Rechte nach Gebrauchtwagenkauf
Hallo,
habe ein kleines Problem:
- Ich kaufe am 25.08.2011 einen gebrauchten Mondeo beim Gebrauchtwagenhändler
- Ich stelle nach einigen hundert Kilometern einige Mängel fest
- Morgen fahre ich zu meinem Heimatort (300km vom Kaufort entfernt) und bringe den Mondeo in meine (freie) Stammwerkstatt um zu checken was genau nun dran ist.
Nun meine Frage: :huh:
Ich habe 12 Monate Gewährleistung und 12 Monate lang eine sogenannte "1A Garantie" mit 100€ Selbstanteil bei einer Reperatur.
Wie gehe ich vor, wenn ich die genauen Mängel schwarz auf weiß von meiner Werkstatt festgestellt bekommen habe? ?(
Rufe ich den Händler an und sage: Hey, ich war in ner Werkstatt, an dem Wagen is das und das.. ich will dass du das auf Gewährleistung reparierst (Recht des Verkäufers auf Nachbesserung) ... ODER
Hey, ich war in ner Werkstatt, ich lass das jetzt reparieren und du bzw. die Versicherung zahlt mir das?
Der Kaufvertrag
Das Fahrzeug wurde ausführlich besichtigt und Probegefahren. Der Gebrauchtwagenzustand wurde vom Kunde akzeptiert. Fahrzeug weist alter und Laufleistung bedingte Gebrauch spuren auf. Fahrzeug nach bestem Wissen und Gerwissen und ohne Zuhilfenahme einer Grube oder Bühne Bewertet. Verdeckte Mängel sind nicht auszuschließen. Fahrzeug ist Rahmenschadenfrei. Gekauft wie gesehen. Nachlackierungen und Blechschäden können nicht ausgeschlossen werden. Vorschäden unbekannt. 12 Monate gesetuzliche Gewährleistung. Garantie und Gewährleistung über German Assistance Versicherung AG Garantie Nr. bla bla. Entsteht in der ersten 12 Monaten ab dem Kaufdatum ein Schaden beträgt die Selbstbetiligung des Käufers 100€. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden.
Mann o mann.. ich würd sowas nie mehr unterschreiben.. war so eingeschüchtert von den ganzen Ferraris und Maseratis um mich 😛inch:
Hab ich da überhaupt ne Chance bei so nem Vertrag? :huh:
Viele Grüße und danke fürs lesen und helfen!
Alex
Beste Antwort im Thema
die sachlage ist folgende:
in den ersten 6 monaten nach kauf ist der händler in der beweispflicht, von deinem angegebenen mangen nichts gewusst zu haben. die deutschen gerichte sehen die haftung in diesem fall sehr wahrscheinlich auf seiten des händlers, falls es soweit kommen sollte.
den mangel, der nach durchsicht von deiner werkstatt festgestellt wurde, solltest du schriftlich bei deinem händler geltend machen und ihn gleichzeitig auffordern sich dir gegenüber auch schriftlich zu äussern, ob du den wagen auf seine kosten in einer werkstatt deines vertrauens reparieren lassen kannst. lehnt er das ab, musst du ihm wahrscheinlich den ersten versuch der mängelbeseitigung zugestehen. da hast du allerdings die möglichkeit, von dem händler für die zeit der reparatur einen ersatzwagen gestellt zu bekommen.
ich hab so einen mist schon durchgemacht, bin vor gericht gezogen und hab mein recht auf reparatur bekommen.
im übrigen darfst du deinen wagen in der garantiezeit in jeder werkstatt deiner wahl reparieren lassen.
es ist aber besser, wenn man sich die einwilligung dafür vor der reparatur vom händler schriftlich einholt...
