Rechtliche Frage zur Umweltplakette
Hallo zusammen,
bitte dringend um Eure Hilfe.
Es ist keine technische, sondern eine rechtliche Frage. Wen´s nicht interessiert, bitte nicht weiterlesen und keine bla-bla-bla Kommentare ablegen. Ich brauche schnell KOMPETENTE Aussagen. Bitte...
Ich habe einen A6 4F 2.7TDI mit grüner Plakette an der Windschutzscheibe gekauft. Fahrzeug angemeldet, auch eine neue Plakette mit meinem Kennzeichen bekommen, nur leider das Anbringen soweit vertagt bis ich das ganz vergessen habe.
Und nun das: Bußgeldbescheid wegen dem falschen Kennzeichen auf der Plakette!
Bußgeld + Gebühren + Auslagen = 68,50€ + 1 Punkt
Frage: muss ich das hinnehmen? Oder sollte ich da Einspruch einlegen? Kann ich mich darauf berufen, dass ich es vergessen habe, und - vor allem - dass das Fahrzeug je eine grüne Plakette bekommen WÜRDE? Es ist doch offensichtlich weil dort schon eine grüne hängt. Und außerdem könnte man anhand der Baureihe von alleine darauf kommen, dass diese Autos alle "grün" sind, sowohl Benziner als auch Diesel. Dazu sollte ich als Ordnungshüter nur etwas Erfahrung und etwas Hirn im Kopf haben.
Ja, ich weiß... Ich mache mich lächerlich, wenn ich mich wirklich auf das Letztere berufe... 🙂😉
Spaß bei Seite... Kann mir jemand helfen???
Ja, ich bemühe parellen den Onkel Google auch. Meist ist es Werbung von Anwaltkanzleien, so nach dem Motto "na klaaaar... Sie sollten unbedigt dagegen vorgehen. Rufen Sie uns doch einfach mal an!"
Manchmal auch was Nützliches wie Gerichtsbeschlüsse. Aber diese sind leider unterschiedlich ausgefallen! 🙁
Liebe Community, ich brauche hier keine Spekulationen, sondern wirklich Info aus der ersten Hand.
Hat jemand hier schon sowas gehabt? Habt ihr Einspruch eingelegt?? Und wie ist es ausgegangen???
Vielen herzlichen Dank im Voraus!
Beste Antwort im Thema
Hallo,
Du hattest anfangs geschrieben, dass Du keine "blabla-Kommentare" haben willst, sondern nur kompetente Antworten. Der einzige, der jedoch blabla und inkompetente Kommentare abgibt, bist Du! Irgendwie komme ich mir gerade wie im Kindergarten vor.
Mensch, mach was Du willst, aber wenn Du Dich noch nicht einmal an Deine gemachten Vorgaben hältst, brauchen wir nicht darüber zu diskutieren, ob Dein Problem rechtlich in Ordnung ist oder nicht!
Gruß
Calcar
52 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von golf II History
Interessante Idee. Allerdings kann das auch richtig Ärger geben. Du würdest dann den Tatbestand des Betrugs erfüllen.Zitat:
Original geschrieben von alles_fahrer
hier zu diesem Zweck habe ich natürlich Benziner gemeint.
Nicht, dass jemand immer noch nicht versteht, wie meine Idee funktioniert.
Übrigens auch Urkundenfälschung da die Plakette als amtliches Dokument gilt.
Ärger?
Wofür denn?
Ich würde ja zu jedem einzelnen Zeitpunkt alles richtig gemacht haben.
Auto zulassen, Plakette bekommen. Legal? Ja.
Auto stilllegen. Legal? Ja.
Neues Auto anmelden. Legal? Ja.
Die Umweltplakette mit dem richtig eingetragenen Kennzeichen "gut sichtbar an die Innenseite der Winschutzscheibe so anbringen, dass Sie sich beim Entfernen selbst zerstört..." Legal? Ja.
Den Rest sollen sie zuerst beweisen.
Nur zur Verständnis: ich hab´s noch nie gemacht. Und hab´s eigentlich auch nicht vor. Ich will nur erklären, dass es reine Geldmacherei seitens Staat ist, welche mit dem Umweltschutz nichts zu tun hat. Mit Ihren Lücken und Tücken...
Und wenn es so ist - wenn es NUR nach Gesetzeslaut geht, ohne auf Sinn und Zweck zu schauen - dann kann ich es auch! Befreit von jedem Sinn argumentieren, Hauptsache es steht so im Gesetz geschrieben. Da ist ein guter Anwalt immer behilflich.
Zitat:
Original geschrieben von derSentinel
Übrigens auch Urkundenfälschung da die Plakette als amtliches Dokument gilt.Zitat:
Original geschrieben von golf II History
Interessante Idee. Allerdings kann das auch richtig Ärger geben. Du würdest dann den Tatbestand des Betrugs erfüllen.
