Rechte nach dem Gebrauchtwagenkauf?
Hallo Forum, ich versuch meine Geschichte mal in der Kurzversion zu schildern und hoffe jemand von euch weiß rat.
Habe vor 13 Tagen einen Passat gekauft und habe das Problem, dass der Wagen in 12 Tagen schon knapp 2,5l Kühlmittel bzw. destilliertes Wasser verbraucht hat. Ich hab auch eine neue Batterie einbauen müssen wo ich jetzt aber keine Absicht unterstelle da die gerne ja mal zusammenklappen wenn es kälter ist. Ich gehe mal davon aus, da der Wagen bei Vollgas auch rußt (oder raucht), dass die Zylinderkopfdichtung oder der Zylinderkopf selbst einen defekt hat. Konnte beim Kauf leider nicht auf den Kaltstart und Rauchbildung achten da er mit dem Wagen gerade frisch von der Arbeit kam.
Ehrlich gesagt seh ich das nicht ein da der Wagen seit dem ersten Tag Wasser verbraucht das ich darauf nun sitzen bleibe. Ich dachte mir anfangs vill leckt er irgendwo ein bisschen und hab eben alles nachgefüllt regelmäßig aber jetzt reicht es mir. Heute einen Termin in der Werkstatt gehabt und die meinten auch das es wohl der ZK oder die ZKD ist da nirgendwo nässe zu erkennen ist. Werde morgen nochmal hin da sie heute wenig zeit hatten und eben nur eine Sichtprüfung machen konnten.
Kann ich irgendwas tun um nicht alleine auf den hohen Kosten sitzen zu bleiben?
1) Hatte der Wagen den Fehler ja bereits seit Anfang (Können Freunde, Freundin und Eltern bezeugen)
2) Als ob er von dem Fehler nichts wusste wenn er den Wagen bis zum Kaufdatum noch selbst gefahren hat
Klar besagen die gängigen Verträge im Prinzip "gekauft wie gesehen" jedoch gilt dies ja meines Wissens nach nicht für schwerwiegende Schäden.
Kann mir jemand von euch weiterhelfen oder weiß Rat?
Danke mal vorab 🙂
25 Antworten
Zitat:
@Paganter schrieb am 17. Oktober 2018 um 16:14:14 Uhr:
Also bin aus der Werlstatt zurück. Folgende Sachen sind festgestellt worden (haltet euch fest)- Bremse hinten rechts undicht
- Kühömlttelverlust innermotorisch —> AGR, ZKD oder Riss im ZK
- Partikelfilter wurde von ihm ebenfalls überbrückt da er wohl voll istMir fehlen die Worte echt ...
Also Punkt 1 kann man keinen Vorwurf machen. Durch Punkt 2 und 3 hast du sehr gute Chancen der Anfechtung. Ich würde das erst ohne Anwalt versuchen, da dann kein Kostenrisiko besteht. Sollte er sich querstellen, würde ich umgehend einen Anwalt mit der Durchsetzung deiner Ansprüche beauftragen.
Sofern ein Anwalt beauftragt wird, würde ich zu den Punkten die Werkstatt bitten, eine kurze Bestätigung der Mängel zu verfassen. Vor allem Punkt 3.
Die Mängel sollte alle auf der Rechnung der Werkstatt stehen. Somit hast du schon mal was in der Hand.
bevor wir hier weiter schreiben
der TE sollte einen Kaufvertrag erhalten haben, alles Andere bringt nix bei mündlichen Verhandlungen
ein Rechtsanwalt kostet auch nach Streitwert, um dieses sagen wir mal Anzuklagen, dies Regelt sich dadurch
Rechtlich, sehe ich hier wirklich wenig, eine Aufstellung einer Werkstatt zum Vergleich eines Gewährleistungsmangels gegenüber beider Parteien usw. 6 Monate
Link: https://www.finanztip.de/kaufrecht/gebrauchtwagenkauf-maengelhaftun/
Hinweis: auch privater Verkauf unterliegt einer Gewährleistung, wenn geregelt über einen Kaufvertrag
Normalerweise wird die sog. Sachmängelhaftung bei privaten Kaufverträgen ausgeschlossen. Hier geht es aber um arglistige Täuschung, da der Verkäufer von Mängeln wusste, und diese verschwiegen hat (Punkt 2 auf jeden Fall, Punkt 3 wenn er selbst umgebaut hat bzw davon wusste). Zusätzlich ist das Auto gar nicht für den üblichen Zweck geeignet, denn der DPF wurde umgangen. Dies kann sogar strafrechtliche Folgen haben. Die BE ist erloschen durch diesen illegalen Umbau.
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richtig, aber ich habe nach einen Kaufvertrag schon nachgefragt und nicht nach Handschlag-Geschäft
dito, befinden wir uns nur in einer Rechtsform, wenn bestimmte Regeln greifen
dies geht nicht gegen dich @xavair1
Also es war ein normaler standard Kaufvertrag aus dem Internet. Der Ausschluss der Garantie von Sachmängeln ist soweit ich weiß auch darin aufgeführt. Haben den Verkäufer kontaktiert und er weiß natürlich von nichts. Mir ist es auch soweit egal, das die Bremse undicht ist und ich die Batterie ersetzen musste etc. Mir geht es hauptsächlich wie @xavair1 schon gesagt hat darum, dass ich mich mit einem illegal modifizierten Fahrzeug fortbewegt habe und vorallem dieses erworben habe. Wenn mich die Polizei damit angehalten hätte, hätte auch bei mir der Grundsatz „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ gegriffen und das Fahrzeug wäre still gelegt worden inkl Anzeige und das volle Programm. Angeblich ist das Fahrzeug Anfang des Jahres so durch den TÜV gekommen. Dies bezweifel ich aber stark man mit nem abgeklemmten DPF meiner Meinung nach nicht so einfach durch den TÜV kommt.
Naja. Der Tüv schaut evtl nicht hin. Das ändert nichts an der Tatsache, dass das Auto illegal ist, sofern die Werkstatt recht hat. Dein Auto hat keine BE. Das ist auch versicherungstechnisch schlecht, wrnn was ist.
Mir wäre das zu heiß, das ruft nach anwaltlicher Unterstützung.
Ich würde dem Verkäufer das schriftlich anzeigen und sofern er nicht sofort mitzieht Anwalt!
Zwecks Navi/Batterie etc heisst das "Ersatz vergeblicher Aufwendungen"
Ist im Kaufvertrag etwas wie „ Gekauft wie gesehen“ oder ähnliches notiert?
Das spielt im oben genannten Fall keine Rolle.
@Exili123 ja aber wie xavair schon sagt ist das irrelevant... es ist mittlerweile im Bereich Straftat angekommen