11 Antworten
die sachlage ist folgende:
in den ersten 6 monaten nach kauf ist der händler in der beweispflicht, von deinem angegebenen mangen nichts gewusst zu haben. die deutschen gerichte sehen die haftung in diesem fall sehr wahrscheinlich auf seiten des händlers, falls es soweit kommen sollte.
den mangel, der nach durchsicht von deiner werkstatt festgestellt wurde, solltest du schriftlich bei deinem händler geltend machen und ihn gleichzeitig auffordern sich dir gegenüber auch schriftlich zu äussern, ob du den wagen auf seine kosten in einer werkstatt deines vertrauens reparieren lassen kannst. lehnt er das ab, musst du ihm wahrscheinlich den ersten versuch der mängelbeseitigung zugestehen. da hast du allerdings die möglichkeit, von dem händler für die zeit der reparatur einen ersatzwagen gestellt zu bekommen.
ich hab so einen mist schon durchgemacht, bin vor gericht gezogen und hab mein recht auf reparatur bekommen.
im übrigen darfst du deinen wagen in der garantiezeit in jeder werkstatt deiner wahl reparieren lassen.
es ist aber besser, wenn man sich die einwilligung dafür vor der reparatur vom händler schriftlich einholt...
grundsätzlich: lt. meiner anwältin, hat ein händler, egal, was im vertrag steht (in meinem vertrag stand, dass ich reparaturen nur bei ihm durchführen lassen müsse, was NICHT stimmte), eine gesetzliche garantiezeit von 6 monaten. da rüttelt niemand dran...auch keine vertragsklauseln. die können nämlich ratz fatz für ungültig erklärt werden!
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Zitat:
Original geschrieben von frechdach73
eine gesetzliche garantiezeit
Es gibt keine gesetzliche Garantie!
MfG
Wartungen darfst du durchführen lassen wo du willst solange die Ausführung den Vorschriften von Ford genügt. Das betrifft aber nur die Gewährleistung, nicht die Garantie. Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt derweil die Garantie eine freiwillige Leistung ist, in diesem Fall darf der Garantiegebende die Bedingungen selbst diktieren. Der klassische Fall ist die Garantie gegen Durchrostung wo z.B. festgeschrieben wird dass die Durchrostung von innen nach aussen stattgefunden haben muss und wo das Auto in regelmässigen Abständen von Vertragswerkstätten untersucht werden muss.
Bei der Gewährleistung muss man dem Verkäufer die Möglichkeit der Nachbesserung einräumen, einfach in einer anderen Werkstatt reparieren lassen geht nicht. Allerdings sind die Aufwendungen dafür zu ersetzen, in deinem Fall die 300km An- und Abfahrt. Es kann also für den Händler u.U. sogar Sinn machen die Reparatur durch eine andere Werkstatt freizugeben weil es für ihn unterm Strich billiger wird, entscheiden darf dass aber ausschliesslich er.
Für den Händler gibt es beim Verkauf an privat (bei B2B gelten etwas andere Regeln) nur einen Weg die Gewährleistung zu umgehen: Indem er das Auto explizit als Schrott- oder Bastlerfahrzeug verkauft.
Gewährleistung heisst aber auch nicht unbedingt dass man jeden Schaden ersetzt bekommt, Verschleissteile sind z.B. natürlich sowieso ausgenommen. Die Gewährleistung besagt lediglich dass zum Zeitpunkt des Verkaufs das Auto ohne Mängel war, kann der Händler also glaubhaft machen dass ein Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe nicht vorhanden oder dem Käufer bekannt war dann ist er u.U. nicht regresspflichtig.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistungZitat:
Der Mangel muss bei Gefahrenübergang (also meist nach § 446 BGB bei Übergabe der Sache) vorliegen (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB); jedoch können auch später auftretende Defekte Sachmängel sein, wenn sie schon bei Gefahrübergang im Keim angelegt waren (so genannte Keimtheorie). Beim Kauf von Verbrauchsgütern (=beweglichen Sachen) geht das Gesetz (§476 BGB) grundsätzlich davon aus, dass ein Mangel, der sich innerhalb von sechs Monaten zeigt, bereits beim Kauf vorhanden gewesen sein dürfte (Beweislastumkehr), es sei denn, das Gegenteil wäre offensichtlich.
Zitat:
Für die Beweislast gilt allgemein § 363 BGB: Hat der Käufer die Sache als Erfüllung angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§ 640 BGB), trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für den Sachmangel, wenn sie Mängelansprüche geltend machen. Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag, "es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache (beispielsweise bei typischen Verschleißteilen und kurzlebigen Verbrauchsgütern) oder des Mangels (etwa weil der Mangel so offensichtlich ist, dass er bereits beim Kauf hätte bemerkt werden müssen) unvereinbar" . Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen.