😁😁😁
jetzt auf einmal an die Urkundenfälschung gedacht?..
Aber es liegt doch, verdammt noch mal, in meinem echten Fall keine vor! Die sollen doch gerne alles doppelt und dreifach überprüfen um festzustellen, dass eine grüne Plakette DIESEM Fahrzeug zugeteilt wurde. Kennzeichen hin oder her. Was Kennzeichen angeht, habt ihr doch gerade oben gelesen 😉
Zitat:
Original geschrieben von alles_fahrer
ich möchte bei der ganzen Sache nichts "sparen".Tipps, wie ich mit 15€ davon komme, ....sind schön ... aber nichts für mich.
.... Eier haben ... abkassiert .... Prinzip.... im Grunde egal ....euer Rückgrat?!
Der Staat macht nichts anderes. MIR NICHT...
Ich verstehe deine Abneigung einfach zu zahlen. Aber in diesem Fall, würde ich die Kräfte schonen, und zahlen. Nicht weil es gut und richtig oder sonstwas ist, sondern weil es Kräfte schont. Und diese Kräfte brauchst du, um im Dschungel zu leben.
Es gibt lohnenswertertes als um diesen Punkt zu streiten, der eher hoffnungslos ist. In jedem Fall der Mühe niemals wert. Aber diese politisch durchgesteuerte Krake, bietet auch genügend Angriffsfläche, so dass es viele lukarative Felder gibt. Die Rechtsstreite in der Zahl Ihrer Fälle, zeigen dies ja. Du musst lediglich die richtigen Fälle aussuchen, nie die Falschen.
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Hallo,
Du hattest anfangs geschrieben, dass Du keine "blabla-Kommentare" haben willst, sondern nur kompetente Antworten. Der einzige, der jedoch blabla und inkompetente Kommentare abgibt, bist Du! Irgendwie komme ich mir gerade wie im Kindergarten vor.
Mensch, mach was Du willst, aber wenn Du Dich noch nicht einmal an Deine gemachten Vorgaben hältst, brauchen wir nicht darüber zu diskutieren, ob Dein Problem rechtlich in Ordnung ist oder nicht!
Gruß
Calcar
Zitat:
Original geschrieben von derSentinel
Übrigens auch Urkundenfälschung da die Plakette als amtliches Dokument gilt.
Das glaub ich eher nicht - er hat ja nichts gefälscht!! Wenn überhaupt kann das als Dokumenten-Missbrauch ausgelegt werden, aber auch das halte ich für sehr unwahrscheinlich.
Grundsätzlich gilt ja die Frage, ob er wissentlich die StVO missachtet hat. Ich meine JA, denn jeder Führer eines Fahrzeuges ist verpflichtet, vor Fahrtbeginn sein Vehikel rundum zu inspizieren ob es den Anforderungen der StVO entspricht, dazu zählt nun mal auch die Plakette.
Macht zwar kein Mensch, aber so stehts nun mal geschrieben...
Zitat:
Original geschrieben von callopterus
Grundsätzlich gilt ja die Frage, ob er wissentlich die StVO missachtet hat.
Seit wann hat es damit zu tun, ob es wissentlich oder nicht passiert? Da kann man lediglich Vorsatz unterstellen, wenn es wissentlich war. Aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, oder?
Zitat:
Original geschrieben von DrIng
Nach meinem Wissenstand sollte der Halter des Fahrzeuges sehr wohl informiert sein wer sein Fahrzeug bewegt und ist diesbezüglich auch verantwortlich.
Nein, ist er nicht.
Zitat:
Wenn er den Führer nicht nennt oder nennen kann bezahlt er inkl. der entstandenen Kosten.
Ausnahme ist lediglich das Recht die Aussage zu verweigeren gegen z. B. verwandte Personen.Lasse mich aber gerne eines besseren belehren!
Dann tue ich das hiermit: du irrst dich ;-)
Gegenüber der Polizei musst du sowieso keine Angaben machen, völlig frei vom Zeugnisverweigerungsrecht. Wenn du polizeilich geladen wurdest musst du nicht einmal erscheinen und dir kann keiner was.
Zitat:
Original geschrieben von golf II History
Des Weiteren kann einem die Auflage gemacht werden ein Fahrtenbuch zu führen.
Insbesondere dann, wenn man den Trick mit dem unbekannten Fahrzeugführer regelmäßig anwenden sollte.
Die Behörden sprechen nicht miteinander. Wenn du das nicht gerade ständig bei der selben Ordnungsbehörde machst, dann hast du nichts zu befürchten. Ab gesehen davon wird das Fahrtenbuch nur für einen begrenzten Zeitraum verhängt (6 Monaten iirc) und wenn du dann erwischt wirst, genügt es auch den Fahrzeugführer zu benennen. Mir wurde auch noch kein FB auferlegt aber von betriebswegen führe ich sowieso eines aber darauf haben die ermittelnden Behörden keinen Zugriff.
