Rechte nach dem Gebrauchtwagenkauf?
Hallo Forum, ich versuch meine Geschichte mal in der Kurzversion zu schildern und hoffe jemand von euch weiß rat.
Habe vor 13 Tagen einen Passat gekauft und habe das Problem, dass der Wagen in 12 Tagen schon knapp 2,5l Kühlmittel bzw. destilliertes Wasser verbraucht hat. Ich hab auch eine neue Batterie einbauen müssen wo ich jetzt aber keine Absicht unterstelle da die gerne ja mal zusammenklappen wenn es kälter ist. Ich gehe mal davon aus, da der Wagen bei Vollgas auch rußt (oder raucht), dass die Zylinderkopfdichtung oder der Zylinderkopf selbst einen defekt hat. Konnte beim Kauf leider nicht auf den Kaltstart und Rauchbildung achten da er mit dem Wagen gerade frisch von der Arbeit kam.
Ehrlich gesagt seh ich das nicht ein da der Wagen seit dem ersten Tag Wasser verbraucht das ich darauf nun sitzen bleibe. Ich dachte mir anfangs vill leckt er irgendwo ein bisschen und hab eben alles nachgefüllt regelmäßig aber jetzt reicht es mir. Heute einen Termin in der Werkstatt gehabt und die meinten auch das es wohl der ZK oder die ZKD ist da nirgendwo nässe zu erkennen ist. Werde morgen nochmal hin da sie heute wenig zeit hatten und eben nur eine Sichtprüfung machen konnten.
Kann ich irgendwas tun um nicht alleine auf den hohen Kosten sitzen zu bleiben?
1) Hatte der Wagen den Fehler ja bereits seit Anfang (Können Freunde, Freundin und Eltern bezeugen)
2) Als ob er von dem Fehler nichts wusste wenn er den Wagen bis zum Kaufdatum noch selbst gefahren hat
Klar besagen die gängigen Verträge im Prinzip "gekauft wie gesehen" jedoch gilt dies ja meines Wissens nach nicht für schwerwiegende Schäden.
Kann mir jemand von euch weiterhelfen oder weiß Rat?
Danke mal vorab 🙂
25 Antworten
Gekauft von Privat oder vom Händler ?
Wie alt ist der Passat und was hat der gelaufen ?
Um welchen Motor geht es ?
Privat. Hab extra mehrmals gefragt ob er sonstige Mängel hat oder Wasser oder Öl verbraucht in unnormalen Mengen. Hat er verneint und als ich die restlichen Teile abgeholt habe (Türverkleidung war kaputt, hat er noch nachbestellt) habe ich ihn auf den Wasserverbrauch angesprochen (3-4Tage nach dem Kauf) dort meinte er, dass der Wagen das bei ihm auch ab und an gemeint hat mit der Fehlermeldung "Stop! Kühlwasserstand prüfen". Meine Freundin stand bei dieser Aussage daneben, war also Zeuge.
Der Passat ist ein 2.0 TDI von Ende 2006 (also kein CR Motor)
Hab extra noch drauf geschaut, dass er nicht nagelt, qualmt oder sonst was hat. Mängel Wasserverbrauch lassen sich auf ein paar Minuten Testfahrt leider nicht Festellen.
Such dir mal einen Anwalt und erzähl ihm den Hergang, der sollte dir am besten sagen können was jetzt zu machen wäre.
bei Privat hast du die 'Katze im Sack' gekauft
bei Privat-Kauf über einen Standard Verkaufsvertrag, kann man etwas machen, hast Du diesen nicht, greift auch dieses Recht nicht, wie gesehen so gekauft halt
es ist recht schwer, jetzt noch auf Gewährleistung zu drängen, der Verkäufer ist mit Schlüsselübergabe dort raus
sicherlich kann man da auch Google befragen, aber ich sehe da keine Regelung, außer es wurde Schriftlich vereinbart
nennt sich auch Gewährleistungsausschluss <- der ja gar nicht geregelt wurde (so meine Vermutung) ist der Verkäufer fein raus
wie sieht denn der Kaufvertrag eigentlich aus, gibt es da wieder 'dehnbare' Paragrafen oder hast Du nix in der Hand?
sicherlich reicht auch ein Handschlag für einen Kauf, aber hast du wirklich nix?
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"dass der Wagen das bei ihm auch ab und an gemeint hat mit der Fehlermeldung "Stop! Kühlwasserstand prüfen". Meine Freundin stand bei dieser Aussage daneben, war also Zeuge."
Und das Auto kaufst du? Das heißt, er hat dir den Mangel nicht mal verschwiegen. Damit sollte er raus sein aus der Nummer.
Das war lt seiner Aussage 3-4 Tage nach dem Kauf. Ich würde versuchen, mich mit dem Verkäufer zu einigen. Evtl eine Teilrückzahlung. Wenn er blockt, wie AudiJunge sagte, zum Anwalt gehen.
