und man hat alle nötigen Daten. Anschließend übergibt man die Sachen seinem Rechtsanwalt, schildert diesem Kurz die Sachlage und hat dann keinen weiteren Ärger. Der Anwalt sagt einem auch ob ein Gutachten sein muss oder ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt reicht und fertig.

Ich hatte von 6 unverschuldeten Unfällen zwar immer die Polizei gerufen, jedoch nur einmal den Fehler gemacht und das Gutachten selber bei der gegnerischen Versicherung eingereicht. Ich habe zwar nach langem hin und her und fast 3 Monaten mein gesamtes Geld bekommen. Jedoch würde ich es so nie mehr machen.

Bei allen anderen Unfällen die über meinen Anwalt gelaufen sind hatte ich innerhalb von max. 21Tagen das Geld auf meinem Konto, da nach ca. 7 - 14 Tagen ein Verrechnungsscheck vom Anwalt kam.

Gruß Benny

Themenstarteram 18. Juni 2011 um 10:45

Ja, habe ich mir auch gedacht mit der Polizei. Nu isses zu spät...

Hatte halt noch nie richtigen Feindkontakt... nur einmal der Nachbar... aber dem war es sooo peinlich, da lief alles wie von selbst.

Hallo,

in so einem Fall könnte es hilfreich sein, den LKW genau zu fotografieren, insbesondere nicht fachgerechte Reinigung desselben (z.B. dicke Erdklumpen). Wenn der Fahrer den Wagen vor Fahrtantritt auf öffentlichen Strassen nicht abgereinigt hat, ist es vermutlich wesentlich leichter eine Schuld nachzuweisen, auch wenn es bei Baufahrzeugen durchaus eine Annahme sein kann, dass an ihnen Erdklumpen/Steine anhaften können und die Fahrer (aus Zeitgründen) nicht die notwendige Sorgfalt einhalten.

Grundsätzlich sind solche Schäden jedoch schwer als Vorsatz nachzuweisen. Es könnte ja auch sein, dass der LKW nur einen von einem anderen Fahrzeug stammenden Stein auf der Fahrbahn mit dem groben Profil aufgenommen und hochgeschleudert hat.

Nochwas zur Polizei: Diese kommt zwar, aber wenn kein Personenschaden oder eine hoher Sachschaden vorliegt, zahlt man u. U. den Einsatz dann selbst.

Gruss Neo

...also,sollte sich über die Versicherung deines "Gegners"nichts machen lassen,nur mal so zur Anmerkung....den Glasschaden muß sowieso deine Teilkasko übernehmen(pssst..die höhe der Selbsbeteiligung ist meistens beim Autoglaser noch verhandelbar...hab ich aber hier nicht gesagt;))...wegen den Kratzern auf dem Dach,würde ich zu einem guten Lackierer fahren,ist es nur der Klarlack,lassen die sich meistens auspolieren...sonst(in Bezug auf Lackierung) ist halt Dein Verhandlungsgeschick gefragt....genau so wie beim Chef des LKW-Fahrers ,evtl. ginge ja "Fifty-Fifty" bei den Kosten....

So was ist auf alle Fälle immer ärgerlich,ich wünsche Dir viel Glück,das alles wieder so wird wie es war!

Ist der Gegenstand von lkw gefallen und der chef stellt sich quer wird die polizei angerufen und Anzeige erstattet.

Genug Zeugen waren ja wohl da. Da muss man sich mit keinem Chef streiten. Sachen die vom LKW fallen erfüllen den Tatbestand der nicht gesicherten Ladung und der Fahrer ist dafür voll haftbar. bzw die Versicherung der Firma!

So stellt es sich für mich nach geschildertem sachverhalt da. Bin auch lkw Fahrer und ich kenn mich da etwas aus. Am besten noch den gegenstand sichern bzw fotographieren für die Anzeige und die Versicherung.

Gruss u viel Glück

Senti

du kannst versuchen bei der versicherung anzurufen, ob diese den schaden übernehmen....

solange du weder bilder des lkw's - der total versifft ist - einreichst, auch nicht den gegenstand vorweisen kannst der dir ins auto reingeflogen ist und auch nicht nachweisen kannst das der gegenstand von der ladefläche stammt (und nicht durch die reifen von der fahrbahn hochgeschleudert wurde) wirst du i.d.r. auf dem schaden sitzen bleiben...

Themenstarteram 18. Juni 2011 um 18:45

Dann isses wohl essig... wie sollte ich auf der Autobahn den Gegenstand wiederfinden?

Und einen Fotoapparat/Fotohandy hatte ich auch nicht dabei.

Zeugen im Auto? Stellt euch mal nicht so blöd an, schließlich bezahlt eine Versicherung dafür!!!!!!!

Sorry, geht nur Anzeige und harte Tour. Sonst wird du deine Kosten selbst tragen müssen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A6
  6. A6 4F
  7. UFO von einem Kipper zerstört Frontscheibe - Rechtliches?