Rappelt also bei einer Probefahrt das Getriebe wie ein Sack Nüsse und erwirbt der Käufer das Auto trotzdem so kann er bei einem Getriebeschaden durchaus in die Röhre schauen.
Gruss
Toenne
Zitat:
Original geschrieben von frechdach73
die sachlage ist folgende:
in den ersten 6 monaten nach kauf ist der händler in der beweispflicht, von deinem angegebenen mangen nichts gewusst zu haben. die deutschen gerichte sehen die haftung in diesem fall sehr wahrscheinlich auf seiten des händlers
Nein ! Die Gerichte stehen in den ersten sechs Monaten eben NICHT auf der Seite des Händlers.
Das ist auch der Grund warum viele Händler Autos die älter sind am liebsten gleich auf´s Schiff nach Afrika packen als es in Deutschland an privat zu verkaufen.
Zitat:
Original geschrieben von toenne
Hmpf? 😕
Nett zitiert...aber die Passage überhaupt gelesen?
*lach*
nein verlesen
Lese dir mal genau die Garantiebedingungen durch.Vorallen deine Kostenbeteiligung ist abhängig von der Gesamtlaufleistung des Autos.Ichj habe selber einen Mondeo vor 3 monaten gekauft und jetzt habe ich einen Motorschaden. Gelaufen hat das Auto 140000 km.Die Garantie übernimmt die Lohnkosten.Materialkosten trage ich zu 60 % + 100 € selbstbehalt.
Das hat mir vorher auch niemand gesagt.
Zitat:
Original geschrieben von TDCiPanther
Hallo,habe ein kleines Problem:
- Ich kaufe am 25.08.2011 einen gebrauchten Mondeo beim Gebrauchtwagenhändler
- Ich stelle nach einigen hundert Kilometern einige Mängel fest
- Morgen fahre ich zu meinem Heimatort (300km vom Kaufort entfernt) und bringe den Mondeo in meine (freie) Stammwerkstatt um zu checken was genau nun dran ist.Nun meine Frage: :huh:
Ich habe 12 Monate Gewährleistung und 12 Monate lang eine sogenannte "1A Garantie" mit 100€ Selbstanteil bei einer Reperatur.
Wie gehe ich vor, wenn ich die genauen Mängel schwarz auf weiß von meiner Werkstatt festgestellt bekommen habe? ?(Rufe ich den Händler an und sage: Hey, ich war in ner Werkstatt, an dem Wagen is das und das.. ich will dass du das auf Gewährleistung reparierst (Recht des Verkäufers auf Nachbesserung) ... ODER
Hey, ich war in ner Werkstatt, ich lass das jetzt reparieren und du bzw. die Versicherung zahlt mir das?Der Kaufvertrag
Das Fahrzeug wurde ausführlich besichtigt und Probegefahren. Der Gebrauchtwagenzustand wurde vom Kunde akzeptiert. Fahrzeug weist alter und Laufleistung bedingte Gebrauch spuren auf. Fahrzeug nach bestem Wissen und Gerwissen und ohne Zuhilfenahme einer Grube oder Bühne Bewertet. Verdeckte Mängel sind nicht auszuschließen. Fahrzeug ist Rahmenschadenfrei. Gekauft wie gesehen. Nachlackierungen und Blechschäden können nicht ausgeschlossen werden. Vorschäden unbekannt. 12 Monate gesetuzliche Gewährleistung. Garantie und Gewährleistung über German Assistance Versicherung AG Garantie Nr. bla bla. Entsteht in der ersten 12 Monaten ab dem Kaufdatum ein Schaden beträgt die Selbstbetiligung des Käufers 100€. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden.
Mann o mann.. ich würd sowas nie mehr unterschreiben.. war so eingeschüchtert von den ganzen Ferraris und Maseratis um mich 😛inch:
Hab ich da überhaupt ne Chance bei so nem Vertrag? :huh:Viele Grüße und danke fürs lesen und helfen!
Alex
Als ich meinen damals gekauft habe, wurde mir das klar und deutlich erklärt! Ich musste es für den Garantieabschluss sogar quittieren, dass ich das verstanden habe und akzeptiere!
MfG