Dickes Dankeschön jedenfalls mal an @AudiJunge, @der_henni und @tomworld ! Ich werde jetzt mal abwarten was morgen in der Werkstatt noch raus kommt. Falls es sich bestätigt und es ein Schaden am ZK oder der ZKD und der Meister dort meint der Schaden kann unmöglich erst seit einer Woche erst da sein, werd ich ihn fragen, ob er mir dies auf einem Dokument oder zur Not für den Anwalt auch so beglaubigen und dokumentieren würde.
@xavair1 Diese Aussage traf er erst später. Ich habe den Wagen Mittwochs gekauft und Sonntags die nachbestellten Teile bei ihm abgeholt. Als ich Ihn dort explizit auf die Fehlermeldung betreffend des Kühlwassers ansprach, traf er uns gegenüber diese Aussage. Die Fehlermeldung verschwindet nach einem Neustart des Wagens auch, doch der Wasserverlust bleibt bestehen. Ich bin eben der Meinung, so ein enormer Wasserverlust kommt, wenn es kein undichter Schlauch oder sonstiges ist, nicht von heute auf morgen und damit fühle ich mich einfach verarscht. Es ist auch nicht so dass ich beim ersten Mangel nach einer Rückzahlung schreie aber sowas geht eben echt zu weit da das keine kleine Reparatur sondern unter umständen das Todesurteil für ein Auto ist. Das hat für mich dann eben sehr wohl etwas mit verschweigen zu tun.
Ok. Das ist was anderes. Dann hat er dir den Mangel (arglistig) verschwiegen, und du hast Glück, dass er den Mangel aber bestätigt hat, dass dieser bei ihm schon oft vorgekommen ist. Ein Auto braucht normalerweise 0 Kühlwasser, da es ein geschlossenes System ist.
Genau das ist der Punkt. Und da es bei mir ja direkt angefangen hat seit ich das Fahrzeug besitze seh ich das ganze eben sehr kritisch.
Er hat dir ja im Nachgang gesagt, dass er das auch schon öfter hatte. Hätte er gesagt, bei Ihm war das nie hättest du schlechte Karten, aber mit seiner Aussage (und du hast ja Zeugen) hat er sich selbst geschadet. Ich würde den Kaufvertrag anfechten. Die Schadenkosten sind immens bei Zylinderkopf.
@xavair1 wie läuft sowas dann ab? Zalt er die Reperatur? Muss ich den Wagen zurück geben oder wie geht sowas vor sich? Hab ja die Teile die er nachbestellt hat wieder selbst eingebaut und auch ein neues Radio bzw. Navi weil das originale trotz Angabe im Inserat kein Navi hatte bzw keine Karten DVD drin war. Wenn er den jetzt mit neuem Radio wieder vollständig zurücknimmt ist ja bei mir trotzdem Geld flöten, ich hab keine Auto und muss ggf sogar nen Leihwagen nehmen etc.
Das kann nur ein Anwalt beantworten. Ich denke, das müsstest du ebenfalls ersetzt bekommen. Wie das juristisch heißt, weiß ich nicht. An dir bleibt nur ein Betrag x für die gefahrenen Kilometer hängen (meist so 30ct/km).
Am Besten am googlen und etwas einlesen, aber im Zweifelsfall einen Anwalt fragen/beauftragen.
Vielleicht ist kein Anwalt nötig und der Verkäufer nimmt den Wagen ohne Anwalt zurück.
Letzlich hat er dir einen Ihm bekannten Mangel/Schaden verschwiegen und dir ein "defektes" Auto verkauft. Durch seine unter Zeugen ausgesagte Info, dass das Auto das bei Ihm auch hatte, kannst du beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe bestand. Sollte er sich weigern, muss er deine Anwaltskosten ebenfalls tragen (wenn du recht hast/bekommst). Das würde ich auch so ihm gegenüber vorsorglich erwähnen.
https://automobilkanzlei.de/anfechtung-kaufvertrag-auto
https://www.autokauf.org/.../#Autokauf-von-privat-Ruecktritt
Durch den Einbau des Navi und anderer wertsteigernder Ein/Umbauten hattest du Unkosten bzw den Fahrzeugwert erhöht. Das muss dir der Verkäufer mE ersetzen. Zumindest hatte ich das mal gelesen in einem anderen Fall. Aber mir fällt der juristische Fachbegriff nicht ein.
Also bin aus der Werlstatt zurück. Folgende Sachen sind festgestellt worden (haltet euch fest)
- Bremse hinten rechts undicht
- Kühömlttelverlust innermotorisch —> AGR, ZKD oder Riss im ZK
- Partikelfilter wurde von ihm ebenfalls überbrückt da er wohl voll ist
Mir fehlen die Worte echt ...
Welche Laufleistung hat der Wagen? Und darf man fragen, was du bezahlt hast?