Der Fahrzeughalter ist nach § 31 StVZO verantwortlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des Fahrzeuges, gleichgültig, wer damit fährt. Er darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen
wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass der Fahrer nicht zur selbstständigen Leitung geeignet ist, zum Beispiel weil er keine Fahrerlaubnis besitzt oder betrunken ist
wenn das Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig ist, zum Beispiel wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist
wenn das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist, zum Beispiel durch abgefahrene Reifen oder nicht gesicherte Ladung.
Die Verantwortlichkeit des Fahrzeughalters hat zur Folge, dass die Polizei bei technischen Mängeln (Beispiel abgefahrene Reifen) sowohl gegen den Fahrer als auch gegen den Halter ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren einleiten kann.
Zitat:
Original geschrieben von Calcar
Hallo,Du hattest anfangs geschrieben, dass Du keine "blabla-Kommentare" haben willst, sondern nur kompetente Antworten. Der einzige, der jedoch blabla und inkompetente Kommentare abgibt, bist Du! Irgendwie komme ich mir gerade wie im Kindergarten vor.
Mensch, mach was Du willst, aber wenn Du Dich noch nicht einmal an Deine gemachten Vorgaben hältst, brauchen wir nicht darüber zu diskutieren, ob Dein Problem rechtlich in Ordnung ist oder nicht!Gruß
Calcar
Jeder darf seine Meinung frei äußern. Auch Du 😎
Aaaaaalso...
Die Skeptiker unter Euch - freut Euch.
Ich habe nicht irgendeinen Rechtsanwalt, der einem die Sterne von Himmel verspricht - Hauptsache was davon verdienen... Es ist noch dazu mein guter Bekannter, der die Chancen und Risiken gleich aufstellt.
Er meint auch, dass das was ich vor habe, funktioniert nicht.
Er sagte mir, er kann aus 68,50€ nur 18€ machen, und aus einem Punkt - keinen Punkt.
Ich muss mich nur entscheiden, ob ich - wie bereits zu weit aus dem Fenster gelehnt - eine Instanz nach der anderen durchlaufe. Da warnt er mich aber, dass bereits das OLG die letzte Instanz werden darf. Oder ich sage scheiß darauf, er soll das beste daraus machen und ich vergesse die Sache.
Ich wähle das Letztere, da er mir Hand aufs Herz davon abgeraten hat "bis zum Bundesvefassungsgericht zu gehen".
Für alle, die sich fürs Thema interessieren und sich hier engagiert haben:
1) es gibt keine Ausreden, wenn man etwas falsch gemacht hat. Man HAT´s falsch gemacht und muss dafür bußen;
2) es gibt noch genug Möglichkeiten zur Schadensminimierung. Der Klassieker "ich war´s nicht" geht fast immer. Aber in jedem Fall lohnt sich der Gang zum Rechtsanwalt. Ich würde keinem raten sich auf eigene Kentnisse vom Recht zu verlassen. Man wird immer wieder des Besseren belehrt.
WIE ICH IN DIESEM FALL AUCH 🙂😎
...meine Idee mit 3 grünen Plaketten zum steinalten Diesel finde ich trotzdem super.
Ich persönlich habe gerade keinen Gebrauch davon.
Aber wenn es jemandem weiterhilft...
Bitte schön, gern geschehen.
😁😁😁
Wollt ihr noch einen Tipp zum Falschparken?
Es gibt Gemeinden, wo man beim Falschparken nur einen blauen Info-Zettel unter den Scheibenwischer bekommt. So bei uns auch. Da steht weder Datum, noch Kennzeichen, noch Name des Beamten - gar nichts drin! Nur Info, dass ein Bescheid in Kürze kommt. Zuerst habe ich über einen längeren Zeitraum um die 10 davon weggeschmissen (und jedesmal kam tatsächlich das angekündigte Knöllchen!)
Bis ich irgendwann auf die Idee kam: ich habe mir so einen Zettel einfach im Auto behalten. Und jedes mal wenn ich jetzt irgendwo zufällig falsch parke, stecke ich selbst diesen Zettel unter den Scheibenwischer meines Autos 😎
Ich will hier nichts sagen... Unsere Ordnunghüter sind wirklich sehr intelligente Menschen, HABE ICH MICH KLAR AUSGEDRÜCKT?!
Aber (ob zufällig oder nicht) ich habe seitdem kein neues Knöllchen bekommen! Sie sehen halt, dass ein Kollege dieses Auto offenbar "bearbeitet" hat. Und lassen die Finger davon!
Ich denke schon, dass es möglich ist, sowas ganz schnell zu überprüfen. Nur macht es keiner...
Wünsche Euch allen eine gute Fahrt!!!